Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 13. MÄRZ 2003 VOLKS I E| I DCriA FORUM BLATT l 
LUnLV]IU KLEINANZEIGEN 
43 KURS Spielend fotografieren SCHAAN - Spielerisch in einer kleinen Gruppe die Grundlagen der Fotografie ken­ nen lernen und die Benützung des SchwarzAVeiss-Labors. Der Kurs 157 unter der Leitung von Ingrid Delacher beginnt am Samstag, !5. März um 9 Uhr im Gemein- schaftszentrum Resch in Schaan. Anmel­ dung und Auskunft hei der Erwachsenenbil­ dung Stein-Egcrta, Telefon 232 48 22. F JAHRE VOLKS Ereignisse der letzten 125 Jahre HILTI-GRUPPE WURDE UMSATZ-MILLIARDÄR SCHAAN, 14. Mai 1981 - Der konsolidier­ te Umsatz der international tätigen Hilti- Gruppe überstieg im Jahr 1980 mit 1028 Millionen Franken erstmals die Milliarden- grenze. Die Unisatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr betrug 18 Prozent. Der Cash flow des Stammhauses Hilti AG, Schaan, betrug 71.8 Millionen Franken und der Gewinn 26.5 Millionen Franken. Der bishe­ rige Verlauf des Geschäftsjahres 1981 lässt erwarten, dass die geplante Umsatzsteige- rung erreicht wird. An Investitionen in Sachanlagen wird die Hilti-Gruppe 1981 circa 95 Millionen Franken aufwenden, für die Forschung und Entwicklung sind rund 30 Millionen Franken vorgesehen. Im Zuge dieses Wachstums wird mit einer Erhöhung des Personalbestandes von derzeit rund 9000 auf 9600 Mitarbeiter gerechnet. Morgen: 
«Schweinerei» der Schweizer 
Warum die Friedensinitiative zeitgemäss ist Forum; Stellungnahme des Arbeitskreises Demokratie und Monarchie In seiner Mitgliederversamm­ lung vom 30.9.2002 hat der Arbeitskreis Demokratie und Monarchie die Unterstütiung der Volksinitiative für Verfas­ sungsfrieden beschlossen. Er liess sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: 1. Sanktionsrecht: Die Charta von Paris für ein neues Europa hielt in der Zeit des Aufbruchs kurz, nach dem Zusammenbruch der kommu­ nistischen Diktaturen für alle Mit­ glieder der OSZE fest: «Wir ver­ pflichten uns, die Demokratie als die einzige Regierungsform unse­ rer Nationen auszubauen, zu festi­ gen und zu stärken.» Unser Land hat diesen Vertrag mit unterschrie­ ben. Zwar ist in der Verfassung von 1921 festgelegt, dass das Volk die Staatsgewalt zusammen mit dem Fürsten auszuüben hat. Aber es herrschte die längste Zeit der Kon­ sens, dass dies in einem demokrati­ schen Sinn zu verstehen ist. Selbst der Fürst beteuerte .wiederholt, (wenn sein Verhalten auch zuneh­ mend in eine andere Richtung weist), dass das Volk das letzte Wort haben müsse. Dem kommt die Friedensinitiati­ ve entgegen, indem sie einen Vor­ schlag aufgreift, den unsere Vor­ fahren um Peter Kaiser schon vor 150 Jahren vorbrachten: Wenn sich Landtag und Fürst über ein Geset­ zesvorhaben uneins sind, soll das Volk entscheiden, wem es folgen 
will. So kann auf demokratische Weise eine für unser Land schädli­ che Blockade-Situation überwun­ den werden. 2. Notrecht: Die Aufhebung von Verfassungsbestimmungen ohne Einbezug von Volk und Volksver­ tretung macht das Notrecht zu einem höchst prekären Instrument. Im Unterschied zur Fürsteninitiati­ ve stellt die Friedensinitiativc nun klar, in welchem Fall nur zu die­ sem äussersten Mittel gegriffen werden darf: nämlich nur bei Krieg oder einer anderen existentiellen Bedrohung des Landes. Auch wird die Zeit auf ein vernünftiges Mass verkürzt, innerhalb derer sich der Landtag damit befassen muss. Bei­ des Anliegen, denen das Völker­ recht grösste Aufmerksamkeit bei- misst. 3. Richterbestellung: Vorge­ schlagen werden die Kandidaten von. einem neuen Gremium, dem Vertreter des Landtags, des Fürsten und der Richterschaft angehören. Für die Wahl ist im Landtag dann eine Zweidrittelmehrheit notwen­ dig. Durch beide Massnahmen wird der Einfluss der politischen Parteien klar eingeschränkt. Die Qualität und die Unabhängigkeit unserer Richter ist damit gewähr­ leistet. 4. Staatsgerichtshof: Wenn sich die: obersten Staatsorgane nicht über die Interpretation der Verfassung einigen können, soll der Staatsgerichtshof wie bisher 
die Schiedsrichtcrrolle überneh­ men. In weiser Voraussicht haben die Väter der Verfassung von 1921 dafür den Artikel 112 eingeführt. Durch seine blosse Existenz sichert er den Vorrang der Verfas­ sung. Bei seiner Einführung im Jahre 1925 galt er als fortschritt­ lich und vorbildlich, und gegen­ wärtig erleben wir weltweit den Sicgeszug der Verfassungsge- richtsbarkeit. Jetzt wird klarge­ stellt, dass auch der Fürst vor dem Staatsgerichtshof Recht suchtn darf, aber auch Recht nehmen muss. Getreu der Charta von Paris: «Niemand steht über dem Gesetz». Der Arbeitskreis lehnt die Fürs­ teninitiative ab, weil sie Demokra­ tie und Rechtsstaat schwächt und damit die Zukunftsfähigkeit unse­ res Landes beeinträchtigt. Er weiss sich darin'im Einklang mit vielen Mitbürgerinnen und Mit­ bürgern sowie mit praktisch allen in- und ausländischen Verfas­ sungsexperten. Deshalb setzt er sich in seinen Statuten dafür ein, «wenigstens das Verfassungserbe von 1921 zu bewahren», aber auch Chancen zu nutzen, es unserem heutigen Demokratieverständnis anzupassen. Die Friedensinitiative gibt dem liechtensteinischen Volk diese zeitgemässe Alternative. Dabei respektiert sie unsere tradi­ tionelle Staatsform. Den Initianten ist zudem hoch anzurechnen, dass sie in der Art und Weise, wie sie 
ihr Anliegen vertreten, ihrem Namen Ehre machen. Dies ist ganz im Sinn des Arbeitskreises, der seine Aufgabe in der Wahrneh­ mung 
von Verantwortung für unser Land, seiner Menschen und seiner politischen Institutionen versteht. Für den Arbeitskreis Demokratie und Monarchie Der Ausschuss ANZEIGE Nein zur Fürsteninitiative «Wenn die Fursteninitiative angenommen wird, haben die Exponenten der F BP die T Main! Demokra,ie 
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r" L I M CI II J kauft und werden weder in Zukunft noch vor der Geschichte bestehen kön­ nen. Die Parteien sind Neben- schauplätze. Es geht einzig allem um die Zukunft unseres Staates.- ..ü» <*#• ?•: '"'S Alex:Inder Sele. Chemiker. Triesenberg KLEINANZEIGEN wfPoF VW Polo. 65 PS. Comfortline, Neuwagen aus Losgewinn, gunstig zu verkaufen, Farbe und Ausstattung frei wählbar, Wert CHF 18 
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