Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

SAMSTAG, 14. JUNI 2003 VOLKS I 
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FÜR LIECHTENSTEIN 
24 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen u Iii 
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Als ständiges Organ der Finanzaufsicht unterstützt die Finanzkontrolle vorrangig die Ge­ schäftsprüfungskommission des Landtags bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht über die Geschäfts- und Haushaltsführung von Regierung und Verwaltung. Die Finanzkontrolle steht zudem der Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen zur Verfügung. Die Finanzkontrolle sowie die Stabsstelle Finanzen waren bisher in einer Verwaltungs­ einheit zusammengefasst. Mit der Pensionierung des bisherigen Leiters auf Ende 2003 werden diese beiden Stellen getrennt. Bei der Finanzkontrolle ist somit die Stelle eines/einer Leiters/Leiterin der Finanzkontrolle (Amtsvorstand I/Amtsvorsteherin I) neu zu besetzen. Aufgaben: Ihnen obliegt die fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Finanzkontrolle. Sie arbeiteaeng mit der Geschäftsprüfungskommission des Landtags zusammen und un­ terstützen diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Sie sind verantwortlich für die Er­ stellung und Umsetzung des Revisionsprogramms und damit für die Durchführung von Abschlussprüfungen bei rechnungsiegenden Dienststellen, Stiftungen, für die Vornahme von Prüfungen des Internen 
Kontrollsystems (IKS) und von Systemprüfungen. Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission und der Regierung führen Sie besondere Prüfungen durch. Da die Finanzkontrolle für die Prüfung des gesamten Finanzhaushalts zuständig ist-und die Aufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchführt, tragen Sie auch die Verantwortung für die laufende Über­ wachung des Vollzugs des Voranschlags. Anforderungen: Sie verfügen über einen betriebswirtschaftlichen Universität- oder FH-Abschluss oder eine Ausbildung zum eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer. Notwendig sind im Weiteren fundierte Berufserfahrung im Revisionsbereich oder in der Wirtschaftsprüfung, vorzugsweise im 'öf­ fentlich-rechtlichen Bereich mit Berufserfahrung sowohl in der externen als auch in der in­ ternen Revision sowie mehrjährige Führungs-und Projekterfahrung und gute EDV-Kennt­ nisse. Die Mitarbeit in internationalen Fachgremien verlangt die Beherrschung der eng­ lischen Sprache in Wort und Schrift. Für diese anspruchsvolle Position sind Objektivität, Unabhängigkeit und Diskretion Voraus­ setzung. Liechtensteinische Staatsbürgerschaft erwünscht. Bewerbungen: Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis 2. Juli 2003 an das Amt für Personal und Organisation, 9490 Vaduz. Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
141G 400 f. 
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Entscheidung über die Umweltverträglichkeit; Zusammenfassende Darstellung Projekt: ARA Bendern, Klärschlamm-Trocknungsanlage Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. März 1999 über die Umweltverträglich­ keitsprüfung (UVPG), LGBI. 1999 Nr. 95, hat die Regierung die Umweltverträglichkeit des Projektes ARA Bendern, Klärschlamm-Trocknungsanlage des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtensteins, unter Auflagen festgestellt. Gemäss Art. 16 Abs. 6 UVPG sind die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen sowie die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit des Projektes zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die zusammenfassende Darstellung und die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit sind während den Schalteröffnungszeiten beim Amt für Umweltschutz, Industriestrasse 3, 9495 Triesen, einsehbar. Regierung des Fürstentums Liechtenstein Bei der Landesverwaltung sind kaufmännische Praktikumsstellen zu besetzen. Die Praktika dauern maximal ein Jahr und sind geeignet für Absolventinnen und Absolventen von kaufmännischen Ausbildungen (privaten Handelsschulen, Handels­ mittelschulen, etc.), die dem Niveau des Lehrberufes «Kaufmännischer Angestellter/ Kaufmännische Angestellte» entsprechen. Nach Möglichkeit werden die Praktikantinnen und Praktikanten in zwei verschiedenen Amtsstellen eingesetzt. Das Eintrittsdatum kann flexibel festgelegt werden. Bewerbungen: 1417 ,1'jO 
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 2. Juli 2003 an das Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz. Regierung des Fürstentums Liechtenstein VOLKS BLATT 
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