Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

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Liechtensteiner 
Mittwoch 7. August 2002 Fr. 1.20 VOLKSBLATT Mit amtlichen Publikationen • 1 24. Jahrgang, Nr. 178 
VERBUND/SÜDOSTSCHWEIZ MITTWOCH Ein Monolith ais Wahrzeichen 
Fürstenhaus nicht überrascht EXP0.02: «Augenblick und Ewigkeit» ist das Thema in Murten. Und Murten ist an­ ders als die drei anderen Expo-Städte. In Murten hat es keine Arteplage, Murten ist eine Arteplage. Die ver­ schiedenen Ausstellungen sind im ganzen Städtchen verteilt. Der Monolith schwimmt auf dem See und bildet einen sichtbaren Ge­ gensatz zur Ausstellungs­ landschaft. Und ist das Wahrzeichen der Expo in Murten. Seite 3 Japaner geden­ ken Opfern HIROSHIMA: In der west- japanischcn Stadt Hiroshi­ ma haben am Dienstag rund 45 000 Menschen der Opfer des weltweit ersten Atombombenabwurfs vor 57 Jahren gedacht. Juni- chiro Koizumi, Japans Mi­ nisterpräsident, verurteilte weltweite AtomwafTen- tests. Seite 20 Bronze für Cornelia Steger RAD; Cornelia Steger (Bild) schaffte bei den Schweizer Bahnmeisterschaften in Zürich-Oerlikon 
den Sprung auf das Podest. Die RV Schaan-Fahrerin holte hin­ ter Lucille Hunkeler und Martina Nöthiger die Bron­ ze-Medaille. Seite 11 REKLAME 
Fürstenhaus Das Fürstenhaus zeigt sich in einer Stellungnahme zur Abstimmungsbe­ schwerde nicht über­ rascht, «dass die Gegner der Monarchie mit allen Mitteln versuchen wer­ den, eine demokratische Entscheidung in der Ver­ fassungsfrage zu verhin­ dern». Derweil sehen an­ erkannte Politologen kei­ ne Beeinträchtigung der Abstimmungsfreiheit. Martin Frommel t Die von 28 Personen angemel­ dete . Abstimmungsbeschwerde gegen die vom Fürstenhaus eingereichte Volksinitiative hat viele Fragen aufgeworfen. Statt einer Volksabstimmung könnte es möglicherweise einen lang­ wierigen juristischen Prozess gebe 
ih. Stellungnahme des Fürstenhauses Das Fürstenhaus meldete sich gestern mit nachstehender Stel­ lungnahme zu Wort: «Es über­ rascht uns im Fürstenhaus nicht, dass die Gegner der Mo­ narchie mit allen Mitteln versu­ chen werden, eine demokrati­ sche Entscheidung in der Ver­ fassungsfrage zu verhindern. Offensichtlich besteht jetzt die Absicht, die beiden Souveräne Volk und Fürst zu entmündigen. Ausserdem sind für die Geg- * ner der Monarchie Mitglieder des Fürstenhauses Bürger zwei­ ter Klasse, denen nicht die glei-chen 
demokratischen Rechte zustehen.» Die Beschwerdeführer monie­ ren unter anderem, dass der Fürst mit seiner Aussage, im Falle der Ablehnung der Initia­ tive nach Wien zu ziehen, ge­ gen die Abstimmungsfreiheit Verstösse. 
Der arierkannte deut­ sche Politologe Prof. Dr. Hein­ rich Oberreuther von der Aka­ demie für Politik in Tutzing kann diese Begründung nicht nachvollziehen: «Ich kann in dieser Aussage keine Beein­ trächtigung der Abstimmungs­ freiheit entdecken. Im Grunde stellt das Fürstenhaus ja nur Transparenz her über'die Fol­ gen der Verfassungsreform. Das Volk ist doch völlig frei, ob es vor diesem Hintergrund mit Ja oder Nein antworten will. Dass man die Folgen eines Abstim­ mungsverhaltens bedenken muss, ist doch selbstverständ­ lich. Sicher werden die Leute so etwas unter Druck gesetzt. Wenn Bundeskanzler Schröder aber die Vertrauensfrage stellt, dann macht er ja auch nichts anderes.» Nicht ausreichend Für Oberreuther, der in Pas­ sau' einen Lehrstuhl für Polito­ logie belegt, ist die monierte Abstimmungsfreiheit kein aus­ reichender Beschwerdegrund: «Man kann nur Beschwerde er­ heben, wenn etwas erkennbar rechtswidrig ist. Zum Beispiel eine sittenwidrige Beeinflus­ sung, oder jemand stellt sich mit einer Waffe vor das Ab­ stimmungslokal, um ein be­ stimmtes 
Abstimmungsverhal-Niclit 
überrascht: S.D. Landesfürst Hans-Adam II. und S.D. Erbrpinz Alois. ten zu erzwingen. Hier aber kann jeder im Wissen um die Folgen abstimmen wie er will. Das ist höchstens ein morali­ scher Druck.» Ob die Abstim­ mung durch die im Vorfeld ein­ gereichte Beschwerde jetzt ver­ zögert wird, konnte Oberreuther nicht sagen: «Da müsste ich die verfassungsrechtlichen Bedin­ gungen kennen». Ähnlich wie Oberreuther äusserte sich auf Anfrage auch der Schweizer Politologe Dr. Hans Hirter vom 
Institut für Politikwissenschaft an der Universität Bern: «Mir scheint dieser Beschwerdepunkt nicht stichhaltig. Als Politologe würde ich persönlich sagen, dass in diesem Fall kein Ver­ stoss gegen die Abstimmungs­ freiheit vorliegt.» Legitimes Vorgehen Es sei legitim, dass ein Politi­ ker und hier ein Staatsober­ haupt die Konsequenzen auf­ zeige, so Hirter. Der Fürst sei 
beispielsweise mindestens ver­ gleichbar mit dem französi­ schen Staatspräsidenten. Dieser könne sogar einfach eine Volksabstimmung über ein ihm beliebiges Thema anberaumen und müsse dazu gar nicht erst Stimmen sammeln. Staatspräsident Charles de Gaulle hatte übrigens 1969 eine Volksabstimmung mit der per­ sönlichen Vertrauensfrage ver­ bunden und ist nach dem knap­ pen Scheitern zurückgetreten. Weniger Gewinn bei der LLB Halbjahres-Bilanz der Liechtensteinischen Landesbank Die Liechtensteinische Lan­ desbank (LLB) hat im ersten Halbjahr 2002 die Börsenflau­ te deutlich zu spüren bekom­ men. Der konsolidierte Rein­ gewinn sank im Vergleich zur Vorjahresperiode um 33,1 Prozent auf 66,5 Mio. Fran­ ken. Die verwalteten Vermö­ gen gingen um 5 Prozent auf 32,1 Mrd. Fr. zurück. Wie die LLB gestern weiter mit­ teilte, bildete sich der Bruttoge­ winn um 21,0 Prozent auf 94,0 Mio. Fr. zurück. Die LLB macht in ihrem Communiqu£ die schwache Börsenfverfassung sowie das global schwierige konjunkturelle Umfeld für die rückläufigen Zahlen verant­ wortlich. Für den weiteren Ver­ lauf gibt sich die Bank vorsich­ tig. Eine Prognose sei aufgrund der aktuellen Börsensituation und der Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Ent­ wicklung «schwierig», heisst es weiter in der Mitteilung. Das Jahresergebnis werde stark von der weiteren Entwicklung der 
Finanzmärkte bestimmt.. Der Erfolg aus dem Zinsengeschäft reduzierte sich im ersten Halb­ jahr um 5,4 Prozent auf 83,7 Mio. Franken, während der Er­ folg aus dem Kpmmissions- und Dienstleistungsgeschäft 
um 1,6 Prozent auf 57,8 Mio.Fr. zurückging. Angesichts des «widrigen Marktumfeldes und im Branchenvergleich sei dies ein erfreuliches» Ergebnis», schreibt die LLB weiter. Mehr dazu auf Seite 7 Die Liechtensteinische Landesbank erzielte im ersten Halbjahr 2002 im Vergleich zur Vorjahres-Periode weniger Gewinn. 
Hypozinsen rutschen Schweiz. Banken senken auf 3,75 Prozent Knapp zwei Wochen nach dem Zinsschritt der SNB sind die Hypothekarzinsen in der Schweiz auf breiter Front ins Rutschen geraten! Zehn Ban­ ken haben gestern den Satz auf 3,75 Prozent gesenkt. Letztmals billiger waren Hypo­ theken 1958. Mieter- und Hauseigentümerverband zeig­ ten sich erfreut. An der Zins­ runde beteiligten sich neben der Raiiffeisen-Gnippe und der Zürcher Kantonalbank (ZKB) noch die Luzerner Kantonal­ bank (LUKB), die St. Galler Kantonalbank (SGKB) und die Bank EEK. Auch die Kantonal­ banken der Kantone Sehwyz, Thurgaü, Obwalden, Nidwaiden und Tessin schlössen sich an. Die Finanzinstitute haben gemäss eigenen Angaben ihre Hypothekarzinsen für variabel verzinsliche Darlehen um 0,25 auf 3,75 Prozent zurückgenom­ men. Für Neuhypotheken gilt der Satz ab sofort. Althypotheken werden bei der'ZKB und der 
Schwyzer Kantonalbank (SZKB) ab dem 1. Oktober billi­ ger, bei der Tessirier Kantonal­ bank ab dem 1. Dezember und bei den restlichen Banken ab dem 1. November. Vor drei Wo­ chen hatte die Migrosbank ihre traditionelle Vorreiterrolle ein­ genommen und die Hypozinsen um 1/8 auf 3 5/8 Prozent er- mässigt. Letztmals tiefer 1958 Letztmals tiefer waren die Hypozinsen im Jahre 1958 ge­ wesen, wie ein Nationalbank- Sprecher sagte. Den Höchst­ stand hatte der Richtsatz bei den Staatsinstitüten im August 1992 mit 7 Prozent erreicht. Die UBS-Vorgängerin SBG hatte 1990 für Neuhypotheken gär bis zu 9 Prozent verlangt. Die Finanzinstitute begründeten ih­ re Senkung mit den Konjunktur­ aussichten, die sich weiter ein­ getrübt hätten. Dies lasse einen raschen Wiederanstieg der 
Zin­ sen an den Geld- und Kapital­ märkten als unwahrscheinlich erscheinen.
	        

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