Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOIKSBLATT 
INLAND Donnerstag, 31. Oktober 2002 3 «Dann haben wir einen Richterstaat» S.D. Fürst Hans-Adam II. zu Fürsteninitiätive und Gegeninitiative Das Fürstenhaus erachtet eine Teilnahme an kontradiktori-r sehen Veranstaltungen als nicht sinnvoll. Die Gräben seien so­ wieso schon tief und man solle nicht noch weitere Gräben auf- rcissen, sagt Landesfürst Hans- Adam II. Nach Ansicht des Lan- desfiirsten gibt es genügend an­ dere Möglichkeiten, die Verfas­ sungsreform mit der" Bevölke­ rung zu diskutieren. Martin Frommel t Volksblatt: Durchlaucht, was Ist Ihr Ziel: Mehr die Erreichung einer mög­ lichst hohen Anzahl von Unterschrif­ ten oder einfach rasches Zustande­ kommen der 
Initiative durch die not­ wendigen 1500 Unterschrlften?- S.D. Fürst Hans-Adam II.: Wir sind natürlich an beidem interessiert, dass wir möglichst rasch möglichst viele Unterschriften bekommen,, weil die Zelt von sechs Wochen recht knapp ist und die Unterschriften auch noch bei den Gemeinden beglaubigt werden müssen. Sehr wichtig ist für uns auch, dass möglichst Viele unterschreiben. Wir werden die sechs Wochen mit Si­ cherheit voll ausnüt2en, denn die an­ deren Initianten werden wahrschein­ lich auch die vollen sechs Wochen nutzen! Da der Landtag wahrschein­ lich erst im Dezember darüber befin­ den wird, werden wir dies nicht vorher abbrechen. Es wird vermutlich auch die eine oder andere kontradiktorische Dis- kusslonsveranstaltung geben: Wer­ den Sie als Staatsoberhaupt daran teilnehmen? Nicht noch weitere Gräben aufreissen Nein. Wir sind uns im Fürstenhaus klar, dass wir an diesen Veranstaltun­ gen nicht teilnehmen, da die Gräben sowieso schon sehr tief sind und man nicht noch weitere Gräben aufreissen soll. Deshalb sind wir auch nicht so sehr glücklich, über diese kontradikto­ rischen Veranstaltungen. 
ütfttigj&jJMXtkI II., ti tl *5 Authentische Interpretationen der Verfassung stehen nur den Verfassungsgebern zu und nicht einem Gerichtshof, begrün­ det S.D. Fürst Hans-Adam II. die vorgeschlagene Streichung von Art. 112. (Bild: Paul Trümmer) Wie wird das Fürstenhaus seine Initiative sonst öffentlich vertreten? Wir stehen natürlich fiir Interviews zur Verfügung. Wie in der Vergangen­ heit wird es sicherlich Gruppen geben, die 
das mit uns besprechen möchten. Es gibt bestimmt genügend Gelegen­ heiten, die Verfassungsreform mit der Bevölkerung £u diskutieren und Fra­ gen zu beantworten. Wir erachten dies als sinnvoller als ein Streitgespräch, das vielleicht mehr der Unterhaltung dient als der Information. Zu. den verschiedenen Inhalten der Initiative haben Sie schon mehrfach ausführlich Stellung genommen. Ei­ nen Punkt möchte. Ich dennoch nochmals ansprechen: Vielen Leu­ ten ist noch unklar, weshalb Artikel 112 hinsichtlich der Auslegungs- kompetenz des Staatsgerichtshofes 
gestrichen werden soll? Der Artikel 112 hat in der Praxis an und für sich keine Rolle gespielt, aus dem einfachen Grund, weil er im Grundsatz in Widerspruch steht zum Art. 111 und zu Verfassungsp'rinzipien, die man eigentlich in einem demokra­ tischen Rechtsstaat in ganz Europa hat, dass authentische Interpretationen der Verfassung nur den Verfassungsgebern zusteht und nicht einem Gerichtshof. Die Kritiker bemängeln aber, dass dann eine Schiedsstelle fehlen würde? Das ist nicht möglich. Es kann nur der Verfassungsgeber über eine au­ thentische Interpretation entscheiden und das ist ein Grundprinzip des de­ mokratischen Rechtsstaates. Wenn man dort ein Gericht einschaltet, dann entmündigt man den Verfassungsge­ ber, d. h. in diesem Fall das Volk und 
den Fürsten. Es ist auch in anderen Staaten so, dass die authentische In­ terpretation grundsätzlich nur dem Verfassungsgeber vorbehalten wird. Sonst kann man jede Verfassung aus­ höhlen und man entmündigt den Ver­ fassungsgeber, ganz gleich ob es nun das Volk in einer direkten Abstim­ mung ist oder ein Parlament oder in unserem Falle eben Volk und Fürst. Sie haben es angesprochen: Wie sollen In Zukunft solche unter­ schiedlichen Ansichten zur Verfas­ sung geklärt werden? Man muss ja vom Text und vom Sinn der Verfassung ausgehen und wie es in der Vergangenheit auch gehand­ habt wurde. Was die Gegner unserer heutigen Verfassung über Jahrzehnte versucht haben, ist entgegen Sinn und Wortlaut der Verfassung, nämlich die­se 
Verfassung vollkommen neu zu in­ terpretieren und damit letztendlich auch den demokratischen Rechtsstaat aus den Angeln zu heben und dem Staatsgerichtshof die Stellung eines Übersouveräns einzuräumen. Wenn man einen demokratischen Rechtsstaat haben will, ist dies nicht vereinbar. Dann haben wir einen Richterstaat und dann soll man nicht mehr davon sprechen, dass man die Demokratie haben möchte, dann will man einen Richterstaat. Zur Völkerrechtsverträglichkeit: Die Gutachter Froweln und Rhinow sind der Ansicht, dass der unverändert belassene Art. 9 betreffend das Sanktionsrecht des Fürsten nicht mit dem ersten Zusatzprotokoll zur EMRK konform geht: Wie sehen Sie diese Bedenken ? Dann haben wir einen Richterstaat Man muss es ganz offen sagen, das ist ein Unsinn und die Gutachter müssten eigentlich selber wissen, dass ja nicht sie darüber entscheiden, son­ dern dass der Europarat bereits darü­ ber entschieden hat. Und das ist das entscheidende Gremium. (Fortsetzung auf Seite 4) AN ZEIG E ®TRECA DE PARIS Lova Fl-9490 VADUZ TEL+423/399 29 19 www.lnva.li Stimmen Sie für das Fürstentum Liechtenstein! Informationen und Unterlagen erhalten alle Haushalte ab 2. November per Post. # Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, erhalten Sie diese - auf der Fürstenhaus Website unter   www.fuerstenhaus.li - via E-Mail unter der Adresse   office@fuerstenhaus.Ii - unter der Telefonnummer 2381282 - unter der Faxnummer 2381281
	        

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