Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

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© Mittwoch 25. September 2002 Fi\ 1.20 Mit amtlichen Publikationen • 1 24. Jahrgang, Nr.219 
VERBÜND I SÜDOSTSCHWEIZ Mit Bus, Zug oder Fahrrad Unter dem Motto «Mein Ar­ beitsweg zur Hilti» will die Hilti AG ihre Mitarbeiterin- ; nen und Mitarbeiter zum 
 1 Umsteigen auf die öffentli­ chen Verkehrsmittel oder das Fahrrad bewegen. Eine Ausstellung, die noch bis Donnerstag firmen intern zu sehen ist, 
soll die Mitar­ beiter für eine sinnvolle in­ dividuelle Mobilität sensibi- } lisieren. Seite 2 : DFB-Clubs weiter ohne Sieg FUSSBALL: Bayern Mün­ chen kam beim zweiten Spiel in der Champions Lea- gue beim RC Lens nicht über ein 1:1 hinaus. Für Le­ verkusen ist der Einzug in die Zwischenrunde nach dem 1:2 gegen Manchester United sogar schon in weite Ferne gerückt. Seite 13 Umfrage zum Jugendgesetz JUGEND: Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale. Dienste hat an der LIHGA eine Meinungs­ umfrage zu den Jugend­ schutzbestimmungen durch­ geführt. Zur Diskussion standen die Ausgangsregc- lung, der Konsum 
von Al­ kohol und Zigaretten durch Jugendliche sowie die Frage der Verantwortlichkeit 
für die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche. 1800 Er­ wachsene und 1300 Ju­ gendliche haben sich mit diesen Fragen auseinander gesetzt und ihre Stimme abgegeben. Seite 17 
«Gewünschte Optimierung» Raumplanungsgesetz: Zwischen Zustimmung und Befürchtungen Im Juni hat sich der Land­ tag mit 24 Stimmen über­ aus deutlich für das Raumplanungsgesetz aus­ gesprochen. In diesen letzten tagen vor der Ab­ stimmung vom Wochen­ ende gab es nun verstärkt kritische Stimmen. Offizi­ ell hat sich bisher jedoch noch keine Partei, Verei­ nigung oder Gruppierung gegen die Vorlage ausge­ sprochen. Doris Meie r Regierung und Landtag emp­ fehlen für das Wochcnende ein klares Ja. Der VU-Abgeordne'te Otto Büchel, Vorsitzender der entsprechenden Landtagskom- mission, attestierte dem 
Geset­zeswerk 
gar die «gewünschte konstniktive Optimierung» der Kommissionsverlage. Die Re­ gierung hatte diese aufgrund der umfangreichen Informations- veranstaltungcn in den Gemein­ den zuyor entsprechend ange- passt, indem den Hauptbeden­ ken Rechnung getragen wurde. Widerstände Lange hielten sich die Kriti­ ker zurück. Erstmals vor knapp zwei Wochen wurde in einem Leserbrief («Wo sind die Gegen­ argumente?»). Kritik an der Raumplanungsvorlagc geäus­ sert. Seither wurden vor allem in Leserbriefe^ teils grosse Be­ fürchtungen geäussert. «Wenn man sieht, was für Widerstände sich auch jetzt noch' gegen die­ se sehr moderate Vorlage rich­ ten, dann sieht man. wie wich­ tig es war, dass der Landtag 
hier nochmals gewisse Bereiche entschärft hat», sagt FBP-Frak- tionssprccher Helmut Konrad. Neben der ganzen FBP-Fraktion und dem FL-Vertreter haben sich auch zehn der elf VU-Abgeord­ neten für dieses Gesetz ausge­ sprochen, bei dem es im Kern um den gezielten Umgang mit unseren Bodenressourccn geht. «Nichts zu befürchten» Die Freie Liste erachtet das Raumplanungsgesetz als abso­ lut notig. Laut dem FL-Abge- ordneten Paul Vogt braucht es ein solches _ übergeordnetes Rahmengesetz. Der Normalbür­ ger werde nicht viel davon merken, da verschiedene Be­ stimmungen schon in der jetzi­ gen Gesetzgebung enthalten' seien. Diese sind laut Paul Vogt jedoch derzeit noch zu wenig • koordiniert. Auch die 
Bodenbe­sitzer 
hätten nichts zu befürch­ ten, ist sich Paul Vogt sicher: «Die bestehenden Bauzonen bleiben ja erhalten und mit einer Ausweitung dieser Bauzonen ist ohnehin nicht zu rechnen.» Unbegründete Bedenken In einem Inserat (Seite 3) nehmen verschiedene Perso­ nen, darunter auch die Frakti­ onssprecher von VU, FBP und FL, heute noch, einmal zu den Hauptbedenken Stellung und" halten deutlich fest: © Das Raumplanungsgesctz füiirt weder heute noch künftig zu Enteignungen! © Es gibt keine Etappierung der Bauzonen und damit auch, keine Wertminderungen! © Bauzonen können bei Be­ darf auch in Zukunft erweitert werden! © Das Raumplanungsgesctz 
hat keinen Einfluss auf das Baubewilligungsverfahren! Auch die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGIT) spricht sich für das Raumplanungsgesetz aus. Bei der Überarbeitung des Gesetzes seien jedoch viele griffige Arti­ kel aufgeweicht oder verwäs­ sert worden, gibt die LGU zu bedenken. Keine Empfehlung Weder die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer noch die Gewerbe- und Wirt­ schaftskammer und die.Bau- meistervereinigung wollten ein Statement oder eine Empfeh­ lung zum Raumplanungsgesetz abgeben. Im Vorstand habe man den Beschluss gefasst, sich nicht zu 
diesem-Thema zu äus­ sern, hiess es etwa seitens der LIHK und der GWK. Seite 3 Land in Not! In der Luft liegt ein seltsamer Geruch - es riecht nach Kada­ ver. Vom Bodensee kommen Maren angeflogen, die im Wasser reichlich 
Nahrung fin­ den. Mäuse, die sich vor dem Ertrinken retten konnten, bela­ gern dahintreibendc Holzstäm­ me. Doch die Menschen stan­ den an diesem Tag vor schier unlösbaren Problemen. Heute auf den Tag genau vor 75 Jah­ ren ist der Rheindamm bei Schaan eingebrochen. Zwei Zeitzeugen haben im Gespräch mit dem Volksblatt erzählt, wie sie die Rheinnot erlebt haben. Am 
kommenden Wochenende wird in Ruggell anlässlich ei­ ner Gedenkveranstaltung ins Jahr 1927 zurückgeschaut. Die Ausstellung »Rheinnot 1927» 
und die Premiere des Films *Land in Not» von Arno Oehri umrahmen den Gedenk­ tag. Seite 5 Promillegrenze soll auf 0,5 gesenkt werden Schweiz: Ständerat stimmt Verordnung zu - Ausweisentzug erst ab 0,8 Promille BERN: Künftig soll im Stras­ senverkehr in der Schweiz be­ reits ein Blutalkoholwert von 0,5 Promille und nicht mehr erst ab 0,8 Promille strafbar sein. Der • Ständerat hat am Dienstag der entsprechenden Verordnung mit 29 zu 13 Stimmen zugestimmt. Der Ausweisentzug droht erst im Wiederholungsfall oder ab 0,8 Promille. Eine Minderheit im Rat wollte die Promilfegrenze • lediglich auf 0,7 . Promille senken. Sie machte geltend, es gebe keine statistischen Grundlagen, wie viele Unfälle mit einer Senkung der Promillegrenze auf 0,5 Pro­ mille tatsächlich verhindert werden könnten. Der Mathe­matiker 
Hans Fünfschilling (FDP/BL) sagte, die Angaben der Beratungsstelle für Unfall­ verhütung (bfu), wonach rund 20 Todesfälle und mehrere hundert Verletzte verhindert werden könnten, seien politisch motiviert und wissenschaftlich nicht belegt. Hans Hess (FDP/OW) fügte an, der Gesetz­ geber habe nicht bloss das Wünschbare anzustreben. Die Regelung dürfe für die Betrof­ fenen nicht als Schikane er­ scheinen. Es gehe nicht um statistische Diskussionen über die Stellen hinter dem Komma, sondern um ein politisches Signal, ent­ gegnete Pierre-Alain Gentil (SP/JU). Gian-Reto Plattncr (SP/BS) fügte «als der andere 
Naturwissenschafter im Rat» an: «Jede Familie, die nicht ihren. Vater oder ihren Sohn verliert, ist genug (...}, damit wir hier mit gutem Gewissen rausgehen; können.» Bei der Vorlage stünden sich die Frei­ heit, nach Alkoholgenuss Auto zu fahren und die Aufgabe, Un­ fälle zu vermeiden, gegenüber, sagte Bundesrat Moritz Leuen- berger. Er erinnerte daran, dass in Frankreich, Italien, Deutsch­ land und Österreich ebenfalls 0,5 Promille und in Schweden gar 0,2 Promille gelten. Mit 29 zu 13 Stimmen stimmte der-Ständerat der Pro­ millesenkung schliesslich zu. Die Verordnung wurde mit 28 gegen fiinf Stimmen zuhanden des Nationalrats verabschiedet. 
Gemäss der vom Ständerat gutgeheissenen Verordnung: soll mit Haft oder Busse be­ straft werden, wer mit Blutal­ koholwerten zwischen 0,5 und 0,79 Promille erwischt wird. Im Wiederholungsfall wird der Tä­ ter mit einem Führerausweis­ entzug von mindestens einem Monat belegt. Wer mit 0,8 oder mehr Promille im Blut ein Fahrzeug lenkt', soll mit Ge­ fängnis oder Busse, einem Ein­ trag im Strafregister sowie ei­ nem Ausweisentzug für mindes­ tens drei Monate bestraft wer­ den. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und die Ver­ kehrsopfer-Vereinigung Road- Cross nahmen das Ergebnis im Ständerat mit Befriedigung zur Kenntnis. 
Korrigenda Nur eine bedingte Geldstrafe Bei der Berichterstattung über das Verfahren gegen Gabriel Märxer ist uns ges­ tern ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Wie im Text auf Seite 1 korrekt wiedergegeT ben, wurde Marxer lediglich zu einer bedingten Geldstra­ fe verurteilt und nicht, wie im Titel beschrieben, zu einer unbedingten Geldstrafe. F-ür diesen bedauerlichen Fehler, der nachträglich bei der Ti­ telsetzung im Seitenumbruch entstanden 
ist, möchten wir uns in aller Form beim Be­ troffenen und bei den Lesem entschuldigen. Wie im Beitrag erwähnt, ist das Urteil nicht rechts­ kräftig, da Berufung ange­ meldet wurde. 
Die Redaktion
	        

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