Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

20 Samstag, 18. Mai 2002 
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GBStG Einschreibung am Mittwoch, 19. Juni 2002 Die Gewerbliche Berufsschule St.Gallen bietet den Lehrlingen und Lehrtöchtem aus gewerblichen und industriellen Berufen den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtunter­ richt und Gelegenheit zu beruflicher Weiterbildung. Die Einschreibung erfolgt für alle neueintretenden Lehrlinge und Lehrtöchter an die­ sem Tag. Ausnahme: Steinbildhauer, Steinmetze, Steinhauer, Steinwerker, Bauiso- leure und Textilpfleger schreiben sich am ersten Schultag ein. Die Lehrlinge und Lehrtöchter besammeln sich, am 19. Juni 2002 um 08.30 Uhr in der Aula, Demutstrasse 115, 
erreichbar vom Hauptbahnhof mit Bus Nr. 5 
bis End­ station Riethüsli oder mit den Appenzeller Bahnen bis Haltestelle Riethüsli. Für die Einschreibung sind mitzunehmen: - Bleistift, Bleistiftgummi, Füllfederhalter / Kugelschreiber - das ausgefüllte Personalblatt - Passfoto, Format 37 mm breit und 50 mm hoch (für Lehrlingsausweis) ,Personalblätter Können auf der Kanzlei der Berufsschule,. Telefon 071-272 12 21, nachbezogen werden. Schüler, die im Spatsommer In die Lehre treten und nicht am Einschreibetag teilnehmen können, haben sich eine Woche vorher zu entschuldigen und das Personalblatt samt Passfoto, (Rückseite mit Namen,. Vornamen, Wohnort und Lehrberuf beschriften) einzusenden. Sämtliche Informationen über den Schulbetrieb erhalten die Schüler an diesem 
Ein- schreibetag, der für alle von 8.30 
Uhr bis in den frühen Nachmittag hinein dau* ert. Das Mittagessen kann im S-corner eingenommen werden. Preis Fr. 10.00. Unterricht beginnt am Montag, 12. August 2002. Die Schüler ab dem 2. Lehrjahr besuchen den Unterricht nach dem ihnen abgegebe­ nen Stundenplan für das 1. Semester 2002/2003. Der Stundenplan Ist. auch in den Schulhäusem angeschlagen und kann beim Sekretariat der Gewerblichen Berufs­ schule, Demutstrasse 115, .bezogen werden. " 
- Da sich die Schulpflicht auch auf die Probezeit erstreckt, haben Lehrlinge und Lehrtöchtef, die kurz nach Schulbeginn In die Lehre treten, ebenfalls an der Ein­ schreibung teilzunehmen. In allen anderen Fällen des späteren Lehrantrittes hat die Einschreibung Innert 8 Tagen nach Lehrantritt auf der Kanzlei der Berufsschule zu erfolgen, Auskunft durch Telefon 071-272 12 21 und die Lehrkräfte. Berufsmittelschule Berufsmittelschüler, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben/erhalten schrift­ lich Bescheid Qber lhre Klasseneinteilung. Freifächer und Stützkurse Die Freifächer beginnen In der 1. Schulwoche, gemäss Freifächerstundenplan und Anschlag In den Schulhäusem. Für Berufsschüler ist der Besuch von Frelfächem unentgeltlich; mit der Anmeldung ist ein Haftgeld von Fr. 100.- zu entrichten, das bei regelmässigem Kürsbesuch rückerstattet wird. Zu den Frelfächem und Stützkursen sind auch Lehrlinge und Lehrtöchter anderer Berufsschulen zugelassen. Anlehren , . Der Kapton legt Im Einzelfall die Schulorte für die Anlehren fest. Auskunft erteilt das Kant. Amt für Berufsbildung, Brühlgasse 37, 9000 St.Gallen, Telefon 071-229.38 78. Absolventen von Anlehren haben sich ebenfalls am 19. Juni 2002 einzuschreiben. 
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Die Fristenlösung etabliert Willkür: Was kostet eine Abtreibung? Ein Menschen­ leben! Es gibt kein Recht, ein geborenes Kind zu töten. Warum sollte es ein Recht geben, ein ungebore­ nes Kind zu töten? Deshalb: zur Initiative für Mutter und Kind >•••••••• www.mamma.ch
	        

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