HANS BRUNHART MARIE-THERES FRICK _ INGRID HASSLER-GERNER MT-REGIERUNGSCHEF
RHCHTSANWAITIN LANDTAGSABGEORDNETE
GEORG MALIN ALT-RET,IERUNGSRAT PEFER MARXER ALT-LANDTAGSABGEORDNETER EHRENPRÄSIDENT DER FDP
KARLHEINZ RITTER ALT-LANDTAGSPRASIDENT
PETER WOLFF LANDTAGSVIZEPRÄSIDENT Keine Experimente mit dem Fürstentum Aus Sorge iim unsere Heimat setzen wir uns für den Beibehalt unserer Verfassung von 1921 ein. Diese bilde te in der Vergangenheit auch unter schwierigen Bedingungen aufgrund ih rer klugen Verteilung der Kompetenzen auf die Staatsorgane und der damit ver bundenen Gewährleistung des Gleich gewichts ein stabiles Fundament für Liechtenstein und seine Entwicklung. -Sie vermag in ihren Gnindzügen Für stenhaus, Volk und Land auch in Zu kunft gerecht zu werden. Die beiden Volkinitiativen, über die wir am 14. und 16. März 2003 ab stimmen, sehen Verschiebungen der Kompetenzen in die eine oder ande re Richtung vor, welche die Grundzü ge der bestehenden Verfassung ver ändern. Keine der beiden Initiativen kann aufgrund des fehlenden Kon senses einer breiten Mehrheit der Be völkerung eine tragfähige Grundlage zur Bewältigung der künftigen Heraus forderungen unseres Landes sein. Wir stehen unverbrüchlich zur Mon archie und dem dualistischen Sy stem in Liechtenstein und damit zu unserer Staatsform. Diese Haltung
wird von einer sehr grossen Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechten steiner geteilt. 'An. der bevorstehenden Volksabstim mung stimmen wir über die Ände rung einzelner Bestimmungen der be stehenden Verfassung ab. Weder der Verbleib bei der bestehenden Verfassung noch die Annahme einer der beiden Volksinitiativen ändert die Staatsform. Wir sind aber überzeugt, dass trotzdem keine der beiden Initiativen eine lang fristige Sicherung des liechtensteini schen Verfassungserbes, um welches in langen Verhandlungen vor über 80 Jah ren gerungen wurde ,und welches sich bewährt hat, ermöglicht. Wir vertrauen darauf, dass die Grundzüge der Verfas sung von 1921 auch für die Zukunft richtig sind. Wir sind deshalb gegen eine Änderung. Eine womöglich knappe Entschei dung für die eine oder die andere In itiative würde angesichts der Heftig keit der Auseinandersetzung bei vie len Liechtensteinerinnen und Liech tensteinern Wunden hinterlassen. Es hat Versuche gegeben, einen Kompromiss
zu erzielen, welcher ein hohes Mass an Zustimmung findet. Dies ist leider nicht gelungen. Beide Initiativen; bieten keine gute Grundlage für eine breite Zusammenarbeit nach der Volks abstimmung. Wenn so grundlegende Änderungen unserer Verfassung zur Abstimmung stehen,'müssen die Inhalte den Mittel punkt der-Diskussionbilden. Angst ist in einer solchen Situation ein schlech ter Ratgeber. Es gehört zu den Pflichten der Staatsor gane; in wichtigen Fragen unseres Staa tes ein Einvernehmen zu finden. Wir sind zuversichtlich, dass sich Landes fürst, Landtag, Regierung und das Volk im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten in einer gemeinsamen Anstrengung auf eine Verfassung einigen können, die al len Interessen, aber vor allem Liechten stein'gerecht wird. Nur eine solche Ver fassung gibt unserem Land die nötige Stabilität, die es als Kleinstaat braucht, um in Zukunft bestehen zu können. Die einzige Verfassung, welche diese Stabilität zur Zeit geben kann, ist un sere. Verfassung von 1921. Aus diesen Gründen werden wir am 14. und 16. März
2 x Nein stimmen. Damit setzen wir uns für den Beibehalt der bewährten Verfassung von 1921 ein