Liechtensteiner Volksblatt
Land und Leute
Montag, 14. Februar 2000 7
Sandkastenspielchen
oder Verkehrsplanung?
Eine Stellungnahme der Freien Liste
Der Abstellplatz für SO Lastwagen
am Zollamt Tisis steht in direktem
Zusammenhang mit dem Letzetunnel -
falsch, sagt der Regierungschef Der
Abstellplatz bedeutet eine Attrakti
vitätssteigerung des Zollamtes und
führt zu einem Konzentrationseffekt
und zu Mehrverkehr - falsch, sagt der
Regierungschef. Es werden Informa
tionen zurückgehalten und hinten her
um Absprachen und Vorentscheidun
gen getroffen - falsch sagt der Regie
rungschef. Die erneute Packelei mit
Gorbach verrät die Interessen der Un
terländer Bevölkerung - falsch sagt der
Regierungschef. Der Regierungschef
ist der Chef, dass er falsch liegen könn
te, ist nicht drin. Und wer das Gegenteil
behauptet, der bastelt an einem Feind
bild.
Gorbachs alte Letzetunnelpläne
Am 1. Dezember 1997 legte Gorbach
der Liechtensteinischen Regierung Plä
ne des LKW-Abstellplatzes vor. In Tat
und Wahrheit waren es gar keine Pläne
des Abstellplatzes. Was da auf dem
Tisch lag, waren die Variantenstudien
W1 und W2 zum geplanten Letzetun
nel. Und bei beiden war der heute zur
Diskussion stehende und von der Re
gierung unterstützte Abstellplatz als in
tegrierter Bestandteil des Letzetunnels
eingezeichnet. Gorbach hatte es nicht
einmal für notwendig befunden, für den
Abstellplatz separate Pläne anfertigen
zu lassen. Ja, er war so unverfroren, und
hielt der Regierung genau dieselben
Pläne unter die Nase, die er zwei Jahre
zuvor der damaligen Regierungsrätin
Cornelia Gassner mit der gleichen Ab
sicht vorgelegt hatte. Diese hatte den
Zusammenhang zwischen Letzetunnel
und Abstellplatz rasch erkannt und eine
liechtensteinische Beteiligung bzw. Zu
stimmung rundweg abgelehnt.
Ohne Stauraum für LKW wird
der Letzetunnel zum Fiasko
Es gibt keinen Zusammenhang zwi
schen Letzetunnel und Abstellplatz,
Liechtenstein Bus
Vergabebekanntmachung
Public notification ofaward
über die Vergabe des Linienverkehrs und Sonderformen des Linienverkehrs im Fürstentum
Liechtenstein und seinen Grenzregionen im offenen Verfahren.
about the placing ofpublic transport in the Principality ofLiechtenstein and the
nearer region in open procedure.
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), LGB1. 1998 Nr. 135, wird folgender Dienst-
leistungsauftrag bekannt gemacht.
01. Auftraggeber / ordering
party:
02. Auftragsgegenstand /
subject of contract:
03. Ausfuhrungsort
04. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
05. Teilangebote
06. Änderungsvorschläge
07. Dauer des Auftrages
08. Aus- und Eingabe der
Ausschreibungsunterlagen /
Distribution and receipt of
tender documents:
09. Offertöffnung
10. Sicherheiten
11. Zahlungsbedingungen
12. Rechtsforin des OfFertstellers
13. Anforderungen an den
OfFertsteller
14. Bindefiist
15. Bewertungskriterien
16. WTO/GPA-Übereinkommen /
WTO/GPA-agreemrnt!
17. Sonstige Angaben
18. Absendungs- und
Eingangsdatum)
Liechtenstein Bus Anstalt (LBA), Städtle 17, FL-9490 Vaduz
Tel. +423 237 66 99; Fax. +423 237 66 98; e-mail: verkehr@lba.li
Fahraufträge im öffentlichen Linienverkehr (aktuell 2'100'000 km) und
Schülerverkehr (aktuell 85'000 km) / Operating contracts in public
transport (actually 2'lOO'OOO km) andschool transport (actually 85'000 km).
CPV-Referenz Nr. 60114000-0,60113100-4,60112200-8
Fürstentum Liechtenstein und angrenzende Gebiete in der Schweiz und Österreich.
Die Auftragserteilung setzt eine Gcwerbebewilligung gemäss Gewerbegesetz,
LBG1.1970 Nr. 21, und Genehmigung zum Beruf des Personenkraftverkehrsunterneh-
mers gemäss der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrs
unternehmers, LBG1. 1998 Nr. 181, voraus. Die Auftragserteilung setzt im weiteren die Lizenz
gemäss Verordnung (EWG) Nr. 648/92 vom März 1992 für den grenzüberschreitenden gewerbli
chen Personenverkehr mit Kraftomnibussen voraus. Name und Qualifikation verantwortlicher
Personen sind anzugeben.
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Nebenangebote Uber alternative Leistungen oder Änderungswünsche sind nur zusätz
lich zum Hauptangebot zugelassen.
Die Dauer des Auftrages beträgt 10 Jahre mit Beginn Sommer 2001.
Liechtenstein Bus Anstalt (LBA), Städtle 17, FL-9490 Vaduz
Tel. +423 237 66 99; Fax. +423 237 66 98; e-mail: verkehr@lba.li Offertabgabe
in Deutscher Sprache bis 14.04.2000 17.00 Uhr (Poststempel bei spätestem Eingang
am 17.04.2000) / Submission of offers in German languageat 14.04.2000 17.00 o' clock (Dateof
postmark with latest receipt on 17.04.2000)
Das Anforderungsschreiben zur Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen muss den Namen
der Organisation, den Namen der verantwortlichen Person sowie die genaue Anschrift der Orga
nisation enthalten. Für die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen ist weiters der Nachweis
über die Überweisung von CHF 5'000.-, zahlbar auf das Konto der Liechtenstein Bus Anstalt,
Nr. 194.059.32 bei der Liechtensteinischen Landesbank AG in Vaduz, Bankleitzahl 8800, mit
dem Vermerk „Liechtenstein Bus", beizubringen. Diese Schutzgebühr wird nach der fristgerech
ten Einreichung einer ordnungsgemässen und kompletten Offerte zurückerstattet. / Written re-
quests to send the tender documents shall include the name of the Organisation, the name of the person
in charge, and the precise address ofthe Organisation. Applicants shall pay an protection fee of CHF
5 '000. - and enclose the voucher of money transfer in favour of the Liechtenstein Bus Anstalt, Account
No. 194.059.32, at Liechtensteinische Landesbank AG (bank routing code: 8800) in Vaduz, Liech
tenstein to their request. The transfer shall include the Statement "Liechtenstein Bus". The protection fee
will be retumed by reeeivingan correctly and comptete offer in time.
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
Der Offertsteller muss als Erfüllungsgarantie eine Bankgarantie in der Höhe von CHF 300'000.-
stellen, die mindestens bis zum 31.12.2002 terminiert ist.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Grundsätzlich offen. Bietergemeinschaften müssen einen Ansprechpartner und Bevollmächtigten
verbindlich nennen, welcher auch in Vertretung der Bietergemeinschaft die Ausschreibungsunter
lagen anfordert. Bietergemeinschaften müssen bis zur Betriebsaufnahme eine juristische Person
gründen.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Das Angebot ist für den Offertsteller bis zum 31.12.2000 bindend.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Dieser Auftrag fällt unter das WTO/GPA-Übereinkommen / Tins contract is subject to the
WTO/GPA-agreement.
Keine.
Am 14. Februar 2000 an das/beim Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft.
Vaduz, den 14. Februar 2000
Liechtenstein Bus Anstalt
Bei der geplanten LKW-Parkierung beim Zollamt Schaanwald-Tisis gehen die
Meinungen weit auseinander. (Archivbild)
sagt der Regierungschef. Falsch! Sämtli
che Variantenstudien zum Letzetunnel,
und es sind nicht weniger als zwölf, se
hen einen grossflächigen Abstellplatz
auf der Westseite des Tbnnelportals als
Pufferzone vor. Die Notwendigkeit ei
nes solchen Stauraums leuchtet in An
betracht des durch den Letzetunnel
verursachten und von der ETH pro
gnostizierten Mehrverkehrs in der
Grössenordnung von 30 bis 50 Prozent
auch Nichtverkehrsexperten ein. Auch
Gorbach und Sausgruber haben begrif
fen, dass der Letzetunnel ohne Stau
raum für LKWs und ohne leistungsfähi
ge Abnehmerstrassen auf liechtenstei
nischem Gebiet zum Fiasko wird. Lan
deshauptmann Sausgruber hat 1993 in
der Antwort auf eine kleine Anfrage im
Vorarlberger Landtag unverblümt fest
gestellt: «Für die Bereitstellung der not
wendigen LKW-Abstellplätze sind
Lösungen im Nahbereich der Hinnel-
portale zu untersuchen.»
Wieso wird ein Abstellplatz in die
Landschaft gemogelt?
Alle haben es also begriffen, sogar je
ne, die seit Jahren versuchen, mit dem
Märchen «Kleine Umfahrung» ein
Loch in den Berg zu lügen. Doch wieso
wissen unsere Regierung und unser
Tiefbauamt noch nichts davon? Wieso
werden Transitspangen getarnt als Er
satzstrassen von einer Grenze zur ande
ren mitten durchs Riet als Lösung unse
rer Verkehrsprobleme verkauft? Wa
rum werden private Planspiele der
Fuhrmannlobbyisten Günther Wohl-
wend und Hanno Konrad mit staatli
chen Geldern mitfinanziert? Wieso
werden Abstellplätze für Lastwagen als
Entlastung der geplagten Bevölkerung
und als Verbesserung der Umwelt- und
Wohnqualität gehandelt?
Weil in den Hinterstuben Druck aus
geübt wird von Einzelinteressen und
Firmen wie Hilti und Hilcona, denen
am Gemeinwohl wenig, an ihrem Profit
aber alles gelegen ist. Weil die Regie
rung vor diesen Lobbies kuscht, diese
auch zu den grossen Geldgebern der
VU zählen. Weil Verkehrsminister Nor
bert Marxer die Durchsetzungskraft
fehlt, die Verkehrspolitik neu auszu
richten, obwohl er die Fakten kennt.
Weil es dem Tiefbauamt und dessen
Leiter Johann Ott an Kompetenz und
Sensibilität für eine zeitgemässe Ver
kehrspolitik fehlt und sie bei jeder Ge-
iegenheit im In- und Ausland für den
Letzetunnel und den weiteren Ausbau
des Strassennetzes das Wort reden, ganz
im Stil einer Verkehrspolitik der 60er
und 70er Jahre.
Die Freie Liste wehrt sich entschie
den gegen den weiteren Ausbau des
Zollamtes Schaanwald. Keinen Fran
ken und keinen Quadratmeter Boden
aus Liechtenstein für einen LKW-Ab
stellplatz und eine weitere Aufblähung
des Zollamtes in Schaanwald. Dafür
stehen wir ein, notfalls per Referen
dum! Freie Liste
Leserbrief
Abstellplätze oder
Abfertigungsplätze?
In einem am Samstag in den Landes
zeitungen veröffentlichten Brief an den
Vorsteher und den Gemeinderat von
Mauren nimmt Regierungschef Mario
Frick nochmals Stellung zum geplan
ten LKW-Abstellplatz beim Zollamt
Schaanwald - und schiesst den Vogel
mit seinen Äusserungen an der Presse
konferenz vom 8. Februar 2000 end
gültig ab!
War bisher bei diesem Projekt von
maximal 40 LKW-Abstellplätzen die
Rede gewesen, so redet er in seinem Brief
nun plötzlich von 40 Abfertigungsplät
zen und einer geplanten Erweiterung des
Amtsplatzes. Zitat: «Beim zur Prüfung
vorliegenden Vorschlag zur Ausgestal
tung einer Erweiterung des Amtsplatzes
beim Zollamt Schaanwald-Tisis handelt
es sich um maximal 40 LKW-Abferti-
gungsplätze». 40 neue Abfertigungsplät
ze, und da soll es zu keiner Attrakti
vitätssteigerung und Beschleunigung der
Abfertigung kommen? Der Regierungs
chefscheint zu wissen wovon er spricht.
Weiss er das wirklich!? Einer, der wirk
lich weiss wovon er spricht, der es als
seine Pflicht ansieht, den Volkswillen
ernst zu nehmen und umzusetzen, der
sich in dieser Sache um die Fakten küm
mert und die Besorgnisse der Bevölke
rung ernst nimmt ist Vorsteher Johannes
Kaiser von Mauren. Als einziger Unter
länder Vorsteher hat er bisher klar Stel
lung bezogen. Für seinen energischen
Einsatz im Interesse der Bevölkerung
des ganzen Liechtensteiner Unterlandes
wird Vorsteher Johannes Kaiser vom
Regierungschef oberlehrerhaft abquali
fiziert, seine Aussagen werden öffentlich
als falsch erklärt und es wird ihm unter
stellt, lediglich aus persönlichen Moti
ven parteipolitische Feindbilder zu pfle
gen.
Das ist also unser Regierungschef! Es
ist ein Affront gegen die Bewohnerinnen
und Bewohner von Mauren-Schaan
wald, wenn die berechtigten Beßrchtun-
gen einer Gemeinde kategorisch als
falsch erklärt werden und ihre Vertreter
öffentlich derart abgekanzelt werden.
Ich frage mich, ob man dem Regierungs
chef in dieser Sache nach wie vor sein
Vertrauen schenken kann und darf, da er
offensichtlich wissentlich gegen das
Wohl eines Grossteils der Liechtenstei
ner Bevölkerung handelt.
Martha Dettwiler-Batliner,
Gemeinderätin Freie Liste, Mauren