Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG Freitag, 25. Oktober 2002 
5. are Regelung begrüsst Breite Zustimmung zum neuen Geschäftsverkehrsgesetz des Landtages Die Kontrolle der Staatsverwal­ tung soll neu geregelt werden. Die entsprechend vorgeschla­ genen Änderungen des Ge­ schäftsverkehrsgesetzes stiessen gestern im Landtag parteiüber­ greifend auf breite Zustimmung. Martin Frömmelt Der Landtag befasst sich schon seit mehreren Jahren mit diesem Thema. Unter dem Vorsitz von Landtagspräsi­ dent Klaus Wanger ist nun eine kon- sensfähige Konimissionsvorlage ent­ standen. Kommissionsmitglied Erich Sprenger (VU) äusserte sich «über­ zeugt, dass aufgrund der Vorlage ein Gesetz entstehen wird, das den Bedürf­ nissen 
gerecht werden wird». Gestern wurden zwar noch verschiedene Präzi- sierungsanträge 
gestellt, im Kern je­ doch ist die Neufassung unbestritten. Auf Vorschlag von Klaus Wanger wur­ de die Kommissionsvorlage im Sinne einer ersten Lesung behandelt. Durch die Revision werden die Rege-«Geu'iinsc/ife 
Verbindlichkeit»: 
Rudolf «Gesetz wird den Bedürfnissen ge- Lampert (FBP). (Bilder: P. Trununer) recht»: Erich Sprenger (VU). - lungen, welche der Landtag für sich selbst aufgestellt hat, auf eine gesetzli­ che Ebene gestellt.. Ebenso wird das Zusammenwirken von Landtag und 
Regierung gesetzlich geregelt. Auch die Kommissionen des Landtages wer­ den in Bezug auf Kompetenzen und Pflichten gegenüber der Regierung 
ei­ne 
gesetzliche Grundlage erhalten. Darin ist neu auch die Stellung des Landtagssekretariates eingebunden. Gewünschte Verbindlichkeit Die meisten dieser Regelungen sind bisher in der Geschäftsordnung des Landtages enthalten. Da es sich dabei jedoch nicht um ein Gesetz handelt, hat diese keine Wirkung nach aussen und somit auch nicht gegenüber der Regierung. «Die Regelung auf gesetzli­ cher Basis bringt nun die gewünschte Verbindlichkeit für die Regierung», ist Kommissionsmitglied Rudolf Lampert (FBP) überzeugt. In der Praxis wird sich nicht sehr viel ändern, da die Regierungen die Geschäftsordnung des Landtages bis­ her aus freien Stücken respektiert ha­ ben. Rudolf Lampert: «Die wohl gröss- ten Änderungen liegen in der Kontrolle der Staatsverwaltung. Ebenso werden die Unterstellung der Finanzkontrolle sowie die Bestellung der Revisionsstelle, klar geregelt und. mehr auf die Seite der Geschäftsprüfungskommis- sion (GPK) verlagert. Destellt Für den neu geschaffenen 3. Senat des liechtensteinischen Obergerichts hat der Landtag gestern Abend zum Abschluss seiner Sitzung die Richtc- rinnen und Richter bestellt. Gewählt wurden:. Vorsitzender: Dr. Gerhard Misiik, Schaan Stv. Vorsitzender: Dr. Paul Meier, Schaan Richter: Dr. Peter Prast, Vaduz Mario Büchel, Gamprin Annemarie Ospelt-Frick, Vaduz Elisabeth Tellenbach, Balzers Ersatzrichter: Irene Mündle, Mauren Karl Biedermann, Schellenberg Lic. iur. Rolf Sele, Triesen Susanne Ivanic, Schaan Die Gewählten werden S. D. dem Landesfürsten nun zur Ernennung vorgeschlagen. Die Dichterinnen und Richter werden auf die Dauer von vier Jahren ernannt. Der Geschäftsanfall beim Oberge­ richt hat in den letzten Jahren, vor allem in Straf- und Strafrechtshilfe­ sachen, massiv zugenommen. Die beiden Senate und insbesondere die Senatsvorsitzenden waren bzw. sind noch in hohem Masse überlastet. Aus diesem Grund hatte die Regie­ rung die Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht vorgeschlagen. Der Landtag hat die damit verbun­ dene Abänderung des Gerichtsorga­ nisationsgesetzes im Mai behandelt und die Schaffung des 3. Senats ebenfalls befürwortet. 
(mö) 
Aufwertung der GPK des Landtags Finanzkontrolle unterstützt künftig die Geschäftsprüfungskommission Um die Oberaufsicht des Parlaments über die Geschäfts- und Haushalts­ führung von Regierung und Verwal­ tung zu 
verstärken, wird die Finanz­ kontrolle als ständiges Organ der Fi­ nanzaufsicht inskünftig vorrangig die Geschäftsprüfungskommission des Landtags bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Manfred Ohr i Für dieses Vorhaben bedarf es zu­ nächst einer Abänderung des Finanz­ haushaltsgesetzes, die am Donnerstag im Landtag auf ungeteilte Zustim­ mung stiess. Die Regierungsvorlage, die in erster Lesung behandelt wurde, steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem geplanten neuen Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwal­ tung. Der diesbezügliche Entwurf einer Landtagskommission wurde gestern ebenfalls beraten (siehe Beitrag oben). Die Gesetzesänderung bedeute eine Aufwertung einer der wichtigsten Kommissionen des Landtages und da­ mit des Landtages selbst, bemerkte der VU-Abgeördnete und GPK-Präsident Walter Hartmann. Die GPK übernehme damit aber auch deutlich mehr Verant­ wortung. Im Dienst des Landtags Gemäss Verfassung steht dem Land­ tag das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zu, das er durch die von ihm gewählte Geschäfts­ prüfungskommission (GPK) ausübt. Im Rahmen der Aufsicht über den Finanz­ haushalt des Staates ist die GPK auch auf ständige Organe angewiesen, welche die notwendigen Prüfungen vornehmen, der GPK allfallige Verbes­serungsmöglichkeiten 
aufzeigen und für Sonderprüfungen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bestand schon seit langem das Begehren der GPK, die Finanzkontrolle als ständiges Organ der Finanzaufsicht vorrangig in den Dienst des Landtags bzw. der GPK zu stellen. Dadurch soll die Oberauf­ sicht des Parlaments über die Ge­ schäfts- und insbesondere die Haus­ haltsführung von Regierung und Ver­ waltung verstärkt werden. Die Landtagskommission für die Be­ ratung des neuen Geschäftsverkehrs­ gesetzes befürwortete dieses Anliegen und hatte ihrerseits vorgeschlagen, die Pflicht der Finanzkontrolle zur Unter­ stützung der GPK sowie das Recht der direkten Auftragserteilung auch im neuen Geschäftsverkehrsgesetz zu ver­ ankern. 
Diese Bestimmungen werden in der Vorlage zur Anpassung des Finanz­ haushaltsgesetzes nun dahingehend ergänzt, dass die Finanzkontrolle ver­ pflichtet wird, die GPK bei der Wahr­ nehmung der Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung unter Einbezug der Justiz­ verwaltung vorrangig zu unterstützen. Keine Einwände der Regierung Gegen diese faktische Unterstellung der Finanzkontrolle unter, die GPK äusserte die Regierung gegenüber dem Landtag keine Einwände, zumal die Finanzkontrolle - soweit personelle Kapazitäten vorhanden sind - der Re­ gierung auch weiterhin bei der Aus­ übung ihrer Aufsichtsfunktiohen zur Verfügung stehen soll und der Auftrag zur Prüfung des gesamten Staatshaus­ halts auch in Zukunft sichergestellt ist. Bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regie­ rung und Verwaltung wird der Landtag bzw. die Geschäßsprüfungskommission künftig durch die Finanzkontrolle verstärkt unterstützt. (Bild: Paul Trümmer) EU-Richtlinien beschäftigten Landtag EWR: Rechtliche Anpassungen von Richtlinien einstimmig beschlossen Der . Europäische Wirtschaftsraum war gestern ein Thema während der Landtagsitzung. Mussten die Abge­ ordneten doch über die Abänderung einer Reihe von EWR-Richtlinien ab­ stimmen. Abstimmungen, die ohne grosse Kontroversen und einstimmig abliefen. ' WolfgaHfl Zec/me r Hinter der ersten Richtlinie, die den bürokratischen «Namen» 2001/ 107/EG 
trägt, verbergen sich für den Fonds­ markt relevante Änderungen. Insbe­ sondere das Problem der fehlenden Marktzugangsvorschriften sowie Un­ klarheiten bei den Bestimmungen über die Gründungen von Zweigniederlas­ sungen werden durch die Abänderung gelöst. Eine thematisch verwandte Richtli­ nie - 2001/108/EG - wurde ebenso ab­ geändert. Diese Abänderung soll vor allem einen besseren Anlegerschutz sowie eine wirksame Beaufsichtigung 
ganz bestimmter Aniageformen nach sich ziehen. «Europäische Gesellschaften» Auch die. restlichen Anpassungen sind in ihrer praktischen Auswirkung eher ein Thema für Experten: Eine Richtlinie regelt die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertretern bei 
grenzüberschreitenden Gesell­ schaften - so genannten «Gesellschaf­ ten europäischen Zuschnitts». Um eine solche «Europäische Gesellschaft» 
rechtskonform zu machen musste eine weitere Richtlinie gestern geändert werden. Diese neue Rechtsform ermöglicht im Grossen und Garizen eine einheitli­ che Rechtsstruktur innerhalb Europas und bringt auch eine Senkung der Verwaltungskosten mit sich. Zudem wurde eine weitere Richtlinie angepasst: Eine Richtlinie, die das Thema Jahresabschluss von Gesell­ schaften bestimmter Rechtsformen und von Banken behandelt. 
Abschaffung der Todesstrafe Das liechtensteinische Parlament hat das Protokoll 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe in der ges­ trigen Sitzung einstimmig ratifiziert. Darin ist festgehalten, dass die Todes­ strafe auch zu Kriegszeiten nicht mehr vollstreckt werden darf. Mit der Ratifi­ zierung dieses Protokolls bringt Liech­ tenstein 
laut der FBP-Abgeordneten Renate Wohlwend (Bild) die konse­ quente Haltung in dieser Frage erneut zum Ausdruck. Sie dankte deswegen der Regierung für die schnelle Vorbe­ reitung des entsprechenden Berichtes und Antrages. Liechtenstein sei ja schliesslich schon bei den Erstunter­ zeichnern dieses Protokolls dabei ge­ wesen. «Die Parlamentarische Versammlung des. Europarates hatte sich bereits in den frühen 70er Jahren mit der Proble­ matik Todesstrafe befasst», erklärte die Abgeordnete in ihrem gestrigen Vo­ tum. Damals hätten noch viele Mit­ gliedsländer die Todesstrafe in ihrem Strafgesetzbuch gehabt. Erst 1980 sei es dem Rechtsausschuss der parlamen­ tarischen Versammlung des Europara- tes gelungen, das Protokoll zur Ab­ schaffung der Todesstrafe zu Friedens­ zeiten 
auszuarbeiten. 1994 sei dann der Beschluss gefasst worden, dass sich neue Mitgliedsländer beim Beitritt zur sofortigen Einstellung der Exeku­ tionen und zur Abschaffung der To­ desstrafe binnen einer bestimmten Frist verpflichten müssen. Hochbautenbericht verabschiedet VADUZ: Die Regierung hat den Bericht zur mittelfristigen Planung der staatli­ chen Hochbauten und Anlagen zuhan­ den des Landtags verabschiedet. Der Hochbauten-Bericht 2002 gibt eine aktuelle Übersicht über die staatlichen Bauten und Anlagen. Es ist ein Zwi- . schenbericht, der jährlich an die neuen Gegebenheiten angepasst wird. Schwerpunkte des Hochbautenberich­ tes bilden einerseits die Schulbauten, andererseits staatliche Bauten für Landtag und Verwaltung. Seit 1997 wird jeweils zusammen mit der Finanzhaushaltsdiskussion eine nachgefiihrte Fassung des Hoch­ bautenberichtes abgegeben. Die Pla­ nung ist rollend, insbesondere Projek­ te, die noch nicht konkretisiert sind, werden auch künftig den sich verän­ dernden Bedürfnissen anzupassen sein. Im vorliegenden Hochbautenbe­ richt sind in Erwartung auf eine güns­ tigere Finanzhaushaltsituation ver­ schiedene Projekte zurückverschoben worden. 
(paß) I Wiederholung der Landtagssendung Die Tonübertragung der Landtagssit­ zung vom Mittwoch, 23i und Donners­ tag, 24. Oktober 2002 wird am Sams­ tag und Sonntag, 26./27. Oktober 2002, nochmals im Landeskanal aus­ gestrahlt. Die Wiederholung beginnt an beiden Tagen um 9.00 Uhr. Die Zeittafel mit der Abfolge der behan­ delten Traktanden kann im Teletext abgerufen werden. 
(paß)
	        

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