Liechtensteiner VOLKSBLATT
i Donnerstag, 24. Oktober 2002
9 Gewalt bei Sportanlässen eindämmen Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen bei Spörtanlässen Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und An trag betreffend das Überein kommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zu schauern bei Sportanlässen. Das Übereinkommen wurde 1985 im Europarat ausgearbeitet, um auf zwi schenstaatlicher, europäischer Ebene den sich mehrenden Gewaltaus- brüchen bei Sportanlässen, insbeson dere bei Fussballspielen, entgegenzu wirken. Immer wieder kam und kommt es zu Vorfallen, die nicht nur zu Sach beschädigungen fuhren/sondern auch Menschenleben gefährden. Der Euro parat anerkennt ausdrücklich die an und für sich Völker verbindende und auch pädagogische Qualität des Sports. Die Ursachen für die Gewalt unter Zuschauern sind anderswo, nicht im Sport selbst, zu suchen. Des halb wurde ein Übereinkommen mit dem Ziel geschaffen, das Ausbrechen von Gewalt bei Sportanlässen einzu dämmen und unter Kontrolle zu hal ten. Eine Reihe von Massnahmen Die Vertragsparteien des Überein kommens verpflichten sich zu einer' Reihe von Massnahmen, um die inner staatliche Vorbereitung auf sportliche Grossanlässe besser zu koordinieren und möglichen Gewalttätigkeiten auch auf internationaler Ebene vorzu beugen. Die Massnahmen richten sich an alle wichtigen betroffenen Kreise (Behörden, Sportverbände, Veranstal ter und Stadienbesitzer) und orientie ren sich an den Empfehlungen der Union der Europäischen Fussballver bände (UEFA) betreffend sicherheits- technische und bauliche Vorkehrun gen/das Alkoholverbot in Stadien, das Aufgebot von Sicherhcitskräften usw. Neben den vorbeugenden Massnah men verlangt das Übereinkommen von den Vertragsparteien auch die
Ge-Neben
den vorbeugenden Massnahmen verlangt das Übereinkommen von den Vertragsparteien auch die Gewähr, dass Ran dalierer ordnungsgemäss vor Gericht gestellt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden. währ, dass Randalierer ordnungs gemäss vor Gericht gestellt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden. Keine Änderungen nötig Bezüglich der Modalitäten zur Errei chung dieses Ziels lässt das Überein kommen den Vertragsstaaten viel Spielraum. Das Übereinkommen schafft keinen neuen Straftatbestand.
In Liechtenstein sind auch keine Rechtsvorschriften zu ändern oder neu zu erlassen, da sämtliche Bestimmun gen des Übereinkommens durch das Strafgesetzbuch bzw. durch das Rechtshilfegesetz abgedeckt sind. Der Ratifikation des Übereinkommens durch Liechtenstein steht inhaltlich und rechtlich nichts im Wege. Mit dem Rheinpark-Stadion in Vaduz stellt Liechtenstein eine Arena zur Verfügung,
deren Infrastruktur die interna tionalen Vorschriften erfüllt. Der kon krete Anlass für die Ratifikation des Übereinkommens ergibt sich daraus, dass die Qualifikationsspiele der liech tensteinischen Fussbalt-Nationalmann- schaft für die Europameisterschaften 2004 anstehen. Im Frühjahr 2003 wer den
Heimspiele Liechtensteins gegen England und'die Türkei ausgetragen. (paß) Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2002 Mit Einfuhrung des Hausarztsystems «Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)» ist die Möglichkeit zur Prämi enverbilligung geschaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die im GNL versi chert sind und deren Erwerb 45 000 Franken (fiir alleinstehende Perso nen) bzw. 54 000 Franken (für Ehe- . paare) nicht überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ih rer Rente einen Freibetrag von 70 Pro zent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre
kann keine Prämienverbilligung gel tend gemacht werden, da sie im Ge sundheits-Netz Liechtenstein (GNL) prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2002 erfolgt aufgrund der rechtskräf tigen Steuerveranlagung des Jahres 2001. Die Beiträge der Prämienverbil ligung richten sich nach der im Lan desdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL). Der Antrag muss bis zum 31. Okto ber 2002 auf dem entsprechenden Formular
des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den Gemein deverwaltungen) bei der Wohnge meinde eingereicht werden. Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt wer den. Dem Antrag ist eine Kopie des gültigen Versicherungsausweises der Krankenkasse beizulegen. Da der An trag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt ha ben, erneut einen solchen einreichen. Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2001 leitet die Gemeinde
den Antrag zusammen mit der Er werbsbescheinigung direkt an das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf des Jahres 2002 eingereicht, hat der Antragsteller auf dem Formular zu begründen, wes halb er sein Gesuch verspätet ein reicht. Der Betrag wird jährlich rück wirkend am Ende des betreffenden Ka lenderjahres .'grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies be deutet, dass die Prämienverbilligung für das Jahr 2002 ca. im November/ Dezember 2002 ausbezahlt wird,
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Um den zum Teil drastisch angestie genen Arbeitsumfang bewältigen zu können, beantragt die Regierung fiir die Landesverwaltung, die Gerichte und das Landtagssekretariat für das Jahr 2003 23.80 Stellen. Weiters werden fiir die selbstständigen Stif tungen des öffentlichen Rechts 7.20 neue Stellen notwendig. Im Zusammenhang mit dem Personal budget 2002 haben die Amtsstellen insgesamt 92.35 (Vorjahr 91.70) unbe fristete und befristete neue Stellen be antragt. Aufgrund einer Prioritätenlis te
hat die Regierung die notwendigs ten Stellen ausgewählt und schlägt sie nun
dem Landtag zur Genehmigung vor. Von den 13.20 effektiv neuen Stellen entfallen 4.00 auf die Landes polizei, 2.00 auf die Steuerverwaltung
und 2.00 auf das Amt für Personal und Organisation. Die. 7.20 neuen Stellen bei selbstständigen Stiftungen des öf fentlichen Rechts betreffen das Liech tensteinische Landesmuseum. Diese Stellen sind aufgrund der NeueröfT- nung des Landesmuseums erforder lich. Von September 2001 bis Septem ber 2002 wurden die ständigen Stellen zusammen
mit den' 22.75 durch den Landtag mit dem Stellenplan 2001/ 2002 und den 16.00 während des Jah res bewilligten Stellen für das Jahr 2002 um 38.75 auf 685.00 Stellen er- . höht. Dies entspricht einer Erweite rung um 6 Prozent Mit der im Stellen plan 2002/2003 vorgesehenen Erwei terung um 23.80 Stellen erhöht sich die Anzahl der Stellen auf 708.80, was einer Erhöhung von 3.5 Prozent ent spricht. •
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Freiwillig aütofrei ; Heute mit .... I Theres Gartmann ; Kaufmännische Angestellte Wohnort: Buchs Arbeitsort: Vaäiiz v \ Warum machen Sie. an der Aktl- onswoche «Freiwillig autofrei» ; mit? / Ich wollte Vor allem für die Win- : i termonate auf den Bus umsteigen, darum kam fiir mich die Aktionswo-. i che genau richtig. ; I Können Sie sieh vonteilen, auch < in Zukunft auf Ihr Auto zu verzieh« j ten? ;. Ja, kann Ich mir gut vorstellen. .; Die Verbindungen sind gut und der Weg zu Fuss am Morgen zur Post' [ Buchs ist ein guter Einstieg in den , Was für einen Stellenwert hat das Auto als Verkehrsmittel für Sie? | Für mich Ist das Auto ein unab- | hängiges Verkehrsmittel, auf das ich I aber bei entsprechendem Angebot: j durch die öffentlichen Verkehrsmit- | tel auch verzichten kann. • Was für Erwartungen haben Sie ; an den öffentlichen Verkehr? . Gut ausgebautes Netz, Pünktlich*; • keit, Zuverlässigkeit, gute Verbin dungen. Für meinen Arbeitsweg Buchs - Vaduz brauche ich 20 Mi-1 [nuten. Das istsuperv > . EWR-Ministerrat in Luxemburg Die Herbsttagung des EWR- Minis terrates wurde am 22. Oktober in Luxemburg abgehalten. Aussenmi- nister Ernst Walch vertrat Liechten stein beim Treffen.
In den Beratun gen wurde die übliche Bestandsauf nahme des EWR-Abkommens ge macht, dessen Funktionieren als insgesamt positiv beurteilt wurde. Das Treffen behandelte im Weiteren die bevorstehende EU-Erweiterung und damit auch die Frage der not wendigen Vorbereitung zur Ausdeh nung des EWR-Abkommens auf die neuen EU Mitgliedsländer. Diese Vorbereitungen sind schon weit ge diehen, um eine gleichzeitige Ratifi kation der EU- und der
EWR-Erwei- terung zu erreichen. Dem eigentlichen Treffen ging der Gedankenaustausch zu politischen Fragen voraus, unter anderem zur aktuellen Situation im Irak und die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. Der liechtensteinische Aussenminister stellte die Frage der Behandlung na tionaler Listen von Terrorismusor- ganisationeri bei Finanztransaktio nen zur Diskussion. Die Wichtigkeit eines entsprechenden Gedanken- und Informationsaustausches ergab sich aus den folgenden Interventio nen. Die EU-Seite berichtete ferner über ihre Bemühungen im israe- lisch-palestinensischen Konflikt, insbesondere im humanitären Be reich. Die humanitäre Situation wurde dabei als ausgesprochen be sorgniserregend bezeichnet,
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