Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
INLAND Mittwoch, 13. Februar 2002 
3 Mehr Rechte für Konsumenten Regierung will Konsumentenschutz stärken - kommt Verbraucherschutzorganisation? Die Regierung hat ein Konsu- raentenschutzgesetz in die Ver­ nehmlassung geschickt. Darin sollen erstmals die Rechte der Konsumenten in Liechtenstein genau festgehalten werden. Auch wäre es denkbar, dass über kurz oder lang eine Ver­ braucherschutzorganisation entstehen könnte. Doris Mcic r Angeregt wurde dieses Gesetz durch ein Postulat von einigen Lnndtngabge- ordneten. Laut Martin Meyer, Mitar­ beiter der Regierung, beinhaltet das Gesetz drei Hauptpunkte. Der erste be­ zieht sich auf besondere Bestimmun­ gen für Verträge zwischen Unterneh­ men und Verbrauchern. Darin geregelt wird beispielsweise das Rücktritts- recht. Wenn also ein Verbraucher sei­ ne Vertragserklärung weder in den Ge- schiiftsräumlichkeiten des Unterneh­ mers noch bei einem auf einer Messe oder einem Markt benutzen Stand ab­ gegeben hat, so kann der von seinem Vertrag zurücktreten. Dieses Recht be­ steht auch dann, wenn der Unterneh­ mer oder ein Mitarbeiter den Verbrau­ cher im Rahmen einer Werbefahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung in die Geschäftsräumlichkeiten bringt. Die­ ses Rücktrittsrecht wird aber in weite­ ren Artikeln noch eingeschränkt und genauer geregelt. Vertragliche Garantien Zudem soll die Garantieleistung aufgewertet werden. Wenn sich also ein Unternehmer gegenüber dem Ver­ braucher verpflichtet, bei 
Mangelhaf-In 
Zukunft sollen Konsumenten in Liechtenstein besser geschützt werden. Die Regierung hat diesbezüglich ein umfassen­ des Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. tigkeit den verkauften Gegenstand zu 
Verbandsklage und ergänzende verbessern, auszutauschen oder den 
Bestimmungen Kaufpreis zurückzuerstatten, dann ist der Unternehmer an die Zusagen der 
Bestimmungen geregelt werden. Da­ rin sind beispielsweise Bestimmungen über Pauschalreisen festgelegt. Des Das zweite Hauptstück des Geset- weiteren wird das Gesetz gegen den Garantieerklärung gebunden. In ei- zes beinhaltet die Regelung über die unlauteren Wettbewerb abgeändert, nem weiteren Absatz wird festgchal- Verbandsklage, insbesondere den ten. dass die Garantie dem Verbrau- Unterlassungsanspruch beziehungs­ cher auf sein Verlangen schriftlich be- weise die Klageberechtigung. Im 
Meilenstein Die Schaffung eines Konsumenten- kannt zu geben ist. dritten Hauptstück sollen ergänzende 
Schutzgesetzes im Fürstentum 
Liech­tenstein 
bildet einen Meilenstein im Bemühen um die Einführung eines wirksamen Verbraucherschutzes. Da­ mit sollen erstmals diese Anliegen im Zivilrecht umfassend, also losgelöst von einzelnen Spezialgebieten gere­ gelt werden. Der Konsumentenschutz ist eigent­ lich sehr jung. Die wirtschaftliche Ent­ wicklung und der technische Fort­ schritt haben aber dazu geführt, dass immer mehr Konsumenten Schutzan- liegen geltend machten. Der entschei­ dende Anstoss im Bereich des Konsu- mentenschutzes gab der Beitritt zum EWR. Das EWR-Abkommen verweist verschiedentlich auf den konsumen­ tenschutz, so zum BeispieJ in den Be­ reichen Wettbewerb, Lebensmittel oder Produktehaftpflicht. Es soll ein möglichst schrankenfreier Markt exis­ tieren, der den Verbrauchern hin­ sichtlich Preise und Auswahl an }Va- ren und Dienstleistungen Vorteile bringen soll. Konsumentenschutz^ Organisation? Laut Martin Meyer nimmt die Regie­ rung diesen Bericht zum Anlass, ver­ schiedene Varianten in Diskussion zu stellen. So wäre es beispielsweise denkbar, Verbraucherschutzcinrich- tungen zu schaffen, welche den Kon­ sumenten die nötige Unterstützung, Vertretung, Information oder Sicher­ heit zukommen lassen könnten. Aller­ dings hätten Erfahrungen 
im Ausland gezeigt, dass es schwierig sei, Verbrau­ cher zu organisieren. Trotzdem seien inzwischen in sehr vielen Ländern entsprechende Organisationen' ent­ standen, heisst es im Vernehmlas- sungsbericht. Staatsanwaltschafts-Praktikum Das Rechtsanwälte-Gesetz soll abgeändert werden Das für die Rcchtsanwaltsprüfung nötige sechsmonatige Praktikum soll neu auch bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden können. Dement­ sprechend soll das Gesetz über die Rechtsanwälte abgeändert werden. Martin Frömmel t Wer zur Rcchtsanwaltsprüfung zuge­ lassen werden will, muss eine zwei­ jährige praktische Tätigkeit nachwei­ sen können, davon eine sechsmonati­ ge Mindestausbildung bei liechtenstei­ nischen Gerichten. Um diese Ausbil­ dung attraktiver zu gestalten und ver­ mehrt liechtensteinische Juristen an­ zusprechen. soll für das Gerichtsprak­ tikum neu auch ein Einsatz bei der Staatsanwaltschaft möglich sein re­ spektive als Praktikum anerkannt wer­ den. Wie die Regierung in ihrem Ver- nehmlassungsbericht schreibt, ent­ spricht dies nicht zuletzt einem mehr­ fach von Gerichtspraktikanten geäus­ serten Wunsch. Ausländische Staatsanwälte Im Jahre 2000 hat die Regierung fünf (grösstenteils befristete) Stellen bei der Staatsanwaltschaft durch Aus­ länder besetzt, weil keine liechtenstei­ nische Staatsangehörigen mit entspre­ chender Ausbildung zur Verfügung standen. «Es ist aber das Ziel der Re­ gierung, mittelfristig wieder vermehrt liechtensteinische Staatsangehörige bei der Staatsanwaltschaft zu beschäf-Das 
für die Rechtsanwaltsprüfung nötige sechsmonatige Praktikum soll neu auch bei der Staatsanwaltschaft gemacht werden können. tigen. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn eine entsprechende Ausbil­ dung angeboten wird», so die. Regie­ rung in ihrem Vernehmlassungsbe- richt. Gestiegener Arbeitsanfall Da bei der Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren vor allem durch auf­wendige 
und komplexe Wirtschafts- strafsachen ein erheblich erhöhter Ar­ beitsanfall festzustellen ist, ist nach Auffassung der Regierung der derzeiti­ ge Personalbestand bei der Staatsan­ waltschaft (Leitender Staatsanwalt so­ wie 
5,5 Staatsanwälte) zur Bewälti­ gung der anstehenden Aufgaben auch weiterhin erforderlich. REKLAME 
Arbeitsämter arbeiten enger zusammen Bodenseekonferenz gründet Arbeitsgruppe Die Arbeitsämter rund um den Bo­ densee wollen enger zusammenar­ beiten. Die Internationale Bodensee­ konferenz (IBK) hat eine entspre­ chende Arbeitsgruppe gegründet, wie sie am Dienstag mitteilte. Ziel ist ein .transparenter Arbeitsmarkt. Bereits bisher sei in loser Förm grenz­ überschreitend . zusammengearbeitet worden, heisst es in der Mitteilung. Mit der Ratifizierung der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz seien nun die Voraussetzun­ gen für eine Öffnung und Vereinheitli­ chung des Arbeitsmarkts gegeben. Die neu gegründete Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt der IBK soll als institu­ tioneller Rahmen für eine engere grenz­ überschreitende Zusammenarbeit dienen. Mitglieder sind die Arbeitsäm­ ter der Kantone AI, AR, SH, SG, TG und ZH, die Arbeitsämter der deut­ schert Städte Konstanz, Ravensburg und Kempten, das liechtensteinische Amt für Volkswirtschaft und der Ar- beitsmarktservice Vorarlberg. Die Zusammenarbeit mit Institutio­ nen benachbarter Regionen soll mög­ lich sein. Das Amt für Industrie, Ge­ werbe und Arbeit des Kantons Graubünden ist bereits in die Arbeits­ gruppe eingebunden. Bodensee-Stellenmarkt Mit der Arbeitsgruppe soll ein den ganzen Bodenseeraum umfassender Austausch von offenen Stellen und Verkehrsinitiative immen auch Sie am 3 0. Mär? mit JA. tlvkomitee „Verkehrs* ik mit Zukunft" • 
Die Initiative betrachtet den Verkehr aus, allen notwendigen \ Blickwinkeln." , PaulKfndlje;:; 
„Damit beim Verkehrsproblem die Interessen der Umwelt berüdc- sichtigt werden." Claudia Schächte 
„Lebenswerte.- . Lebensräume ^ sind liebenswerte Lebensräüme."; Robert Allgäuer 
Die Arbeitsämter rund um den Boden­ see wollen enger zusammenarbeiten. Stellensuchenden möglich werden. Ziel sei, einen eigentlichen Bodensee- Stellenmarkt zu schaffen, heisst es Weiter. Zugangsbarrieren für Stellen­ suchende aus den verschiedenen Re­ gionen sollen beseitigt werden. Zudem sollen Informationen über die Entwicklung des Arbeitsmarkts ausgetauscht und Informationsnetz- Werke 
aufgebaut werden. Es gehe um arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen sowie Angebote und Möglich-, keiten der beruflichen Aus- und Wei­ terbildung. Die Entwicklung grenz­ überschreitender . Bildungsangebote kann unterstutzt werden. Längerfristig soll , eine «EURES Bo­ densee» (European Employment Ser­ vices) entstehen. Ein entsprechendes Gesuch sei in Brüssel bereits-einge­ reicht worden, heisst es in der Mittei­ lung. In einer EURES wären neben den Arbeitsämtern auch die Sozialpartner vertreten. Ein ständiges. Sekretariat • wäre vorgesehen. Damit könnte der Bodenseeraum ins EWR-Koordina- .tionsnetz der Arbeitsverwaltungen eingefügt werden. . cl
	        

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