Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MITTWOCH, 16. APRIL 2003 VOLKS BLATT 
INSERATE DIE WERBEPLATTFORM FÜR LIECHTENSTEIN 
28 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen iX.< 09 NK.2003.60 - ON 26 Über Antrag des vertretungsbefugten Organes wurde über das Vermögen der Litas Anstalt, 9486 Schaanwald, Gewerbeweg 143 mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 
11.04.2003 das Konkursverfahren eröffnet. Die Wirkungen des Konkurses treten mit Beginn des 
11.04.2003 ein (Tag, an dem das Konkursedikt an der Gerichtstafel angeschlagen wurde). Zum Masseverwalter wird 
Dr. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, tm Mühleholz 1, bestellt. Alle Gläubiger der Litas Anstalt werden aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, Klassen 1-4) 
bis längstens 22.05.2003 beim Masseverwalter Dr. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, Im Mühleholz 1, anzumelden und zwar unter genauer ziffernmässiger Angabe der Forderungen sowie der geltend gemachten Zinsen und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forde­ rungen beizuschliessen. Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz­ lichen Kosten zu 
tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf Donnerstag, 05.06.2003,14.00 Ühr, Parterre, Saal 1, beim Fürstlichen Landgericht, Gebäude 4A, 9490 Vaduz, anberaumt. Alle Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaft­ machung ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungs­ anmeldung beigeschlossen wurden. Die besondere Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen Publikations­ organen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch die öffentliche Bekanntmachung ein. • Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den amt­ lichen liechtensteinischen Publikationsorganen bzw. durch Anschlag an die Gerichtstafel. Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie im FL Öffentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen Registern, in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlich- machung des Tages der Konkurseröffnung anzumerken. Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der­ gleichen sind nur mit Zustimmung des Masseverwalters zu vollziehen. Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des  lJ57 77Q Art. 4 Abs. 2 KO. , 
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& 0 Gemäss Gesetz vom 19.06.1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst­ leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen­ werte ausgeschrieben. Auftraggeber: Name . Regierung des Fürstentums Liechtenstein Adresse Städtle 49 PLZ/Ort 9490 Vaduz Gegenstand des Objekt Auftrages: Auftrag Ort/Datum: 
Renovation BKP-Nr. 211 BKP-Nr. 214 BKP-Nr. 223 BKP-Nr. 273 BKP-Nr. 273. BKP-Nr. 221 BKP-Nr. 221 BKP-Nr. 228. BKP-Nr. 23 BKP-Nr. 25 BKP-Nr. 258 BKP-Nr. 271. BKP-Nr. 281 BKP-Nr. 281. BKP-Nr. 281. BKP-Nr. 282 BKP-Nr. 148. BKP-NF. 284 BKP-Nr. 285 
Alpgebäude Valüna - Waldboden Baumeisterarbeiten Montagebau in Holz Blitzschutzanlage Innentüren aus Holz Allg. Schreinerarbeiten Fenster in 
Holz Ganzglasanlagen Fenster- und Fenstertürläden Elektroanlagen Sanitäranlagen Kücheneinrichtungen Verputzarbeiten (Innere) Unterlagsböden Bodenbeläge aus Holz Plattenbeläge Boden Plattenbeläge Wände Deckenverkleidungen aus Holz Hafnerarbeiten Malerarbeiten (Innere) Verfahrensart: Offenes Verfahren Offertbezug: Datum Ab Dienstag, 22.04.2003 Name Amt für Wald, Natur und Landschaft Adresse Dr. Grass Strasse 10 PLZ/Ort 9490 Vaduz Tel. 
236 64 00 Fax 
236 64 11 E-Mail awnl@awnl.llv.li Eingabe: Ort Amt für Wald, Natur und Landschaft Datum Dienstag, 06.05.2003 Kennzeichnung Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der farbigen und beschrifteten Etikette, mit Absender, einzureichen, Vaduz, 15.04.2003 Beauftragter des Auftraggebers: Architekturbüro Hanspeter Schurti, 9495 Triesen 3364 280 1266220 
Vaduz, 11. April 2003 Fürstliches Landgericht •ÄS ji "Ffe jj If Ks) ^ 
K.-: IfllS •C Gemäss Gesetz vom 19.06.1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst­ leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen­ werte ausgeschrieben. Auftraggeber: Name Regierung des Fürstentums Liechtenstein Adresse Städtle 49 PLZ/Ort 9490 Vaduz Gegenstand des Objekt Umbau Alphütte Alpelti Auftrages: Auftrag Baumeisterarbeiten BKP-Nr. 211 Verfahrensart: Offenes Verfahren Offertbezug: Name Amt für Wald, Natur und Landschaft Adresse Dr. Grass Strasse 10 PLZ/Ort 9490 Vaduz Tel. 236 64 00 Fax 236 64 11 E-Mail awnl@awnl.llv.li Eingabe: Ort Amt für Wald, Natur und Landschaft Datum 02.05.2003 Kennzeichnung Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der farbigen und beschrifteten Etikette, mit Absender­ adresse, einzureichen. Ort/Datum: Vaduz, 15.04.2003 Beauftragter des Auftraggebers: Lampert-Architektur ÄG, Rotenboden 103, 9497 Triesenberg Blut spenden 
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retten 
3367 280 
1R NZ.2003.24-QN 3 Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos­ erklärung des nachstehenden Aktienzertifikates eingeleitet: Aktienzertifikat der Comita AG, Vaduz, über 50 Inhaberaktien Nr. 1 bis 50 zu je CHF 1000.-, sohin zu einem Gesamtwert von CHF 50000-, ausgestellt am 01.12.2003 Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Bekanntmachung an, das Aktienzertifikat vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ausgesprochen wird. Vaduz, 10. April 2003 Fürstliches Landgericht Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisations- verordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., wird folgende Ver­ kehrsbeschränkung erlassen: Vaduz Binnendamm und Am Schrägen Weg Binnendamm ab Einmündung Kirchstrasse - Sig. Nr. 2.14 «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» Binnendamm Einmündung in Lettstrasse - Sig. Nr. 3.02 «Kein Vortritt» inkl. Bodenmarkierung Sig. Nr. 6.12/6.13 Am Schrägen Weg Einmündung in Kirchstrasse - Auflösung des Sig. Nr. 3.02 «Kein Vortritt» inkl. Bodenmarkierung Sig. Nr. 6.12/6.13 Grund: Antrag Gemeinde 1264.480 
Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegen­ heiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. .Vaduz, 16. April 2003 Tiefbauamt i i
	        

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