Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
INLAND Dienstag, 16. Juli 2002 
3 O 0 von 4.9 Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Eschen mit sehr erfreulichem Ergebnis Die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Eschen weist im Ge­ samtergebnis einen erfreulichen Übersehuss von 4,9 Mio. Fran­ ken aus. Das effektive Reserve­ kapital erhöhte sich dadurch auf 30,4 Mio. Franken. Die im Be­ richtsjahr getätigten Nettoinves­ titionen 
beliefen sich auf 7,5 Mio. Franken. Manfred Ohr t Im Vergleich zum Voranschlag, der noch mit einem Deckungsüberschuss von 0,8 Mio. Franken gerechnet hatte, fiel das Jahresergebnis der Gemeinde Eschen insgesamt deutlich besser aus. Die Gesamtausgaben liegen mit knapp 22 Mio. Franken um 0,6 Mio. Franken unter dem budgetierten Wert, die Ge­ samteinnahmen in Höhe von 26,9 Mio. Franken übertrafen die Erwartungen des Voranschlags um rund 3,5 Mio. Franken. Vor grossen Projekten Gemeindevorsteher Gregor Ott äus­ serte sich auf Anfrage sehr erfreut über das Jahresergebnis, das trotz einem beträchtlichen' Investitionsvolumen erzielt worden sei. Die nun vorhande­ nen Reserven seien auch notwendig, um die grossen und wichtigen Projek­ te der nächsten Jahre aus eigener Kraft - ohne Fremdfinanzierung - bewälti­ gen zu können. Laut Gregor Ott stehen dabei 
der Um- und Neubau der Pri­ marschule, die Sanierung des Sport­ parks, der Umbau der Gemeindever­ waltung sowie verschiedene Strassen- bau- und Kanalisationsprojekte im Vordergrund. Im Zusammenhang mit dem Primarschulbau werden die Stimmberechtigen am 27. und 29. September - also zeitgleich mit der Volksabstimmung zum neuen Raum- planungsgesetz - über einen Ver­ pflichtungskredit von 30 Mio. Franken befinden, wie der Vorsteher mitteilte. Nach Abzug der Landessubvention dürften sich die Kosten der Gemeinde noch auf rund 22 Mio. Franken belau­ fen. Cashflow von 12,4 Mio. Die laufende Haushaltsrechnung der Gemeinde Eschen für das Jahr 2001 weist bei Erträgen von 25,3 Mio. und Aufwendungen in Höhe von 12,9 Mio. ein Bruttoergebnis von 12,4 Mio. Franken aus. Dieser Cashflow, der zur Finanzierung der Nettoinvestitionen zur Verfügung stand, reduzierte sich im Vorjahresvergleich nur geringfügig 
tu*'' \ /,« Zu den grossen Projektvorhaben der Gemeinde Eschen in nächster Zeit zählt der Um- und Neubau der Primarschule. Sehr erfreut über das Rechnungsergeb­ nis 2001: Vorsteher Gregor Ott. um 0,75 Prozent und lag neu bei 49 Prozent des Einnahmentotals. Nach Vornahme von Abschreibungen im Ausmass von rund 5,5 Mio. Franken schliesst die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 6,9 Mio. Franken sehr positiv ab. Das Reinver­ mögen der Gemeinde konnte damit auf 43,4 Mio. Franken aufgestockt werden. Höhere Steuererträge Mit 25,3 Mio. Franken liegen die. laufenden Einnahmen um rund 3,3 Mio. Franken über dem Budget und er­reichten 
annähernd das Ergebnis der Vorjahfesrechnung (25,8 Mio. Fran­ ken). Wichtigste Ertragsquelle waren die Zuweisungen des Landes aus dem Finanzausgleich, die isich im Berichts­ jahr auf 11,1 (Vorjahr: 11,4) Mip^Fran- ken beliefen und-tiaTnft"einen Anteil von 44 Prozent an den Gesamteinnah­ men ausmachten. Die Erträge aus der Vermögens- und Erwerbssteuer in Höhe von über 5,2 Mio. Franken ver­ mochten sich innert Jahresfrist um rund 0,2 Mio. Franken zu steigern. Die Einkünfte aus der Kapital- und Er­ tragssteuer verzeichneten im gleichen Zeitraum eine Steigerung von 3,4 Pro­ zent auf 4,8 Mio. Franken. Die Grund­ stückgewinnsteuer brachte rund 0,7 Mio. Franken ein. An Gebühren fielen, knapp 1 Mio. Franken an. Für das veranlagte Steuerjahr dekla­ rierten in der Gemeinde Eschen 2493 Steuerpflichtige einen steuerpflichti­ gen Erwerb von ca. 153 Mio. und ein Reinvermögen von 274 Mio. Franken. Bemessen aufgrund des Gemeinde­ steuerzuschlages an der Vermögens­ und Erwerbssteuer betrug der Steuer­ ertrag pro Einwohner im letzten Jahr 1352 Franken. Ausgaben reduziert Die laufenden Ausgaben konnten im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent 
auf knapp 12,9 Mio. Franken reduziert werden. Der Voranschlag hatte mit Aufwendungen von 13,9 Mio. Franken gerechnet. Im Berichtsjahr entfielen rund 5,6 Mio. Franken auf sämtliche Gehaltszahlungen (inkl. -Lohnneben­ kosten), der gesamte Sachaufwand be­ anspruchte Mittel in Höhe von 3,1 Mio. Franken. Die Beiträge an ver­ schiedene Organisationen machten ei­ nen wesentlichen Anteil von'fast 27 Prozent oder 3,8 Mio. Franken an den Gesamtaufwendungen aus. 7,5 Mio. Nettoinvestitionen Die . Eschner Investitionsrechnung für das Jahr 2001 weist bei Ausgaben von 9,1 Mio. und Erträgen in Höhe von 1,6 Mio. ein Nettoinvestitionsvo- lumeri von 7,5 Mio. Franken aus. Das. Investitionsbudget wurde damit insge­ samt um ca. 0,5 Mio. Franken über­ schritten. Auf Tiefbauten entfielen in- vestive Mittel von gut 3 Mio., auf Hochbauten 1,4 Mio. Franken. Mit dem Kauf der Liegenschaft Hinterdorf 368 wurden zudem knapp 2,2 Mio. Franken in den vorsorglichen Boden- und Liegenschaftserwerb resp. ins Fi­ nanzvermögen investiert. Das Verwaltungsvermögen wurde per Ende 2001 noch- mit einem Rest­ buchwert von ca. 13 Millionen Fran­ ken ausgewiesen. Schellenberg schrieb wieder schwarze Zahlen Übersehuss von 1,3»Mio. Franken in der Gesamtrechnung 2001 - Rege Investitionstätigkeit Das abgelaufene Rechnungsjahr 2001 der Gemeinde Schellenberg war von einer regen Investitionstätigkeit ge­ prägt. Dennoch fiel das Gesamter­ gebnis - im Gegensatz zum Vorjahr - wieder positiv aus, wie dem soeben publizierten Rechnungsbericht zu entnehmen ist. Manfred öhri Bei Ausgaben von total 9,9 Mio. und Einnahmen von knapp 11,2 Mio. resul­ tierte in der Schellenberger Gesamt­ rechnung ein Übersehuss von fast 1,3 Mio. Franken, nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag von ca. 0,5 Mio. Franken ausgewiesen wurde. Die jah- resrechnung 2001 ist vom Gemeinde­ rat anfangs Juli einstimmig genehmigt worden. Laufende Rechnung Die laufende Haushaltsrechnung, die der kaufmännischen Erfolgsrechnung entspricht, weist bei Einnahmen, von fast 9,7 Mio. und Ausgaben in Höhe von 4 Mio, ein Bruttoergebnis (Cash­ flow) von annähernd 5,7 Mio. Franken 
aus. Nach Vornahme der Abschreibun­ gen im Umfang von 2,4 Mio. Franken verblieb ein Übersehuss von 3,254 Mio. Franken. Das Reinvermögen der Gemeinde wuchs dadurch auf 20,7 Mio. Franken an. An flüssigen Mitteln waren per Ende des Berichtsjahres 3,1 Mio. Franken vorhanden. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich die laufenden Ausgaben um 0,3 Mio. Franken, was zum grössteri Teil auf den Rückgang der Kosten in der Forstwirtschaft zurückzuführen ist. Bei den laufenden Einnahmen konnte im gleichen Zeitraum ein Zuwachs von 0,9 Mio. Franken registriert werden. So beliefen sich die Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzaus­ gleichs auf 7,6 Mio. Franken, das sind fast 0,8 Mio. Franken mehr als im Jahr zuvor. Der Anteil des Finanzausgleichs an den Gesamterträgen der Gemeinde lag somit bei 68,2 Prozent. Die direk­ ten Einnahmen aus der Vermögens­ und Erwerbssteuer stiegen Im Voijah- resvergleich um 134 000 Franken auf 1,1 Mio. Franken an. Die Grundstück­ gewinnsteuer fiel mit 315 000 Franken aufgrund eigener Bodenkäufe erheb­lich 
höher aus als im Jahr 2000. Die Kapital- und Ertragssteuer brachte rund 91 000 Franken ein. 4,4 Mio. netto investiert In der, Investitionsrechnung lagen die Aufwendungen des Berichtsjahres unter dem budgetierten Rahmen, nachdem vor allem beim Werkhof ein Teil der Investitionen auf das Jahr 2002 verschoben wurde. Den investi- ven Ausgaben von total 5,9 Mio. ste­ hen Einnahmen von 1,5 Mio. Franken gegenüber. Die Nettoinvestitionen be­ liefen sich somit auf 4,4 Mio. Franken. Zu ihrer Finanzierung standen aus dem laufenden Haushalt Mittel von 5,7 Mio. Franken zur Verfügung. Dar­ aus resultierte der erwähnte Deckungsüberschuss von fast 1,3 Mio. Franken in der Gesamtrechnung. Bud- getlert war ein Deckungsfehlbetrag in ungefähr gleicher Höhe. Die Schwerpunkte der Schellenber­ ger Investitionstätigkeit lagen beim Erweiterungsbau des Gemeindehauses, beim Werkhof und in der Baulandum- legung Stutz/Betsche, Hinzu kamen verschiedene kleinere Projekte wie z. 
GEMEINDE SCHELUNBERO Rechnungsbericht für das Jahr 2001 Der Rechnungsbericht 2001 der Ge­ meinde Schellenberg weist ein positi­ ves Ergebnis aus. B. die Spielplätze beim Kindergarten und bei der Primarschule sowie der. Umbau des Untergeschosses im Kin­ dergarten. 
Neue Verordnung für Pilzsammler Vor einigen Tagen ist eine neue Ver­ ordnung zum Schutz der Piize in Kraft getreten, die das Sammeln von wildwachsenden Pilzen aller Art in Liechtenstein regelt. Nach dieser Pil?schutzverordnung ist das Sammeln von Pilzen während des ganzen Jahres nur jeweils vom U. bis zum letzten Tag eines Monats in der Zeit zwischen 8.00 und 22.00 Uhr er­ laubt. An diesen Tagen dürfen pro Per­ son und Tag insgesamt höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Mor­ cheln sowie 2 kg der übrigen Speise­ pilze gesammelt werden. Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Perso­ nen, ausgenommen Familien, ist ver­ boten. In Naturschutzgebieten und' in Waldreservaten besteht ein. absolutes PflUckverbot für Pilze. Die Regierung kann für die Entnahme von Pilzen zu wissenschaftlichen Zwecken Ausnah­ men bewilligen. Die Gebiete mit Pflückverbot für Pilze sind in der Ver­ ordnung in einem Plan dargestellt. Pläne mit detaillierteren Umgrenzun­ gen können beim Amt für Wald, Natur und Landschaft; beim Amt für Lebens­ mittelkontrolle und Veterinärwesen sowie bei den Gemeinden eingesehen werden. Die Gemeinden -können , im Übrigen nach Rücksprache mit dem Amt für Wald, Natur und Landschaft weitere Pilzschutzgebiete in ihrem Zu­ ständigkeitsbereich ausweisen. Das Sammeln von wildwachsenden Pilzen aller Art wird in Liechtenstein jetzt durch eine neue Verordnung zum Schutz der Pilze geregelt. Mit dem Vollzug der neuen Verord­ nung ist das Amt für Wald, Natur und Landschaft betraut. Diesem obliegt in Absprache mit dem Amt für Lebens­ mittelkontrolle und Veterinärwesen insbesondere die Instruktion der mit der Überwachung beauftragten Organe und die Ausgabe von Dienstabzeichen und Ausweisen. Zur Überwachung der Verordnungsbestimmungen -berechtigt und verpflichtet sind die Landespoli­ zei, die Jagd- und Fischereiaufseher, die Mitglieder der Naturwacht, die Pilzkontrolleure und die Forstorgane. Die Gemeinden können weitere Perso­ nen benennen. Die beauftragten Orga­ ne trafen beim Einsatz ein Dienstab­ zeichen und weisen sich aus. Sie sind gemäss Verordnung berechtigt, die einer Widerhandlung verdächtige Per­ son anzuhalten, deren Personalien festzustellen, sich den Inhalt der Ta­ schen, Rucksäcke und Fahrzeuge zei­ gen zu lassen und widerrechtlich an­ geeignete Pilze abzunehmen. Das Amt für Wald, Natur und Landschaft ist darüber zu informieren. Allfällige Strafen richten sich nach dem Artikel 50 des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft. Mit der neuen Pilzschutzverordnung wird jene vom September 1994 aufge­ hoben. 
(mö)
	        

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