Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

4 Donnerstag, 16. Mai 2002 
LANDTAG Liechtensteiner V01 KSBl.AJ 1 Bissige Verkehrspolitik VU-Interpellation betreffend Verkehrsproblematik an Regierung überwiesen 
Zufrieden mit der LLB Landesbank-Geschäftsbericht 2001 im Landtag Mit einer Interpellation fordert die VU die Regierung auf, das Verkehrsproblem in Liechten­ stein beim Schopf zu packen. «Kein Fortschritt innerhalb ei­ nes Jahres ist mir zu wenig», unterstrich der VU-Abgeordne- te Peter Sprenger diese Forde­ rung. Ein Vorwurf, der an Gewicht verliert, wenn man bedenkt, dass die Verkehrspoli­ tik der Vorgängerregierung über die Jahre hinweg im Stau steckengeblieben ist. Pari', Meie r Die Interpellanten kritisierten, dass seit dem Amtsantritt der Regierung Masler praktisch keine Information über die Bestrebungen und Ziele der Verkehrspolitik an die Öffentlichkeit gelangt sei. Die Regierung wurde des­ wegen gebeten, über die Zielsetzun­ gen, (Ire von ihr geplanten Massnah­ men. die Öffentlichkeitsarbeit im Be : reich Verkehr sowie den Stand der Arbeiten und Abklärungen Auskunft zu geben. Auch wollen die 
Interpel­ lanten wissen, was für Massnahmen die Regierung zur Reduktion der Ver­ kehrsbelastung plane, da im September ll)98 von Vertretern der FBP eine Be- lastungsreduktion um einen Drittel gefordert war. Ausserdem sei im Oktober 1999 im Rahmen einer Interpellati­ onsbeantwortung eine Übersicht über SO im Ressort Verkehr laufenden Pro­ jekte erstellt worden. Die Interpellanten wollen in diesem Zusammenhang von der Regierung wissen, wie der Stand der Bearbeitung dieser Projekte ist. 
Der Vi!-Abgeordnete Donath Oehri wetterte. er lasse sich kenn- Maulkorb um­ hängen und verhol im gleiche/i Zuge den IBP-Abgeordneten Kutloll I ampert und Johannes Kaiserden Mund. (Bild: l'aul Irummer) 
Zwölf Tage nach den Aktionären nahmen gestern auch die Abgeord­ neten den Geschäftsbericht 2001 der Liechtensteinischen Landesbank AG mit Befriedigung zur Kenntnis. Ein besonderer Dank des Landtags und der Regierung ging an Karlheinz Heeb, der nach über 25-jähriger ver­ dienstvoller Tätigkeit von seinem Amt als Präsident des I.LB-Verwal- tungsrates zurückgetreten war. Manfred Ol m Mil einem betreuten Kundenverniogen von rund IUI Milliarden Iranken zähle die I LH zu den bedeutenden Ver­ mögensverwaltungsbanken mi Wah- rungsraurn Schweiz-1 iechtenstein. hielt Jürgen Zech in seiner Würdigung des LLB-Ucschaftscrgebnisses 200] unter anderem fest. «Die landesbank ist heute ausserordentlich llnanz und ertragsstark und verfugt ober eine grundsolide Bilanzsimktur«. so der I BP-Abgeordnete. Auch im rauen Börsenumfeld des vergangenen Jahres habe sich die Inhaberaktie der Landes­ bank als solider Wert etabliert. Irolz der Rückschläge im turbulenten Ge­schäftsjahr 
2001 seien die Zahlen so­ wohl des Stammhauses wie auch der Gruppe im internationalen Vergleich überdurchschnittlich ausgefallen, er­ gänzte der VI)-Abgeordnete Ivo Klein. Frage des Staatsanteils Gemäss den Ausführungen von Jür­ gen Zech hielt das Land Liechtenstein per Ende 2001 einen Anteil von 110 Mio. I ranken oder 01.1 Prozent am Nominalkapiial der IIB von insge­ samt 1 HO Mio. I ranken. Am Jahreser- gehnis der landesbank profitiere der Siaat mil gut (>0 Mio. I ranken; es wur­ den ihm rund )9,(> Mio. an Dividende und 19.(> Mio. I ranken an Steuern zu Iiiessen, lur Ivo klein hat der Staat mit dieser Beteiligung ein «Juwel in seinem Bcteiligungspnrtcleuille» Zur I rage des Slaalsanteils sei der I I B-Geschaftsleitung klar mitgeteilt worden, dass die Regierung momentan keinen Grund sehe, von den bestehen den Mehrheilsverhalinissen abzuse hen. gab Regierungschel Otmar llasler geslern im I andtag bekannt In weile re diesbezügliche Gespräche solle mich dem Willen der Regierung auch die I lnanzkommission des Iandlages frühzeitig miteinbezogen werden Wer verpasst wem einen Maul­ korb 
7 Die Voten der Abgeordneten Peter Sprenger und Donath Oehri bezogen sich aber weniger auf die Interpellati­ on selber, sondern mehr auf das Volksblatt-Interview vom II. Mai nm den I BP-Abgeordneten Rudolf Lam­ pen und Johannes Kaiser zu diesem fhema. Die VU-Abgeordneten beton­ ten, dass sie sich von der FBP keinen Maulkorb verpassen lassen wollten. 
I inen Maulkorb zu verpassen, war aber auch niemals die Absicht von Kudoll I ampert und Johannes Kaiser gewesen Heide haben ledmluh ihre Meinung zu dei entsprechenden Interpellation kundgetan Wenn das bemangelt wird, dann kann wohl eher Von einem Maulkoih villi der anderen Seile die Rede sein l'akt ist. dass die I ragen, die in <ler Interpellation gestellt wur­ den, eigentlich von der ehemaligen VtJ-Regieruiig hatten beantwortet wer­ den müssen. 
Neuregelung im Arbeitsvertragsrecht g hat der I andtag gestern eine Neuregelung im Arbeilsverlragsrecht befürwortet Mit der Gesetzesvorlage wird eine IT' Richtlinie umgesetzt, die aul eine Harmonisierung der einschlä­ gigen nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick aul die Wahrung der An­ sprüche und Rechte der Arbeitnehmer abzielt. Verkäufer und Erwerber wer­ den aulgefordert, bei einem Übergang 
eines Unternehmens oder Betriebes die Vertreter der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten und anzuhören Infol ge der I ortentWicklung des I WR Ar hcitsrcchts erfuhr die Richtlinie vci schicdene Änderungen und I rganzun gen Diese halten nun zur I olge. dass das Allgemeine bürgerliche Gesetz­ buch im Kapitel ubei das i inzclar- beiisvertragsrecht abzuändern war. Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Landtag begrüsst die Schaffung eines neuen «Bauarbeitenkoordinationsgesetzes» Die Sicherheit und der Gesundheits­ schutz von Arbeitnehmern auf Bau­ stellen sollen auf rechtlicher Basis durch ein so genanntes «Bauarbei­ tenkoordinationsgesetz» verbessert werden. Die Vorlage war gestern im Landtag in der Eintretensdebatte weitestgehend unbestritten, bei der Detailberatung tauchten allerdings noch einige offene Fragen auf. Manfred Ol m Mit der Schaffung dieses Gesetzes kommt Liechtenstein als EWR-Mit- glied seiner Verpflichtung nach, die Bestimmungen der EWG-Richtlinie über die auf zeitlieh begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzu­ wendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheits­ schutz ins nationale Recht umzuset­ zen. Die übrigen Bestimmungen der Richtlinie wurden mit Verordnungen umgesetzt. Das Gesetz schalle keine neuen Vor­ schriften, sondern koordiniere nur die 
Sieherheits- und Gesundheitsschutz- massnahmen, unterstrich Regierungs­ rat Hansjörg Frick gestern im Landtag. Die Notwendigkeit belegte er unter an­ derem mit dem statistischen Hinweis, dass jeder vierte Beschäftigte im Bau­ gewerbejährlich einen Unfall erleide. Das neue Gesetz gilt für Baustellen, auf denen Arbeitnehmer von mehreren Betrieben gleichzeitig oder nacheinan­ der beschäftigt sind. Bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, müssen die zu treffenden Sieherheits- und Ge­ sund heitsschutz massnah inen gemäss den Vorschriften festgelegt und koor­ diniert werden. Verantwortlich für die Koordination ist der Bauherr, der aber auch Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragen kann. Der Baustellenkoordinator Der Bauherr oder die von ihm beauf­ tragte Person wird vernichtet, je nach Grosse der Baustelle einen oder meh­ rere 
Planungs- und Baustellenkoordi­ natoren zu bestellen. Der Koordinator hat 
die Aufgabe, während der Vorbe- reitungsphase des Bauwerks die 
Belan-Der 
IUI'-Abgeordnete Helmut Huhler begrussic die (ic.set/esrurlui/e, denn: «Jeder verunfallte Bauarbeiter isl einer zuviel.' Iliild: l'aul Irummer) 
ge der Sicherheil und des Gesundheits­ schutzes zu koordinieren I r erstellt ei­ nen Sieherheits- und Gesundheits schutzplan, in dem die vorgesehenen Massnahmen zusammengelasst sind. 1 r achtet darauf, dass die allgemeinen Grundsalze.der Arheitssicherheit sowie der erstellte Sieherheits- und Gesund- heitschutzplan eingehalten werden. ferner hat der Bauherr dem Ann für Volkswirtsehalt zwei Wochen vor Bau­ beginn eine Vorankündigung zu über­ mitteln, sofern die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als iü Ar­ beitstage betragt und auf der Baustelle mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden oder deren voraus­ sichtlicher Umfang 500 Personentage übersteigt. Weniger Unfallkosten? In der Praxis werde es wohl so sein, meinte der FBI'-Abgeordnete Helmut Bulller, dass die Massnahmen durch den Bauführer oder Bauleiter umge­ setzt wurden. Seine Zustimmung zur Vorlage begründete er damit, dass je­ der verunfallte Bauarbeiter einer zu­viel 
sei. lur Peter 1 ampert (IBP) müs­ sen insbesondere die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Koordinators gewährleistet sein. Die Umsetzung der Massnahmen solle möglichst unter nehmerlreundlich erfolgen Marco Ospell |1 BP) druckte die 1 r- wariung aus. dass das Gesetz auch zu einer Reduktion der Urilallversichc- rungskosten und damit allenfalls zu einer Prannenvcrbilhgung fuhren wer­ de. Das llauptmanko an der Vorlage sah er darin, dass sich ausgerechnet der Liechtensteinische Arbeitnehmer- Verband in der Vernehmlassung nicht dazu geäussert habe. Neue Stelle lur den Vollzug Die Bestrebungen zur Verbesserun­ gen der Sicherheit auf dem Bau wur­ den grundsätzlich auch vom VU-Ah- geordneten Walter Vogt begrüsst. Das «Unschöne» sei jedoch, dass für einen effizienten Vollzug und die Überwa­ chung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Amt für Volks­ wirtschaft wieder eine Stelle geschaf­ fen werden müsse. Notenaustausch mit der Schweiz zur Zivilluftfahrt Neuregelung der Zusammenarbeit - Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zum Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein betref­ fend die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechten­ steinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt. Im Jahre 1950 hat Liechtenstein mit der Schweiz eine Vereinbarung betref­ fend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch schweizerische Behörden abgeschlos­ sen. Diese Vereinbarung ist bis heute 
in Kraft und nach ihr unterstehen die liechtensteinische Zivilluftfahrt und die damit zusammenhängenden Akti­ vitäten der Aufsieht der schweizeri­ schen Bundesverwaltung, insbesonde­ re derjenigen des Bundesamtes für Zi­ villuftfahrt (BAZL). Mit dem Beitritt zum Abkommen über den Europäischen Wirtschafts­ raum (EWRA) im Jahre 1995 hatte Liechtenstein grundsätzlich auch ei­ nen Acquis im Bereich der Zivilluft­ fahrt zu übernehmen, wobei zweimal vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss auf Antrag Liechtensteins ein Auf­schub 
gewahrt worden war. Diese Frist ist nun abgelaufen, und der Acipiis wird über ein liechtensteinisches Luft­ fahrtgeselz umgesetzt, das dem Land­ tag zur Genehmigung unterbreitet worden ist. Gleichzeitig mit dem Erlass des liechtensteinischen Luft fall rtgesetzes wird eine Anpassung des Notenaus­ tausches aus dem Jahre 1950 notwen­ dig. Dank eines eigenen, über den EWR induzierten liechtensteinischen Luftfahrtrechts treien an die Stelle der schweizerischen «Aufsieht« eine «Zu­ sammenarbeit», an die Stelle 
anwend­barer 
schweizerischer Erlasse die Be­ stimmungen eines liechtensteinischen Gesetzes. Diese Veränderung gilt zu­ mindest dori, wo das EWR-Recht selbst den Gegenstand regelt. Dort, wo dies nicht der Fall ist, werden in Liech­ tenstein wie bisher die schweizerische Regelung und auch die schweizerische Zuständigkeit beibehalten. Rückgriff auf Expertise Die durch die Zugehörigkeit Liech­ tensteins zum EWR bewirkte Selbst­ verwaltung lässt sich jedoch nur ver­ wirklichen, indem Liechtenstein auf 
die Expertise der schweizerischen Stellen zurückgreift. Dieser Rückgriff einer mit dem liechtensteinischen Luftfahngesetz geschaffenen liechten­ steinischen «Dienststelle für Zivilluft­ fahrt» auf technische und administra­ tive Expertise der Schweizer Behör­ den, insbesondere des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und des Schweizeri­ schen Büros für Flugunfalluntersu­ chungen, wird auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen ermög­ licht. Diese Verwaltungsvereinbarun­ gen werden auf der Basis des Noten­ austausches abgeschlossen. 
(paß)
	        

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