Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 27. FEBRUAR 2003 BLATT 
T WIRTSCHAFT KOMPAKT 
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12 KOMPAKT | Barry Callebaut startet erfolg­ reich Ins neue Geschäftsjahr ' ZÜRICH - Der grösste Hersteller von Industrie-Schokolade,.Barry Callebaut. hat. ; im ersten Quartal des Geschäftsjahrs • - 2002/03 den. Umsatz um 48 Pro­ zent auf l ,057 Mrd. Fr. ' erhöht. Das . Unternehmen ver­ dankt dies unter anderem der Akqui- . sition der deutschen Stollwerck:' Da- durch stieg def Absatz im Bereich >, Verbrauch'erproduk- te um satte 259 Pro­ zent, wie Barry Callebaut am Mittwoch . - bekannt gab. Das Unternehmen'hatte den deutschen Schokoladenhersteller im August. 2002 übernommen. Das Umsatzplus war , zudem, von den gestiegenen Preisen für Kakao-Bohnen geprägt. Der um diesen Effekt bereinigte Absatz stieg um 19 Pro­ zent auf 266 763 Tonnen. Davon waren 16 Prozent akquisitionsbedingtes und 3 Prozent organisches Wachstum, wie Gaby Tschofen, Mediensprecherin von Barry Callebaut, sagte. Dank der -Stollwerck-Akquisition stieg in Westeuropa der Absatz um 31 Pro­ zent auf 183 953 Tonnen, in den'Niederlan- den wurde plangemäss eine Fabrik per Ende Oktober 2002 geschlossen. Die wegen poli- . tischer Unruhen Anfang Jahr geschlossenen Fabriken an der Elfenbeinküste wurden wie­ der geöffnet. Der Betriebsgewinn (Ebit) von Barry Callebaut legte im ersten Quartal (per • Ende November 2002) um 18 Prozent auf ( 
79,3 Mio. Fr. zu. In Lokalwährungen betrug ' die Zunahme 23 Prozent. Der Reingewinn stieg Um 20 Prozent auf 48,5 Mio. Franken. ' ' In Lokalwährungen belief sich das Plus auf 26 Prozent. 
Roche selbstbewusst Dies trotz 4-Mrd-Loch - Operatives Geschäft erfolgreich 
ANZEIGE BASEL - Der Basler Phärmakon- -zern Roche strotzt trotz einem VlerMilllarden-Verfust Im ver­ gangenen Jahr vor Zuversicht Das Milliardenloch entstand durch die Bereinigung von Alt­ lasten, wie es am Dienstag in Basel hiess. Roche hält trotz der massiven Novartts-Betelli- gung an der Selbstständigkeit fest. Der grösste Verlust in der 107- jährigen Roche-Firmengeschichte entstand durch Rückstellungen und Wertberichtigungen, wie Roche- Chef Franz B, Humer an der Bilanzmedienkonferenz sagte. Das. operative Geschäft habe dagegen überzeugt. «Den Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen, fiel uns nicht leicht», sagte Humer. 'Der Verlust habe ihn «zum Teil ver­ ärgert». Nun aber, bestehe grössere Klarheit als früher, die Ausrichtung des Konzems auf die Kerngeschäf- te Pharma und Diagnostic? sei abgeschlossen.. . . Die Bereinigung des illegalen Vitaminkartells -kostete Roche J.770 Milliarden Franken; die Rückstellungen für die Beilegung von Klagen in den USA wurden um nochmals 570 Millionen Fran­ ken erhöht. Aus'dem Verkauf des Vitamingeschäfts und der Fusion von Nippon Roche mit Chugai resultierte eine Nettobelastung von gut einer Milliarde Franken. Das jahrelang lukrajive Finanzgeschäft von Roche riss das grösste Loch in die Kasse: Die bis Ende 2002-auf­ gelaufenen Buchverluste von 5,192 Milliarden Frankert auf dem 
Wert­Roche-Koiuemchef 
Franz Humer versprüht Zuversicht: Ziele erreicht schriften-Portefeuille wurden der Erfolgsrechnung belastet. Unterm Strich, schreibt Roche einen Konzernverlust von 4,026 Milliarden Franken, nach 3,697 Milliarden Franken Gewinn im Vorjahr. Die Dividende soll trotz­ dem um zwölf Prozent auf 1,45 Franken steigen, weil operativ gut gearbeitet worden sei. Ohne einma­ lige Sonderfaktoren resultierte ein Konzerngewinn von 3,808 Milliar­ den Franken, wie Finanzchef Erich Hunziker sagte. Das konsolidierte Betriebsergebnis vor Sonderfakto­ ren war mit 6,032 Milliarden Fran­ ken sechs Prozent tiefer.als im Vor-. jahr.Der Gesamtumsatz stieg um zwei Prozent auf 29,725 Milliarden Franken. Die Division Pharma 
erzielte 19,306 Milliarden Franken Umsatz und übertraf mit plus neun Prozent in Lokalwähningen das Weltmarktwachstum, Über dem Marktdurchschnitt entwickelte sich auch der Bereich Diagnostics, der den Umsatz in Lokalwährungcn um elf Prozent auf 7,239 Milliar­ den Franken steigerte. Für 2003 stellte Humer für beide Divisionen zweistellige Umsatz- und Betriebsgewinn-Wachstumsra- ten in Aussicht. Pharma soll bis Ende* 2004 eine Betriebsgewinn­ marge von 25 Prozent erreichen, Diagnostics bis 2006 eine solche . von gut 20 Prozent. Zum Finanzer-. gebnis für 2003 wurde keine Prog­ nose gemacht; es soll Ende 2004 ausgeglichen sein. 
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Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 03. Mal 1996 Euro-Action Management S.A., 308, röute d'Esch, L-1.471 Luxembourg .Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds luxemburgischen Rechts: Umbrellafonds: EuroActlon.- Die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank haben beschlossen, das Verwaltungs- bzw. Sonderreglement des oben genannten Anlagefonds per 1. April 2003 wie'folgt zu ändern: Verwaltunpsreglement, Artikel I (Allgemeines). Ziff. 2. Wortlaut neu: .Der Fonds kann im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft dem Anleger einen oder mehrere Unterfonds anbie­ ten ("Umbrella-Konstruktion 
n). Die Gesamtheit der Unterfonds ergibt den Fonds. Jeder Anleger ist am Fonds durch Beteiligung an einem oder mehreren Unterfonds beteiligt. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit wei­ tere, neue Untertonds auflegen und/oder einen oder mehrere Unterfonds auflösen. Die spezifischen Charakteristika der Unterfonds werden Tm Sonderreglement beschrieben, in dem ergänzende und abweichende Regelungen ru einzelnen Bestimmungen getroffen werden können. Ergänzend hierzu erstellt die Verwaltungsgesellschaft für jeden Unterfonds eine Übersicht, die aktuelle und spezlelle Angaben enthält. Diese Übersicht ist integraler Beständteil des Verkaufsprospektes." VerwaltunqSrflplement. Artikel IV (Anlagepolitik. Anlagebeschränkungen). Punkt B. Absatz 5-9. Wortlaut neu: „Der Fonds muss im Rahmen der Wertpaplerlelhe grundsätzlich eine Garantie erhalten, deren Gegenwert zur Zelt des Vertragsabschlusses mindestens dem Gesamtwert der verliehenen Wertpapiere entspricht. Diese Garantie kann bestehen in flüssigen Mitteln, In Aktien von erstklassigen Emittenten, die an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi­ schen Wirtschaftsraum zum amtlichen Handel zugelassen sind oder in Wertpapieren, die durch Mitgliedstaaten der OECD, deren Gebietskörperschaften oder Organisgyn gemeinächaftsrechtlichen, regionalen oder weltwei­ ten Charakters begeben oder garantiert und zugunsten des jeweiligen Fonds während der Laufzeit des Wert- • papierleihvertrages gesperrt werden. Echte, passiv gemanagte Indexfonds können ebenfalls bei der Wertpapierleihe eingesetzt werden, wenn der Gegenwert jederzeit dem Gesamtwert der verliehenen Wertpapiere entspricht. . Wertpapiere, die vom Wertpapierdarlehensnehmer selbst öder von einem Unternehmen, da9 zu der gleichen . Unternehmensgruppe gehört, ausgestellt sind, sind als Sicherheit unzulässig. Einer Garantie bedarf es nicht, sofern die Wertpapierleihe im Rahmen von Clearstream Banking S.A., der Clear- streäm Banking Aktiengesellschaft, EUROCLEAR oder einem sonstigen anerkannten Abrechnungsorganismus stattfindet, der selbst zu Gunsten des Verleihers der verliehenen Wertpapiere mittels einer Garantie oder auf andere Weise Sicherheit leistet." Veiwaltunpsreglement.-Arlikel V. Ziff. 3 und Artikel X. Ziff. 1 (Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilen): . Der Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis ist neu zahlbar innert 2 Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag (bisher 3 Bankarbeitstage)-: Verwaltunqsreqlement. Artikel XVI (Auflösung des Fonds und von Unterfonds sowie Zusammenleguno.von Unterfonds). Ziff. i. Wortlaut neu: .Der Fonds kann jederzeit durch die Verwaltungsgesellschaft aufgelöst werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Fonds auflösen, sofern seit dem Zeltpunkt der Auflegung erhebliche wirtschaftliche und/oder politi­ sche Änderungen eingetreten sind oder das Vermögen des Fonds unter den Gegenwert von 15 Millionen Euro sinkt." • - Varwaltung sreglement. Artikel XVI (Au flösung des Fonds und von Unterfond?  sowie Zusammenleouno von Untertonds). Ziff. 2. Wortlaut neu: .Eine Auflösung erfolgt zwingend in folgenden Fällen: a) wenn die Depotbankböstellung gekündigt wird, ohne daß eine neue Depotbankbestellung innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen erfolgt; 
b) wenn die Verwaltungsgeseiischaft.in Konkurs geht oder aus irgendeinem Grund aufgelöst wird. Mit Geneh­ migung der Aufsichtsbehörde Kann davon abgesehen werden, falls die Verwaltung des Fonds nach Maßgabe deren bisherigen Verwaltungsreglements und Sonderreglements innerhalb von 2 Monaten nach einer solchen • Auflösung einer anderen behördlichen genehmigten Verwaltungsigesellschaft übertragen wird; c) wenn das Fondsvermögen während mehr als sechs Monaten unter einem Viertel der Mindestgrenze von . 1.250.000 Euro bleibt; d) in anderen, im Gesetz vom 30. März 1988 über Organismen für gemeinsame Anlagen oder im Sonder­ reglement des Fonds vorgesehenen Fällen. Die Auflösung deä Fonds wirf) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht im Mömorial und in wenigstens drei dann zu bestimmenden Tageszeitungen (davon mindestens einer luxemburgischen Tageszeitung) und in solchen Ländern, in denen Anteile des Fonds zum öffentlichen Ver­ trieb zugelassen sind." - Verwaltungs reglement. Artikel XVI. Ziff. 3. Satz 1 wird ersetzt durch: „Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Liquidation des Fonds führt, werden die Ausgabe und der Umtausch von Anteilen eingestellt. Die Rücknahme ist weiterhin möglich wobei die Liquidationskosten im Rücknahmepreis berücksichtigt werden." Verwaltungsreglement. Artikel XVI. Ziff. 5 (neu). Wortlaut neu : . • - ' "Unterfonds können zusammengelegt werden oder mit anderen Organismen für gemeinsame Anlagen gem. Teil 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes verschmolzen werden - sofern der Nettovermögenswert eines Unterfonds an einem Bewertungstag unter einen Betrag gefallen ist, welcher als Mindestbetrag erscheint, um diesen Unterfonds In wirtschaftlicher Weise zu verwalten öder - sofern es wegen einer wesentlichen Änderung im wirtschaftlichen oder politischen Umfeld oder aus Gründen wirtschaftlicher Rentabilität nicht als wirtschaftlich sinnvoll erscheint, diesen Unterfonds zu verwalten. Der Beschluß der Verwaltungsgesellschaft zur Verschmelzung wird entsprechend den Bestimmungen in Artikel XIV veröffentlicht- Diese Veröffentlichung erfolgt vier Wochen vor dem Inkrafttreten; während dieser Zeit können Anleger kostenfrei die Rücknahme ihrer Anteilscheine verlangen." Subfonds: EuroActlon: MldCap Sonforreglement. Artikel XIX fÄnlaaepolitik). Abs atz 2. Wortlaut rieu: „Der EuroAction: MidCap investiert hauptsächlich in Aktien, Aktienzertifikaten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Indexzertifikaten Und, sofern diese als Wertpapiere gem. Artikel 40, Abs. 1 des Luxemburger OGAW-Gesetzes gelten, in Genuß- und Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie daneben in Options*- scheinen auf Wertpapiere wobei der Anlageschwerpunkt konzeptionell in Aktien mittlerer Unternehmen (Mid Caps) und ergänzend, d.h. bis zu 25 des Nettovermögens, in Aktien kleinerer Unternehmen (Small Caps) liegt. Die jeweiligen Emittenten haben ihren Sitz im Euro-Raum." Die aktualisierten Verkaufsprospekte nebst Verwaltungs- und Sonderreglements sind ab dem 1. April 2003 bei der unten genannten Zahlstelle und bei der Vertreterin erhältlich. Anleger, die mit diesen Änderungen nicht ein­ verstanden sind, können ihre Anteile bei der 
Verwaltungsgesellschaft oder der unten genannten Zahlstelle ohne weitere kosten zurückgeben. Zürich, 26. Februar 2003 Im Namen der Fondsleltungsgeseilschalt, die Vertreterin: Union Investment (Schweiz) AQ, Bärengasse 25, CH-8001 Zürich Vertriebsträger und Zahlstelle; Volksbank AQ, Heiligkreuz 42, FL-9490 Vaduz
	        

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