Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
INLAND Samstag, 14. September 2002. 5 Regierungschef Otmar Hasler über die Kapitalverkehrsfireiheit im EWR: «Die EU hat gegenüber Liech­ tenstein keine Druckmassnah- men im Bereich des Kapitalver­ kehrs angekündigt. Dies würde auch dem EWR-Abkommen wi­ dersprechen», hielt Regierungs­ chef Otmar Hasler im Landtag zii einer entsprechenden klei­ nen Anfrage des VU-Abgeord- neten Ivo Klein fest. Die Erklärung des Regierungschefs: Das EWR-Abkommen statuiert in Arti­ kel 40, dass der Kapitalverkehr keinen Beschränkungen und keiner Diskrimi­ nierung unterliegt. Dieses Verbot von Beschränkungen des Kapitalvcrkehrs umfasst grundsätzlich alle unmittel­ baren oder mittelbaren sowie alle ak­ tuellen oder potenziellen Behinderun­ gen, Begrenzungen oder Untersagun­ gen des Kapitalvcrkehrs. Auch die im EWR-Abkommen vor­gesehenen 
Ausnahmen von der Kapi­ talverkehrsfreiheit . könnten die Androhung von Kapitalverkehrsbc- schränkungen im angesprochenen Zu­ sammenhang nach Auffassung der Regierung nicht rechtfertigen. Das EWR-Abkommen sieht vier Möglich­ keiten für die Zujässigkeit von Be­ schränkungen des Käpitalverkchrs vor: 1. Artikel 43 des EWR-Abkommens gewährt den Vertragsparteien die Möglichkeit von Schutzmassnahmen, wenn Kapitalbewegungen Störungen im Funktionieren des Kapitalmarkts zur Folge haben oder Zahlungsbilanz­ schwierigkeiten drohen. 2. Bei ernstlichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder ökologischen Schwierigkeiten sektoraler oder regio­ naler Natur erlaubt Artikel 113 des EWR-Abkommens den Vertragspartei­ en, 
einseitige' Schutzmassnahmen zu treffen. Diese Schutzmassnahmen sind 
in ihrem. Anwendungsbereich und in ihrer Dauer auf das für die Behebung der Schwierigkeiten, unbedingt, erfor­ derliche Mass zu beschränken. . - 3. Anhang XII des EWR-Abkom­ mens räumt den EFTA-Staaten eine unbefristete Ausnahme von der Kapi­ talverkehrsfreiheit im Hinblick auf den Erwerb von Zweitwohnsitzen ein. 4. Der Europäische Gerichtshof an­ erkennt zudem ungeschriebene Aus­ nahmen im Bereich des freien Kapital­ verkehrs: Diese ungeschriebenen Aus­ nahmen von der Kapitalvcrkehrslibe- ralisierung sind aber nur insoweit statthaft, als bestimmte zwingende Er­ fordernisse erfüllt sind. Bei diesen zwingenden Erfordernissen darf es sich nicht um solche wirtschaftlicher Natur handeln. Zulässig sind z. B. die Erfordernisse, -die Lauterkeit des Bör­ sengeschäftes oder den Anlegerschutz zu wahren. Ebenso, muss eine solche nichtdiskriminierende Ausnahme von 
der Kapitalverkehrsliberalisierung zur Wahrung des Allgemeininteresses er­ forderlich sein. Falls es trotz dfcs Verbots von Kapi­ talverkehrsbeschränkungen im EWR- Abkommen zu .einem Streitfall mit der EU käme, könnte Liechtenstein den gemeinsamen EWR-Aussclluss gemäss Artikel 111 des EWR-Abkom­ mens zur Streitbeilegung anrufen, wo­ bei der Weiterzug an den Europäi­ schen Gerichtshof möglich wäre. Fühlt sich ein 
EWR-Bürger bzw. ein Unter­ nehmen mit Sitz im EWR durch Mass­ nahmen eines Mitgliedstaats in der Kapitalverkehrsfreiheit beschränkt, so kann auch eine Beschwerde via EFTA- Überwächungsbehörde beim EFTA- Gerichtshof oder via Kommission beim Europäischen Gerichtshof einge­ bracht werden. Die Regierung geht al­ lerdings davon aus, dass die Anrufüflg eines solchen Streitbeilegungsverfah­ rens nicht erforderlich sein wird. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken Kleine Anfrage des FL-Abgeordneten Paul Vogt.zur Stellvertretung des Ländesfürsten «Gibt es keine verfassungsrechtli­ chen Bedenken gegenüber der Be­ trauung des Erbprinzen mit wesent­ lichen Funktionen des Staatsober­ hauptes?», fragte der FL-Abgeordne- te Paul Vogt im letzten Landtag. Nein, teilte die Regierung mit. Zur kleinen Anfrage von Paul Vogt be­ treffend 
die angekündigte Übergabe von Funktionen des LandesRlrsten an den Erbprinzen gab Regierungschef Ot­ mar Hasler nachstehende Erklärung ab: Gemäss Art. 13bis der Verfassung kann der Landesfürst den nächsterb- folgeberechtigten volljährigen Prinzen seines Hauses wegen vorübergehender Verhinderung 
oder zur Vorbereitung auf die Rcgierungsnachfolge als sei­ nen Stellvertreter mit der Ausübung ihm zustehender Hoheitsrechte be­ trauen. Der Landtag stimmte dieser Abänderung der Verfassung in seiner Sitzung vom 28. Juni 1984 einhellig zu. Sie war notwendig geworden, nachdem der Landesfürst der Regie­ rung am 28. Juni 1983 mitgeteilt hat­ te, dass er Erbprinz Hans-Adam zu sei­ nem Stellvertreter ernennen und ihn mit der Ausübung der ihm zustehen­ den Hoheitsrechte betrauen wolle. Kontinuität erleichtern Der Landtagspräsident stellte an­ lässlich der Landtagsdebatte vom 28. Juni 1984 fest, dass die Stellvertretung bei ihrer Handhabung im Interesse der 
Gemäss Verfassung kann der Landesfürst den Erbprinzen zur Vorbereitung auf die Regierungsgeschäfte als seinen Stellvertreter mit der Ausübung ihm zuste­ hender Hoheitsrechte betrauen. monarchischen Kontinuität sorgfälti­ ger Bedachtnahme auf unser staats­ rechtliches Fundament bedürfe. Zum Zweck der Vorbereitung für die Rcgie­ rungsnachfolge wurde im Landtag ausgeführt, dass diese von der jeweili­ gen Situation abhänge und sich in ih­ rer zeitlichen Dauer kaum in sinnvol­ ler Weise determinieren lasse. Diese Einrichtung der Stellvertre­tung 
auch zum Zwecke der Vorberei­ tung für die Regierungsnachfolge sei staatspolitisch insofern sehr begrüs- senswert, als sie dte Kontinuität der monarchischen Stäatsform erleichtern helfe, indem ein.abrupter Wechsel ver­ mieden werde. Der Landtag sah damals die Schwie-' rigkeit, die Formulierung «zur Vorbe­ reitung auf die Regierungsnachfolge» 
irgendwie zeitlich zu determinieren, betonte aber auch, dass die Stellver 
: treterregelung sorgfältiger Bedacht­ nahme bedürfe. Eine zeitliche Deter­ minierung wurde in der Folge unter­ lassen. Auch die Sachverständigenbe­ richte und Arbelten, die 198.4 im Zu­ sammenhang mit der Einführung der neuen Stellvertreterregelung verfasst wurden und die in den Politischen Schriften der LAG, Band 11 «Die Stell­ vertretung des Fürsten», nachgelesen werden können, geben, wie eine erste Durchsicht ergeben hat, keinen nähe­ ren Aufschluss auf einen möglichen zeitlichen Höchstrahmen für eine «Stellvertretung iur Vorbereitung für die Regierungsnachfolge». Keine Bedenken Georg Schmid hält in seinem damals verfassten Bericht bezüglich der Zulässigkeit der Stellvertretung des Landesfürsten fest, es gelte der Grund­ satz, «dass der Monarch eine Stellver­ tretung einzurichten befugt ist, wenn und soweit ihn die Verfassung hierin nicht beschränkt». Da Art. 13bis der Verfassung keinen höchstzulässigen. Zeitraum festlegt, geht die Regierung davon aus, dass der Errichtung einer Stellvertretung, sofern sie den in der Verfassung vorgeschriebenen Zweck verfolgt, namentlich die Vorbereitung für die Regierüngsnachfolge; keine verfassungsrechtlichen Bedenken ent­ gegenstehen. Keine Spur von einem Qualitätsverlust Publikum weiss hohen Standard des Theaters am Kirchplatz zu schätzen Von einem Qualitätsverlust in Bezug auf das Theaterprogramm des TaK könne keine Rede sein, erklärte Re- gierungsrat Alois Ospelt Im letzten Landtag. Die Auslastung von 63,3 % belege, dass das Publikum den hohen. Standard des Hauses anerkenne und zu schätzen wisse. «Inwieweit ist die Qualitätsgarantie ANZEIGE Volksvermogen nicht ins Ausland verschachern! AHV Goldinitiative 
JA ErprosBtG Stiftung McaM (Qegenentwurf) 
beim TaK-Programm weiter gegeben, die eine derart hohe Subvention des Staates rechtfertigt?» Zu dieser und weiteren Fragen des VU-Abg'cordne- ten Erich Sprenger nahm Regierungs­ rat Alois Ospelt wie folgt Stellung: «Von einem Qualitätsverlust in Be­ zug auf .das Theaterprogramm des Theaters am Kirchplatz kann keine Re­ de sein. Die Broschüre zur anstehen­ den Spielzeit belegt deutlich den so­ wohl qualitativ als auch quantitativ sehr hohen Standard des Programms. Im Konzert- und im Schauspielbereich wird mit klangvollen Namen aufge­ wartet, welche hohe künstlerische Qualität garantieren. Diese Qualität wird dem Theater am Kirchplatz von Kennern im In- und Ausland immer wieder bescheinigt. Ausgewogene Politik Die Tatsache, dass das Theater am Kirchplatz kein eigenes Ensemble hat, lässt keine andere Möglichkeit offen, als Produktionen von anderen Häu­ sern oder Agenturen einzukaufen/Da­ bei hat das TaK 
eine sehr ausgewoge­ne 
und finanziell haushälterische Äquisitionspolitik betrieben. Darüber hinaus bemüht es sich, liechtensteini­ sche Produktionen.zu berücksichtigen. Das geschieht vor allem im Kinder- und Jugendbereich, aber auch im Konzertbereich und im Kieinkunstbe- reich. Zudem wird in der Regel eine Eigenproduktion pro Spielzeit vorbe­ reitet, bei der internationale Schaü- spielgrössen und liechtensteinische Kräfte auf der Bühne stehen. 182 Aufführungen ' Der Werbeaufwand im Budget 2002/03 beläuft sich auf rund 380 000 Franken. Teilweise wird diese Wer­ bung jedoch von Sponsoren übernom­ men. Dennoch lässt sich so natürlich die Rechnung (Werbeaufwand geteilt durch die jährliche Zuschauerzahl» (rund 30 000) anstellen. In der vergangenen Spielzeit fanden im Rahmen des Spielplans des Thea­ ters am Kirchplatz 182 Aufführungen im Zeitraum von 10 Monaten statt, das heisst, an 60 % der Tage bezogen auf die Spielzeit fanden Aufführungen 
statt. Damit konnte in den letzten Jah­ ren (zwischen 140 und 160 Auf­ führungen) ein markanter Anstieg verzeichnet werden. Publikum schätzt Qualität Im Vergleich mit anderen Spielstät­ ten ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Eintrittspreise des Theaters am Kirchplatz keinesfalls als zu hoch ta­ xiert werden können. Die konkrete Preiserhöhung hat mehrere Gründe. Zum einen natürlich die allgemeine Teuerung, zum anderen aber der Wunsch nach höchster Qualität. Diese sei hier exemplarisch durch ein paar Namen dokumentiert: <Alte Meis­ ten von Thomas Bernhard mit Monlca Bleibtreu, Burgtheater mit Gert Voss, . Nathan der Weise von Cordula Trant- row. Im Musikbereich seien Nikolaus Hamoncout, Syjvain Cambreling, Leila Joseföwicz erwähnt, der heute zu den weltweit berühmtesten Dirigenten überhaupt gehört. Die. Auslastung 
von 63,3 % belegt, dass das Publikum, den hohen Standard des Hauses anerkennt und zu schätzen weiss.» 
Bedauern über Schröder-Aussage Am 12. August gab der deutsche Bun­ deskanzler Gerhard Schröder folgenden Satz kund: «Lieber Arbeit in Leipzig/als Geld in Liechtenstein». Zur Anfrage des VU-Abgeördneten Hugo Quaderer, ob und wie seitens der Regierung auf diese Aussage und die entsprechenden Me­ dienberichterstattungen reagiert wurde, teilte Regierungschef 
Otmar Hasler mit: Die Regierung hat im Zusammenhang mit der zitierten Aussage von Bundes­ kanzler Gerhard Schröder in Beantwor­ tung von Medienanfragen folgende Sprachregelung verwendet: «Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein bestehen freundschaftliche Beziehungen. Umso' mehr bedauert die liechtensteinische Regierung eine solche Äusserung, die während des Wahlkampfes entstanden ist.» Es ist demnach nicht so, dass die Regierung nicht reagiert hätte. IAP erhält keine Unterstützung «Ist ein Begehren um öffentliche finan­ zielle Unterstützung der LAP an das Land Liechtenstein herangetragen wor­ den?» Zu dieser Anfrage von Dorothee Laternser (VU) gab Regierungschef- Stellvertreterin Rita Kleber-Beck im letzten Landtag folgende Auskunft: «Die Internationale Akademie für Phi­ losophie (IAP) erhält vom Land keine finanzielle Unterstützung- zur -Beglei­ chung der finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebs­ und Mietkosten des Alphotels Gafiei. Generell kann gesagt werden, dass'die IAP als private Hochschule vom Staat nicht unterstützt wird. Jedoch wurden bisher 5 Stipendien von je 15 000. Franken an osteuropäische Studentin­ nen und Studenten aus dem Konto lOsteuropahilfe» vergeben. Dabei han­ delt es sich lediglich um eine indirekte Unterstützung, da den Studentinnen und Studenten mit den Geldern ein Studium an der IAP ermöglicht wird. Im Jahre 2001 erhielt die IAP erstmals einen projektbezogenen Unterstüt­ zungsbeitrag von 50 OOO Franken für die Durchführung von drei Veranstal­ tungen, welche aufgrund ihrer Interna­ tionalen Ausstrahlung auch im öffent­ lichen Interesse.unseres Landes liegen.» ANZEIGE Raumplanung. Die Chance Liechtensteins «Das Raumplanungsgesetz verpflichtet uns zum schonenden Umgang mit Natur und Landschaft und bildet damit die Grundläge für eine sinnvolle und um­ weltgerechte Weiterent­ wicklung des Tourismus 
In Liechtenstein.» Roland Büchel, Geschäfts­ führer Liechtenstein Tourismus, Schaan
	        

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