Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

40 Samstag, 16. März 2002 
AUSLAND Liechtensteiner V0LKSCLATT Gross,brand in Bern fordert sechs Verletzte BERN: In einem Wohnhaus im Berner Stadtbachquartier hat ein Grossbrand am frühen Freitagmorgen sechs Ver­ letzte gefordert, weil ein Bewohner im Bett rauchte. Zwei Personen befanden sich bis am Freitagnachmittag in kriti­ schem Zustand. Die Feuerwehr wurde kurz nach 4.30 Uhr alarmiert. Bei ihrem Eintreffen stand die Wohnung im zweiten Stock des Mehrfamilienhauses in Vollbrand. Das Feuer drohte auf den Dachstock und ein benachbartes Haus überzu­ greifen. Die Hausbewohner riefen an den Fenstern um Hilfe, wie es in der Mitteilung des städtischen Feuerwehr­ kommandos und des Regierungsstatt­ halteramtes heisst. Wie das Untersuchungsrichteramt Bern am Abend mitteilte, brach das Feuer im Quartier westlich des Bahn­ hofs aus, weil ein Bewohner im Bett rauchte und dabei einschlief. Plötzlich habe er bemerkt, dass das Bett brann­ te. Er versuchte erfolglos, den Brand zu löschen und rettete sich ins Freie. Die mit einem Grossaufgebot an­ gerückte Feuerwehr konnte das Feuer innert anderthalb Stunden löschen. Von den acht geretteten Hausbewoh­ nerinnen und -bewohnern mussten sechs mit Rauchvergiftungen ins Spi­ tal eingeliefert werden. Zwei von ih­ nen befanden sich auch am Nachmit­ tag noch in kritischem Zustand, wie Regierungsstatthalter Alec von Graf- fenried auf Anfrage sagte. Brand in Zuger Altstadt ZUG: Der Brand, der in der Nacht auf Donnerstag in der Zuger Altstadt ein Haus vollständig zerstört hat, ist durch einen überhitzten Boiler entfacht wor­ den, wie die Polizei am Freitag mitteil­ te. Die Polizei untersuchte den Brand­ platz zusammen mit einem Experten des Eidgenössischen Starkstromin- spektorats. Deren Befund werde durch die Eindeutigkeit des Brandherds, das Brandbild sowie Zeugenaussagen ge­ stützt, heisst es in der Mittdilung. Beim Brand war ein unbewohntes Gebäude in der Oberältstadt vollstän­ dig zerstört worden. Auch ein Nach­ bargebäude wurde in Mitleidenschaft gezogen. Im Einsatz standen 220 Feu­ erwehrleute. 
Einsprachemöglichkeiten gegen Mobilfunkantennen ausgedehnt Entscheid des Bundesgerichts LAUSANNE: Der Kreis der An­ wohner, die gegen eine geplante MobilfUnkanlage Einsprache er­ heben können, ist erweitert worden. Entgegen der Auffas­ sung des Bundesamtes für Ener­ gie könnten gemäss einem Ent­ scheid des Bundesgerichts auch Menschen, die weiter als 100 Meter von einer geplanten An­ tenne wohnen, Einsprache erhe­ ben. Konkret hatte das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton Zug zu beurtei­ len. Zwischen Baar und Zug plant die Orange Communications AG auf ei­ nem Hochspannungsmasten der Elek­ trizitätswerke Zürich eine Mobilfunk- anlage. Das Bundesamt für Energie trat auf die Beschwerde von Anwoh­ nern nicht ein, weil diese mehr als 100 Meter von der geplanten Anlage ent­ fernt wohnten. Nachdem die Rekurs­ kommission des Eidgenössischen De­ partements fiir Umwelt, Verkehr, Ener­ gie und Kommunikation (UVEK) eine dagegen eingereichte Beschwerde ab­ gewiesen hatte, riefen die Anwohner das Bundesgericht an. 
Anwohner sind neu zur Einsprache gegen Mobilfunkanlagen berechtigt, wenn sie innerhalb eines Radius wohnen, wo die Strahlung maximal zehn Prozent des An­ lagegrenzwertes beträgt. (Bilder: Keystone) Weiterer Verdacht SPD-Spendenaffäre auch in Bochum? BOCHUM: Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es nach den Spendenaffären in Köln und Wuppertal einen weiteren Korrupti­ onsverdacht gegen einen ehemaligen kommunalen SPD-Spitzenpolitiker. Gegen den mittlerweile entlassenen Geschäftsführer der städtischen Woh­ nungsgesellschaft Recklinghausen, Pe­ ter Rausch, werde wegen Verdachts auf Bestechlichkeit ermittelt, teilte die Bochumer Staatsanwaltschaft am Frei­ tag mit. Rausch war auch Chef der SPD in der Stadt. Es gebe Anhaltspunkte, dass hier möglicherweise eine Untreue oder Be 
1 stechlichkeit im geschäftlichen Ver­ kehr vorliegen könnte, sagte der für Wirtschaftssachen zuständige Bochu­ mer Staatsanwalt Bernd Bieniossek. Partei nicht betroffen? Nach den Worten des SPD-Lan­ deschefs Harald Schartau betreffen die Ermittlungen in Recklinghausen nicht die Partei. Die Staatsanwaltschaft Bo­ chum wollte keine Angaben zu mögli­ chen Verbindungen der Ermittlungen in Recklinghausen mit der SPD in der Stadt machen. Nach einem Bericht der «Frankfurter Rundschau» wird Rausch vorgeworfen, REKLAME 
V.'.Ä; Harald Schortau: Die Ermittlungen be­ treffen nicht die Partei. als Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft an Baufirmen Aufträge vergeben zu haben, die ihm im Gegenzug sein Privathaus unent­ geltlich errichtet haben sollen. Nach Angaben des SPD-Stadtverbandes hatte Rausch auf Grund der Ermittlun­ gen bereits am Montag sein Parteiamt aufgegeben. 
LUZERN: Die beiden «Raser von Gel­ fingen» sollen wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung für sie­ ben und sechs Jahre ins Zuchthaus. Dies hat der Staatsanwalt am Freitag vor dem Kriminalgericht Luzern ver­ langt. Die Angeklagten, ein heute 23- jähriger Jugoslawe und ein heute 29- jähriger Mazedonier, hatten sich im September 1999 bei Gelfingen ein Autorennen geliefert. Der Jüngere überholte den Älteren mit Tempo 130 und verlor dabei die Herrschaft über seinen Wagen. Das Auto knallte gegen eine Mauer und wurde zurückgeschleudert. Dabei traf es auf dem Trottoir zwei Fuss­ gänger, ein 14-jähriges Mädchen und seinen 15-jährigen Cousin. Das Mädchen starb am Unfallort, der Knabe verschied im Spital. Der Un­ fallfahrer wurde sofort festgenom­ men. Verteidiger verlangten neue Richter Der eigentliche Prozess begann mit einer Verspätung von zweieinhalb Stunden. Grund für die Verzögerung waren Anträge der Verteidiger. Diese machten geltend, die richterliche Un­ abhängigkeit sei nicht gewährleistet. Die Verteidigung verlangte, dass Staatsanwalt und Richter ausgewech­ selt werden. Die Richter seien wegen 
Dessen I. öffentlich-rechtliche Abtei­ lung hat nun gemäss einem am Freitag in Lausanne veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Einsprachelegiti­ mation auf Grund einer modifizierten Berechnungsformel bestimmt wird. Danach ist ein Anwohner zur Einspra­ che berechtigt, wenn er in einem Radi­ us wohnt, innerhalb dem die Strah­ lung maximal zehn Prozent des Anla­ gegrenzwertes betragen kann. Da der Radius im konkreten Fall etwa 311 Me­ ter betrug und die Anwohner in einem Abstand von 190 beziehungsweise 290 Meter wohnen, sind sie entgegen der Auffassung der Bundesbehörden zur Beschwerde legitimiert. Daran ändert entgegen der Auffas­ sung der UVEK-Rekurskommission auch der Umstand nichts, dass im fraglichen Bereich wegen des Mittel­ wellensenders Beromünster ein erheb­ licher Grundpegel an nichtionisieren­ der Strahlung besteht. Laut Bundesge­ richt ist es verständlich, dass sich Menschen, die bereits den Strahlen ei­ nes Rundfunksenders ausgesetzt sind, gegen die Installation weiterer Quellen wehren und bei Neuinstallationen die strikte Einhaltung der gesetzlich vor­ geschriebenen Grenzwerte verlangen. der Berichterstattung in den Medien voreingenommen. Dem Staatsanwalt warfen sie vor, die Stimmung mit In­ terviews angeheizt zu haben. Das Gericht lehnte die Anträge nach einstündiger Beratung ab. Es gebe keinen Grund, Richter und Staatsanwalt auszuwechseln. Zudem hätten die Anträge zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden sollen. Prozess mit Präjudizcharakter Das Spezielle am Prozess ist, dass auf mehrfache eventualvorsätzliche Tötung geklagt wurde. Die Raser hät­ ten den Unfall mit einem tödlichen Ausgang in Kauf genommen, erklärte der Staatsanwalt. Eventualvorsätzlich handelt, wer das strafbare Ereignis zwar nicht an­ strebt, dessen Eintritt aber für mög­ lich hält und in Kauf nimmt. Für die­ ses Delikt sieht das Gesetz mindestens fünf Jahre Zuchthaus vor. Die Verteidigung bestritt den Vor­ wurf der eventualvorsätzlichen Tö­ tung. Für den Haupttäter, für den der Sta^Jpmwalt sieben Jahre Zuchthaus und einen Landesverweis von fünf Jahren forderte, plädierte sie auf fahrlässige Tötung und eine bedingte Haft von 18 Monaten./; Für den zweiten Angeklagten, der laut Staatsanwalt sechs Jahre ins Zuchthaus soll, verlangte die Vertei­ digung einen Freispruch. Dalai Lama wei­ ser als der Papst HAMBURG: Papst Johannes Paul II. steht bei seinen deutschen Schäfchen in Sachen Weisheit nicht sehr hoch im Kurs: 37 Prozent der Katholiken be­ scheinigten nicht dem eigenen Kirchen­ oberhaupt, sondern dem Dalai Lama am meisten Weisheit. Dies ist das Er­ gebnis einer Umfrage, wie das Maga­ zin «Geo Wissen» am Freitag aus sei­ nem Heft zum Thema «Erkenntnis, Weisheit und Spiritualität» berichtete. 
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Schaan: Samstag 16. März 2002 20.00 Uhr Liechtensteiner VOLKSBLATT
	        

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