Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

4 Dienstag, 3. September 20Q2 
1 I MLAND Liechtensteiner VOLKSBLATT POLIZEIMELDUNGEN Bei Frontalkollision zwei Personen verletzt MAUREN: Am Samstag kurz vor Mit­ tag kam es auf der Fürst-Franz-Joscf- Strasse in Mauren zu einer Frontalkol­ lision zwischen zwei Autos. Ein An­ wohner fuhr mit seinem Auto auf die Fürst-Franz-Josef-Strasse, um Rich­ tung Cafe Matt weiterzufahren. Ein Pkw-Lenkcr, der auf der Fürst-Franz- Josef-Strasse .offensichtlich nicht mit angepasster Geschwindigkeit ebenfalls •talwärts fuhr, bemerkte dies offen­ sichtlich zu. spät und wich unter gleichzeitigem Bremsen nach links •aus, Dabei kollidierte er frontal mit ei­ nem korrekt entgegenkommenden bergwärts fahrenden Pkw. Der Unfall- verursacher, sowie die Mitfahrerin des zweiten unfallbeteiligten Autos erlit­ ten leichte Verletzungen. An den Fahr­ zeugen entstand grosser Sachschaden. Zimmerbrand ver- u rsachte Sachschaden ESCHEN: Im Untergcschoss eines Ein­ familienhauses an der Strasse «Renk- wiier» in.Eachen kam es ani Samstag­ nachmittag Xu einem Zimmerbrand. Dabei: entstand erheblicher Sachscha­ den, Personen wurden nicht verletzt. Nach, ersten polizeilichen Ermittlun­ gen entZün'deten sich Gegenstände bei einer unbeaufsichtigten, in Betrieb be­ findlichen Herdplatte.. " (Ipß) Autogenes Training - Grundkurs SCHAAN: Das Autogene Training (küß AT genannt) ist eine der bekann­ testen Entspannungsmethoden und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts vom Berliner Nervenarzt Prof. Dr. I. H. Schultz« entwickelt. Die Erfolge, die' voll unzähligen AT-Ausübcnden bei der Lösung verschiedenster Problejne erreicht wurden, sind so überzeugend, dass das AT- als ideple Methode zur Selbsthilfe betrachtet wird. Neben dem Abbau von Stre6S und Verkrampfung legt das Autogene:Training das Natür­ liche im Menschen frei;dazu gehören auch Konzentrations- und Dufchset- zungsvermögen und Gesundheit. Um die, Selbständigkeit der Kursteiln'eh- meriden zu respektieren und zu för­ dern, verzichten wir auf hypnotische Techniken wie Vorsprechen der Übun­ gen oder die Arbeit mit Kassetten. Al­ so ein.Kurs nach der Originalmethöde von Prof. Dr, Schultz. Der Kurs 769 unter der Leitung von Charlotte Ende'r beginnt am Dienstag, 17. September '2002, 18.00 Uhr im Haus Stein-Egerta in Schaan. . Anmeldung, und' Auskunft bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E- Mail:  info@stein-egerta.li . Hinweis betr; Leseroriefe! Damit unter der Rubrik «Leserbriefe» möglichst viele Meinungen Platz finden, ersuchen wir . unsere Leser- briefschreiberinnen und -Schreiber sich möglichst kurz zu halten. Le­ serbriefe tragen wesentlich zur Bele­ bung der öffentlichen Diskussion zu ; verschiedenen . internen bei. Bele­ bend wirken Leserbriefe Jedoch nur, i wenn sie kurz und prägnant verfasst ; sind, .mit Konzentration auf das; Wesentliche, ansonsten bewirken sie das Gegenteil, Da auch unsere Rubrik «leserbriefp» einer Planung bedarf, bitten wir unsere Leserinnen und leser, sich möglichst kurz zu : haiten und als Limite eine maxima­ le Anzahl von 2500 Zeichen (inkl. i Leerzeichen) zu respektieren. Die Redaktioh behätt sich vor, zu lange' j Leserbriefe abzulehnen. Ebenfalls labgeiehnt Verden Leserbriefe mit s ; ehrverletzendem Inhalt, i ttäaMon@volksb\att.li\ 
LESERBRIEFE Es muss nicht immer Schruns, Chur oder Grabs sein Während des LGT-Marathons zog ich mir mit dem Bike einen Oberschenkel- Halsbruch zu. Der Uli/all ereignete sich kurz vor dem Samariterposten bei der Sücka. Der Posten wurde u.a. von Dr. Markus Gassner (FA. Anästhesio- logie) belegt, der mir den Röntgcnter-. min im Spital. Vaduz organisierte. Nach.dem Röntgen wurde mir mitge­ teilt, dass ich noch am selben Tag und ' Ort operiert werden würde, was ich mir kaum vorstellen konnte. Mit ande­ ren Worten - ich war skeptisch. Für die Anästhesie war Dr. Markus Gassner zuständig. Für den chirurgi­ schen Eingriff wurde Dr. med. Edward van Frank, Spezialarztßür Orthopädi­ sche Chirurgie (Med. Praxis Team im Centrum Schaan) beordert. Zu meinem Erstaunen war der Schnitt nur 2,5 cm , lang, hatte keine Schwellungen, keine blauen Flecken und keinen Blutverlust (der Bruch wurde mit 3 Ti-Schrauben Zu je 10' cm komprimiert). 13 Tage nach der OP fuhr ich mit dem Bike zur Pßlzerhütfe. Physiotherapie war nicht nötig, auf Medikamente in Form von abschwellenden, schmerzlindern­ den Tabletten Und. Antibiotika habe ich komplett verzichtet. Für die erst­ klassige- med. Betreuung 
möchte ich mich bei Dr..med. Edward van Frank und Dr. Markus Gässner bedanken. llja Höfler, >Büchele 4, Triesen «Ja» zu einem wirklich dualen System Wer gegen, den fürstlichen Verfas­ sungsvorschlag ist, wird als Monar­ chie-Gegner oder Monarchie-Abschaf- fer bezeichnet. Demnach sind die Be­ fürworter der Initiative also Pärla- ments-Gegner oder Landtags-Abschaf- fer? In Liechtenstein ist die politische Macht .auf Fürst, und Volk (Landtag) verteilt. III 
der Verfassung von 1921 sind-die Zuständigkeiten geregelt. Bei Unklarheiten sind beide Seiten ver­ pflichtet, gemeinsam 
einen Konsens zu erarbeiten, um die Partnerschaftfort- setzen zu können. Dieser Prozess braucht Zeit und Sensibilität. Hier mit Druck zu arbeiten, wie es der Fürst tut, ist grundfalsch. Druck erzeugt je. nach Gegenüber entweder Gegendruck oder Unterwerfung. Beides ist der Sache. nicht dienlich und führt zu emotiona­ len Äusserungen, wie ganz am Anfang beschrieben. In unseren Augen ist der fürstliche Verfassungsvorschlag weit von einem Konsens entfernt. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, werden wir ihn ablehnen. Georg Kaufmann, Ingrid Kaufmann- Selc, R-ita Walch, Schaan Für Gott, Fürst .. und Vaterland? Was ist ein Fürst ohne sein Volk und ein Volk ohne seinen Fürsten? Oder: Was ist eine Mutter ohne ihr Kind und ein Kind ohne seine Mutter? Liebt oder Schmerz? 
Wie wärs mit Herz - von Herz zu Herz? Hermann Matt, Schaan Denke Ich an Hechten- stein In der Nacht. Das mehrseitige Interview des Vater­ landes mit dem Landesfürsten und dem Erbprinzen vom vergangenen, Samstag hat mich über das ganze Wo­ chenende beschäftigt und nachdenk­ lich gestimmt Zu den einzelnen Aus­ sagen gäbe es einiges zu berichtigen und vieles zu entgegnen. Ich will mich auf folgende Aussagen beschränken: Unser Staatsoberhaupt stellt die Gegner seiner Verfassungsinitiative erneut in die umstürzlerische Ecke. Nach seiner Ansicht stellen die Grup­ pen und Personen, die seiner Initiative kritisch gegenüberstehen, den Rechts­ staat »zur Disposition» und wollen die­ sen *kaputt» machen. Den Beschwer­ deführern der Abstimmungsbeschwer­ de, die vom verfassungsmässig garan­ tierten Beschwerderecht Gebrauch ma­ chen, sagt er sie würden einen 'klassi­ schen Rechtsmissbrauch» begehen. An 
anderer Stelle, nämlich im APA-Inter­ view. zum Staatsfeiertag zieht unser Fürst eine direkte Linie von.den natio­ nalsozialistischen Sympathisanten der 30er und 40er Jahre des vergangenen . Jahrhunderts zu den heutigen Grup­ pierungen, die sich gegen seine Verfas­ sungsinitiative aussprechen. WAS 
der Fürst in diesen drei Beispielen mit un­ bescholtenen Bürgern dieses Landes . zur Stimmungsmache für sein-eignes Anliegen »aufführt», spottet meinet Erachtens jeglicher Beschreibung. Wir sind beim Versuch einer sachlichen Diskussion der. fürstlichen Initiative an einem Tiefpunkt angekommen, der nach unten nicht mehr, steigerbar ist. # 
Wieso erklärt unser Staatsoberhaupt nicht, dass er mit seinen Änderungen ' den ganzen Staat in seine Macht bringt? Falls er - oder weniger wahr­ scheinlich - der Landtag die Regierung entlässt, könnte er alleine (!) eine Übergangsregierung bestellen. Wenn . der Landtag diese nicht akzeptierte, würde sie automatisch des Amtes ent­ hoben t.tnd wir hätten gar keine. (I) Re­ gierung mehr. .Und dann regiert der. Fürst • alleine. (!) das Land. Wer kou- ' troiliert ihn dann? Der Staätsgerichts- hof leider nicht mehr, denn dem. will 'der Fürst die entsprechenden Kompe- . tenzen nehmen. Zudem möchte er sich ausserhalb der Rechtsordnung positio­ niert wissen. Ich fühle mich unweiger­ lich an die Worte von Heinrich Heine ' erinnert, die unter Auswechslung des . .Bezugslandes wie folgt lauten: «Denke ich an Liechtenstein in der Nacht, so bin ich um.den Schlaf gebfacht!»' Peter Sprenger, Haidenstrasse 12-, Triesen Landesfürst hat eigenes Initiativrecht «Initiativrecht» lautet der dicke, rote Balken auf dem Bild des Schlosses auf der Titelseite des Volksblattes am ver­ gangenen Samstag. '»Keine" Bürger zweiter Klasse» lautet die.Legende un­ ter deni 'Bild des Fürsten und Erbprin­ zen auf Seite 3. 28 Personen hätten .ei­ ne Beschwerde gegen die angekündigte Volksinitiative, eingelegt. «Der Jurist . Hilmar Hoch hat jedoch schon 1994, gestützt auf die Rechtsauffassung von Gerard Batliner, klar festgestellt; <Der Landesfürst hat ein eigenes Initiativ­ recht für Verfassungsänderungen'»,- betont Martin Frommelt im Leitartikel. - Und recht hat er! Gerade u>eil der Fürst die-beiden verfassungsmässigen Rechte hat, einerseits selbst direkt. Vorschläge für Verfassungsänderungeil einzubringen (direkte Initiative) und andererseits in Form von Regierungs­ vorlagen (indirekte Initiative) muss und kann er nicht auch noch ein drit­ tes Initiativrecht in der Form der In­ strumentalisierung des Volkes gehend machen. Aber warum, um Himmels Willen, Hat der Fürst von seinem di-' rekten Initiativrecht, das Martin Frömmelt und Günther Meier wie eine Neuentdeckung feiern, nicht Gebrauch gemacht? Günther Meier hat die Politischen Schriften gut gelesen und zitiert den Verfassungsrichter Dr. Hilmar Hoch und Dr. Gerard Batliner sehr korrekt. Wo es um die Grundlagen des Staates geht, so recherchierte er, habe der. Fürst seit 1862 das Initiativ­ recht. Die Verfassung verwende hier .zwar den Begriff »Regierung», womit jedoch der Fürst gemeint sei. Denn würde man darunter die Landesver­ waltung verstehen, hätte der Landes­ fürst zwar bei der einfachen Gesetzge­ bung 
ein Initiativrecht, nicht aber bei der Verfassungsgesetzgebung, wo. eben der Begriff iRegierung» verwendet wer­ de - »ein absurdes, offenkundig UM-; richtiges Ergebnis», zitierte G. Meier Dr. G. Batliner. Und jetzt maclits wohl Klick. Genau das war die Auffassung von Dr. Herbert Wille', nämlich, dass die Verfassung von 1921, wohl als Relikt von. ihrer Vorläuferin, verschie­ dentlich für den Fürsten den Begriff »Regierung» vertvende, und für diese Meinungsäusserung wurde er vom Fürsten mit einem lebenslänglichen - (»nie mehr...» jBerufsverbot als Regie­ rungsmitglied, Riehte:r und Beamter belegt. Hätte der Fürst also heute von seinem direkten Initiativrecht für. Verfassungsänderungen Gebrauch ge­macht, 
hätte er gleichzeitig bestätigt, dass mit dem Begriff »Regierung»'(Art. Iii Verf.) er, der Fürst, gemeint sei • lind er Dr. Herbert Wille schweres Un­ recht angetan hat (und tut). Aber mit der laufenden Beschwerde, soweit ich sie aus Berichten kenne, hat all das überhaupt nichts zu tun. Die Überle­ gung des Fürsten ist einfach: Von.sei­ nem eigenen "direkten Initiativrecht (gemäss Schlagzeilen von G. Meier und M. Frömmelt)' konnte er aus 'Rücksicht», auf Herbert Wille nicht Gebrauch machen, also ging er über sein zweites, indirektes Initiativrecht, die Initiative des, Fürsten in Form der Regierungsvorlage, doch siehe, einige Volksvertreter erlaubten'sich, Fragen zu stellen. So nicht. Also zieht er seine «Regierungsvorlage» zurück. Nun • sucht er den Weg über das Volk, weil dies die einzige Möglichkeit_ ist, den Landtag von der Diskussion auszu- schliessen.. (Volksinitiativen können vom Landtag nicht verändert werden). Eine. Volksinitiative starten, das kann er, so argumentiert er,- weil er kein Bürger zweiter Klasse sei. Nein, er kann es nicht, weil er ein Bürger dir . Vorzugsklasse ist, Das Initiativrecht steht nach Art. 64.und III Verfassung, zu: dem Landesfürsten zweimal, als direkte und indirekte Initiative, dem Landtag und dem Volk. Jetzt sagt der. Fürst: Meine eigenen beiden Initiativ­ rechte habe ich mir vermasselt, jetzt gehe ich einen 3. Weg übers Volk. Das ist so sinnwidrig, wie wenn das-Volk sagen würde, 1500 Unterschriften, das ist so beschwerlich, komm wir gehen über das Initiativrecht des Fürsten. Es ist doch klar, -dass der Landtag nicht über das Initiativrecht des-Volkes, das Volk nicht über das Initiativrecht des Fürsten und der Fürst nicht über das Initiativrecht des Volkes verfügen kann. Aber dies, ist überhaupt nicht das" zentrale Problem für die bevorste­ hende Abstimmung. Dieses liegt in der Drohung (mit geradezu dramatischer Emotion vom Landtagspräsidenten un­ termauert). in der angekündigten Be- • strafung, in unzulässiger Verknüpfung von zwei Sachverhalten (Verfassung und Wohnsitz) und zunehmend 
in Ver- unglimpfungen und Beleidigungen. Wenn der. Landesfürst mir als Kritiker seiner Vorlage sagt, mein.. Verhalten Überrasche ihn nicht, das kenne er aus der Nazizeit, so ist das wirklich.uner- . träglich. Die Kritiker werden ausser­ dem laufend (auch in den Suggestiv­ fragen.- der Volksblattinterviews) als Geg'ner des Fürsten und der Monarchie* bezeichnet, und neuerdings auch noch ' als Gegner des Volkes. Wir sind ganz gefährliche Sta'atsfeinde: In einem sol-. chen Klima ist eine angstfreie Diskus­ sion, einer Sachfrage als Vorausset­ zung demokratischer Rechte nicht mehr möglich. Dazu kommt das 
Wis­ se», dass der Fürst , im Falle seiner heuen Verfassung faktisch die Richter bestimmt, die Regierung und den Landtag entlässt und über die Regie­ rung die Beamtenernennung voll Jm Griff hat. Das ist kein Rahmen für ei­ nen freien demokratischen Willensbil- dungsprozess. Und über all dies hin­ aus nun die Drohung vom Wegzug. Das-sei Transparenz, sagen Fürst und Erbprinz. Genau wie 
im Falle Herbert Wille: Wem) Sie, Dr. Wille... dann werde ich Sie nie mehr...! Das ist die Transpa­ renz der offenen, handfesten Bestra­ fung. 
Wenn Du, liebes Volk, die- 80- jährige Ordnung der bestehenden Ver­ fassung behalten willst und Du damit meinen Forderungen auf Machtver­ schiebungen nicht bedingungslos nachkommst, dann bestraf ich Dich mit der Scheidung, meine Familie und ich werden dich verlassen. Seit der Wohnsitznahme von Fürst Franz Josef im Land wurde eine herzliche und tief verwurzelte Beziehung zwischen Fürst, Fürstenhaus und Volk aufgebaut. -Die, Zerstörung dieser Beziehung tut weh. Und daher ist der angekündigte Weg­ zug Drohung und der Vollzug Bestra­ fung. - Eigentlich ist wohl allen verständ­ lich, dass es unzulässig ist, mit der . Frage der Verfassungsänderung auch über den Wohnsitz des Fürsten ent­ scheiden zu müssen. Ganz offensicht­ lich richtet sich die Beschweride jener 
28 Personen daher gegen diese un­ zulässige Verbindung der Verfassungs­ frage mit dem Wohnsitz, die manche sogar mit der Staatsform in Beziehung setzen. Die Beschwerde richtet sich nicht gegen das Volk, sondern sie will eine unbelastete Abstimmung. Das Wäre ganz einfach: Der Fürst müsste nur sagen, ich will dass das Volk nach bestem Wissen und Gewissen, frei über meinen Vorschlag abstimmt. 
Wie ein Demokrat werde ich mit Euch die Ent­ scheidung, den Volkswillen akzeptie- . ren. Georg Kieber, (bezahlte Anzeige) Eine Bilanz Wenn ich eine Bilanz ziehe über den Widerhall, den meine Analyse der von der' Regierung Ende 1999 bestellten Gutachten in der Öffentlichkeit gefun-' den hat, halte ich fest: Ich habe deut­ liche Zustimmung gefunden. Negativ. reagiert haben nur Paul Vogt und die vier Gutachter. Dass .ausgerechnet Paul Vogt das von mir kritisierte Gut- achten-Unwesen der etablierten Schul-, Wissenschaft 
so vehement verteidigt und dabei anderswo längst sich entwickelnde Parlamentarismuskritik nicht sehen will, überrascht. Ebenso überrascht, dass ausgerechnet er, der als Abgeordneter einen Eid auf das Wohl des fürstlichen Hauses geschwo­ ren hat, mir vorhält, Sachwalter des Fürsten zu sein, und mit diesem Argu­ ment seine Leser auffordert, sich gegen den Fürsten zu stellen. Nicht über­ rascht hat die Reaktion der vier Gut­ achter. Sie haben einen Monat ge­ braucht, um Stellung zu nehmen: Ar­ gumentativ haben sie mir nichts entge­ gengehalten. Sie haben sich auf Pole­ mik beschränkt, wie sie hilfloser nicht hätte sein können, und mir damit indi­ rekt bestätigt, dass meine -Analyse nicht falsch ist. So habe ich denn auch guten Gewissens einer Anfrage aus dem Fürstenhaus, die Analyse in des­ sen Homepage  (www.fuerstenhaus.li ) aufzunehmen, mein Jawort geben können. So, wie ich ja gesagt ' hätte, wenn ich von einer der rührigen Bür- gerqruppierungen darum gebeten wor­ den wäre. Eine Bestätigung sehe'ich auch in. dem Hinweis von Dr. Alfred Hübe, dass die Einzigartigkeit der liechten­ steinischen Verfassung zwar immer wieder betont, aber noch nirgendwo erforscht und gelehrt worden sei. Oder in jenem von Bettina Kaiser auf das Fehlen neutraler Gutachter. Mit einem 'Endlich!» habe ich dasjiiterview mit Dr. Norbert Seeger gelesen. Demi dort ist zu finden, was eigentlich die vier Gutachter . - hätten erörtern • müssen. Seeger hat exakt die Frage aufgewor­ fen, die allein der ihnen von der Regie­ rung damals gestellten Aufgabe einen Sinn hätten geben können: ob das Pa­ ket der in dem Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses vorgesehenen Um­ verteilung der Fürsten- und Volksrech-- te noch systemgerecht sei. Die Begrün­ dung, mit der Seeger diese Frage be­ jaht hat, scheint mir die denkbar beste • Argumentation hierfür zu sein. Sie hätte die Gutachter veranlassen 
sollen, das Prinzip des dualen Systems als Element einer liechtensteinischen Staatslehre darzustellen und damit .den leidigen Verfassungsstreit ein für alle Mal zu beenden: dass der Fürst in •grundsätzlichen Fragen auf Rechte zu Gunsten des Volkes verzichte und nur in zeitlich' limitierten Angelegenheiten Kompetenzen hinzugewöhne. " Arnulf Ciauder, Rütelti 477, Triesenberg BRIEFFREUNDSCHAFT Jean-Fran^ois Arnaud, ein 35-jähriger Französe aus dem südfranzösischen Orange, möchte auf dem Weg der Brieffreundschaft mehr über Liechten­ stein und seine Menschen erfahren. Er interessiert sich sehr für die Bereiche Naturschutz, Geographie und Ge­ schichte, was er auch studiert hat. Ebenfalls gehören Wanderungen und Briefmarken zu seinen Steckenpfer­ den. Interessierte schreiben in franzö­ sisch oder englisch an Jean-Fran^öis Arnaud, 12 Allöe des Oliviers, «La Cro- ix d'Or», Orange, France>
	        

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