Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Donnerstag, 25. April 2002 
TAGESSPIEGEL Liechtensteiner VOLKSBLATT PERSONLICH Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Heute Donnerstag Aloisia MEIER, Im Winkel 52, Schel- lenberg, zum 89. Geburtstag Johann MILLER, Im Riet 35, Triesen, zum 87. Geburtstag Maria LEUZINGER, Zollstr. 45, Vaduz, zum 83. Geburtstag Erna BÜCHEL, Rotengasse 40. Ruggell. zum 79. Geburtstag Dienstjubiläum Heute erfüllt sich für Arnold KIND das 25-jährige Dienstjubiläuni hei der liechtensteinischen Landesverwaltung. Herr 
Kind ist als Amtsleiter-Stcllver- treter beim Schulamt tätig. Gerne schliesst sich das Volksblatt den Gra­ tulationen der Landesverwaltung an. Prüfungserfolg Richard QUADERER aus Schaan hat am Laboratorium für Organische Che­ mie der ETH Zürich seine Doktorarbeit mit Erfolg abgeschlossen. Wir gratu­ lieren und wünschen viel Freude und Erfolg im beruflichen Leben. FBP BALZERS Jahresversammlung der Ortsgruppe Balzers Heute Donnerstag, den 25. April um 19.30 Uhr findet im Hotel Post die Jah­ resversammlung der FBP-Ortsgruppe Balzers statt. © Um 19.30 Uhr steht ein Apero für die Parteifreunde bereit. O 20.00 Uhr: Begrüssung durch Ob­ mann Helmuth Büchel. Anschliessend Referat von Georg Willi, Forstingenieur, Mauren, und Eu­ gen Frick, Bauingenieur, Balzers. zum Thema «Junkerriet». Danach Beginn der ordentlichen Jahresversammlung mit folgenden Traktandenpunkten: O Wahl der Stimmenzähler © Jahresbericht des Obmannes © Kassabericht © Revisionsbericht © Berichte der Gemeinderatsfraktion O Wahlen des Vorstandes © Dank und Ehrungen © Informationen Gemeindcratswahlen 2003 O Grusswort des Vertreten der Lau - despartei © Diskussion Die FBP-Ortsgruppe Balzers freut sich auf eine rege Teilnahme und dankt für das Interesse. FBP-Ortsgruppe Bal/ers WIR NEHMEN ABSCHIED Ernst Baumann-Rindlis- bacher, Balzers f In seinem 78. Le­ bensjahr wurde am Montag unser lie­ ber Mitbürger Emst Baumann- Rindlisbacher aus Balzers in die Ewigkeit abberu­ fen. Der trauern­ den Gattin, der Tochter, der Enkelin, den Geschwistern sowie allen weiteren Anver­ wandten gilt in den schweren Stunden des Abschieds und der Trauer unsere Anteil­ nahme. Der Trauergottesdienst mit an­ schliessender Urnenbeisetzung findet am Montag in Balzeis stau. Ein Nachruf folgt. \ © Liechtensteiner VOLKSBLATT | Probleine mit der Frühzustellung? ' | Kontaktleren Sie bitte unsere Hotline 
Nicht gleich zwangsenteignen Regierungschef nimmt zum Vorwurf bezüglich Schaaner Lindenkreisel Stellung «Diese Regierung erachtet die Eigentumsrechte der Bürger als hohes Gut. Wir werden deshalb nicht einfach mit dem Brechei­ sen vorgehen und gleich mit Enteignungen drohen», das er­ klärte Regierungschef Hasler gestern zu Vorwürfen betreffend den Schaaner Lindenkreisel. Martin Frömmel t Kernstück der Schaaner Zentrumspla­ nung ist der geplante grossriiumige Linden-Kreisel. Der Landtag hat im Ju­ ni 
2000 für entsprechenden Lander­ werb einen Kredit von 9 Millionen Franken gesprochen. Im «Vaterland» vom 23. April wurde der Regierung nun Zögerlichkeit vorgeworfen. Zitat: «Bereits im November 1999 wurde das Projekt Lindenkreisel für dringlich er­ klärt. Anschliessend wurden die Grund­ eigentümer vom damaligen Regie­ rungschef Mario Frick unter Druck ge­ setzt: Nach Ablauf einer dreimonati­ gen Frist wurde den sechs betroffenen Parteien die Enteignung per Gesetz an­ gedroht.» Dazu Hess sich VU-Gemein- derat Bruno Nipp mit folgenden Wor­ ten zitieren: «Mit seiner Zögerlichkeit hat Otmar Hasler der Schaaner Bevöl­ kerung einen Bärendienst erwiesen.» Eigentumsrechte Am gestrigen Mediengespräch der Regierung brachte Regierungschef Hasler gestern deutlich zum Ausdruck, dass es nicht Stil dieser Regierung sei, 
•3333 Die Eigentumsrechte der Bürger sind ein hohes Gut: Deshalb will die Regierung Hasler die Bodenbesitzer im Bereich des geplanten Lindenkreisels in Schaan nicht gleich zwangsenteignen. I IBild: Paul TrümmerI den Landesbürgern gleich mit einer Enteignung zu drohen: «Die Regierung hat einen klaren Auftrag gegeben, zu verhandeln und die Situation genau anzusehen. Ich halte aber nichts da­ von, gleich mit der Fahne der Enteig­ nung zu drohen. Wir wollen im Dialog mit den Eigentümern tragbare Lösun­ gen finden. Selbstverständlich werden wir die öffentlichen Interessen berück­ sichtigen. Derzeit sind intensive Ge­ spräche im Gang, in denen verschie­ dentlich Fortschritte erzielt werden konnten. Der Vorwurf, dass die Regie­rung 
untätig sei, ist unsinnig. Wir ha­ ben beispielsweise mit dem Erwerb des Buurabund-Areals ein wesentliches Zeichen gesetzt. Ausserdem ist es auch nicht Stil dieser Regierung, in so ei­ nem sensiblen Gebiet mit den Betrof­ fenen über die Zeitungen zu verkeh­ ren. Hier gilt es, zwischen den Eigen­ tumsrechten der Bürger und den öf­ fentlichen Interessen sorgfaltig abzu­ wägen.» Letztes Mittel Enteignung Eine Zwangsenteignung wäre wohl 
das letzte Mittel. Gut zu wissen, dass diese Regierung die Eigentumsrechte anders einschätzt als ihre Vorgänger- regicrung. Selen Sie so frei, Werden Sie LGU-Mltglled. Liechtensteinische Gesellschaft fQrumwaltschutr WWW.lgu.il T+423-232 52 62 Generationenübergreifende Verantwortung Im Gamprin stand gestern das neue Raumplanungsgesetz zur Diskussion j In den einzelnen liechtensteinischen i 
Gemeinden wird in diesem Frühjahr l die Möglichkeit geboten, sich aus ers­ ter Hand über die Vorlage zu einem i neuen Raumplanungsgesetz eine I Meinung zu verschaffen und diese j auch in den Prozess einzubringen. Reto Öhr i Diese Vorgehensweise, bei der Vertre­ ter der Regierung, des Hochbauamtes, der Gemeinde in Gedankenaustausch mit der Bevölkerung treten, entspricht der Bedeutung dieses Gesetzes. Jeder stellt verschiedenste Ansprüche an die Raumnutzung, welche auch kollidie­ ren, was man sich beim Gedanken an Arbeit, Verkehr, Landwirtschaft, Woh­ nen und Freizeit, die im uns zur Verfü­ gung stehenden Raum untergebracht werden müssen, verdeutlichen kann. Raumplanung geht jeden etwas an. Vorteile des neuen Gesetzes Die Entwicklungen der letzten 40 Jahre in unserem Talraum lassen Re­ gierungsrat Ospelt mit Überzeugung für dieses neue Gesetz eintreten. Die heute vorgesehene Bauzonenfläche böte seiner Meinung nach Raum für 70 000 bis 100 000 Einwohner. Mit dem neuen Gesetz wird einer Zersiedelung 
entgegengewirkt und die Bemühun­ gen in Richtung einer «Entwicklung nach innen» gelenkt. Die Bauzone soll nur bei einem nachgewiesenen Be­ dürfnis der Gemeinde erweitert wer­ den. Trotz der Besitzstandswahrung äusserte das Publikum Befürchtungen hinsichtlich einer Rückzonierung. Das neue Gesetz betont die zentrale Rolle und Verantwortung der Gemeinde mit all ihren Bürgern und Bürgerinnen. Für Alois Ospelt stellt sich auch an­ hand der Bedeutung einer verantwort­ lichen Raumnutzung die Frage, inwie­ weit der Gemeinderat 
mit repräsenta­ tiver Funktion in Sachen Bauordnung und Zonenplanung bestimmen soll. Gemeinde Gamprin Donath Oehri, der Gemeindevorste­ her von Gamprin, gab sich auch mit den grossen Linien des Gesetzes zu­ frieden, obwohl er einzelne Artikel noch vor der zweiten Lesung im Land­ tag verändert sehen möchte. Gamprin hat 
heute 1200 Einwohner, wobei die Bauzone Platz für sicherlich 4000 Per­ sonen böte. Das Bedürfnis für neue Bauzonen ist diesbezüglich schwierig nachzuweisen. Artikel 12 weiche die Besitzstandswahrung in Artikel 11 auf, indem die Bauzone in erschlossenes und nicht erschlossenes Gebiet einge­ teilt würde. Für den Vorsteher von 
Gamprin ist eines jedoch klar: «Wir sind zersiedelt, wir müssen uns selbst beschränken.» Der Film «Raumplanung. Die Chance Leichtensteins» verdeutlichte noch­ mals die verschiedenen Nutzungsan­ sprüche an den Raum. Sichtbare Entwicklung Walter Walch, Leiter des Hochbau­ amtes, zeigte anhand von Bildern aus den 40er-Jiihren und von heute den Flächenverbrauch in Liechtenstein. Diese Entwicklung mit ihrer negativen Seite der Zersiedelung wurde ermög­ licht durch das Gesetz von 1947, wel­ ches es jetzt mit einem neuen Gesetz zu ersetzen gilt. Dieses sorgt für eine klare Kompetenzverteilung von Land und Gemeinde, was generell die An­zahl 
der gerichtlichen Streitereien über Zuständigkeiten senken werde. Das neue Raumplanungsgesetz verankert die Richtplanung mit übergeordneter Zielfestlegung auf Landesebene und die Ortsplanung auf Gemeindeebene. Das Land kann nur mit der Darlegung übergeordneter Interessen gegen einen Ortsplan einen Einwand erheben. Die Gemeinde kann ihr Leitbild di­ rektdemokratisch festlegen, wobei auch in diesem Prozess durch die Dis­ kussion bodenständige Ängste geklärt werden dürften. Vielleicht wird ein of­ fener Umgang mit diesem Gesetz, das eine qualitative Entwicklung nach in­ nen will, möglich, wenn man sich den hohen Allmeindebesitz noch vor weni­ gen Generationen vor Augen führt, der eine Planung des Raumes erleichterte. | ; . Tel.+4181/255 55 ,10 (Bürozeiten) Auch fürTagesanzeigerund NZZ 
Gestern Abend 
fand im Kapitelsaal in Bendern die Informationsveranstaltung der Regierung zum Thema Raumplanung statt. (Bild: Paul Trümmer) 
Jetzt neu: Nobile Messaging, Ringtones, Logos und Free UebSHS auf MMM.mob'iUtom.li! E O «r* .O o E 3 3 3 tfathttr TV*Co*aun1eat1ont A4, Schaan« loUatr. 19, Tal. 140 04 04 awbUka»«lhop 1n Vadus, Stldtlaa^rfct, Aulaalr. 10, iotltna 100 79 00 *bei Abschluss eines 
18 Monatsvertrages im Pro Tarif um CHF 0,- / Fun Tarif um 98,- Solango der Vorrat reicht! 
mobilkom [Machtenstein] 4
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.