6 Freitag, 22. Dezember 2000
INSERATE
Liechtensteiner VOLKSBLATT
Fürstentum
Liechtenstein
Amtliche Kundmachungen
Konkurslröff nungsed ikt
Besehtuss
Ko 2000.00204-20
S 149/96-31
1753 280
Über Antrag der Franz Trading AG, Parkstrasse 10, CH-9430 St. Margrethen, vertreten
durch Dr. Müller & Partner, Rechtsanwälte, 9494 Schaan, wurde über das Vermögen der
Firma
Limatex AG, 9491 Ruggell
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 59.12.2000 das Konkursverfahren
eröffnet.
Zum Masseverwalter wurde Dr. Norbert Seeger, Rechtsanwalt, Am Schrägen Weg 14,
9490 Vaduz, bestellt.
Alle Gläubiger der Firma Limatex AG, 9491 Ruggell, werden aufgefordert, ihre Forde
rungen unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung,
Klassen 1-4) bis längstens 14.03.2001 beim Masseverwalter Dr. Norbert Seeger, Rechts
anwalt, Am Schrägen Weg 14, 9490 Vaduz, anzumelden und zwar unter genauer ziffern-
mässiger Angabe der Forderungen und der geltend gemachten Zinsen.
Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz
lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten.
Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf
28.03.2001,11.00 Uhr, Verhandlungssaal 3 (Parterre)
beim Fürstlichen Landgericht, Vaduz, anberaumt. <
Alle Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaft
machung ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungs
anmeldung beigeschlossen wurden.
Die besondere Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der
wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen
Publikationsorganen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch
die öffentliche Bekanntmachung ein.
Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den
amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen.
Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie
im FL Öffentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen
Registern, in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlich-
machung des Tages der Konkurseröffnung anzumerken.
Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der
gleichen sind nur mit Zustimmung des Fürstlichen Landgerichtes, Vaduz, zu vollziehen.
Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des.
Art. 4 Abs. 2 KO. j i
Zur Nachricht:
Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbarep Frist von 14 Tagen ab Zustellung
das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht, Vaduz, zulässig. Der Rekurs ist
schriftlich in einfacher Ausfertigung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz einzubringen,
kann aber auch mündlich zu Protokoll erklärt werden. Er hat eine bestimmte Erklärung,
inwieweit der Beschluss angefochten wird, die ebenso bestimmte kurze Bezeichnung der
Gründe der Anfechtung (Rekursgründe), das tatsächliche Vorbringen und die Beweismittel,
durch welche die Wahrheit der Rekursgründe erwiesen werden kann, und die Erklärung,
ob die Aufhebung oder Abänderung des Beschlusses und gegebenenfalls welche bean
tragt werde (Rekursantrag) zu enthalten.
Vaduz, am 19. Dezember 2000
Fürstliches Landgericht
1752.280
1325.410
Grundbuch- und Öffentiichkeitsregister
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1072/25 folgende Firma eingetragen:
Wortlaut der Firma: HTO HowTradeOnline.com Establishment/
HTO HowTradeOnline.com Anstalt
Sitz: Nendeln
Datum der Gründung: 28. November 2000 >
Zweck: ■ jj
Durchführung von Schulungen im Bereich Börsenhandel; Handel mit EDV-Hard- und !
Software sowie sonstige Waren aller Art; Erbringung von Beratungs- und Vermittlungs- j
dienstleistungen; Übernahme von Vertretungen; Erwerb, Verwaltung und kommerzielle f
Verwertung von Patenten und Lizenzen. : |
Kapital: CHF 30000-, voll einbezahlt und nicht in Anteile zerlegt. ^
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder. ; l
■ t
Verwaltungsrat mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien: : t
Alexander Dobler, Dorfstrasse, A-6833 Fraxern *
Franz Tescari, Keltenstrasse 352, Nendeln f
__________________£
Geschäftsführer mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien:
Bernhard Kaufmann, Blumenstrasse 7c, A-6900 Bregenz
Firmazeichnung: bestimmt der Gründer.
Kundmachungen: mittels eingeschriebenem Brief oder durch eine FL-Zeitung.
Vaduz, am 6. Dezember 2000 • ^
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat in der Konkurssache über das Vermögen der Firma
Europa-Fleisch-Holding AG, in Konkurs, 9490 Vaduz, vertreten durch den Masseverwalter
Mag. iur. Karlheinz Konrad, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, über Nachweis der Schlussvertei
lung beschlossen:
1. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Europa-Fleisch-Holding
Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, zu S 149/96, wird gemäss Art 87 Abs 1 KO auf
gehoben.
2. Mag. iur. Karlheinz Konrad, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, wird als Masseverwalter
seines Amtes enthoben.
3. Die Löschung der Firma Europa-Fleisch-Holding Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz,
im Liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister, wird gemäss Art 91 Abs 2 KO
angeordnet.
Zur Nachricht:
Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbaren Frist von 14 Tagen ab Zustellung
das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht in Vaduz zulässig. Der Rekurs
kann beim Landgericht mündlich zu-Protokoll erklärt werden oder ist schriftlich in einem
Exemplar zu überreichen. Der Rekurs muss eine ausdrückliche oder durch deutlichen Hin
weis erkennbare Erklärung, ob gegen den ganzen Inhalt oder gegen welchen Teil des
angefochtenen Beschlusses Rekurs erhoben wird, die Bezeichnung der Rekursgründe der
Unangemessenheit oder Ungesetzlichkeit und die Rekursausführung und einen Rekurs
antrag auf Aufhebung oder Abänderung, gegebenenfalls welche Abänderung des ange
fochtenen Beschlusses enthalten.
Vaduz, 18. Dezember 2000
Fürstliches Landgericht
Landesgesetzblätter
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Am 22. Dezember 2000 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter
Nr. 279 Gesetz vom 26. Oktober 2000 über die Abänderung des Personen- und
Gesellschaftsrechts
Nr. 280 Finanzgesetz vom 23. November 2000 für das Jahr 2001
Nr. 281 Verordnung vom 19. Dezember 2000 zum Personen- und Gesellschafts
recht
Nr. 282 Verordnung vom 19. Dezember 2000 betreffend die Abänderung der
Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über
den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts, dem Wäppengesetz,
dem Gesetz betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in
Landesangelegenheiten und dem Personen- und Gesellschaftsrecht
Nr. 283 Verordnung vom 19. Dezember 2000 über die Stabsstelle Financial
Intelligence Unit (FlU-Verordnung)
Nr. 284 Verordnung vom 19. Dezember 2000 betreffend die Abänderung der
Verordnung über die Ausübun^der Fischerei und den Schutz der Fische
ausgegeben.
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Grundbuch- und .Öffentlichkeitsregister
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1072/8 folgende Firma eingetragen:
Wortlaut der Firma: RCT Trade & Consulting Aktiengesellschaft
Sitz: Mauren
Datum der Gründung: 4. Dezember 2000
Zweck: 1
Zweck der Gesellschaft ist:
Handel mit Waren aller Art; Erwerb, Verwaltung und kommerzielle Verwertung von Paten
ten, Lizenzen und anderen Schutzrechten; Übernahme von einschlägigen Vertretungen
sowie Vermittlung und Durchführung von entsprechenden Kommissions-, Kompensations
und Provisionsgeschäften; Werbung und Verkaufsförderung im Bereich Wirtschaft; Unter
nehmens- und Managementberatung (ausgenommen Anlage-, Finanz-, Wirtschafts-,
Steuer- und Rechtsberatung); Vermittlung von Geschäftskontakten; Übernahme und
Abwicklung von Handels-, Leasing-, Vertriebs- und Factoringgeschäften; Durchführung
und Organisation von Seminaren, Fachtagungen, Messen und Ausstellungen; Handel mit
sowie Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; sowie alle mit diesem Zweck direkt
oder indirekt im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die der Verwaltungsrat als im
Interesse der Gesellschaft gelegen erachtet.
Aktienkapital:
CHF 50 000-, eingeteilt in 500 voll einbezahlte Inhaberaktien zu je CHF 100-
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder.
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht
Walter Dalmonek, Bruggerstrasse 38, A-6973 Höchst, als Präsident und Geschäftsführer;
Jürgen Zech, Römerstrasse 206, Nendeln
Alfred J. Winkler, Oberfeldstrasse 41, A-5082 Grödig
Firmazeichnung: regelt der Verwaltungsrat.
Kundmachungen: erfolgen in gesetzlicher Form.
Vaduz, am 4. Dezember 2000
1315.340
öff entl ich keitsreg istera mt
1317.340
Öffentlichkeitsregisteramt