Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

FREITAG, 14. MÄRZ 2003 VOLKS 
I I A IVI r%X A P TELEKOMMUNIKATIONSPOLITIK BLATT 
I LAIMU I Mu TELEFONNETZ 
9 Landtag in 
Kürze Rasches Vorgehen für aus­ ländische Strafgefangene Der Landlag hat gestern dem Zusatzproto­ koll vom 18. Dezember 1997 zum Überein­ kommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. Marz 1983 einhellig zugestimmt. Das Übereinkommen erleich­ tert die Überstellung ausländischer Strafge­ fangener" in ihr Heimatland, indem es ein einfaches, rasches und anpassungsfähiges Vorgehen bietet, um Strafgefangene inner­ halb kurzer Frist zur Verbiissung ihrer Stra­ fe heimzuschaffen. Die Hauptanliegen des Übereinkommens sind humanitärer Art. Das Zusatzprotokoll ergänzt das Überein­ kommen über die Überstellung verurteilter Personen, indem es ein wichtiges Anliegen aus der Praxis aufnimmt. Es enthält Regeln für die Übertragung der Strafvollstreckung in den Fällen, in denen die verurteilte Per­ son entweder aus dem Urteilsstaat in den Heimatstaat geflohen ist oder aufgrund der Sanktionen aus dem Urteilsstaat ausgewie­ sen oder abgeschoben wird. In diesen bei­ den im Zusatzprotokoll vorgesehenen Fallen können die Vertragsstaaten von der Zustim­ mung der verurteilten Person zur Überstel­ lung absehen. Darin besteht der Hauptunter-, schied zu den Bestimmungen des Überein­ kommens. Behörden können Auskünfte erteilen Einhellig hat der Landtag dem Zusatzproto­ koll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 7. Juni 1968 zuge­ stimmt. Mit dem Zusatzprotokoll wird der Anwendungsbereich des Übereinkommens um Auskünfte über Strafrecht. Strafverfah- rensrecht und die Gerichtsverfassung auf dem Gebiet des Straf rechts sowie über die Vollstreckung und den Vollzug von Strafen erweitert. Es wird klargestellt, dass die Behörden auch bei Übertretungen in jenem Ausmass Auskünfte erteilen und anfordern können, in dem sie nach dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Rechtshilfe leisten und anfor­ dern können.Weiters ist festgelegt, dass das Ersuchen um Auskünfte nicht nur von einem Gericht, sondern auch von einer anderen «zuständigen» Justizbehörde aus­ gehen kann, und zwar nicht nur für ein bereites anhängiges Verfahren, sondern schon dann, wenn die Einleitung eines Ver­ fahrens in Aussicht gestellt ist. Umweltverträgliche Abfallpolitik Der Änderung vom 22. September 1995 zur Basler Konvention über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Son­ derabfällen und ihrer Beseitigung vom 22. März 1989 hat der Landtag gestern einhellig zugestimmt. Die Änderung der Basler Kon­ vention untersagt die Ausfuhr von gefährli­ chen Abfällen aus Industriestaaten (OECD- Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft sowie Liechtenstein) in Entwicklungsländer und Schwellenländer. Dieses Exportverbot bedeutet eine erhebliche Verstärkung der Basler Konvention von 1989, welche Liech­ tenstein am 27. Januar 1992 ratifiziert hat. Das zusätzliche Ausfuhrverbot, welches 1995 von den Vertragsparteien des Überein­ kommens verabschiedet wurde, soll Ent­ wicklungsländer vor unerwünschten Abfäl­ len schützen. Die Industriestaaten müssen ihre gefährlichen Abfälle in ihren eigenen Anlagen entsorgen oder rezyklieren. Mit der Annahme der Änderung des Übereinkom­ mens wird Liechtenstein dem Ziel seiner Abfallpolitik, eine umweltverträgliche und weitgehend auf dem Verursacherprinzip basierende Entsorgung zu verfolgen, gerecht. Die Basier Konvention umfasst 152 Vertragsparteien und gilt als eine der wich­ tigsten internationalen Umweltkonventio- ncn. 
Handschrift der Zukunft Landtag diskutiert über Grundsatzerklärung zur Telekommunikationspolitik Die Regierung sehe, dass zuerst Ordnung im Dschungel der Telekommunikation zu schaffen sei, unterstrich FBP-Abgeordneter Rudolf Lampert die Bedeutung dar neuen Telekommunikationspolitik. 
VADUZ - Zustimmung überwog die kritischen Fragen, als es gestern im Landtag um die neue Telekommunikationspoli­ tik Liechtensteins ging. Die Regierung legte eine Grund­ satzerklärung vor. • Kornella Pfeiffer Ziel Nummer eins der neuen liech­ tensteinischen Telekommunikati­ onspolitik ist, die nationale und internationale Festnetz-GrundVer­ sorgung sicherzustellen. Einen Wettbewerb unter Grundversorgcm hält die Regierung dabei nicht für zielführend. Als zweites Hauptziel der Tclekommunikationspolitik formuliert sie mit ihrer neuen Grundsatzerklärung moderne Tele- komnuinikationsdienstleistungen mit Qualität und zu marktgercchten Preisen. Grundversorgung ist staatliche Aufgabe Das Lösungskonzept beinhaltet die Restrukturierung des liechten­ steinischen Netzproviders, der LTN Liechtenstein TeleNet AG. Zudem strebt die Regierung eine Zusammenarbeit mit der Swisscom Fixnet AG an. einem internationa­ len Partner. Von der Grundsatzer­ klärung ausgeklammert bleibt die Mobilfunkkommunikation. Vize- Rcgierungschefin Rita Kieber- Beck kündigte bis zum Herbst eine separate Grundsatzerklärung an. Ordnung im Dschungel Über das Thema Grundversor­ gung waren die Meinungen unter den Parlamentariern geteilt. VU- Fraktionssprecher Peter Sprenger verteidigte die bisherige Praxis. Die Grundversorgung sei durch Wettbewerbskräfte sicherzustellen. « Die Grundversorgung ist staatli­ che Aufgabe», zeigte sich dagegen 
der FBP-Abgeordnete Rudolf Lampert überzeugt. Die Ausgangs­ lage habe sich verändert. Kunde im Mittelpunkt Die vorhergehende Regierung Frick sei davon ausgegangen, dass sich Liechtenstein zu einer Tele­ kommunikationsdrehscheibe ent­ wickeln würde. Die heutige Regie­ rung Hasler sehe, dass zuerst Ord­ nung im Dschungel der Telekom­ munikation zu schaffen sei. Dass der Kunde im Mittelpunkt stehen und die Preisstruktur dem Wirt- schaftsraum mit der Schweiz ange- passt werden solle, begrüsste Lam­ pert. Die gesetzten Leitplanken Messen «die Handschrift von Weit­ blick» erkennen. 
Die Grundsatzerklärung nenne Zielvorstellungen, freilich bleibe offen, wie diese in die Tat umzuset­ zen seien, kritisierte dagegen Peter Sprenger. Es stünden beträchtliche Änderungen im Raum, für die er weitere Detailinformationen einfor­ derte. Auch eine gründliche Kun­ denumfrage. Initiativen eingeleitet Tatsächlich fühlten sich viele Kunden immer noch nicht aufgeho­ ben, weiss Rita Kieber-Beck um das Befinden der liechtensteini­ schen Telekommunikations-Kun­ den. Sie nehme dies ernst, Analysen sollten regelmässig wiederholt wer­ den. Ein Verbesserungspunkt sei auch die Vorwahl für Liechtenstein. 
Die Regierung wolle beide, 075 und 00423, parallel. Einige Initiativen hat die Regie­ rung bereits gestartet. Die Arbeits­ gruppe «LLL» (LieComtel, LTN, LKW) soll Doppelspurigkeiteti identifizieren und abbauen, Syner­ gien der vorhandenen Infrastruktu­ ren nutzen, Kompetenzen zur Sicherung der liechtensteinischen Kommunikation aufbauen. Die Arbeitsgruppe «Recht und Regulation» verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für den liech­ tensteinischen Kommunikations­ sektor neu, zu definieren. Die Mög­ lichkeiten der Zusammenarbeit zwischen LTN und der Telekom FL AG, einer Tochter der Swisscom Fixnet AG, würden derzeit geprüft. Im Zeichen des Umbruchs Parlament stimmt Nachtragskredit für Rückkauf des Telefonnetzes zu Liechtenstein kauft das Telefonnetz von der LTN Liechtenstein TeleNet A6 für 25 Millionen Franken zurück. 
VADUZ - Das Land Liechtenstein kauft das Telefonnetz von der LTN Liechtenstein TeleNet AG für 25 Millionen Franken zurück. Dem stimmte der Land­ tag gestern einhellig zu. Dies soll die Entwicklung der Tele­ kommunikation in Liechten­ stein sichern. * Kornella Pfeiffer Die Parlamentarier aller Parteien unterstrichen, wie wichtig es sei, dass das Land Liechtenstein die Telekommunikationsinfrastruktur wieder in Händen habe. Negative Beispiele im Ausland zeigten die andere Seite der Privatisierung. Der Nachtragskredit für die Rückerstattung an die LTN beträgt 25 Millionen Franken. Die LTN hatte diese 25 Millionen Franken dem Land, das Alleinaktionär ist, 1998 für das Telekommunikations­ netz bezahlt. Nun erhält die LTN die Summe zurück. Keine Folgekosten Mit diesem Schritt sei eine echte Privatisierung der LTN möglich, ordnete FBP-Abgeordneter Adrian Hasler die finanziell verbesserte Lage der LTN ein. Die LTN, so 
heisst es im Bericht der Regierung, sei massiv im Nachteil gewesen, wenn es um die Preisgestaltung 
ging. Sie verfügte nicht über Reser­ ven aus der Zeit des Fernmeldemo­ nopols und musste die Investitions­kosten 
von 25 Millionen Franken in die Preisgestaltung einbringen. Mit der - Rückzahlung verbessere sich die Ertragslage der LTN. In - einem zweiten Schritt solle die" langfristige Sicherung der Grund­ versorgung vorbereitet werden. Die Finanzierung der Betriebs-, Unter­ halts*, Erneuerung- und Ausbau­ kosten der Telekommunikationsin­ frastruktur bleibt bei der LTN, so dass dem Land keine weiteren Fol­ gekosten entstehen. International erreichbar Die LTN habe mit dem Geschäftsjahr 2002 ein Jahr der Restrukturierung und der Neuaus- richtüng hinter sich, heisst es im Bericht. Neben der Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Situa­ tion habe die LTN Altlasten abge­ tragen und den operativen Prozess verbessert. Die internationale Erreichbarkeit sei stabilisiert und eine deutliche Verbesserung der Netzsicherheit erreicht. Die Restrukturierung habe sehr viel Positives gezeigt, so Regierungs­ chef-Stellvertreterin Rita Kieber- Beck. Und das Jahr 2003 stehe im Zeichen des Umbruchs und der grossen Veränderungen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.