Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

SAMSTAG, 12. APRIL 2003 i 
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GESUNDHEITSREFORM 
9 FORUM 
VORTRAG «Die Zukunfts-Blockade» VADUZ - In einem Vortrag spricht Dr. Cor­ nelia Heintze am Montag, 14. April, um 20 Uhr im Foyer des Liechtensteinischen Gym­ nasiums über die Gefahren, die Klimawan- dcl, BSE, Armut und Terrorismus länder- überschreitend mit sich bringen. Unter dem Titel «Die Zukunftsblockade» hat sie,ein Buch verfasst, das in den letzten Monaten im Logos-Verlag in Berlin erschie­ nen ist und sich mit den Gründen einer Zukunftsblockade befasst. Mario Broggi hat es dankenswerterweise übernommen, eine Buchbesprechung zu verfassen, die in die­ sen Tagen erscheint. Die Gesellschaft steht im 21. Jahrhundert vor enormen Herausforderungen. Anhand der Klimapolitik und weiterer Themen zeigt Cornelia Heintze, dass es an klugen Ideen und tragfahigen Konzepten nicht mangelt. Es mangelt immer wieder am Willen, sie umzusetzen. Die Referentin hat in Berlin Politische Wissenschaften, Geschichte, Soziologie und Volkswirtschaftlehre mit Abschluss Diplom-Politologin studiert. Veranstaltet von der Erwachsenenbildung Stein-Egcrta. Ohne Voranmeldung. Abend­ kasse (Eing.) GESUNDHEITSREFORM Vernehmlassungsverfahren auf breiter Basis Die Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2004 in Kraft treten und voraussichtlich im Juni im Landtag behandelt wird, befindet sich derzeit im Stadium der Vernehmlas­ sung. Darunter versteht man, dass möglichst viele Kreise, die von den neuen Gesetzen direkt oder indirekt betroffen sein werden, von der Regierung schon in einem frühen Stadium angehört werden. Dazu gehören in unserem Falle z. B. die Ärzte und die Kran­ kenkassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen bei der Regierung einbringen. Diese gibt sie dann - zusammen mit der Gesetzesvorlage - dem Parlament weiter. Bei der Beratung im Landtag steht es sodann jeder Abgeordneten und jedem Abgeordne­ ten frei, Anträge zur Verbesserung bzw.. Abänderung des jeweiligen Gesetzes einzu­ bringen. Dabei sind es häufig Anregungen von Interessensgemeinschaften, die von den Volksvertretern/-innen aufgegriffen und zum Anlass für Abänderungsanträge genommen werden. Derzeit befinden sich die einschlägigen Ge­ setzesvorlagen, auf denen die Gesundheits­ reform 2004 beruht, im Vernehmlassungs­ verfahren, das sehr breit angelegt ist und in das - in geeigneter Form - auch die am meisten Betroffenen, nämlich die Versicher­ ten, mit einbezogen werden sollen. Bis die endgültigen Entscheidungen über die Neuerungen im Gesundheitswesen in Kraft treten können, gibt es noch eine Reihe offener Fragen, die definitiv geklärt sein wollen: im Interesse der obligatorisch versicherten Patienten, der Krankenkassen und der Leistungserbringer. 
Wir nehmen Aufgabe wahr Die Krankenversicherer erfüllen eine wichtige Aufgabe im Gesundheitswesen! VADUZ - Im Rahmen der Ver­ nehmlassung des Krankenversi­ cherungsgesetzes wurde insbe­ sondere durch die Ärztegesell­ schaft eine Medienkampagne gestartet. In dieser Kampagne wurde versucht, von den eigent­ lichen Ursachen der Kostenstei­ gerungen abzulenken, indem u.a. die Verwaltungskosten der Krankenversicherer in unsachli­ cher Weise thematisiert wur­ den. Der Liechtensteinische Krankenkas­ senverband hat zum Vernehmlas- sungsbericht der Revision des Kran- kenversjchcrungsgesetzes ausführlich Stellung genommen und möchte die in den vorgenannten Aussendungen von einzelnen Ärzten gemachten polemischen Aussagen zu den Ver­ waltungskosten richtig stellen. Die Krankenversicherer nehmen einen gesetzlichen Auftrag wahr Durch das Instrument der Wirt- schaftlichkcitskontrolle, welche gemäss Art. 19 und Art. 20 des Krankenversicherungsgesetzes einem gesetzlichen. Auftrag der Krankenversichercr entspricht, wer­ den auch in Liechtenstein jährlich Gesundheitskosten von hohem Aus- mass eingespart. Die Krankenversi­ chercr sind neben ihrem umfassen­ den Dienstleistungsauftrag im Gesundheitswesen auch in der Kostcnkontrolle zu wichtigen Insti­ tutionen geworden. Die wirtschaftli­ che Prüfung von medizinischen Behandlungen, welche die Kranken­ versicherer in Zusammenarbeit mit den Vertrauensärzten durchführen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die der Gesetzgeber den Kranken­ versicherer übertragen hat. Ohne die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Krankenversicherer wären die Gesundheitskosten in Liechtenstein noch um ein Mehrfaches höher. Die, in der Diskussion über die Kostenentwicklung immer wieder ins Feld geführten Verwaltungskosten der Krankenversicherer nehmen sich in der Gesamtbetrachtung der Gesund­ heitskosten äusserst bescheiden aus. Sie sind eine ausgesprochene Nebensächlichkeit. Durch die Einführung des Haus­ arztmodells im Jahr 2000 erhöhte sich zwangsläufig der Anspruch an die Dienstleistungen der Krankenversi­ cherer. Zusätzliche Aufwendungen für die Informatik waren notwendig. Darüber hinaus musste eine Betrei­ bergesellschaft für die Durchführung des Hausarztsystems beauftragt wer­ den, das machte zusätzliche, vermehr­ te Aufwendungen erforderlich. Die Krankenversicherer arbeiten effizient und sehr kostengünstig. Dies bestätigt ein Branchenquervergleich. Die Verwaltungskosten der Kranken­ versicherer für die obligatorische Krankenpflegeversicherung betragen nur 7 Prozent der Gesamtkosten. Die­ ser Wert liegt für Liechtenstein vor­ teilhaft im Durchschnittswert der schweizerischen Krankenversicherer, zudem arbeiten die Krankenversiche­ rer nicht gewinnorientiert. Der Beobachter (Zitatanfang) Eine Umfrage im Schweizerischen-Beobachter Ausga­ be 5/2003 unter dem Titel: «Honora­ re - Etliche Götter in Weiss ohne weisse Weste», zeigt die Situation in 
der Schweiz auf. Der Beobachter fragte bei den zehn grössten Kranken- versicherern nach, wie viel Geld sie im letzten Jahr von Ärzten und Spitälern wegen zu hoch ausgestellter Rechnungen zurückforderten. Das Ergebnis ist frappant: Hochgerechnet auf alle Versicherten der Schweiz, wurden den Krankenversicherer nicht weniger als 860 Millionen Franken zu viel verrechnet. Pro Kopf ergibt das einen Betrag von 120 Franken. Beispielsweise konnte eine Kran­ kenkasse im letzten Jahr rund 122 Millionen Franken von unkorrekt abrechnenden Rechnungsstellern zurückfordern. Auf den grössten Betrag kam eine andere Krankenkas­ se: Sie erhielt im Jahre 2002 satte 170 Millionen Franken von unkorrekten Rechnungsstellern rückerstattet. (Zitatende) Vermehrte Kontrolle der Wirtschaftlichkeit verlangt Durch diese Vorkommnisse sah sich das Bundesamt für Sozialversi­ cherung veranlasst, die Krankenversi­ cherer durch eine Weisung zu einer verstärkteren Kontrolle der durch die Rechnungssteller in Rechnung gestellten Kosten aufzufordern. Diese Kostenkontrolle wurde daraufhin bei allen Krankenversicherem intensi­ viert. Die Rückforderung von zuviel verlangten Beträgen der Rechnungs­ steiler, kommt letztendlich den Versi­ cherten zugute. Einführung des Datenpools Mit der Einführung des Daten­ pools, welcher sich zur Zeit in der Datenauswertung befindet, haben der Liechtensteinische Krankenkassen­ verband und die Behörden ein Instru­ ment zur Hand, das sofort über Verän­ derungen in der Kostenstruktur infor­ miert. Bereits heute zeigt sich, dass mit diesem Datenpool, welcher ein Abbild der Rechnungsstellung dar­ stellt, sehr interessantes Datenmateri­ al zur Verfügung steht. Endlich kön­ nen auch einzelne Rechnungssteller auf Wirtschaftlichkeit kontrolliert und mit anderen in der gleichen Fachrich­ tung geprüft und entsprechende Mas­ snahmen ergriffen werden. Die Dienstleistungen und Auf­ gaben der Krankenversicherer Eine wichtige Aufgabe der Mitar­ beiterinnen der Krankenversicherung ist die Beratung der Versicherten in allen mit dem Gesundheitswesen zusammenhängenden Fragen. Die persönliche Versicherungsberatung in der sehr komplexen Materie der Krankenversicherung ist sehr anspruchsvoll und erfordert die per­ manente Weiterbildung der Mitarbei­ terinnen. . Die Krankenversicherer sind auch in der Gesundheitsförderung zu einer wichtigen Institution geworden. Sie zeigen in der Präventivmedizin eine ausgeprägtes Engagement und tragen so in entscheidender Weise dazu bei, auch durch Prävention Gesundheits- kosten zu verllindem. Die Kranken­ versicherer leisten durch ihr starkes Engagement in der Vorsorge einen enorm wichtigen Beitrag zur Gesund- heitsförderung ̂ In Liechtenstein bezahlen die Kran­ kenversicherer die Rechnungen der Ärzte, Spitäler und übrigen Institutio­ nen direkt an die Rechnungsteller. Die Krankenversicherer nehmen 
den Leistungserbringern das Inkasso- Risiko ab. Sie müssen einen erhebli­ chen Aufwand für das Prämien- und Kostenanteilinkasso, Mahn- und Betreibungswesen aufwenden. In den meisten schweizerischen Kantonen wie im übrigen Ausland hat der Rech­ nungssteller die Rechnung an den Patienten zu stellen und von diesem einzufordern. In Liechtenstein haben die Rechnungssteller kein Inkasso- Risiko. Die Krankenversicherer neh­ men ihnen sowohl das Risiko wie auch den administrativen Aufwand ab. Das liechtensteinische Krankenver­ sicherungsgesetz und damit die Kran- . kenversicherer nehmen in der liech­ tensteinischen Sozialgesetzgebung eine besondere Stellung ein. So wer­ den die Krankenversicherer immer auch dann leistungspflichtig, wenn ein anderer an sich für den Leistungs­ fall zuständiger Versicherungsträger seine Leistungspflicht bestreitet. Die Krankenversichercr treten dann von Gesetzes wegen für die Ansprüche des Versicherten gegen eine andere Versicherung und gegen sonstige Dritte ein. Das führt in der Regel zu schwierigen Regressfällen für die Krankenversicherer und zu entspre­ chendem Aufwand. Qualitätskontrollen der Krankenversicherer Die Krankenversicherer setzen Massnahmen zur Sicherung der Qua­ lität der Leistungen im Interesse der Versicherten. Sie fördern den Infor- maüonsaustausch zwischen den im Gesundheitswesen tätigen Personen und Institutionen. Der liechtensteini­ sche Krankenversichererverband sorgt dafür, dass in den Verträgen mit den Rechnungsstellern der Qualitäts- , Sicherung 
den entsprechend hohen Stellenwert beigemessen wird. Sie wachen so über die Qualität der medi­ zinischen Dienstleistungen. Liechtenstein ist durch seine Klein­ heit ausschliesslich Grenzgebiet Die Krankenversicherer haben sich 
dadurch in ihrer täglichen Arbeit mit den unterschiedlichen ausländischen Rechtsbestimmungen zu befassen. Diese Herausforderung verlangt qua- litaüv sehr gut ausgebildete Mitarbei­ terinnen. Durch die zunehmende internatio­ nale Tätigkeit liechtensteinischer Unternehmen und deren internationa­ len Vernetzung sind die liechtensteini­ schen Krankenversicherer zuneh­ mend mit Sozialversicherungsrechten weltweit konfrontiert Die in Liech­ tenstein tätigen Krankenversicherer sind dadurch zu bedeutenden Kon­ taktstellen für unsere international tätige Wirtschaft geworden. In der Schweiz und in anderen Ländern ste­ hen dafür ungleich grössere Ressour­ cen zur Verfügung. Die Krankenversicherer setzen sich auch in Zukunft mit ganzer Kraft für die Interessen der Patienten und Versi­ cherten ein. Der Liechtensteinische Krankenkassenverband als Dachorga­ nisation der Krankenversicherer steht den Krankenversicherem und den Versicherten als Informationsstelle zur Verfügung. Er nimmt die Rolle einer zentralen Koordinationsstelle im liechtensteinischen Gesundheitswe­ sen wahr. Die Krankenversicherer fördern die Zusammenarbeit zwischen allen im Gesundheitswesen tätigen Institutio­ nen und Personen. Die Interessen der Versicherten stehen für die Kranken­ versicherer dabei im Vordergrund. Die laufende Revision des Kran­ kenversicherungsgesetzes soll das sehr gut ausgebaute und qualitativ hochstehende Gesundheitsweisen in unserem Land sichern und einen wichtigen Beitrag für die Zukunft leisten. Die Krankenversicherer wollen in der bevorstehenden Gesetzesrevision zu einer, den Interessen der Versicher­ ten und der Sache verpflichteten guten Lösung beitragen. Liechtensteinischer Krankenkassenverband Reinhard Beck, Präsident ANZEIGE Jetzt Neubezüge für Gartenpolster Wir haben die passenden Stoffe dazu Hilti Möbel Raumgestattungs AG 9494 Schaan - Tel. 00423 232 23 90
	        

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