Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 13. MÄRZ 2003 
VOLKS I IIVII AlVin 
REGIERUNGSCHEF NIMMT STELLUNG BLATT I 
I IM LH IM U ALPENVEREIN 
12 ALPENVEREIN LAV-Skitour am 16. März 2003 auf die Sulzfluh 2817 m.ü M. Hoffen wir, dass es diesmal klappt. Wenn die Verhältnisse stimmen, dann führt uns eine sehr schöne und etwas anspruchsvolle­ re Skitour am kommenden Sonntag bei ent­ sprechenden Verhältnissen auf die Sulzfluh. Ausgangsort ist St. Antonien im Prättigau. Von St. Antonien führt die Tour über Part- nun zum Fuss der Sulzflüh, von da ins Gemstobel und durch dieses auf den Gipfel. Die normale Skitourenausrüstung genügt, bitte Harschcisen mitnehmen. Für diese Tour ist jedoch einige Skitourenerfahrung und für den Einstieg ins Gemstobel Trittsi­ cherheit erforderlich. Die Gehzeit beträgt ca. 4 Stunden die Höhendifferenz ca. 1300 Meter. Abfahrt: Um 6.45 Uhr beim Treffpunkt Parkplatz Schwimmbad Mühlcholz und um 7.00 Uhr beim Parkplatz bei der Rhein- briieke in Balzers. Telefonische Auskunft über die Durchführung erteilt dcrTourenlei- ter Peter Mündle (Tel. 373 47 15 oder Natel: 776 62 63) am Samstagabend, den 15. März zwischen 19 Uhr und 20 Uhr. Liechtensteiner Alpenvercin NACHRICHTEN Eschen aktiv lädt zum Ostermarkt ein ESCHEN - Nicht nur Ostern, sondern auch der Frühling steht vor der Tür. Bringen Sic Frühlingsstimmung in Ihre Wohnung - kommen Sie am 29. März von 8 bis 14 Uhr zu uns an den Ostermarkt im Zentrum von Eschen! An über 20 Marktständen erwartet Sie ein vielfältiges Angebot an Handarbei­ ten, Keramik, Floristik, Geschenksartikeln und vielem mehr. Auch für die Verpflegung ist bestens gesorgt. Kommen Sie und lassen Sie sich überraschen. Eschen aktiv Fastenwoche mit Eschen aktiv ESCHEN - Eschen aktiv lädt vom 24. bis zum 28. März, zur Heilfastenwoche ein, in fünf Tagen fasten, entgiften und ent­ schlacken. Fasten ist von Alters her bekannt. Eine Fastenkur hat eine reinigende und ent­ schlackende Wirkung auf den gesamten Organismus. Das Heilfasten findet in der Aula des Schulzentrums Unterland in Eschen statt, und zwar täglich ab 19.30 Uhr. Kursleiter ist Peter Hugentobler, Fachmann für Vollwertemährung. Anmeldungen bei Gerda Eberle, Eschen, Tel. 373 31 08. Eschen aktiv Pilgerfahrt - wer kommt mit? SCHAAN - Der Vatikan hat den 18. Mai als Hciligsprechungstag von Maria de Mattias bestätigt. Prospekte mit Anmeldetalon liegen in den Pfarrkirchen auf, können im Kloster St. Elisabeth bestellt oder geholt werden. Der Preis musste auf 450 Euro, bzw. 700 Franken angehoben werden. Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung (bis 1. April) schriftlich oder per Tel. 239 64 41. Einführung in Ayurveda NENDELN - Einige grundlegende Prinzi­ pien und Anliegen des Ayurveda sollen in I diesem Kurzseminar ebenso besprochen ; werden, wie Möglichkeiten der täglichen } Anwendung. Neben theoretischen Erläute- J rungen zu den Themen werden immer auch • praktische Überlegungen angestellt, um das Verständnis für die Denkweisen des Ayurve­ da zu wecken. Der Kurs 787 unter der Lei­ tung von Roland Witzemann findet am f Samstag, 15. März von 9 bis 17 Uhr in der 'i 
Primarschule in Nendeln statt. Anmeldung i; urtd Auskunft bei der Erwachsenenbildung ' Stein-Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 i oder per E-Mail:  info@stein-egerta.li 4 
Antwort an «jung.initiativ.informiert» Regierungschef Otmar Hasler nimmt Stellung Nachstehend ein öffentliches Antwortschreiben von Regie­ rungschef Otmar Hasler an die Gruppe «jung.initiativ.infor­ miert» zu deren Beitrag In den Landeszeitungen am 5. März Liebe Mitglieder der Gruppe «jung.initiativ.informiert.», das Bestreben dieser Regierung war und ist es, eine für alle offene Plattform für eine konstruktive Dis­ kussion um eine Verfassungsände­ rung sicherzustellen. Die Regie­ rung bedauert daher, dass Sie, die namentlich nicht bekannt sind, nicht früher mit diesen Fragen an sie heran getreten sind. Zu Ihren «Verfassungsfragen an die Regie­ rung», die Sie als öffentlichen Bei­ trag in den Landeszeitungen am 5. März 2003 gestellt haben,, nimmt die Regierung wie folgt Stellung: 1. Die Regierung hat in zahlrei­ chen Veröffentlichungen und Beiträgen in den Medien über die Verfassungsreform informiert. Auch der diesbezügliche, ausführ­ lich begründete, Bericht und Antrag der Regierung an den Land­ tag vom Dezember 2001 ist öffent­ lich zugänglich. Die Regierung nimmt auch ausführlich zu den im Landtag gestellten Fragen Stellung. Die vorliegende Initiative S.D. des Landesfürsten und S.D. des Erbprinzen stellt eine Einigung zwischen Regierung und Landtags­ kommission sowie Landesfürst und Erbprinz dar. 2. Die Regierung beruft sich in ihrer Begründung auf Artikel 2 der Verfassung, der die Staatsform definiert und die Staatsgewalt zwi­ schen Volk und Fürst teilt. Sie beruft sich darauf, dass der vorliegende Vorschlag sich an die Prinzipien der Verfassungsstruktur von 1921 hält und diese weiterent­ wickelt. Dass jeder Vcrtragsabschluss auch das Vertrauen der Vertrags­ partner zueinander einschliesst, ist Voraussetzung für das Funktionie­ ren des Vertrages. 3. Die Regierung hat in keiner ihrer Stellungnahmen die Betonung auf das Argument, dass Politik die Kunst des Möglichen sei, gelegt. Es ist selbstverständlich, dass sich Politik immer im Bereich des Mög­ lichen bewegen muss. 4. Die Stellungnahmen der Regierung beinhalten auch keine Betonung auf die Unabänderbar- keit der Verfassung. Selbstverständlich ist jede Ver­ fassung abänderbar. Rund 30 Ände­ rungen seit Inkrafttreten der heute geltenden Verfassung von 192) beweisen dies. 5. Von einer Abstimmung «so schnell als möglich» kann nicht die Rede sein. Der Abstimmungster­ min wurde von der Regierung gemäss Volksrechtegesetz am Ende der vorgegebenen Frist festgesetzt. Damit wurde noch einmal die Mög­ lichkeit gegeben, umfassend zu informieren. Nach jahrelangen Verhandlungen ist ein Kompromiss erzielt worden, der nun in Form einer Initiative vorliegt. Diese Initiative wurde gemäss Verfassung und Gesetz behandelt. Nun hat das Volk die Möglichkeit direktdemokratisch darüber abzustimmen. 6. Die verschiedenen Verfas- sungsvätianten (geltende Verfas­ sung von 1921, Initiative S.D. des Landesfürsten und S.D. des Erb­ prinzen, Initiative «Verfassungs­ frieden») wurden in den Zeitungen 
ausführlich dargestellt und einan­ der gegenüber gestellt. Auch in den Abstimmungsunterlagen liegen die verschiedenen Varianten bei. 7. Die Regierung scheut keine Auseinandersetzung mit den Inhal­ ten der verschiedenen Initiativen. Sic hat begründet, weshalb sie die Initiative S.D. des Landesfürsten und S,D. des Erbprinzen unter­ stützt. Die Regierung hat auch begründet, weshalb sie die Initiati­ ve «Verfassungsfrieden» nicht unterstützt. Die vorgeschlagene Lösung des Sanktionsrechtes, die es erlaubt, dass der Landesfürst im Gesetzge­ bungsverfahren nicht mehr be- grüsst werden muss, das heisst, dass er völlig aus dem Gesetzge­bungsverfahren 
ausgeschlossen werden kann, verletzt nach Über­ zeugung der Regierung die duale Verfassungsstruktur, an der die Regierung festhalten will. Auch die Nichtberücksichtigung von Art. 79 und 80 bezüglich der Regierungsentlassung belässt die verschiedenen Interpretationen und damit Rechtsunsichcrheit. 8. Der inhaltliche Kompromiss in der vorliegenden Initiative des Landesfürsten und des Erbprinzen besteht insbesondere in folgenden Punkten: 0 Das Austrittsrecht der Gemein­ den ist relativiert, indem der Gesetzgeber und damit Volk/Land­ tag und Fürst in diesen Prozess ein­ gebunden sind (Art.l und 4). ® Das Notrecht des Landesfürsten wird eingeschränkt. Einerseits wird es zeitlich auf sechs Monate einge­ schränkt, andererseits werden not­ standsfeste Grundrechte in die Ver­ fassung aufgenommen und darü­ berhinaus wird festgehalten, dass Notrechtsverordnungen weder die Verfassung noch einzelne Artikel der Verfassung au Illeben können. Damit ist auch eine Garantie der Institutionen gegeben (Art. 10). 9 Die Klarstellung bezüglich der Entlassung der Regierung beinhal­ tet auch den Schutz einzelner Regicrungsmitglieder, die nur im Einvernehmen von Landtag und Fürst entlassen werden können. 
Die Folgen einer Entlassung wer­ den neu klar geregelt. Die Über­ gangsregierung, die ihre Geschäfte interimistisch wahrnimmt, verhin­ dert eine regierungsfreie Zeit (Art. 80). ® Die Richterbestellung erfolgt durch ein paritätisch besetztes Gre­ mium mit Vorsitz und Vetorecht des Fürsten. Der Landtag bleibt Wahlbehörde. Das vorläufige Veto des Landesfürsten kann durchbro­ chen werden. Eine Differenz zwi­ schen Landtag und Gremium beziehungsweise Fürst wird durch das Volk entschieden (Art. 96). ® Es wird ein eigenes Kapitel über die Gerichtsbarkeit geschaffen, worin die Unabhängigkeit der Gerichte geschützt wird. Die Man­ datsdauer für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof wird auf fünf Jahre verlängert und damit vom vierjährigen Wahlzyk­ lus des Landtages entkoppelt (Art. 102 - Verwaltungsgerichtshof, Art. 105 - Staatsgerichtshof). • Der Landesfürst muss Gesetze innerhalb von sechs Monaten sank­ tionieren, ansonsten die Sanktion als verweigert gilt und damit der Gesetzgebungsprozess neu begon­ nen werden kann (Art. 65). © Das Volk hat letztlich das Recht, über den Wechsel der Staatsform zu entscheiden und die Verfassung damit grundlegend abzuändern (Art. 113). ANZEIGE Gratis MMS yenenden! Bis $1.3.200$! Die neusten Geräte von FLi zu Sonderkonditionen: ergonomische Business Handy Trib.tnd WefttHd'on, Terminpläne!. MMS, l'arbdis- ' play mit 4.08b I arben, j FreispiecheinnchUirif,, , ' Gewicht inkI Akku: 84 p 
kleine und elegante Business Handy ItiLviiul VU-ltteli'ton. lermmplaner, MMS, Fai Uli play mit 4.086 Fdib<-n, f ic sprecheinrirlituiij',. Gewicht inkl Akku. 76 p, 
sportlich, robus­ te Outdoor Handy Stliv", Linii wasst:r- Taschenlampe, Li rm messe r.T her rnometer, K.ilor icnrahlci, KKW Radio. MMS, larbdisplay mit .•I.086 färben,Gewicht inkl. Akku: 104 g Diverse gratis Handy-Angebote sind immer in unserem Shop erhältlich. Gesuchen Sie unsl *CHF 50,- monatlicher Mindestumsatz während Vertragsdauer von 12 Monaten laut Anmeldeformular und den Gebührenbestimmungen. Solange der Vorrat reichtl Vorbehaltlich Druck- und Satzfehlerl 
Infos: 800 79 00 oder  www.mobllkom.il mobilkom-Shop In Vaduz, Städtlemarkt, Äulestr, 20, Hotline 800 79 00 Wächter TV+Communications AG, Schaan, Zollstr. 39, Tel. 260 06 06 
/ <? 
selt)3t © FI5 mobilkom [liechtensteinl
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.