Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

4 Montag, 25. Februar 2002 
LAND UND LEUTE Liechtensteiner VOLKSBLATT * 
r TODESANZEIGE Wenn ich tot bin, singt mir ein schönes Lied. Bin nicht gern gegangen. Ging nur, weiVs geschieht. Sagt mir etwas nach, Macht kein grosses Wort. Haltet was ich liebe, gut an unserem Ort. 
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1 $; • . B •0 Josef Vogt 7. Juli 1935-24. Februar 2002 
Traurig nehmen wir Abschied von meinem herzensguten Mann, unserem lieben Papa, Ehni, Bruder, Götte und Schwager Er hat uns nach langer und schwerer Krankheit für immer verlassen. Sein Leben war Liebe, Güte und Arbeit. Gott möge ihm dafür danken. Er bleibt uns allen für immer unvergessen. Balzers, Triesenberg. Neumarkt i.d. Opf.. 24."Februar 2002 In tiefer Trauer: - Traudl Vogt-Schlierf Marcus und Gertrud Vogt mit Julia und Xenia Siegrid und Helmut Schmid Marianne Biirzle mit Familie Irma Vogt-Burgmeier mit Familie An erwandte und Freunde Der liebe Verstorbene ist in der FriedFiofskapellc aufgebahrt; Totengedenken heute Montag. 25. 2. und Dienstag 26. 2. jeweils um 19.30 Uhr. Der Trauergottesdienst mit anschliessender Beerdigung findet am Mittwoch. 27. Februar 2002 um 9 Uhr in Balzers statt. 
«Verfassungsinitiative hat ihr Ziel verfehlt!» Forum: Aus dem Votum des Abg. Johannes Matt (FBP) vom 22. November 2000 Am 8./10. März 2002 findet eine Volksabstimmung über die Initiative zur Abänderung von Art. 20 der Ver­ fassung (Verkehrswesen) statt. Der gleiche Verfassungstext - damals lanciert von drei Abgeordneten - scheiterte in der Landtagssitzung •vom 22. November 2000, weil er das nötige Quorum von 19 Stimmen (oder drei Vierteln der anwesenden Volksvertreter) nicht erreichte. Der damalige Landtagspräsident Dr. Peter WolfT stellte wörtlich 
fest: «Damit ist die Vorlage gescheitert, da sie das nötige Drei-Viertel-Mehr nicht er­ reicht hat. Das Geschäft ist damit be­ endet.» Die Aktion Verkehrslösung Fürstentum Liechtenstein (AVFL) zi­ tiert nachstehend aus Voten aus dem öffentlichen Landtagsprotokoll von Abgeordneten beider Parteien, die der Verfassungsinitiative Verkehr schon damals kritisch gegenüber­ standen. Der damalige FBP-Abgeordnete Johannes Matt im Landtag: Die Begründung meiner Ablehnung will ich in folgenden Punkten zusam­ menfassen: Anstelle von Verfassungsdiskussio­ nen brauchen wir in der Verkehrspoli­ tik Lösungsvorschläge. Die Verfassungsinitiative hat ihr Ziel verfehlt. Die Expertengutachten bestätigen die in der Eintretensdebatte vorge­ brachten Einwände. Die heutige Verfassungsbestimmung ist zukunftsorientiert. Der Änderungs­ vorschlag der Regierung löst kein ein­ ziges Problem. Ich bin für Taten statt Worte. Gegen «fromme Wünsche» Ich stelle fest, dass aus der Verfas­ sungsinitiative etwas vollständig an­ deres geworden ist als die initiative 
beabsichtigt hat. Der ursprüngliche Vorstoss der drei Initianten verlangte, in der Verfassung sei festzuschreiben, dass die Transitstrassenkapazität nicht mehr erhöht werden darf. Im Vor­ schlag der Regierung ist nur eine Soll- Bestimmung daraus geworden. Die Initianten haben damit ihr Ziel der Li­ mitierung verfehlt. Unsere Verfassung soll nicht mit den frommen Wünschen angereichert werden. Ich wünsche mir in der Verfassung Prägnanz und Be­ schränkung auf Grundsätzliches. Wir brauchen Lösungsvorschläge Wir brauchen Lösungsvorschläge, keine Verfassungsdiskussion: An der heutigen Verfassung liegt es nicht, dass wir auf Landesebene verkehrspo­ litischen Stillstand haben. Diese ver­ kehrspolitische Agonie sollte nicht mit juristischem und fundamentalisti­ schem Schattenboxen auf Verfas- sungsebenc verdeckt werden." Gegen internationales Recht Der Experte der Regierung, Prof. Lendi, weist darauf hin, dass es sich bei der von den Initianten verlangten Festschreibung der Tränsitkapazität um eine Verbotsnorm handelt, einen Rechtsgrundsatz, der nicht nur die Ge­ richte beschäftigen wird, sondern auch im Widerspruch zum internationalen Recht steht. Die heutige Verfassungsformu­ lierung genügt Die heutige Verfassungsbestimmung lässt alt dies auch zu, was nun auf­ grund des vorliegenden Antrages in der Verfassung Eingang finden soll. Die Stellungnahme der Regierung hat mich bestärkt in der Auffassung, dass die heutige Verfassungsformulierung absolut genügt. Die in der Verfassung enthaltene Grundsatzbestimmung bil­ det die Basis für eine zeitgemässe, zu­kunftsorientierte 
und nachhaltige Ver­ kehrspolitik. Vorschlag löst kein einziges Problem Die vorgeschlagene Verfassungsän­ derung löst kein einziges Problem. Be­ richt und Antrag der Regierung be­ stätigen, dass es sich bei der von den drei Abgeordneten eingebrachten Ver­ fassungsinitiative um einen wenig re­ flektieren Hüftschuss handelt, der aus juristischen Gründen und letztlich aus politischen Gründen nicht praktikabel ist. Ich frage mich nun, warum auf «Teufel komm raus« eine Verfassungs­ änderung vorgenommen werden muss, wenn es diese gar nicht braucht? Taten statt Worte Die Bürgerinnen und Bürger wün­ schen sich nun nicht derartige Verfas­ sungsdiskussionen. Sie erwarten zu Recht, dass die vcrkehrspolitische Agonie endlich überwunden wird, dass etwas getan wird. Die jahrelange Pha­ se des Beobachtcns sollte endlich übergeführt werden in die Phase der Planung, der Diskussion, der Weichen­ stellung und der Realisierung. Dazu kann der vorliegende Bericht und An­ trag überhaupt nichts beitragen. So weit meine Begründung zur Ableh­ nung der beantragten Vcrfassungser- gänzting. Aktion Verkchrslösung Fürstentum Liechtenstein Sdioxd 1 •.. Unter der Rubrik «Forum» veröffent­ lichen wir Zuschriften und Beiträge von Verbänden, Vereinen, Aktionen und Institutionen. Das «Forum» drückt aus, dass die in den Beiträgen geäusserten Meinungen nicht. mit der Haltung der Zeitung Überein­ stimmen müssen. fothfleiitiBfl Ä 
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