Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Jung des Marktes für erstklassige Aktien von Unternehmen stellt, die weltweit Im Energiesektor tätig sind Die Fondsleitung orientiert sielt bei der Verwaltung des Fondsvcrmögns an einem für solclie Aktien repräsentativen Referenzindex (Benchmark), welcher Im Prospekt niilier erläutert winL 3. a) Die Fondsleitung Investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvemiögens in: • Beteiligungswertpapiercn und -wertrediten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und iilinliches) von Unternehmen, die entweder Im Referenzindex enthalten sind, die in der Gewinnung, Umwandlung,  \fcraibeitung.   dem Transport oder im Vertrieb von Energie tätig sind oder deren Tätigkeit sich in anderer Fonn auf die Energiewirtschaft erstreckt; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr tomögen gemäss den Riclitlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter   \bibehaItvon  BsL c), nadi Abzug der flüssigen Mittel, hödistens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: • - Beteiligungswertpapieren und -wertachten (Aktien, Genussclieiiien, Genossenschaftsanteilen, Partizipationssdieineri und ähnlidies) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen; • Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nicht gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Forderungswertpapieren und -wertrediten von Emittenten im vorerwähnten Sinn; -W'andelobligatiorien, Wandelnotes und Optionsanleihen; • Geldmarktinstnimenten, weldie die Aufsiditsbeliörde als Effekten anerkennt, die auf die Redinungseinheit des Fonds oder auf eine andere Währung lauten von Emittenten weltweit. Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 34 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des französischen Aktienmarktes steht. Die Fondsleiturig orientiert sich bei der  \fcrvvaltung  des Fondsvemiögens an einem für den fran­ zösischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), welcher im Prospekt näher erläutert winl. 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvennögens in: - Beteiligunp^vertpnpieren und -wertrechtcn (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und ähnliches) von Unternehmen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihnen Sitz in Frankreich haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Betei­ ligungen an Untemdimcn mit Sitz in Frankreich halten oder ihre wirtschaftliche Hauptaktivität in Frankreich haben; - Warrants" auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen gemäss den Riclitlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, höclistens ein Drittel des Gesamtfondsvennö­ gens investieren in:' -Beteiligungswertpapiercn und -wertrechtcn (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und iilinliches) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr \femiögen nicht gemäss den Riclitlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Forderungswertpapieren und -wertrediten, die auf die Rechnungseinheit des Fonds lauten von inländischen Emittenten oder Garanten; Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; • - Geldmarktinstnimenten, welche die Aufsichtsbehörde als Effekten anerkennt, die auf die Redinungseinheit des Fonds oder auf eine andere Währung lauten von inländisdien Emittenten. Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 35 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht liauptsjichlidi darin, langfristig eine Perfonnance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des deutschen Aktienmarktes steht. Die Fondsleitung orientiert sich bei der Verwaltung des Fondsvemiögens an einem für den deutsdien Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Bendimark), weldier im Prospekt näher erläutert wird. 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvennögens in: - Beleiligungswtrtpapieren und -wertrechtcn (Aktien, Gcnusssclieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und iilmlidies) von Untemeiimen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz in Deutschland haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Untemeiimen mit Sitz in Deutsdiland halten oder ihre wirtschaftliche Hauptaktivität in Deutschland haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; -Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr NfemiÖgen gemäss den Riclitlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Voibehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Gesanitfondsreniiö- gens investieren in: : ßeteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genussscheinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationsscheinen und ähnlidies) von Unternehmen, die den vorgenannten Anfofderungen nidit genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nicht gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fordeningswertpapieren und -wertrcehten von inländischen Emittenten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; - Gcldmarktinstnimenten, weldie die Aufsiditsbehöide als Effekten anerkennt, die auf die Redinungseinheit des Fonds oder auf eine andere Währung lauten von Emittenten weltweit Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 36 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds bestellt hauptsächlich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick- lungdes Goldaktienmarktes steht. Die Fondsleitung orientiert sidi bei der Verwaltung des Fondsvemiögens an einem für den Goldaktien - markt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), weldier im Prospekt näher erläutert wird. 3. a) Die Fondslcitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvemiögens in: - Betelligungswertpapienen und -wertrcehten (Aktien, Genusssdieinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationssdieinen und iilinliclies) von Untemdimcn, die entweder im Referenzindex enthalten sind, die vorwiegend in der Gewinnung Verarbeitung und Vermarktung von Gold tälig sind, die den grösseren Teil des Ertrages aus soldien Tätigkeiten erwirtschaften oder die als Finanzierung;- oder lloldinggesellsdiaften in diesen Bercidien investieren und die iliren Sitz in Europa, Nord- und Südamerika oder im pazifisdien Raum haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; -Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr \fcrmögqn gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst c), nadi Abzug der flüssigen.Mittel, hödistens ein Drittel des Gesamtfondsvennö­ gens investieren in: - Beteiligungswertpaplcren und -wertrechtcn (Aktien, Genusssdieinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationsscheinen und iilmlidies) von Untemdimcn, die den vorgenannten Anforderungen nidit genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nicht gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fordeningswertpapieren und-wertrcehten von Emittenten weltweit; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen. • n Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 37 lauten: . 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds bestellt hauptsächlicli darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des britisdien Aktienmarktes steht Die Fondsleitung orientiert sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens an einem für den britischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), welcher im Prospekt näher erläutert wird. 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamlfondsvermögens in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genusssdieinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationssdieinen und iilmlidies) von • ' Untemeiimen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz in Grossbritannien haben, als lloldinggesellsdiaften überwiegend Beteiligungen an Untemeiimen mit Sitz in Grossbritannien halten oder ihre wirtsdiaftlidie Hauptaktivität in Grossbritannien haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Antdlen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, hödistens ein Drittel des Gesamtfondsvennö­ gens investieren in: • , ' - Iieteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationssdieinen und iilmlidies) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nicht gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen; . - Forderungswertpapieren und -wertrechten, die auf die Redinungseinheit des Fonds lauten von inländisdien Emittenten oder Garanten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; - Geldmaiktinstrumenten, welche die Aufsichtsbehörde als Effekten anerkennt, die auf die Redinungseinheit des Fonds lauten von inländi­ schen Emittenten. ' Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 38 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsädilich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des italienischen Aktienmarktes steht Die Fondsleitung orientiert sich bei der Verwaltung des Fondsvemiögens an einem Tür den italieni­ schen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Bendimark), weldier im Prospekt näher erläutert wird. 3. a) Die Fondsleitung investiert, nadi Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiercn und -wertrechten (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationssdieinen und ähnlidies) von Unternehmen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz in Italien haben, als Holdinggesellsdiaften überwiegend Beteili­ gungen cai Unternehmen mit Sitz in Italien halten oder ihre wirtschaftliche in Italien haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr \fermögen gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: ' - Beteiligungswertpapieren und -wertrechtcn (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationssdieinen und iilinliclies) von Unternehmen, die den rargenannten Anforderungen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); 
- Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nidit gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fordeningswertpapieren und -wertrediten, die auf die Redinungseinheit des Fonds lauten von inländischen Emittenten 
oder Garanten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; - Geldmarktihslrumenten, weldie die Aufsiditsbdiörde als Effekten anerkennt, die auf die Redinungseinheit des Fonds lauten von inländi­ sdien Emittenten: - Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 39 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsädilich darin, langfristigeine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des niederländischen Aktienmarktes steht. Die Fondsleitung orientiert sidi bei der Verwaltung des Fondsvetmogens an einem für den niederländischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Bendimark), welcher im Prospekt näher erläutert wird 3. a) Die Fondslcitung investiert, nadi Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvennögens in: - Beteiligungswertpapieren und -wertrechten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsantdlen, Partizipationssdieinen und ähnliches) von Unternehmen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz In den Niederlanden haben, als Iioldinggesellschaften überwie­ gend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden halten oder ihre wirtschaftliche Hauptaktivitäl in den Niederlanden haben; • • - ; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter   \brbehalt  von Bst c), nadi Abzug der flüssigen Mittel, hödistens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: - Iieteiligungswertpapieren und -wertrcehten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und ähnliches) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen nidit gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fordeningswertpapieren und -vvertrediten von inländischen Emittenten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsallleihen; - Geldmarktinstrunientcn, welche die Aufsiditsbehönde als Effekten anerkennt, die auf die Rechnungsdnheit des Fonds oder auf eine andere Währung lauten von Emittenten weltweit. Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 40 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds liesleht hauptsächlich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des skandinavischen Aktienmarktes stellt Die Fondsleitung orientiert sidi bei der Verwaltung des Fohdsvermögens an dnem für den skandinavischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), weldier im Prospekt näher erläutert wird 3. a) Die Fondslcitung investiert, nadi Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrechten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und ähnliches) von Untemeiimen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz in einem skandinavischen Land (Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark) Italien, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem skandinavischen Land halten oder ihre wirtschaftliche llauptaktivitiit in einein skandinavisdien Land haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Bst c), nadi Abzug der flüssigen Mittel, hödistens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrechtcn (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsantdlen, Partizipationsscheinen und ähnlidies) von Unternehmen, die den vorgenannten Anfordemngen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); -Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen nicht gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fordcrunsiwertpapieren und -wertrediten von skandinavisdien Emittenten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleiheii; - Geldmarktinstnimenten, welche die Aufslchtk'hürde als Effekten anerkennt, die auf die Rechnungseinhtit des Fonds oder auf eine andere Währung lauten von Emittenten weltweit. Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 41 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds Ixsteht hauptsächlich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des südafrikanischen Aktienmarktes stellt. Die Fondsleitung orientiert sidi bei der Verwaltung des Fondsvemiögens an einem für den südafrikanischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Bendimark), weldier im Prospekt nälier eriäutert wird. 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens in: - Beteiligungswertpapleren und -wertrcehten (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationssdieinen und ähnliches) von Untemeiimen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Sitz in Südafrika haben, oder deren wirtschaftliche Hauptaktivität in einem anderen land des südafrikanischen Kontinents liegt oder die von einem Unternehmen mit Sitz in einem der vorstehend erwähnten liinder kontrolliert werden; - Warrants auf den obcneiwälmten Anlagen; • -Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vennögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Voibehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, hödistens an Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genussscheinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationssdieinen und ähnliches) von Untemeiimen, die den vorgenannten Aiifonieningen nidit genügen; - Warrants auf Anlagen gemässdieserZiff. 3b); . - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nicht gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Foidenmgsvvertpapicren und -wertrechten von inländisdien Emittenten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleiheii; - Geldmarktinstnimenten, weldie die Aufsiditsbehöide als Effekten anerkennt, die auf die Rechnun^einhdt des Fonds oder auf eine andere Wälining lauten von Emittenten weltweit Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 42 lauten: 2. Das Anlagpziel dieses Anlagefonds besteht hauptsädilidi darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des spanischen Aküeiimarktes steht Die Fondsleitung orientiert sidi bei der   \ferwaltung   des Fondsvermögens an einem für den spani- sdien Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), weldier im Prospekt näher eriäutert wird 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel; mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens in: • Beteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genusssdieinen, Genossensdiaftsanteilen, Partizipationsschdnen und ähnliches) von Unternehmen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, ihren Silz in Spanien haben, als lloldinggesellsdiaften überwiegend Beteili­ gungen an Unternehmen mit Sitz in Spanien halten oder ihre wirtschaftliche llauptaktivitiit in Spanien haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondsleitung kann zudem unter Voriiehalt von Bst c), nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrechten (Aktien, Genussscheinen, Genossenschaftsantdlen, Partizipationsscheinen und ähnliches) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nidit gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Fonlerungswvrtpapieren und -wertrechten, die auf die Rechnungseinheit des Fonds lauten von inländischen Emittenten oder Garanten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; -Geldmarktinstnimenten, welche die Aufsiditsbehöide als Effekten anerkennt, die auf die Rechnungseinheit des Fonds lauten von inländi­ schen Emittenten. • Ziffern 2 und 3 a) sowie b) für den Anlagefonds Nr. 43 lauten: 2. Das Anlageziel dieses Anlagefonds bestellt hauptsädilich darin, langfristig eine Performance zu erzielen, die im Einklang mit der Entwick­ lung des scliweizerischen Aktienmarktes stellt Die Fondsleitung orientiert sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens an einem für den schweizerischen Aktienmarkt repräsentativen Referenzindex (Benchmark), weldier im Prospekt näher erläutert wird 3. a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens In: - Beteiligungswertpapieren und -wertrechten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsschdnen und ähnliches) von Unternehmen, die entweder im Referenzindex enthalten sind, Ihren Sitz in der Schweiz haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in der Sdiwelz halten oder ihre wirtsdiaftlidie Hauptaktivität in der Schweiz haben; - Warrants auf den obenerwähnten Anlagen; - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen. b) Die Fondslcitung kann zudem unter Vorbdialt von BsL c), nadi Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Gesamtfondsvermö­ gens investieren in: - ßeteiligungswertpapieren und -wertrediten (Aktien, Genusssdieinen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und ähnliches) von Unternehmen, die den vorgenannten Anforderungen nidit genügen; - Warrants auf Anlagen gemäss dieser Ziff. 3 b); - Anteilen an anderen Anlagefonds, die ihr Vermögen nidit gemäss den Riditlinien dieses Anlagefonds anlegen; - Forderungswertpapieren und -wertrcehten von Inländischen Emittenten; - Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen; - Geldmarktinstnimenten, welche die Aufsichtsbehörde als Effekten anerkennt, die auf die Rechnungsdnhdt des Fonds oder auf eine andere Wälining lauten von Emittenten weltweiL Ziffern 3 c), 4,5 und 6 fiir die Anlagefonds Nr. 3243 lauten: 3. c) Zusätzlich hat die Fondsleitung die nadistehenden Anlagebesdiränkungen, die sich auf das Gesamtfondsvermögen nach Abzug der flüssi­ gen Mittel beziehen, einzuhalten: - Anteile an anderen Anlagefonds höchstens 10%. Falls die auf den  \fertrieb  des Anlagefonds In einem Drittland anwendbare Gesetzgebung dies verlangt, darf der Anlagefonds nicht oder nur In dem dort ertaubten Umfang in Antdlen von In- und ausländischen Anlagefonds,
	        

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