Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DIENSTAG, 25. FEBRUAR 2003 VOLKS I IIVI1 A l\| n 
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UW BLATT I IIXLMIMLi DER LESERINNEN UND LESER 
10 VBI Sitzung der Verwaltungs-. heschwerdeinstanz VADUZ - Die Verwaltungsbeschwerdcinstanz tagt am 27. Februar 2003 in folgenden nicht- öfferitlichfcn Verhandlungen: VBI 2002A)99 Niederlassungsbcwilligung VBI 2002/101 Diskriminierung von Teilzeitlghrern VBI 2002/102 Aufenthaltsbewilligung, Weg­ weisung, Verfahrcnshilfe VBI 
2002/134 Aufnähme ins Stimmregister" VBI.20Ö2/J35 Baubewilligumg VBI' 2003/002 öffentliche Auftragsvcrgabc/ Aufsichtsbeschwerde VBI 2003/004 
Führcrausweisentzug - VBI 2003/007 Arbeitslosenentschädigung VBI 2Ö03/008 Aufnahme ins Stimmregistcr VBI 12003/009.Aüfenthaltsbewilligung (pafl) 
FOREN 1 
es 125 w 
JAHRE VOLKSBLATT Ereignisse der letzten 125 Jahre NATUR - TRIEBE - ERWACHEN SCHAAN, 24. April 1965 - So wie die Natu.r nach dem Winterschlaf, in ihren Naturtrieben wieder erwacht, so halten es auch unsere Tlimer des Turnvereins Schaan. Nicht das dieselben geschlafen hätten. O nein! Im Gegenteil; Sie haben wackcr geübt, trainiert. Nun wollen sie im forschen Draufgängertum sich mit gleichge- sinnten Sportlem in einem Korbballtumier um den «Silver-Ranch-Pokal» am 25. April in Grä- nichen treffen. Hoffen wir, dass unsere Turner fiirdas Schaaner Wappen Ehre einlegen und für den Turnverein einen Sieg heimbringen. (Morgen: Ein Elefant im Steg 
I 
Richterwahl: Politische Erpressung und • Kuhhändel sind vorprogrammiert Die Verfassurigsinitjative des Fürs-' tenhauses möchte verhindern, dass die Richter weiterhin von Partei­ gremien ausgewählt und dann jeweils von der entsprechenden Landtagsfraktion als verlängerter Arm der Partei zur Ernennung vor­ geschlagen werden. DaSs diese Form der Richterbestellung in-der" Vergangenheit zu teils schwerwie­ genden Problemen führte, ist unbe-. stritten. Das wird offenbar auch von der «Volksinitiativc für Verfassungs- frieden» so gesehen. Auch sitj will die Wahlvorschläge für die Richter in die Hände eines Gremiums legen. Diesem sollen angehörend Vertreter des Landtages, der Rich­ terschaft.und des Landesfürsten. Allerdings mit einem Zusatz, der die gute Absicht schon zwei Zeilen weiter 
wieder auf den Kopf Stellt. Dort heisst es. (Art. 107bis, Absätz 2): «Für die Wahl der Richter und der stellvertretenden Richter bedarf es im Landtag unter Vorbehalt von Art. 58 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mit­ glieder.» Nachdem wir aus Erfahrung wis­ sen, dass es bis heute noch keiner Partei im Lande gelungen ist, eine Zweidrittelmehrheit im Landtag zu 
erringen (das wären 17 Mandate), würde es nach dem hier zitierten Vorschlag bedeuten, dass keine Richtcfwahl erfolgen könnte, ohne dass (nach den heutigen Mehrheits­ verhältnissen) nicht mindestens 17 Abgeordnete zustimmen! Ein erhöhtes Quorum, wie es nur Ver­ fassungsänderungen verlangen. Damit wird dem politischen Kuhhandel in der Richterwahl'.-von vornherein wieder Tür und Tor geöffnet. Denn Wenn eine der bei­ den grossen Fraktionen ihre Zustimmung zur Wahl eines Rich­ ters verhindern will, wird sie die Gegenpartei mit Gegenleistungen erpressen; so nüch-dem System: «Wir wählen heute deinen Kandi­ daten für das Rjchtcramt X, wenn • du das .nächste Mal unserem Kan­ didaten für den Vorsitz im Gericht Y die Stimme gibst.» •. Keiner, der je hinter die Kulissen des Parlamentes geschaut hat, wird solche Vorgänge bestreiten wollen: Sprecher des Verfassungsfriedens meinen dazu: «Eine rege Diskussi­ on -über die Parteigrenzen hinaus sei für die Demokratie schliesslich in keinster Weise schlecht.» Komitee für Fürst und Volk Die Zukunft gemeinsam gestalten Die ' Bürgerbewegung «Duales Liechtenstein» hat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für 
ein vertrauensvolles Zusammen- - wirken von Fürstenhaus und Volk zu erhalten. Damit kann die Zukunft unseres Landes gemein­ sam zum Wohle aller,gestaltet wer­ den. Die Einzigartigkeit unseres Landes liegt in der konstitutionel­ len Erbmonarchic auf demokrati­ scher und parlamentärischer Grundlage, die ein Staatsoberhaupt ihr Eigen nennt, welches sich mit diesem Land identifiziert 
-und die Politik mitgestaltet. Es lässt sich nicht wegdiskutie­ ren: Das Ansehen, derRuf der Sta­ bilität und die Besonderheit unse­ res Landes sind darin begründet, dass das Fürstenhaus seit mehr als einem halben Jahrhundert die liechtensteinische Politik mitge­ staltet und wichtige Akzente gesetzt hat. Es gibt keinen Grund, , dieses Miteinander aüfs Spiel zu setzen. Im Wirtschaftsleben ist die Ein­ zigartigkeit eines Unternehmens und die Kommunikation dieser' Einzigartigkeit von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grunde wird auch viel Geld aufgewendet, um auf diese Einzigartigkeit hinzu­ weisen. Die Einzigartigkeit unseres Landes besteht nun 
aber.darin, dass unser Staatsoberhaupt ein Fürst ist, der in der Politik eine wichtige Rolle spielt. Und das ist gut so. Das Fundament für ein gedeihli­ ches Zusammenwirken der Souver­ äne Volk und Fürst kann nur gegen­ seitiges Vertrauen sein. Diese Dua­lität 
kann bei fehlendem Vertrauen nicht bestehen. Partnerschaff zer­ bricht, wenn sich Missträuen breit macht. Aus diesem Grunde ist die Entscheidung über den Verfas- sungsvorschlag keine juristische, sondern eine politische Angelegen­ heit .und vor allem ein Vertrauens­ beweis für die Fürstenfamilie. Es ist anzuerkennen, dass das Fürstenhaus, die Mehrheit der Ver­ fassungskommission 
des Landta­ ges und die Mehrheit der Landtags­ abgeordneten' die Initiative des Fürstenhauses als akzeptablen Kompromiss betrachten. Es ist auch anzuerkennen, dass die zum Stillstand gekommenen Verhand­ lungen nach den letzten Landtags- wahlen wieder in Gang gebracht wurden, was einen Kompromiss erst möglich machte. Es gibt nur eine logische Schlussfolgerung: Ja zur Initiative des Fürstenhauses und Nein zum so genannten «Verfassungsfrie­ den». * Duales Liechtenstein FORUM Unter der Rubrik «Forum» ver­ öffentlichen wir Zuschriften und Beiträge von Verbänden, Vereinen, Aktionen und Institu­ tionen. Das «Forum» drückt aus, dass die in den Beiträgen geäusserten Meinungen nicht mit der Haltung der Zeitung übereinstimmen müssen. ANZEIGE- *i! v "*- 
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