Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

SAMSTAG, 15. MÄRZ 2003 VOLKS I I A M HT A P LBA-DISKUSSION BLATT I LMIMU IMO 
STRASSENVERKEHRSGESETZE 
3 EWR-Richtlinien Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes VADUZ - «Es ist sinnvoll und zielgerichtet, den im Jahre 1978 mit der Schaffung des Strassenverkehrsgesetzes eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die Fortentwicklung des schweizerischen Rechtsbestandes nach und nach zu übernehmen», betonte der VU- Abgeordnete Hugo Quaderer. Schwerpunkte der unumstrittenen Vorlage sind der Nach­ vollzug von Änderungen des schweizeri­ schen Strassenverkehrsgesetzes, die Schaf­ fung einer gesetzlichen Grundlage für die Erfassung und Weitergabe von Personen- und Fahrzeugdaten sowie die Umsetzung der ; EG-Besucherschutzrichtlinie. (dorn) Hilfe bei Verkehrsunfall im Ausland VADUZ - Wer in einem EWR-Land einen Verkehrsunfall hat, der kann in Zukunft Schadensersatz von Liechtenstein aus gel­ tend machen. Der Landtag hat gestern in erster Lesung die Anpassung des Strassen­ verkehrsgesetzes und des Versicherungsauf­ sichtsgesetzes an das EU-Recht beraten. Danach gibt es beim nationalen Vcrsichc- rungsbüro neu eine Auskunftsstclle, die bei der versicherungstechnischen Abwicklung " von Verkehrsunfällen hilft. Wer also in Liechtenstein wohnt und in einem EWR- Staat bei einem Verkehrsunfall geschädigt wird, der erhält hier Namen und Adresse des Schadensregulierungsbeauftragten, um- Schadenersatzansprüche gegen den auslän­ dischen Haftpflichtversicherer geltend zu machen. Schadensrcgulicrungsbeauftragte vertreten die ausländische Versicherung. Sic müssen im Schadensfall innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Schadcnscr- satzforderung ein Schadensersatzangebot. - vorlegen.. Vorausgesetzt, die Haftung ist unbestritten. Hat der ausländische Versiche­ rer in Liechtenstein keinen Schadensregu­ lierungsbeauftragten, kann sich der Geschä­ digte an die liechtensteinische Entschädi­ gungsstelle wenden. Diese ist beim Natio­ nalen Garantiefonds eingerichtet. Sie regu­ liert den Schaden und wendet sich an den zuständigen ausländischen Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherer. Mit dieser vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie, der so genannten Besucherschutz-Richtlinie, schliesst Liechtenstein die letzte grosse Lücke im Verkehrsopferschutz. (köpf) 
Wohin fährt der LBA-Bus? Umwandlung der LBA gestern Thema im Landtag - Streitpunkt Verwaltungsrat «Ich bin der Meinung, dass es der Regierung nur darum geht, auf die LBA durchzugreifen», so der VU-Abgeordnete Walter Vogt 
«Es muss der Einfluss des Staates; auf die LBA gewährleistet bleiben­ der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser. 
so VADUZ - Die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) soll umgewandelt werden - in eine so genannte unselbstständige Anstalt öf­ fentlichen Rechts. Die dafür nö­ tige Gesetzesänderung wurde gestern im Landtag in erster Lesung behandelt. Wie zu erwarten, blieben die Kontro­ versen nicht aus. • Wolfganfl Zecfinor Erst vor vier Jahren war die LBA als selbstständige Anstalt öffentli­ chen Rechts errichtet worden. «Aufgrund verschiedener Debat­ ten». wie es im Antrag heisst, ana­ lysierte die Regierung die Organi­ sationsstruktur der LBA. Die Regierung kam dabei zum Schluss, dass die Organisationsstruktur der Liechtenstein Bus Anstalt entflech­ tet und optimiert werden soll. Bewährtes soll erhalten bleiben, Verbesscrungspotenzial im organi­ satorischen Bereich soll ausge­ schöpft werden. In der Praxis soll das so ausse­ hen: Aus der derzeit als selbststän- dige Anstalt öffentlichen Rechts konzipierte LBA soll nach der Gesetzesänderung eine unselbst­ ständige Anstalt öffentlichen 
Rechts werden, die in der Landes­ verwaltung integriert ist. Dem Geschäftsführer sowie den Mitar­ beitern soll ein befristetes Über­ nahmeangebot zu verwaltungsübli­ chen Konditionen in das Gefüge der Landesverwaltung unterbreitet werden. Dieses Übernahmeange­ bot zeigt, dass die Regierung das Interesse verfolgt, Kontinuität in der operativen Ausgestaltung zu wahren sowie bestehendes Know- how im Bereich des öffentlichen Bus-Systems zu erhalten. Die Auf­ gaben des Verwaltungsrates, wel-. che praktisch ausschliesslich ver­ waltungstechnischer Natur sind, sollen in Zukunft von einem Mitar­ beiter der Landesverwaltung wahr­ genommen und mitbetreut werden. Verwaltungsrat versus Wagenführer Vor allem diese «Entmachtung» des Verwaltungsrates, licss gestern die Opposition mit aller Schärfe gegen den Antrag der Regierung zu Felde ziehen. «Ich bin der Mei­ nung, dass es der Regierung nur darum geht, auf die LBA durchzu­ greifen», so zum Beispiel der VU- Abgeordnete Walter Vogt, der die wahren Hintergründe der Reorga­nisation 
der LBA in der «persönli­ chen Aversion der Ressortinhabe-- rin gegen den LBA-Verwaltungs- rat» entdeckt zu haben glaubt. Ähn­ lich in seiner Argumentation auch Vogts Fraktiohskollege Roland Büchel: «Die angeblichen zu hohen Kosten des Verwaltungsrats und die angebliche Unfähigkeit des LBA-Verwaltungsrats zur Kommu­ nikation mit der Regierung sind die Gründe für die Strukturänderung.» Büchel erwähnte in diesem Zusam­ menhang, auch die Tatsache, dass erst unlängst mehrere LBA-Ver-' waltungsräte aus Protest zurückge­ treten sind. Was die VU-Abgeordnetcn übri­ gens geflissentlich unter den Tisch fallen liessen, ist die Tatsache, dass die LBA-Wagenführer sich öffent­ lich mit der zuständigen Regie- rungsrätin Rita Kieber-Beck soli­ darisch erklärt und den Verwal­ tungsrat scharf angegriffen hatten. «Aus unserer Sicht gehen die Prob­ leme der LBA seit Beginn an auf den Verwaltungsral und dessen Präsidenten zurück», heisst es in dem öffentlichen Brief der Wagen­ führer wörtlich. Die 40 Bus-Chäuf- feure stellten sich auch argumenta­ tiv voll hinter den Regicrungsvor-schlag: 
«Die Regierung als Eigentümerin ist sowieso aufgefor­ dert, im Sinne der Grundversor­ gung die Kostendeckung wahrzu­ nehmen. Also ist die Integration in die Landesverwaltung nur konse­ quent, um das Mitspracherecht als Eigentümerin wahrzunehmen.» Der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser ortete dann auch eines der zentralen Probleme an der jetzigen LBA-Struktur in der Tatsache, dass der Verwaltungsrat nicht mit den Wagenführern» zusammengearbei­ tet habe. 17,6 Millionen Franken wird, so Kaiser, der öffentliche Ver­ kehr in Liechtenstein in Zukunft kosten. «Da der Staat jährlich Mil­ lionen an Subventionen zahlt, muss der Einfluss des Staates auf die LBA gewährleistet bleiben.» Die zuständige Kegierungsrätin Rita Kieber-Beck betonte dann, dass die Umstrukturierung der LBA die «logische Konsequenz für eine positive Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in Liech­ tenstein» sei. Auch erinnerte Kie­ ber-Beck daran, dass durch die Übernahme der Tätigkeit des Ver­ waltungsrates durch einen Mitar­ beiter des Tiefbauamtes erhebliche Kosten gespart werden können. zur Fürstenfamilie. 
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