Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

4 Donnerstag, 26. September 2002 
INLAND Liechtensteiner VOLKSBLATT Das Bauchgehirn- Training VADUZ: Die alte Erfahrungsheilkunde in Ost und West wusste um eine «Kraft im Bauch», die uns als Quelle des Wohlbefindens und der Intuition zur Verfugung steht. Neueste wissen­ schaftliche Untersuchungen bestätigen dieses alte Erfahrungswissen: Der Bauch beeinflusst unsere Gefühle und unser Wohlbefinden, aber auch die Art unseres Denkens. Im Bereich der Darmwände haben Forscher Zclltypen gefunden, die im Aufbau und in der Struktur gleich sind wie jene des Ge­ hirns. Man geht inzwischen von einer Zahl von 100 Millionen Zellen aus. Welche Funktion haben diese «Gehirn­ zellen» im Bauch? Es scheint, dass un- ' sere Gefühle und unser Denken davon stärker beeinflusst werden, als wir bis jetzt wussten. Das erstaunlichste Er­ gebnis der Forscher aber ist der Nach­ weis, dass über 40 wichtige Nerven- Botenstoffe (Neurotransmitter) und psychoaktive Substanzen in diesem, wie sie es nennen, «zweiten Gehirn» entwickelt werden. Diese steuern unser Wohlbefinden. Der Kurs steht unter der Leitung des Psychologen und Psy­ chotherapeuten Werner Hasler. Die Kursteilnehmer werden zuerst schritt­ weise eingeführt in die Grundtechni­ ken der Atem- und Entspannungsthe­ rapie. Der nächste Kurs «Das Bauch-Ge­ hirn-Training» findet als Tageskurs am kommenden Dienstag, 1. Oktober 2002 in Vaduz von 9 bis 17 Uhr statt. An­ meldungen und weitere Informationen bei der Kursorganisation «Bausteine fürs Leben», Telefon 370 10 02. 
-Gesundheitsvorsorge Liechtensteiner Regierung initiiert Projektgruppe VADUZ: Die Regierung hat nach einem Vorstoss der Sanitäts­ kommission und der Sozial- und Präventivmedizinischen Dienststelle (SPMD) eine Pro­ jektgruppe zur Überprüfung der Voraussetzungen für eine opti­ male Gesundheitsforderung und Sozialerziehung an den Schulen initiiert. Diese Projektgruppe (GESO), beste­ hend aus Vertretern des Schulamtes, der Sozial- und Präventivmedizini­ schen Dienststelle, der Ärzteschaft (Kinderärzte, Psychiater, Zahnarzt) und der Elternvereinigung, hat Vor­ schläge zur Integration der Gesund­ heitsförderung und Sozialerziehung an Schulen erarbeitet. Folgende Verbesserungen wurden auf Vorschlag der Projektgruppe von der Regierung und vom Landtag ge­ nehmigt: Die bisher dreimal stattfindenden Reihenuntersuchungen an den Schu­ len durch den Schularzt werden ab­ gelöst durch die Untersuchungen U8 und U9 im Rahmen der Vorsorgeun­ tersuchungen des Kindcrvorsorgepro- gramms. Die bestehende Untersu­ chung U7, bisher Im 4. Altersjahr, wird um ein Jahr bis zum Kindergartenalter verschoben. Die neuen Untersuchun­ gen U8 werden im Alter von 10 Jahren und U9 im Alter von 14 Jahren vorge­ nommen. Hierzu werden Einladungen 
Die Kinder-Gesundheitsvorsorge in Liechtenstein soll optimiert werden. mit allen Informationen an Familien verschickt. Die wichtigsten Neuerungen o Einzeluntersuchung in der Arztpra­ xis anstelle der bisherigen Reihenun­ tersuchung Im Klassenzimmer o Die -Eltern der Kinder werden, schriftlich von der SPMD zur Untersu­ chung 
eingeladen o Die Ehern vereinbaren einen Unter- suchungstermin beim Haus- oder Kin­ derarzt und bringen das gelbe «Vor-sorge-Heft» 
mit zum Untersuchungs­ termin Vorteile o Wahrung der Intimsphäre • Eltern stehen für Fragen des Arztes zur Verfügung und können selbst Fra­ gen stellen ® Mehrfachuntersuchungen werden vermieden o bei krankhaftem Befund kann die Behandlung direkt eingeleitet werden o der Impfbedarf kann mit den Eltern 
und dem Kind besprochen werden. Die Untersuchungsblätter werden ins all­ seits bekannte «gelbe Untersuchungs­ heft», welches alle Kinder von Geburt an bei den Untersuchungen begleitet, eingeheftet und bilden eine lückenlose Vorgeschichte 
(Anamnese) für jedes Kind. Die Vorteile für die SPMD sind die Verfügbarkeit der Gesundheits-Daten der Einwohner ab Geburt, das Auswer­ ten aller Daten ab einem System und das Planen und Umsetzen entspre­ chender prävcntivmedizinischen Mass­ nahmen. Selbstverständlich Ist die Anonymität der Kinder gewährleistet. Die Daten stehen nur in Zusammen­ hang mit einer Personen-Nummer zur Verfügung, die Durchschläge der Un­ tersuchungsformulare werden von ei­ ner einzelnen Person eingelesen und danach sofort vernichtet. Das Schuljahr 2002/2003 wird als Pilotjahr genutzt, um die notwendigen Anpassungen am Erfassungspro­ gramm, sowie den Gesetzes- und Ver­ ordnungsgrundlagen im Schulgesetz und im KVG umzusetzen. Ebenfalls soll dieses Jahr dazu dienen, Verbesse­ rungsvorschläge von Seiten aller Be­ teiligten aufzunehmen, auszuwerten und für die Zukunft einzubeziehen. Mit diesem Vorsorgeprogramm kann das Land Liechtenstein optimal auf Veränderungen oder Risiken in der Volksgesundheit reagieren und ver­ fügt über ein zukunftsorientiertes und ausbaufähiges System. (paß) EG-Richtlinie über Schutz von Arbeitnehmern RoinurK Dfiiju kcnmdibjlon Kjufin FL-9191 «khijn Ttl.Otf/ 233 3(91 ANZEIGE frömmelt 0 4 0 0 
Vaduz LI Busrolsen 25.09.02 - Sracfoltl Tageoausflug nach Soefeld Traktorfahrt/Bauomschmaus Wandarmögilchkolten pro Poraon 
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FL-Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zuhanden des Landtages VADUZ: Die Regierung hat einen Be­ richt und Antrag zur Richtlinie 2001/86/EG zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie soll verhindert werden, dass eine Eu­ ropäische Gesellschaft nur zum Zwecke errichtet wird, bisher festge­ legte Rechte der Arbeitnehmerver­ tretung zu beseitigen oder einzu­ schränken. ANZEIGE 
Die Richtlinie ist eine Ergänzung der Verordnung über das Statut der Eu-' ropäischen Gesellschaft (SE) und re­ gelt sowohl die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter über Angelegenheiten der Europäi­ schen Gesellschaft selbst, Ihrer Toch­ tergesellschaften oder Betriebe, als auch die Unternehmensmltbestim- mung der Arbeitnehmer im Auf- sichts- oder Verwaltungsorgan der SE. Mit der ebenfalls dem Landtag zur Behandlung vorgelegten EG-Verord­ nung über das Statut der Europäi­ schen Gesellschaft wird neben den bisherigen Gesellschaftsformen natio­ nalen Rechts eine Gesellschaftsform 
geschaffen, deren Struktur und Funk­ tionsweise durch in allen Mitglied­ staaten unmittelbar geltende gemein- .schaftsrechtliche Vorschriften geregelt wird. Gründung und Leitung ermöglicht Dadurch werden sowohl die Grün­ dung als auch die Leitung von Gesell­ schaften europäischen Zuschnitts er­ möglicht, ohne dass die bestehenden Unterschiede zwischen den für die Handelsgesellschaften geltenden ein- zelstaatliehen Rechtsvorschriften und ihr räumlieh begrenzter Geltungsbe­ reich dafür ein Hindernis darstellen. Aufgrund der europäischen Vielfalt 
von arbeitsrechtlichen Beteiligungs- systemen wählte man statt eines ein­ heitlichen europäischen Modells der Arbeitnehmerbeteiligung den Weg ei­ ner Richtlinie, die den Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung eine Anpassung an die jeweiligen arbeits­ rechtlichen Gepflogenheiten erlaubt. Um grenzüberschreitende An- hörungs- und Konsultationsverfahren zu gewährleisten sowie allenfalls be­ stehende Mitbestimmungsrechte zu erhalten, setzt die Richtlinie primär auf Verhandlungslösungen zwischen den Leitungsgremien der involvierten Gesellschaften einerseits und den Be­ legschaftsvertretern andererseits. Aus diesem Grund wird die Einsetzung ei­nes 
so genannten besonderen Ver­ handlungsgremiums vorgesehen, das als Vertretung der Arbeitnehmer zentraler Ansprech- und Verhand­ lungspartner der Unternehmensleitun­ gen ist. Sollte es zu keiner Vereinbarung hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteili­ gung kommen, sieht der Anhang der Richtlinie Auffangregelungen vor, die subsidiär zur Anwendung kommen können. Die Bestimmungen der Richtlinie stellen eine untrennbare Ergänzung der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft dar und müssen zum gleichen Zeltpunkt an­ wendbar sein. (paß) Prämienverbilligung Krankenversicherung Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2002 VADUZ: Mit Einführung des Hausarztsystems «Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL)» ist die Möglich­ keit zur Prämienverbilligung ge­ schaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die im GNL versichert sind und deren Erwerb 45 000 Franken (für alleinstehende Personen) bzw. 54 000 Franken (für Ehepaare) nicht überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen Freibe­ trag von 70 Prozent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämi­ enverbilligung geltend gemacht wer­den, 
da sie im Gesundheits-Netz Liechtenstein 
(GNL) prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbil­ ligung für das Jahr 2002 erfolgt auf­ grund der rechtskräftigen Steuerver­ anlagung des Jahres 2001. Die Beiträ­ ge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits- Netz Liechtenstein (GNL). Der Antrag muss bis zum 31. Okto­ ber 2002 auf dem entsprechenden For­ mular des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den Gemein­ deverwaltungen) bei der Wohnge­meinde 
eingereicht werden. Es muss pro Person ein Antrag ausgefüllt wer­ den. Dem Antrag ist eine Kopie des gültigen Versicherungsausweises der Krankenkasse beizulegen. Da der An­ trag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt ha­ ben, erneut einen solchen einreichen. Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2001 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Er­ werbsbescheinigung direkt an das Amt für Volkswirtschaft welter. Wird der Antrag erst nach Ablauf des Jahres 2002 eingereicht, hat der Antragsteller 
auf dem Formular zu begründen, wes­ halb er sein Gesuch verspätet ein­ reicht. Der Betrag wird jährlich rückwir­ kend am Ende des betreffenden Kalen­ derjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeu­ tet, dass die Prämienverbilligung für das Jahr 2002 ca. Im November/De­ zember 2002 ausbezahlt wird. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Versi- cherung/Prämlenverbllllgung, Vaduz (Tel. 236 62 92; Fax 236 74 20; E- Mail: andrea.schwald-sohler@avw. Ilv.li)'gerne zur Verfügung. (paß) ANZEIGE Ein Land in' Not '• ..  :v  t Zeltzeugen berichten von der Rheinüberschwemmurig 1927 > * Ein Dokumentarfilm von Arno Öehrl . . ' , Premlere: 
Süi 28. Sept. 20 Uhr - > 
weitere Aufführunsen: 
29. /30. Sept. 19 Uhr Gemeindesaal Russe II TaKino Schaan 
Reseiyieruns empfohlen: 00423 - 373 6133 V-  rheinoot@hollQbolla.li •
	        

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