Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Land und Leute 
Montag, 14. Februar 2000 7 
Sandkastenspielchen 
oder Verkehrsplanung? 
Eine Stellungnahme der Freien Liste 
Der Abstellplatz für SO Lastwagen 
am Zollamt Tisis steht in direktem 
Zusammenhang mit dem Letzetunnel - 
falsch, sagt der Regierungschef Der 
Abstellplatz bedeutet eine Attrakti 
vitätssteigerung des Zollamtes und 
führt zu einem Konzentrationseffekt 
und zu Mehrverkehr - falsch, sagt der 
Regierungschef. Es werden Informa 
tionen zurückgehalten und hinten her 
um Absprachen und Vorentscheidun 
gen getroffen - falsch sagt der Regie 
rungschef. Die erneute Packelei mit 
Gorbach verrät die Interessen der Un 
terländer Bevölkerung - falsch sagt der 
Regierungschef. Der Regierungschef 
ist der Chef, dass er falsch liegen könn 
te, ist nicht drin. Und wer das Gegenteil 
behauptet, der bastelt an einem Feind 
bild. 
Gorbachs alte Letzetunnelpläne 
Am 1. Dezember 1997 legte Gorbach 
der Liechtensteinischen Regierung Plä 
ne des LKW-Abstellplatzes vor. In Tat 
und Wahrheit waren es gar keine Pläne 
des Abstellplatzes. Was da auf dem 
Tisch lag, waren die Variantenstudien 
W1 und W2 zum geplanten Letzetun 
nel. Und bei beiden war der heute zur 
Diskussion stehende und von der Re 
gierung unterstützte Abstellplatz als in 
tegrierter Bestandteil des Letzetunnels 
eingezeichnet. Gorbach hatte es nicht 
einmal für notwendig befunden, für den 
Abstellplatz separate Pläne anfertigen 
zu lassen. Ja, er war so unverfroren, und 
hielt der Regierung genau dieselben 
Pläne unter die Nase, die er zwei Jahre 
zuvor der damaligen Regierungsrätin 
Cornelia Gassner mit der gleichen Ab 
sicht vorgelegt hatte. Diese hatte den 
Zusammenhang zwischen Letzetunnel 
und Abstellplatz rasch erkannt und eine 
liechtensteinische Beteiligung bzw. Zu 
stimmung rundweg abgelehnt. 
Ohne Stauraum für LKW wird 
der Letzetunnel zum Fiasko 
Es gibt keinen Zusammenhang zwi 
schen Letzetunnel und Abstellplatz, 
Liechtenstein Bus 
Vergabebekanntmachung 
Public notification ofaward 
über die Vergabe des Linienverkehrs und Sonderformen des Linienverkehrs im Fürstentum 
Liechtenstein und seinen Grenzregionen im offenen Verfahren. 
about the placing ofpublic transport in the Principality ofLiechtenstein and the 
nearer region in open procedure. 
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), LGB1. 1998 Nr. 135, wird folgender Dienst- 
leistungsauftrag bekannt gemacht. 
01. Auftraggeber / ordering 
party: 
02. Auftragsgegenstand / 
subject of contract: 
03. Ausfuhrungsort 
04. Rechts- und 
Verwaltungsvorschriften 
05. Teilangebote 
06. Änderungsvorschläge 
07. Dauer des Auftrages 
08. Aus- und Eingabe der 
Ausschreibungsunterlagen / 
Distribution and receipt of 
tender documents: 
09. Offertöffnung 
10. Sicherheiten 
11. Zahlungsbedingungen 
12. Rechtsforin des OfFertstellers 
13. Anforderungen an den 
OfFertsteller 
14. Bindefiist 
15. Bewertungskriterien 
16. WTO/GPA-Übereinkommen / 
WTO/GPA-agreemrnt! 
17. Sonstige Angaben 
18. Absendungs- und 
Eingangsdatum) 
Liechtenstein Bus Anstalt (LBA), Städtle 17, FL-9490 Vaduz 
Tel. +423 237 66 99; Fax. +423 237 66 98; e-mail: verkehr@lba.li 
Fahraufträge im öffentlichen Linienverkehr (aktuell 2'100'000 km) und 
Schülerverkehr (aktuell 85'000 km) / Operating contracts in public 
transport (actually 2'lOO'OOO km) andschool transport (actually 85'000 km). 
CPV-Referenz Nr. 60114000-0,60113100-4,60112200-8 
Fürstentum Liechtenstein und angrenzende Gebiete in der Schweiz und Österreich. 
Die Auftragserteilung setzt eine Gcwerbebewilligung gemäss Gewerbegesetz, 
LBG1.1970 Nr. 21, und Genehmigung zum Beruf des Personenkraftverkehrsunterneh- 
mers gemäss der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrs 
unternehmers, LBG1. 1998 Nr. 181, voraus. Die Auftragserteilung setzt im weiteren die Lizenz 
gemäss Verordnung (EWG) Nr. 648/92 vom März 1992 für den grenzüberschreitenden gewerbli 
chen Personenverkehr mit Kraftomnibussen voraus. Name und Qualifikation verantwortlicher 
Personen sind anzugeben. 
Teilangebote sind nicht zugelassen. 
Nebenangebote Uber alternative Leistungen oder Änderungswünsche sind nur zusätz 
lich zum Hauptangebot zugelassen. 
Die Dauer des Auftrages beträgt 10 Jahre mit Beginn Sommer 2001. 
Liechtenstein Bus Anstalt (LBA), Städtle 17, FL-9490 Vaduz 
Tel. +423 237 66 99; Fax. +423 237 66 98; e-mail: verkehr@lba.li Offertabgabe 
in Deutscher Sprache bis 14.04.2000 17.00 Uhr (Poststempel bei spätestem Eingang 
am 17.04.2000) / Submission of offers in German languageat 14.04.2000 17.00 o' clock (Dateof 
postmark with latest receipt on 17.04.2000) 
Das Anforderungsschreiben zur Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen muss den Namen 
der Organisation, den Namen der verantwortlichen Person sowie die genaue Anschrift der Orga 
nisation enthalten. Für die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen ist weiters der Nachweis 
über die Überweisung von CHF 5'000.-, zahlbar auf das Konto der Liechtenstein Bus Anstalt, 
Nr. 194.059.32 bei der Liechtensteinischen Landesbank AG in Vaduz, Bankleitzahl 8800, mit 
dem Vermerk „Liechtenstein Bus", beizubringen. Diese Schutzgebühr wird nach der fristgerech 
ten Einreichung einer ordnungsgemässen und kompletten Offerte zurückerstattet. / Written re- 
quests to send the tender documents shall include the name of the Organisation, the name of the person 
in charge, and the precise address ofthe Organisation. Applicants shall pay an protection fee of CHF 
5 '000. - and enclose the voucher of money transfer in favour of the Liechtenstein Bus Anstalt, Account 
No. 194.059.32, at Liechtensteinische Landesbank AG (bank routing code: 8800) in Vaduz, Liech 
tenstein to their request. The transfer shall include the Statement "Liechtenstein Bus". The protection fee 
will be retumed by reeeivingan correctly and comptete offer in time. 
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. 
Der Offertsteller muss als Erfüllungsgarantie eine Bankgarantie in der Höhe von CHF 300'000.- 
stellen, die mindestens bis zum 31.12.2002 terminiert ist. 
Gemäss Ausschreibungsunterlagen 
Grundsätzlich offen. Bietergemeinschaften müssen einen Ansprechpartner und Bevollmächtigten 
verbindlich nennen, welcher auch in Vertretung der Bietergemeinschaft die Ausschreibungsunter 
lagen anfordert. Bietergemeinschaften müssen bis zur Betriebsaufnahme eine juristische Person 
gründen. 
Gemäss Ausschreibungsunterlagen. 
Das Angebot ist für den Offertsteller bis zum 31.12.2000 bindend. 
Gemäss Ausschreibungsunterlagen. 
Dieser Auftrag fällt unter das WTO/GPA-Übereinkommen / Tins contract is subject to the 
WTO/GPA-agreement. 
Keine. 
Am 14. Februar 2000 an das/beim Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft. 
Vaduz, den 14. Februar 2000 
Liechtenstein Bus Anstalt 
Bei der geplanten LKW-Parkierung beim Zollamt Schaanwald-Tisis gehen die 
Meinungen weit auseinander. (Archivbild) 
sagt der Regierungschef. Falsch! Sämtli 
che Variantenstudien zum Letzetunnel, 
und es sind nicht weniger als zwölf, se 
hen einen grossflächigen Abstellplatz 
auf der Westseite des Tbnnelportals als 
Pufferzone vor. Die Notwendigkeit ei 
nes solchen Stauraums leuchtet in An 
betracht des durch den Letzetunnel 
verursachten und von der ETH pro 
gnostizierten Mehrverkehrs in der 
Grössenordnung von 30 bis 50 Prozent 
auch Nichtverkehrsexperten ein. Auch 
Gorbach und Sausgruber haben begrif 
fen, dass der Letzetunnel ohne Stau 
raum für LKWs und ohne leistungsfähi 
ge Abnehmerstrassen auf liechtenstei 
nischem Gebiet zum Fiasko wird. Lan 
deshauptmann Sausgruber hat 1993 in 
der Antwort auf eine kleine Anfrage im 
Vorarlberger Landtag unverblümt fest 
gestellt: «Für die Bereitstellung der not 
wendigen LKW-Abstellplätze sind 
Lösungen im Nahbereich der Hinnel- 
portale zu untersuchen.» 
Wieso wird ein Abstellplatz in die 
Landschaft gemogelt? 
Alle haben es also begriffen, sogar je 
ne, die seit Jahren versuchen, mit dem 
Märchen «Kleine Umfahrung» ein 
Loch in den Berg zu lügen. Doch wieso 
wissen unsere Regierung und unser 
Tiefbauamt noch nichts davon? Wieso 
werden Transitspangen getarnt als Er 
satzstrassen von einer Grenze zur ande 
ren mitten durchs Riet als Lösung unse 
rer Verkehrsprobleme verkauft? Wa 
rum werden private Planspiele der 
Fuhrmannlobbyisten Günther Wohl- 
wend und Hanno Konrad mit staatli 
chen Geldern mitfinanziert? Wieso 
werden Abstellplätze für Lastwagen als 
Entlastung der geplagten Bevölkerung 
und als Verbesserung der Umwelt- und 
Wohnqualität gehandelt? 
Weil in den Hinterstuben Druck aus 
geübt wird von Einzelinteressen und 
Firmen wie Hilti und Hilcona, denen 
am Gemeinwohl wenig, an ihrem Profit 
aber alles gelegen ist. Weil die Regie 
rung vor diesen Lobbies kuscht, diese 
auch zu den grossen Geldgebern der 
VU zählen. Weil Verkehrsminister Nor 
bert Marxer die Durchsetzungskraft 
fehlt, die Verkehrspolitik neu auszu 
richten, obwohl er die Fakten kennt. 
Weil es dem Tiefbauamt und dessen 
Leiter Johann Ott an Kompetenz und 
Sensibilität für eine zeitgemässe Ver 
kehrspolitik fehlt und sie bei jeder Ge- 
iegenheit im In- und Ausland für den 
Letzetunnel und den weiteren Ausbau 
des Strassennetzes das Wort reden, ganz 
im Stil einer Verkehrspolitik der 60er 
und 70er Jahre. 
Die Freie Liste wehrt sich entschie 
den gegen den weiteren Ausbau des 
Zollamtes Schaanwald. Keinen Fran 
ken und keinen Quadratmeter Boden 
aus Liechtenstein für einen LKW-Ab 
stellplatz und eine weitere Aufblähung 
des Zollamtes in Schaanwald. Dafür 
stehen wir ein, notfalls per Referen 
dum! Freie Liste 
Leserbrief 
Abstellplätze oder 
Abfertigungsplätze? 
In einem am Samstag in den Landes 
zeitungen veröffentlichten Brief an den 
Vorsteher und den Gemeinderat von 
Mauren nimmt Regierungschef Mario 
Frick nochmals Stellung zum geplan 
ten LKW-Abstellplatz beim Zollamt 
Schaanwald - und schiesst den Vogel 
mit seinen Äusserungen an der Presse 
konferenz vom 8. Februar 2000 end 
gültig ab! 
War bisher bei diesem Projekt von 
maximal 40 LKW-Abstellplätzen die 
Rede gewesen, so redet er in seinem Brief 
nun plötzlich von 40 Abfertigungsplät 
zen und einer geplanten Erweiterung des 
Amtsplatzes. Zitat: «Beim zur Prüfung 
vorliegenden Vorschlag zur Ausgestal 
tung einer Erweiterung des Amtsplatzes 
beim Zollamt Schaanwald-Tisis handelt 
es sich um maximal 40 LKW-Abferti- 
gungsplätze». 40 neue Abfertigungsplät 
ze, und da soll es zu keiner Attrakti 
vitätssteigerung und Beschleunigung der 
Abfertigung kommen? Der Regierungs 
chefscheint zu wissen wovon er spricht. 
Weiss er das wirklich!? Einer, der wirk 
lich weiss wovon er spricht, der es als 
seine Pflicht ansieht, den Volkswillen 
ernst zu nehmen und umzusetzen, der 
sich in dieser Sache um die Fakten küm 
mert und die Besorgnisse der Bevölke 
rung ernst nimmt ist Vorsteher Johannes 
Kaiser von Mauren. Als einziger Unter 
länder Vorsteher hat er bisher klar Stel 
lung bezogen. Für seinen energischen 
Einsatz im Interesse der Bevölkerung 
des ganzen Liechtensteiner Unterlandes 
wird Vorsteher Johannes Kaiser vom 
Regierungschef oberlehrerhaft abquali 
fiziert, seine Aussagen werden öffentlich 
als falsch erklärt und es wird ihm unter 
stellt, lediglich aus persönlichen Moti 
ven parteipolitische Feindbilder zu pfle 
gen. 
Das ist also unser Regierungschef! Es 
ist ein Affront gegen die Bewohnerinnen 
und Bewohner von Mauren-Schaan 
wald, wenn die berechtigten Beßrchtun- 
gen einer Gemeinde kategorisch als 
falsch erklärt werden und ihre Vertreter 
öffentlich derart abgekanzelt werden. 
Ich frage mich, ob man dem Regierungs 
chef in dieser Sache nach wie vor sein 
Vertrauen schenken kann und darf, da er 
offensichtlich wissentlich gegen das 
Wohl eines Grossteils der Liechtenstei 
ner Bevölkerung handelt. 
Martha Dettwiler-Batliner, 
Gemeinderätin Freie Liste, Mauren
	        

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