Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

18 Montag, 28. Januar 20O2 
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m svr'?!m WS Fürstentum Liechtenstein 11 KO 2001.0251-7 Über Antrag wurde über das Vermögen der Firma Euro-Focus AG (i.L.), 9490 Vaduz mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 23.01.2002 das Konkursverfahren •eröffnet. Die Wirkungen des Konkurses treten mit Beginn des 24*01.2002 ein (Tag, an dem das Konkursedikt an der Gerichtstafel angeschlagen wurde). Zum Masseverwalter wurde 
Dr. Gerhard Holzhacker, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, Lettstrasse 8, bestellt. Alle Gläubiger der Firma Euro-Focus AG werden aufgefordert, ihre'Forderungen unter An­ gabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, Klassen 1-4) 
bis längstens 19.03.2002 beim Masseverwalter Dr. Gerhard Holzhacker anzumelden und zwar unter genauer ziffernmässiger Angabe der Forderungen und der geltend gemachten Zinsen. Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz­ lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. • Die.allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf Montag, 08.04.2002,09.30;Uhr, Parterre, Saal 3, beim Fürstlichen Landgericht, Gebäude 4A, 9490 Vaduz, anberaumt. All? Gläubiger"werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaft­ machung ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungsan­ meldung beigeschlossen wurden. Die besondere Zustellung unterbleibt, da.durch die öffentliche Bekanntmachung der we­ sentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen Publikatiorisorganen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch die öffentliche Bekanntmachung ein. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen. Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie im FL Öffentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen Registern, in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlich- machung des Tages der Konkurseröffnung anzumerken. . Verfügüngen über Sendungen, Depots und Guthaben der .Gemeinschuldnerin und der­ gleichen sind nur mit Zustimmung des Masseverwalters zu vollziehen. Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Besteilungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des Art. 4 Abs. 2 KO. . 
Amtliche Kundmachungen Zur Nachricht: Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbaren Frist von 14 Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht, Vaduz, zulässig. Der Rekurs ist schriftlich In einfacher Ausfertigung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz einzubringen, kann aber auch mündlich zu Protokoll erklärt werden. Er hat eine bestimmte Erklärung, in­ wieweit der Beschluss angefochten wird, die ebenso bestimmte kurze Bezeichnung der Gründe der Anfechtung (Rekursgründe), das tatsächliche Vorbringen und die Beweismittel, durch welche die Wahrheit der Rekursgründe erwiesen werden kann, und die Erklärung, ob die Aufhebung oder Abänderung, des Beschlusses und gegebenenfalls welche bean­ tragt werde (Rekursantrag) zu enthalten. Vaduz, 23. Januar 2002 3159.280 
Fürstliches Landgericht Vom 
28. Januar bis 15. März 2002 findet die Frühjahrsausschreibung für die Einreichung der Anträge auf Ausrichtung von Ausbildungsbeihilfen statt. Die Anträge können für folgende Ausbildungsjahre eingereicht werden: • Frühjahr 2001 - Frühjahr 2002 • Herbst 2001 - Herbst 2002 • Frühjahr 2002 - Frühjahr 2003 Anträge für den Besuch von Kursen von beschränkter Dauer, welche im Verlaufe eines Jah­ res stattfinden, sollen im Nachhinein gestellt werden. Ziehen sich Kurse über mehrere Jahre hin, muss der Antrag jeweils nach Abschluss eines Ausbildungsjahres gestellt werden. An- , träge, welche sich aur die. Zeit vor Frühjahr 2001 beziehen, können nicht mehr berücksich­ tigt werden. . Für Sprachkurse in Europa ist eine Mindestdauer von 2 Monaten, ausserhalb von Europa von 3 Monaten vorgeschrieben.. ;Bezugsort der Antragsformulare: . • Bei jeder Gemeindeverwaltung oder bei der Sachbearbeiterin der Stipendienkommission, Herrengasse 6, 9490 Vaduz. • Für Auskünfte steht über Telefon 236 67 78 die Sachbearbeiterin der Stipendienkommis­ sion zur Verfügung. Anträge* die nach dem 15. März 2002 (Poststempel) eingereicht werden, können erst bei der nächsten Ausschreibung 2002 behandelt werden. Der Präsident der Stipendienkommission 1024.420 
Stipend ien kom m ission
	        

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