Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MITTWOCH, 26. FEBRUAR 2003 BLATT I 
WIRTSCHAFT S? ÄSTELLE 
N 
10 IN KÜRZE Audi: Trotz Absatzrekord leichter Gewinrirückgang INGOLSTADT - Die VW-Tochter Audi bekommt trotz "eines neuen Absatzrekordes im vergangenen Jahr den konjunkturellen Gegenwind zu spüren. Das Ergebnis vör Steuern ging 2002 im Vergleich zum Vorjahr, um rund fünf Prozent auf 1,25 Milliarden Euro zurück, wie Audi-Chef Martin Winterkorn am Dienstag bei der Vorstellung der Konzernbilanz bekannt gab. Beim Fahrzeugabsatz konnte der Ingolstädter Autobauer dagegen mit knapp 736 000 ausgelieferten Pkws seinen Vorjahresrekord um 1,2 Prozent knapp übertreffen. ' 
Dank Stellenabbau auf Gewinnkurs? Credi Suisse Group: Streichung von 1250 Stellen nach Rekordverlust ZÜRICH - Der Rnanzkonzem CS6 soll nach einem Rekordveriust von 3,309 Milliarden Franken für 2002 mit einem massiven Stellenabbau auf Gewinnkurs gebracht werden. Bereits' dieses Jahr erwartet die CSG- Spitze wieder schwarze Zahlen. Oswald J. Grübe!, Co-Konzernchef derCreditSüisse Group (CSG), be­ zeichnete den letztjährigen Ab- schluss des zweitgrössttfn Schweizer Finanzkonzerns vor Analysten und Medien als inakzeptabel. Er sei das Ergebnis "eines der schlechtesten Jahre in der Geschichte der Finanzmärkte und CSG-eigener Strukturproblemc. Das zweite Halbjahr wurde durch Sonder­ faktoren mit 4,765 Mrd. Franken belastet. Dazu trugen die Verluste von 2,392 Mrd. Franken auf dem Aktienportefeuille der Winterthur-Rückstellungen 
für Rechtsstreitig­ keiten, die Restrukturierung der CSFB und die Amortisation von Mitarbeiter-Bindungsprogrammen in den 
USA. Laut Finanzchef Ryan wurde im zweiten Halbjahr 2002 alles unternommen, um das Risikoprofil zu verkleinern und künftige Risiken zu erkennen. ÖSwald.J. Griibel, Co-Konzernchef der Credit Suisse Group. ' Versicherungen und nicht weiter Mrd. Fr. die Löwenanteile bei. Der geführte Aktivitäten mit 1,206 Rest entfiel unter anderem auf 
PanAlpina Sicav Alpina V Preise vom 25. Februar 2003 Kategorie A (thesaurlerend) Aüsgabepreis: € 41.30 Rüdknahmepreis: € 42.20 Kategorie B (ausschüttend) Aüsgabepreis: € 39.63 Rücknahmepreis: €! 40.50 Zahlstelle In Liechtenstein: Swisslirst Bank (Liechtenstein) AQ Austrasse 61, Postfach, FL-9490 Vaduz Mitteilung an die Anteilsinhaber Die Fortuna Investment ÄG, Rätikonstrasse 13, 9490 Vaduz, als Fondsleitung des Fortuna Europe Balanced FUnd CHF/EUR sowie des Fortuna Short Term Bond Fünd hat folgende Änderungen beschlossen: Nachstehend werden die Änderungen des Fortuna Europe Balanced Fund CHF/EUR veröffentlicht. Vom Fortuna Short Term Bond Fund werden nur diejenigen Paragraphen veröffentlicht, die vom Prospekt bzw. vom Anlagereglement des Fortuna Europe Balanced Fund CHF/EUR abweichen. FORTUNA EUROPE BALANCED FUND CHF/EUR * • Teil I PROSPEKT , ' Ziffer 1.1 Neuer Abs. 1 {zweiter und dritter Satz): Am 24. Januar 2003 hat die Fondsleitung zusammen mit der Depotbank den Prospekt mit Anlagereglement In der vorliegenden Fassung aufgestellt. Das Amt für Finanzdienstteistungen hat dlesepProspekt mit Anlagereg­ lement - mltAusnahme der Hinweise A, B und C ?um Prospekt - am 5. Februar 2003 bewilligt. Ziffer 2.1 . , * ' t neuer Abs. (neu Absatz 4): • Die Fondsleitung verwaltet in Liechtenstein einen weiteren Anlagefonds. Dabei belief sich die Summe des. verwalteten Vermögens am 30. September 2002 auf CHF 40.5 Mio. Abs. 5 wird ersetzt durch: Der Verwaltungsrat besteht aus: . ' - .M. Zellweger, Präsident, _ Delegierter des Verwaltungsrates der Generali (Schweiz) Holding, Adliswil, Präsident der Verwaltuhgsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding; Gesellschaften in Adliswil und Vaduz;' Dr. K. Schönenbe'rger, Delegierter, « ' • Mitglie&der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding in Adliswil, Genf und Vaduz; . Dr. H. Obertiuber, Mitglied, KonSuletit bei den Rechtsanwälten Marxer & Partner, Vaduz; C. Gaehler, Mitglied, " Delegierter des Verwaltungsr^tes der Fortuna-Lebens-Versicherungs AG, Vaduz; R. Isler, Mitglied, Mitglied des Verwaltungsrates der Generali (Schweiz)' Holding, Mitglied der Verwaltungsräte der Tochter­ gesellschaften der Generali (Schweiz) Holding in Adliswil, Genf und Vaduz;* A. Leu, Mitglied, . .. - Mitglied der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding in Adliswil, Genf und, Vaduz. . Ziffer 3 • Letzter Satz, Abs. 2 wird ersetzt durch: . Die Eigenmittel betrugen per Ende 2001 CHF 104.9 Mio., der Cash Flow CHF 24.9 Mio. Ziffer 5.1 ; Ausgabekommission: maximal 5% Rücknahmekommission: max. 0.5% . Pauschalentschädigung: maximal 1.5% jährlich Letzter Abschnitt wird ersetzt durch: Die tatsächlich angewendeten Gebühren, Kommissionen und Pauschalentschädigungen etc., die im Prospekt .mit integriertem Anlagereglemeni als Maximalgebühren angegeben sind und mit .maximal" bzw. „höchstens" deklariert werden, sind aus dem Geschäfts- und Halbjahresbericht ersichtlich. Ziffer 5.3 Zweiter und drittef Satz wird ersetzt durch: Darin enthalten sind sämtliche bei der Fondsleitüng und der Depotbank anfallenden Kosten und Gebühren, ausser den bei der Anlage des Fondsvermögens anfallenden Vergütungen (marktkonforme Courtagen, Gebühren, Abgaben und Steuern etc.), die dem Segment in Rechnung gestellt werden. Teil II ANLAGEREGLEMENT Ziffer 17.2 wird ersetzt durch: Zür Deckung der Kosten, die die Platzierung der Anteile verursacht, erhebt die Fondsleitung bei der Ausgabe von Anteilen auf den Inventarwert der neuemittierten Anteile eine Ausgabekommission von höchstens 5% zugunsten der Fondsleitung. äffer 17.3 wird ersetzt durch: , Bei der Rücknahme von Anteilen eines Segmentes kann die Fondsleitüng eine Rücknahmekommjssiön von höchstens 0.5% zu Gunsten des jeweiligen Segmentes erheben. ~ Bei der Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung eines Segmentes kann die Fonds : leitung eine Rücknahmekommission von höchstens 0.25% zu ihren Gunsten erheben. Ziffer 17.4 wird ersetzt durch: Für die Leitung und Verwaltung des Anlagefonds stellt die .fondsleitüng zu Lasten jedes Segmentes eine jährliche Pauschalentschädigung von höchstens 1.5% des durchschnittlichen Inventarwertes des jeweiligen ' Fondsvermögens in Rechnung, die pro rata temporis am Quartalsende erhoben wird. Die Fondsleitung übernimmt damit auch die bei der Depotbank mit der Verwahrung der Wertpapiere - anfallenden Kpsten und die mit einem allfälligen Administrationsvertrag zusammenhängenden Kosten sowie: Neu« Ziffer 17*: Die tatsächlich angewendeten Gebühren, Kommissionen und Pauschalentschädigungen etc., die im Prospekt mit integriertem Anlagereglement als Maximalgebühreri angegeben sind und mit .maximal" bzw. .höchstens" deklariert werden, sind aus dem Geschäfts- und Halbjahresbericht ersichtlich. 
Ziffer 21.1 wird ersetzt durch: Das Publikatipnsorgan des Anlagefonds ist das Liechtensteiner Volksblatt. Weitere Publikationsorgane können von Fall zu Fall bestimmt werden. Im Ausland erfolgt die Publikation in den jeweils zugelassenen Publikations- • Organen. Ziffer 24.4 wird ersetzt durch: Das vorliegende Anlagereglement ersetzt das Reglement in der Fassung, die api 17. Januar 2003 in Kraft trat. Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist - mit Ausnahme der Hinwelse A, B und C zum Prospekt - am 5. Februar 2003 vom Amt für Finanzdienstleistungen, Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 17. Januar 2003. Mit der Genehmigung des Prospekts mit Anlagereglement tritt dieses in Kraft. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat dem Anlagefonds am 26. Januar 1999 die. Konzession erteilt. Mit diesem Datum wurde der Anlagefonds gegründet. - Abweichende Bestimmungen FORTUNA SHORT TERM BOND FUND Teil (PROSPEKT Ziffer 1.1 " • ' Neuer 
Abi. 1 (zweiter und dritter Satz): Am'24. Januar 2003 hat die Fondsleitung zusammen mit der Depotbank den Prospekt mit Anlagereglement in ' der vorliegenden Fassung aufgestellt. Das Amt für Finanzdienstleistungen hat diesen Prospekt mit Anlage­ reglement —mit Ausnahme des Anhangs A zum Prospekt - am 5. Februar 2003 bewilligt. Ziffer 2.1 - Neuer Abs.2: Die Fondsleitung verwaltet in Liechtenstein einen weiteren Anlagefonds, mit derzeit zwei Segmenten. Dabei Relief sich die Summe des verwalteten Vermögens am 30. September 2002 auf CHF 26.7 Mio. Ziffer 5,1 Ausgabekommission: maximal 2.0% Rücknahmekommission: maximal. 0,5% Pauschalentschädigung: maximal 12% jährlich Ziffer 5.3 Dritter Satz wird ersetzt durch: Darin enthalten sind sämtliche bei der Fondsleitung und der Depotbank anfallenden sowie mit dem Vermögensverwaltungsvertrag.zusammenhängenden Kosten und Gebühren, ausser die bei der Anlage des Fondsvermögens anfallenden Vergütungen (marktkonforme Courtagen, Gebühren, Abgaben und Steuern etc.) die dem Anlagefonds in Rechnung gestellt werden. IfeH II ANLAGEREGLEMENT §17 Ziff. 2 wird ersetzt durch: Bei der Rücknahme von Anteilen kann die Fondsleitung eine Rücknahmekommission von maximal 0.5% zu Gunsten des Anlagefonds erheben. • Bei der Auszählung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung des Anlagefonds kann die Fonds­ leitung eine Rücknahmekommission von maximal 0.25% zu ihren Gunsten erheben. Ziff. 3 wird ersetzt durch: Für die Leitung und Verwaltung des Anlagefonds stellt die Fondsleitüng dem Investmentunternehmen eine jährliche Pauschalentschädigung von maximal 1.2% des durchschnittlichen Inventarwertes des jeweiligen Fondsvermögens in Rechnung, die pro rata temporis am Quartalsende erhoben wird. Die Fondsleitung übernimmt damit auch die bei der Depotbank mit der Verwahrung' der Wertpapiere anfal­ lenden Kosten und die mit einem allfälligen Administrationsvertrag zusammenhängenden Kosten sowie: Neue Ziff. 5: ' Die tatsächlich angewendeten Gebühren, Kommissionen und Pauschalentschädigungen etc., die im Prospekt mit integriertem Anlagereglepfient als Maximalgebühren angegeben sind und mit „maximal" bzw. „höchstens" deklariert werden, sind aus dem Geschäfts- und Halbjähresbericht ersichtlich. §23 Ziff. 4 
wird ersetzt durch: • Pas vorliegende Anlagereglement ersetzt das Reglement In der Fassung, die am 17. Januar 2003 in Kraft trat. ' Neue Ziff. 5: Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist - mit Ausnahme dös Anhangs A zum Prospekt - am.5. Februar 2003 vom Amt für. Finanzdienstleistungen, Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 17. Janüar 2003. Mit der Genehmigung des Prospekts mit Anlagereglement tritt dieses in Kraft. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat dem Anlägefonds am 22. Mal 2001 die Konzession erteilt. Mit diesem Datum wurde der Anlagefonds gegründet. Die Anleger haben die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile nach Art. 5 Abs. 2 IUG zu verlangen. . Vaduz, 26. Februar 2003 FORTUNA Investment AQ .
	        

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