Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG Freitag, 15. März 2002 
3 Ja zur «Vaduzer Konvention» Landtag stimmt neuem EFTA-Abkommen einhellig zu - Sonderlösungen mit der Schweiz Der Landtag hat gestern dem neuen EFTA-Übereinkommen, der so genannten «Vaduzer Konvention», einhellig seine Zustimmung erteilt. Bestandteil des Abkommens ist auch „ein Protokoll, das die wichtigsten Grundsätze des Personenver­ kehrs zwischen der Schweiz und Liechtenstein regelt. Schweize­ rische Staatsangehörige sollen danach den EWR-Bürgern gleichgestellt werden. Manfred Olir i Mitte 1999 hatten die EFTA-Mitglied- staatcn (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) beschlossen, das Übereinkommen von 1960 zur Errich­ tung der Europäischen Freihandelsas­ soziation (EFTA) zu revidieren, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit in­ tensivieren zu können. Die angestrebte Verbesserung 
der Kooperation sollte insbesondere dem Stand der Beziehun­ gen zwischen der 
Schweiz und der EU entsprechen. Schliesslich sollte den Entwicklungen auf der Ebene des mul­ tilateralen Handels, 
vor allem im Rah­ men der Welthandelsorganisation (WTO), Rechnung getragen werden. «Vaduzer Konvention» Die Verhandlungen konnten im April 2001 im Wesentlichen abge­ schlossen werden. Zwei Bereiche, der Schutz des geistigen Eigentums und die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein, bedurften vertiefter Abklärungen, die anfangs Juni 2001 zum Abschluss gebracht werden konnten. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte schliesslich am 21. Juni 2001 in Vaduz. Auf Vor­ schlag Norwegens wird die Überein­ kunft seither als «Vaduzer Konvention» bezeichnet. Sie stellt unter anderem die vertraglichen Beziehungen zwi­ schen der Schweiz und -den übrigen EFTA-Staaten auf ein Niveau, das mit jenem der zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen vergleichbar ist. Der FBP-Abgeordnete Jürgen Zech Der Landtag hat gestern eine Abän­ derung.des Gesetzes über den Ver­ kehr mit Arzneimitteln im Europäi­ schen Wirtschaftsraum einhellig ; genehmigt. Die Vorlage, regelt vor . allem die Voraussetzungen und das Verfahren für das Inverkehrbringen .von Arzneimitteln in Liechtenstein durch das. zentralisierte Genehmi­ gungsverfahren, an dem die Eu­ ropäische Agentur für die Beurtei­ lung von Arzneimitteln (EMEA) [ massgeblich beteiligt ist. Weitere wird das gegenseitige Anerken­ nungsverfahren* von Genehmigun- : gen an das aktuelle Prozedere der ; europäischen Ziilassungsbehörden •angepasst. Dabei werden die Ge­ nehmigungen filr ein Arzneimittel Lin.einem Mitgliedstaat von den zu- I; ständigen Behörden der. anderen Mitgliedstaaten, . sofern keine | schwerwiegende Gründe dagegen ; sprechen, anerkannt. - : Mit dem Gesetz über den Verkehr ; mit Arzneimitteln im Europäischen ; Wirtschaftsraum wurde das EWR- . Recht im Bereich der Arzneimittel | umgesetzt.,Das EWR-Arzneimittei- &ge$;etz schuf eine parallele Rege- | lung zum Interkantonalen Konkor- ; dat und zu den. Regelungen des I Zollvertrags für das Inverkehrbriri- |gen von Heilmitteln in Liechten­ stein. Durch das In-Kraft-Treten [des abgeänderten Gesetzes sind ; keine personellen und. finanziellen j Auswirkungen für das Land zu er-, warten. 
Jürgen Zech, FBP-Abgeordneter:«Das neue EFTA-Übereinkommen stellt ein mo­ dernes Instrument dar, das den aktuellen Bedürfnissen der internationalen Wirt­ schaftsbeziehungen in angemessener Weise Rechnung trägt.» (Bild: P. Trümmer) wertete gestern das neue Übereinkom­ men als modernes Instrument, das den aktuellen Bedürfnissen der internatio­ nalen Wirtschaftsbeziehungen in an­ gemessener Weise Rechnung trage. Die EFTA-Staaten rechnen mit einem In- Kraft-Treten im Mai 2002. Gleichbehandlung der Schweizer mit EWR-Bürgern Das Freizügigkeitsabkommen zwi­ schen der Schweiz und der EU wird praktisch unverändert auf die EFTA- Staaten ausgedehnt; für die Beziehun­ gen zwischen Liechtenstein. und der Schweiz gilt jedoch ein besonderes Protokoll. Darin wird vereinbart, dass Liechtenstein auf die schweizerischen Staatsangehörigen die Gleichbehand­ lung mit den EWR-Staatsangehörigen gemäss der Sonderlösung, die für un­ ser Land im Rahmen des EWR gilt, zur Anwendung bringt. Die Schweiz wen­ det auf Liechtenstein die Regeln des 
Freizügigkeitsabkommens gemäss neuem EFTA-Übereinkommen an. Die weiteren Verhandlungen werden in zwei Phasen ablaufen. Die erste Phase In einer ersten Phase, die bis ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Über­ einkommens dauert, soll die Gleichbe­ handlung der bereits im anderen Ver­ tragsstaat wohnhaften Staatsan­ gehörigen umgesetzt sein. Damit ver­ bunden sind auch gewisse Gesetzesan­ passungen. Weiters wird in dieser ers­ ten Phase der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr im Bereich des Gewerbes geregelt, da es hier fiir liech­ tensteinische Unternehmen öfters Schwierigkeiten gab und gibt. Laut Re­ gierungschef Otmar Hasler handelt es sich vor allem um bewilligungstechni­ sche Aspekte. Zwischen der Eidgenossenschaft, gewissen Kantonen und den Gemein­den 
der Bezirke Werdenberg und Sar­ gans einerseits und Liechtenstein an­ dererseits besteht seit Anfang 1995 ei­ ne gemeinsame Erklärung, die insbe­ sondere für die Gleichbehandlung beidseitiger Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte felevant ist und auch künftig im bilateralen Verhältnis noch Bedeutung 
hat. Die zweite Phase Die zweite Phase betrifft laüt Regie­ rung die Einführung der Gleichstellung schweizerischer Staatsangehöriger mit EWR-Bürgern ohne Wohnsitz in Liech­ tenstein sowie die Gleichstellung liech­ tensteinischer Staatsbürger mit den EU-/EFTÄ-Bürgem ohne Wohnsitz in der Schweiz. Konkrete Regelungen sol­ len frühestens zwei, spätestens drei Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen EFTA-Abkommens in Kraft treten. Die Regelungen betreffen im We­ sentlichen die Grenzgänger, die grenz­ überschreitende dauernde Geschäfts­ tätigkeit bzw. die geschäftliche Nieder­ lassung und den Zuzug bzw. die Wohnsitznahme. Nachdem Liechten­ stein der Schweiz ein Modell analog der EWR-Sonderlösung gewähren wird, ist für den Zuzug von einer Höchstzahl auszugehen. Das Kontin­ gent wird sich laut Otmar Hasler vo­ raussichtlich zwischen 10 und 20-Be­ willigungen bewegen. Die Schweiz wird hingegen nach Ablauf der Über­ gangsfrist für den Inländervorrang liechtensteinischen Staatsangehörigen die volle Freizügigkeit gewähren. Unterm Strich positiv Landtagsvizepräsident Peter Wolff (VU) stimmte - nach einigen bohren­ den Fragen - mit dem Regierungschef überein, dass das Abkommen wichtig . für Liechtenstein und unterm Strich ..auch positiv sei. Er würde sich aber wünschen, dass die Regierung offener werde und auch die Unannehmlichkei­ ten, die mit solchen Vereinbarungen nun einmal verbunden seien, deutli­ cher kommuniziere. Auch die VU-Ab- geordnete Ingrid . Hassler-Gerner wünschte sich eine bessere Aufklärung über die innerstaatlichen Regelungen bzw. rechtlichen Auswirkungen. Starke Position der Kirche Beantwortung einer kleinen Anfrage zum Thema Religionsunterricht Die Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck beantwortete ges­ tern im Landtag die kleine Anfrage der VU-Abgeordneten Ingrid Hassler und des FL-Abgeordneten Paul Vogt, zum Thema Religionsunterricht. Im Mai 2000 
hat Erzbischof Wolfgang Haas der Regierung Frick einen Ent­ wurf für eine Vereinbarung zwischen dem Erzbistum und dem Fürstentum Liechtenstein bezüglich dem katholi­ schen Religionsunterricht an den öf­ fentlichen Schulen im Fürstentum Liechtenstein vorgelegt. Unter dem Re­ gierungsrat Norbert Marxer haben die Gespräche mit dem Erzbistum begon­ nen und als erstes Ergebnis dieser Ge­ spräche konnte an der Oberstufe des liechtensteinischen Gymnasiums mit Beginn dieses Schuljahres das konfes­ sionsneutrale Fach Religion und Kul­ tur als Wahlpflichtfach, neben dem konfessionellen Unterricht (katholisch und evangelisch) eingeführt werden. Im Dezember 2001 
habe ich die Ge­ spräche mit dem Erzbischof aufge­ nommen und im Februar dieses Jahres weitergeführt. In Bezug auf die weiter­ führenden Schulen ist eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass auch bei der Sekundarstufe I das Fach Reli­ gion und Kultur neben dem konfessio­ nellen Religionsunterricht eingeführt werden soll. Die Vereinbarung zwi­ schen der Regierung und der römisch- katholischen Kirche ist in der Endre­ daktion. Nach Ansicht der Regierung handelt.es sich bei der in Ausarbeitung 
befindlichen Vorlage um einen so ge­ nannten verwaltungsrechtlichen Ver-' trag, mit dem die Durchführung des Religionsunterrichts auf der Basis der geltenden Verfassungs- und Gesetzes­ lage zwischen dem Erzbistum und der Regierung geregelt wird. Da es sich hier im weitesten Sinne um Gesetzes­ vollzug handelt, wird die Vereinbarung auf Ebene der Exekutive abgeschlos­ sen. Der Landtag wäre demgegenüber selbstredend im Falle des Abschlusses eines Konkordates mit dem Heiligen Stuhl zu begrüssen, da es sich' bei ei­ nem Konkordat um einen völkerrecht­ lichen Vertrag handeln würde; Die An­ stellung der katholischen Lehrkräfte auf Gemeindeebene ist Sache der Ge­ meinden. Die Religionslehrkräfte an den Primarschulen sind vollumfänglich von den Gemeinden angestellt und fal­ len unter das Lehrerdienstgesetz. Aus diesem Grund hat die Regierung bereits die Vorsteher über den bisherigen Ver­ lauf der Gespräche mit dem Erzbischof .. inforiniert. Es wurde vereinbart, dass der Vorsteherkonferenz der Vereinba­ rungsentwurf unterbreitet wird, sobald eine Einigung zwischen Regierung und Erzbistum erzielt worden ist. Lehrkräfte für den katholischen Religionsunter­ richt an den Sekundärschulen werden vom Land angestellt Voraussetzung für eine Anstellung ist neben der fachspe- zifisehen Ausbildung die Lehrbefugnis durch das Erzbistum. Die Kirche hat entsprechend der liechtensteinischen Gesetzgebung bezüglich der inhaltli-. chen Ausgestaltung, der Auswähl der 
Lehrmittel und bezüglich der Auswahl der Lehrkräfte eine sehr starke Position inne. ' Situation in der Primarschule Zur Ausrichtung des Religionsun­ terrichtes an den Primarschulen ist zu sagen, dass am konfessionellen Religi­ onsunterricht festgehalten werden soll. Die Hinführung zu deh Sakra­ menten im Rahmen des Religionsun­ terrichtes hat sich bewährt und wird von einem Grossteil der Eltern begrüsst Eine solche Beibehaltung des katholi­ schen Religionsunterrichtes bedeutet aber, wie oben aufgeführt, dass die Kirche eine starke Position inne hat. Der Regierung ist es wichtig zu beton­ ten, dass sie hier Verpflichtungen und Verantwortungen bezüglich des Reli­ gionsunterrichts an den Primarschu­ len entsprechend den gesetzlichen Be­ stimmungen und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auch weiterhin nachkommen will. Dies drückt sich darin aus, dass die Regierung bezüg­ lich Inspektionen, ' Beratungen . und Weiterbildungen ihre Möglichkeiten den Gemeinden auch in Zukunft zur Verfügung stellt/Der Religionsunter­ richt auf Primarschulebene liegt in der Autonomie der Gemeinden. Der Staat kann für die Gemeinden keine Vereinbarung mit dem Erzbistum schiiessen. Einen Religionsunterricht gibt es, sowohl an den Primarschulen. als auch an den Sekundärschulen, für evangelische Schülerinnen und Schüler. 
-Die 
März-Sitzung des Ländtages imüberblick ©Die Protokolle der Landtagssit­ zungen vom November 2001, vom Dezember 2001, der Sonder­ sitzung im Dezember 2001 und der Eröffnungssitzung vom Feb­ ruar 
2002 wurden ohne Einwände genehmigt. ©Die Abänderung des Gesetzes über die nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen an die Ge­ meinden, die auf eine Initiative der FBP-Fraktion zurückgeht, wurde mit 13 zu 11 Stimmen ver­ abschiedet. ©Die VU-Interpellation betreffend die Zukunftsperspektiven für die . Oberschule wurde an die Regie­ rung überwiesen. • ©Die VU-Interpellation betreffend das Öffentliche Aüftragswesen wurde an die Regierung überwie­ sen. © Die VU-Interpellation betreffend- die Stiftung «Image Liechten­ stein» und Liechtenstein-Portal wurde an die Regierung überwie­ sen. © Die Petition der Stiftung Sozial­ fonds für das Gewerbe betreffend die Verbeisserung der Altersleis- tungen aus der Pensionskasse für die «Eintrittsgeneration» wurde «zur geeigneten Verfügung» an die Regierung überwiesen.' © Der Bericht und Antrag über die Subventiönierung von Elektro- fahrrädern und Elektroscootern wurde in 1. Lesung behandelt. © Die letzten Nachtragskredite in Gesamthöhe von 10,2 Mio. Fran­ ken zu Lasten der Verwaltungs­ rechnung 2001 wurden mit 13 Stimmen genehmigt. . ©Die ersten beiden Nachtragskre­ dite zu Lasten der Verwaltungs­ rechnung 2002 in Höhe von insgesamt 72 000 Franken wur­ den einhellig genehmigt. © Das Datenschutzgesetz wurde in . 2. Lesung behandelt und einhellig verabschiedet. Der Schaffung einer neuen Stelle (Datenschutz­ beauftragter) wurde zugestimmt. ©Das Gesetz über die;Stabsstelle FIU sowie die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wurden in 2. Lesung behandelt und ein­ hellig verabschiedet. © Die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimit- ... teln im EWR wurde in 2. Lesung .behandelt und einhellig verab­ schiedet. . © Dem; neuen EFTA-Abkommen («Vaduzer Konvention») vom 21. Juni 2001 wurde einhellig die Zu­ stimmung erteilt. © Der Bericht der Europarats-Dele- . gation über die Session 2001 wurde zur Kenntnis genommen. ©Die Einbürgerungen von Frau Nguyen Sengmany aus Schaan, Herrn Nguyen Van Tal aus Bal­ zers sowie von Frau Evelyne Sa- watzki aus Schaan wurden vom Landtag.gutgeheissen. © Die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (neu:. Designge­ setz) und zur Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Ge­ setzbuches vom 1. Juni 1811 wur­ de in 1. Lesung behandelt. ©Das Gesetz über den Verbrau­ cherschutz bei Vertragsabschlüs- sen im Fernabsatz wurde in. 1. Le­ sung behandelt. © Die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB (Arbeitsvertragsrecht und Be­ triebsübergang) wurde in 1. Le­ sung behandelt. © Als neuer Landtagssekretär, wur­ de einhellig Josef Hilti aus Rüg­ gell bestellt. Der bisherige stv. Landtagssekretär tritt auf Anfang Juli 2002 die Nachfolge von Wil­ fried Kindli.aus Triesen an. . ' ^ © Die insgesamt 21 kleinen Anfra­ gen wurden gestern Abend zum Abschluss der März-Sitzung durch die Regieningsmitglieder beantwortet. : •
	        

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