Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 20. FEBRUAR 2003 VOLKS) IIV11 AMH 
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IIXIL^I^L; UNSERER LESERINNEN UND LESER IO LESERMEINUNGEN Zur geplanten Gesundheits­ reform der Regierung Mit grossem Interesse habe ich die Aus­ führungen des Arztes Pr. Jehle in Sachen «Vernehmlassüngsbericht zur Revision 'des Krankenversicherungsgesetzes» gele­ sen. Dass sich ein Arzt schon in der Ver­ nehmlassung öffentlich so kritisch äussert, ist für uns alle (Krankenkassenbeitrags­ zahler) bemerkenswert und lässt .aufhor­ chen. Unter anderem bemerkt Dr. Jehle, dass sich der Arzt nicht mehr wie bisher Laborparameter bestimmen darf, die Alternative wäre, diese in einem Gross­ institut bestimmen zu lassen. In welchem, dürfen sie dreimal raten. Es ist sowieso bezeichnend, dass, nachdem der frühere Gesundheitsminister Dr. Ritter es abge­ lehnt hat, die Gebühren für Labörarb'eiten drastisch zu erhöhen (ca. 20 Prozent höhe­ re Gebühren als in Schweizer Instituten), die neue Regierung diesem Ansuchen sofort entsprochen hat. Ist das ein guter Anfang zur Reform des Gesundheitswe­ sens? Jakob Quaderer, Bildgass 27, Schaan 
FORUM Hallo junge FBP Vaduz Die Unterzeichneten möchten euch recht herzlich danken' für eurpn Einsatz im FBP-Wahlkampf 2002/2003- Wir möch­ ten alle aufmuntern, sich weiterhin so einzusetzen, auch wenn diesmal nicht alle jungen'Wähler auch junge Kandida­ ten gewählt haben. Die jetzt gemachten „ Erfahrungen werden, sich spätestens dann lohnen, wenn ihr die Verantwor^ tung in unsere^ Gemeinde übernehmen müsst. Mit den besten Wünschen für die Zukunft Korbinian Gattinger, Lettgräbli 3, Ida Hasler, Bangarten 15, Lotte Meier, Ba'ngar- ten 11, Inge und Willi Oehri, Egertastrasse 34, Anne-Marie und Bruno Ospelt, Holder­ gasse 2, Christi Schremser, Bangarten 13, Annerös und Karl Theiner, Toniaulestrasse 11, alle aus Vaduz. 
-Abstimmungs­ 
beschwerde: fragwür- digeEntscheidung Die Beschwerde gegen die Fürs­ teninitiative -sei zu früh einge­ reicht worden, urteilt der Stäatsge- richtshof. 
Das war seine einzige Begründung dafür, däss er der Beschwerde keine. Folge gegeben hat. Die eigentlichen brisanten Fragen, ob der Fürst und der Erb­ prinz. eine Volksinitiative starten dürfen und ob die. «Wien-Dro­ hung»- das_ Abstimmungsresultat verfälscht, blieben unbeantwortet und stehen weiterhin'im Raum. ES ist jetzt unklarer als zuvor, 
wann der richtige Zeitpunkt für eine Beschwerde sein soll. Denn in seinen bisherigen-Entscheidun­ gen forderte der Staatsgerichtshof, eine Beschwerde müsse so früh wie möglich pingereicht werden, sonst könnte das Beschwerderecht verwirkt sein. Nun sagt der Staats- gerichtshof, eine Beschwerde sei frühestens nach der Anordnung der Abstimmung durch die Regie­ rung zulässig und «erforderlich»: Verwirrend ist, dass der Staatsge­ richtshof zu einem Zeitpunkt ent­ schieden hat, als die Volksabstim­ mung längst angeordnet war. - Das Urteil führt auch zu Rechts­ ungleichheiten: Die Initiariten 
können ihre Rechte immer geltend machen, also schon ganz am Anfang beim .Einreichen einer. Initiative. Alle, anderen Bürger- aber sollen zu diesem Zeitpunkt noch- keine politischen Rechte haben. ; ' Der Fürst als Staatsoberhaupt und Machtträger hat als einzige Person das Recht, Initiativen über die Regierung im Landtag einzu­ bringen. Ob er auch noch die Volksrechte ausüben - und nach Belieben von der Rolle des Fürs­ ten in diejenige des Bürgers schlüpfen kann, sollte im . Beschwerdeverfahren geklärt wer­ den. Diese Frage bleibt unbeant­wortet. 
" Die Klärung der Frage nach der Verletzung von verfassungsmässi­ gen Rechten der Bürger ist. die eigentliche Aufgabe des Staatsge­ richtshöfs. Eine Auseinanderset- ! zung mit der Frage, ob das Grund­ recht der Abstimmungsfreiheit verletzt ist, fand durch den Staats­ gerichtshof leider nicht statt. Die Beschwerdeführer sind nach wie vor davon überzeugt, -dass die Einreichung einer Volks- initiative durch den Landesfürsten unzulässig ist und dass das Abstimmungsergebnis durch die Wien-Drohung verfälscht werden wird. Demokratie-Sekretariat LESERMEINUNGEN Geldwäscherei und Verfassung Sehr geehrter Herr David Vogt! Tatsächlich sind Geldwäschereiaf­ färe und Verfassungsstreit das Beste, was Liechtenstein hat passieren können. Weil sie für die Generation zwischen 20 und 50 Möglichkeiten sind, sich Liechtenstein mit Enga­ gement und politischem Interesse zu verdienen. Wie es die Urgrossel-" tern mit der Urbarmachung des Tal- raüms, die Grosseitern mit Mut zu Aufbruch und Selbstständigkeit und die Eltern mit wirtschaftlichem Auf­ bau Verdient haben. Nur die Gene- . ration, die sich für ihr Land einsetzt, sichert -seine Kontinuität. Mit freundlichen Grüssen, Stefan,.Sprenger, Steg 1-21 Verfassung und UNO-Pakt |l Die Venedig-Kojnmission und ein Lord aus Nordirland sind bei uns in Ungnade gefallen. Die schiere Unlösbarkeit des Nordirlandkon­ fliktes ist, in letzter Konsequenz nur eine Unterdrückung von Gruppen-ide'ntitäten. 
An solchen Eskalation nen bzw. mangelnder einseitiger gruppenübergreifender Gesprächs­ bereitschaft können auch wir schei­ tern. Im Grunde genommen ist es ja eher nebensächlich, über die politi­ sche und persönliche Herkunft einiger Kommissionsmitglieder zu spekulieren. Alle Komrtiissions- mitglieder, auch unsere Vertreter, welche dauernd nach Strassburg reisen, sind den Europäisch fixier­ ten Menschenrechten (EGMR) verantwortlich. Deshalb wäre es angebracht, wenn unsere Vertreter in Strassburg einmal diese EGMR zitieren und interpretieren, statt über einen Lord aus Nordirland und über ein einzelnes Schweizeri­ sches Kommissionsmitglied herzu- failen. Quasi eine Stufe höher sind die Menschenrechte der UNO. Es ist in, • erster Linie die Aufgabe jedes Mit- , gliedstaates darauf zu achten, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Seit 1933 wird an den Menschenrechten, damals noch im • Völkerbundpalast in Genf, gearbei­ tet. Folgender Satz von Josef Gop­ pel, Vertreter Deutschlands, und 
Minister für Propaganda und Infoc- mation'ging in die Geschichte ein: «Meine Herren, wir sind Herr und Meister im eigenen Haus.-Wir sind ein souveräner Staat, das geht sie nichts an...!» ' • Beim Verfassungskopflikt geht es unter anderem um bürgerliche und politische Rechte, dem so genannten UNO-Pakt II. Dieser Pakt kann über die Intemetadresse: (www.humanrights.ch/instrumen- te/unojlbkommen/zivilpakt.html) eingesehen werden. Ein paar Stichworte müssen an dieser Stelle genügen (wegen der- 2500-Zeichenlimite des Volkblat­ tes): • Alle Völker hebert das Recht auf Selbstbestimmung... • Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, im Einklang mit 
seinem ver­ fassungsmässigen" Verfahren ... • Keine Bestimmung dieses Pak­ tes darf daraufhin ausgelegt wer­ den, dass... . • Alle Menschen sind vor Gericht , gleich • Etc. Liechtenstein hat diesen Pakt am 10. Dezember 1998 ratifiziert, siehe  http://193.194.138.i90/ 
pdf/report.pdf. Natürlich deponierten einzelne Staaten auch Einschränkungen und Abweichungen zu den UNO-Men- Schenrechten. Die Folge davon ist, dass es Gruppenbildungen gibt. Bei Liechtenstein geht es nun uni die Frage: Mit welchen. Staaten werden wir verglichen? Als Liech­ tenstein auf die Schwarze Liste" gesetzt wurde, ging ein Jammern los. Eirie HistQrikerkommissiori untersucht derzeit unser Verhalten, während dem Zweiten Weltkrieg. Derzeit fürchtet man sich vor dem Tag nach der Abstimmung, weil Strassburg vielleicht nicht schwei­ gen wird. Einen Vorgeschmack haben wir erhalten. Fürchten itiuss man sich allerdings auch vor einem denkbaren Fazit verschiedener UNO-Kommission£n. Dies mllsste unserer Regierung, den Parteipräsi­ dien und uns Wählern eigentlich ein Anliegen sein. Es geht nicht darum, ob der Fürst in Wien oder in Vaduz wohnt. Die internationalen Vereinbarungen, welche Liechten­ stein ratifiziert hat, sollten die Richtschnur für die kommende Abstimmung sein. Hans Frommelt, Gapon{, Triesen
	        

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