Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOIKSBLATT 
INLAND Freitag, 
1. März 2002 
3 Regierungsrat Ernst Walch zum Little Big One-Kredit: Signalwirkung für Kulturförderung «Die Chance einer Förderung ist für jeden Verein sicher grösser, wenn diese konsequente Hal­ tung der Regierung durch einen positiven 
Äbstimmungsent- scheid akzeptiert wird», sagt Regierungsrat Ernst Walch eine Woche vor der Abstimmung über den Landesbeitrag für das Musikfestival «The Little Big One». Mit Ernst Walch sprach Martih Frommelt VOLKSBLATT: Herr Reglerungsrat, im FBP-Landesvorstand haben Sie erklärt, dass gerade Personen, die In Vereinen und Verbänden tätig sind, im eigenen Interesse nicht ge­ gen, sondern für den LBO-Kredit stimmen müssten: Warum? Ernst Walch: Es erstaunt mich schon, wenn diese Chance von Ver­ einskreisen nicht erkannt wird. Klar, diese Diskussion über die Verteilung von Subventionen und. Unterstüt­ zungsbeiträgen an Vereine ist natür­ lich immer ein Thema. Hier aber gibt die Regierung ein klares Signal, dass sie eine gute Sache angemessen unter­ stützen will! Deshalb erstaunt es mich schon, wenn jetzt verschiedentlich kri­ tisiert wird, dass der Betrag zu hoch sei. Unsere Regierung will Schwer­ punkte setzen, .also weg vom 
Giess- Ein Signal für Kultur und Sport kannenprinzip zu einer gezielten För­ derung, welche der Bedeutung dieses Anlasses gerecht wird. Mit diesem Kre­ ditantrag setzt 
die Regierung ein Sig­ nal, das alle, die in Kultur öder Sport tätig sind, ermutigen sollte. Sollte das Volk hier nein sagen, dann muss die Regierung zur Kenntnis nehmen, dass man eher kleine Beiträge und keine 
gezielte Förderung will. Die Regierung wird dann berücksichtigen müssen, dass man diese Konsequenz in der' Kulturförderung.nicht haben will. Was nielnen Sie damit konkret? Dass/eine Förderung von kulturellen Anlässen und Vereinen dann eben nur im Ansatz gewünscht wird, nicht aber um die jeweiligen Bedürfnisse abzu­ decken. Wenn die Regierung etwas für unterstützungswürdig erachtet, dann soll diese Unterstützung angemessen sein. In diesem konkreten Fall ist eine Subventionierung von 25 Prozent si­ cherlich nicht übertrieben, wenn man • 25 Prozent sind angemessen sich vor Augen führt, dass verschiede­ ne Vereine oft über.50 Prozent ihrer Leistungen subventioniert erhalten. Musikvereine etwa werden auf vielfäl-,, tige Weise öffentlich unterstützt, sei es bei der Anschaffung von Uniformen, Zurverfügungstellung von Vereinslo­ kalen, Musikschul-Ausbildungsbeihil- fen sowie zusätzliche indirekte und di­ rekte Beiträge. Inwi6fern ist diese Abstimmung eine Chance für Vereine? •- •Die Chance einer Förderung ist für jeden Verein sicher grösser, wenn die­ se konsequente Haltung der Regierung durch einen positiven Abstimmungs­ entscheid akzeptiert wird. Von daher hoffe ich, dass Vereinsverantwortliche diese Kulturförderungspolitik unter­ stützen, weil sie von einer konsequen­ ten Gründhaltung geprägt ist. Das Referendumskomitee Ist aber der Meinung, dass die 250 000 Franken für das Musikfestival nicht massvoll sind... Die Regierung ist da klar anderer Meinung. Wenn man das Little Big One als dieses Musikfestival der letz­ ten Jahre haben will, dann ist dieser 
*Unsere Regierung will Schwerpunkte setzen, also weg vom Giesskannenprinzip zu einer gezielten Förderung»: Regkrungsrat Ernst Walch. Betrag klar massvoll. Wenn man frei­ lich «nur» ein Dorffest haben, will, dann ist es zu viel Geld. Der grosse ße- suchererfolg und der höhe Bekannt- heitsgrad des Festivals zeigen, dass es einem Bedürfnis unserer Bevölkerung entspricht. Und genau deshalb will es die Regierung auch konsequent unter­ stützen und es nicht mit einem Lip­ penbekenntnis bewenden lassen. Geht es bei dieser Abstimmung um das Prinzip oder nur um das Geld? Es ist eine zwiespältige Argumenta­ tion der Gegner: Es gehe ihnen nur um die Höhe des Betrages, nicht aber um den Anlass Selbst; wenn man aber we­ niger Geld zur Verfügung stellt, dann ist das Konzept kaputt. Es geht nicht um Giesskannenvergabung, sondern um eine klare Lebenschance für dieses 
etablierte Musikfestival. Einfach ein kleiner Beitrag wäre zuviel zum Ster­ ben, aber zu wenig zum Leben.. Pas Geld ist an eine Leistungsvereinbarung und klare Rahmenbedingtingen ge­ bunden. Trotzdem bleibt genügend Spielraum für Eigeninitiative, die sich • in diesem Rahmen bewegen muss. Was würde ein Nein bei der Abstim­ mung allenfalls bedeuten? Dann müsste die Regierung über die Bücher gehen und diese Art von 
kon- Was passiert bei-einem Nein? kreter und überlebenswichtiger Sub­ ventionierung hinterfragen, insbeson­dere 
natürlich auch die Höhe .der Subr ventionsbeiträge. Mari würde sich fra­ gen müssen, ob ein Subventionssatz von 25 Prozent zu hoch wäre. Man stelle sich beispielsweise das Theater am Kirchplatz vor, das In einem we­ sentlich höheren Bereich subventio­ niert wird. Wenn das Volk diese Kul­ turforderungspolitik nicht will, dann müssen wir diese Politik hinterfragen und möglicherweise -Veränderungen vornehmen. Dann aber muss man kon- sequenterw'eise quer durch die ver­ schiedensten Bereiche sparen. Es wäre falsch, 
dann allein bei der Kultur zu kürzen. Das würde vor allem dem 
1 Ide­ alismus der vielen im kulturellen Be­ reich Tätigen nicht gerecht Erachten Sie diesen Landesbeitrag für das Uttle Big One nicht als eine Art Präjudiz, durch den andere Orga­ nisatoren beim Staat In Zukunft auch einen derartigen Förderungs­ beiträg geltend machen können? Es geht, wie bereits gesagt, um eine angemessene Unterstützung für einen bestens bekannten und anerkannten Grossanlass in Liechtenstein. Wichtig erscheint mir zu. bedenken, dass hier nicht jemand eine gute Idee hatte und Kein Präjudiz damit einfach zum Staat ging, um Gel­ der zu bekommen. Hier wurden neun Jahre Aufbauarbeit und viel privates Geld in eine mittlerweile: bestens be­ kannte Marke investiert. Jetzt hat der Staat die einmalige Möglichkeit, in dieses interessante Projekt einzustei­ gen, das in unserer Region tief veran­ kert ist und in den venchiedensten Al­ terskreisen geschätzt wird. Gäbe es das Little Big One. nicht, dann müsste man es erfinden I Jetzt hat der Staat die Möglichkeit, hier in einem gewachse­ nen Unternehmen etwas beizutragen. Natürlich kostet das Geld, aber dieses Geld ist eine absolut angemessene^ In­ vestition für Land und Bevölkerung. • Nachtruhe gilt neu von 23.00 bis 6.00 Uhr Neue «Polizeistunden-Verordnung» tritt heute in Kraft - Alleinige Verantwortung bei Gemeinden Heute Freitag tritt die «Verordnung über die Öffnungszeiten von gastge- werblichen Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe» in Kraft. Für Bewilli­ gungen und Kontrollen sind danach nun die Gemeindebehörden alleine, zuständig. Die Nachtruhe gilt neu von 23.00 bis 6.00 Uhr. Manfred Öliri Die neue Verordnung zielt insbesonde­ re darauf ab, die Verantwortung so­ wohl für die Erteilung der Bewilligun­ gen als auch für die Kontrolle zu deren Einhaltung den Gemeindevorstehern bzw. dem Bürgermeister zu übertra­ gen. Die Zuständigkeiten in diesem Be­ reich waren bislang auf Land und Gemeinden aufgeteilt, was zu einer unbefriedigenden Situation geführt hat. Während die Bewilligungen für Polizeistunden-Verlängerungen bisher vom Land (Regierungskanzlei) ausge­ stellt wurden; fiel die Kontrolle über die Einhaltung der Polizeistunde in den VieräntwöftungsbeTeicHTierjewei- ligen Gemeinde. Nachtruhe ab 23.00 Uhr Gemäss der neuen Verordnung gilt sowohl für öffentliche als aiich für pri­ vate Veranstaltungen. und Versamm- . lungen sowie für gastgewerbliche Be­ triebe künftig die Nachtruhe von 23.00 (bisher 22.00) bis 6.00 Uhr. Dies trifft auch für die umliegenden und in den Verantwortungsbereich des Veranstal- ' ters fallenden Anlagen zu. Der Ge­ meindevorsteher kann auf begründe­tes 
Gesuch hin Ausnahmen bewilligen. Ebenfalls kann er inskünftig auf be­ gründetes Ansuchen hin verlängerte Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben bewilligen. Diesbezüglich haben sich die Gemeinden auf einheit­ liche Gebührensätze verständigt: Die Gebühr beträgt 50 Franken für eine Einzelverlängerungi 500 Franken pro Monat oder 3000 Franken pro Jahr für eine Daüerverlängerung. Die Bewilli­ gung kann nötigenfalls mit gewissen Auflagen versehen werden. Ohne Ber willigung können gastgewerbliche Be­ triebe am Freitag und Samstag bis 1.00 Uhr sowie an den anderen Tagen bis 
24.00 Uhr offen halten. Die Einzelheiten zur Verordnung werden von den Gemeinden in geson­ derten Reglementen geregelt. Besondere Tage An folgenden Tagen sind keine Ver­ längerungen der Öffnungszeiten für gastgewerbliche Betriebe oder öffentli­ che Veranstaltungen möglich: Oster­ sonntag, Pfingstsonntag, Fronleich­ nam, Heiligabend, Weihnachten (25. Dezember), am Vorabend von Karfrei­ tag, Karsamstag, Allerheiligen und 
Al­ lerseelen sowie an Tagen, an welchen die Regierung Landestrauer-anordnet. Nach der neuen Verordnung, die heute in Kraß tritt, gilt sowohlßr gastgewerb­ liche Betriebe als auch ßr öffentliche und private Veranstaltungen die Nachtru­ he von 23.00 bls.$.00 Uhr.' ... ' "Y. * 
Andererseits sind die Öffnungs­ bzw. Schlusszeiten von Gästgewerbe­ betrieben und öffentlichen Veranstal­ tungen an folgenden Tagen aufgeho­ ben (Freinächte): Staatsfeiertag, Sil­ vester, die Tage vom Schmutzigen Donnerstag bis zum Fasnachtsmontag 
sowie am Vorabend der Gemeinde- und Landeskilbe. Die neue Verordnung wurde auf- gruhd der Ergebnisse eines Verriehm- lassungsverfahrens erarbeitet, in dem sich die Gemeinden als Hauptbetroffe-, ne durchwegs positiv geäussert hatten. te gpföM? i©3äj©©sc 9 db 
• Nokia 3330 » 500 SMS gratis! ® CHF 14,90 Grundgebühr *0el Abschlüst elne»L00K-12-Mon«t»-Vsrtnje».SöUng»Vo(nt reicht Infoimationon zu LOOKund zumlferif beb LOOK-Team.c/oVIAG EuroPlatform AG, Neugröt ?,FL.9496 Balzen Hermann Quadorer, Eschneretrasss 5, FL-9494 Schaan NSgele Capaul, Landstrasso 382, FL*9495Tri086n Weitere Infos zu Ljc^mc 
: Tel.00423-78 ?8 000 lnfo@look.ll www.look.il f.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.