Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

6 Freitag, 22. Dezember 2000 
INSERATE 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
Fürstentum 
Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 
Konkurslröff nungsed ikt 
Besehtuss 
Ko 2000.00204-20 
S 149/96-31 
1753 280 
Über Antrag der Franz Trading AG, Parkstrasse 10, CH-9430 St. Margrethen, vertreten 
durch Dr. Müller & Partner, Rechtsanwälte, 9494 Schaan, wurde über das Vermögen der 
Firma 
Limatex AG, 9491 Ruggell 
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 59.12.2000 das Konkursverfahren 
eröffnet. 
Zum Masseverwalter wurde Dr. Norbert Seeger, Rechtsanwalt, Am Schrägen Weg 14, 
9490 Vaduz, bestellt. 
Alle Gläubiger der Firma Limatex AG, 9491 Ruggell, werden aufgefordert, ihre Forde 
rungen unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, 
Klassen 1-4) bis längstens 14.03.2001 beim Masseverwalter Dr. Norbert Seeger, Rechts 
anwalt, Am Schrägen Weg 14, 9490 Vaduz, anzumelden und zwar unter genauer ziffern- 
mässiger Angabe der Forderungen und der geltend gemachten Zinsen. 
Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz 
lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. 
Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf 
28.03.2001,11.00 Uhr, Verhandlungssaal 3 (Parterre) 
beim Fürstlichen Landgericht, Vaduz, anberaumt. < 
Alle Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur Glaubhaft 
machung ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungs 
anmeldung beigeschlossen wurden. 
Die besondere Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der 
wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen 
Publikationsorganen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch 
die öffentliche Bekanntmachung ein. 
Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahrens erfolgen in den 
amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen. 
Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie 
im FL Öffentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen 
Registern, in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlich- 
machung des Tages der Konkurseröffnung anzumerken. 
Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der 
gleichen sind nur mit Zustimmung des Fürstlichen Landgerichtes, Vaduz, zu vollziehen. 
Das Konkurseröffnungsedikt gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des. 
Art. 4 Abs. 2 KO. j i 
Zur Nachricht: 
Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbarep Frist von 14 Tagen ab Zustellung 
das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht, Vaduz, zulässig. Der Rekurs ist 
schriftlich in einfacher Ausfertigung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz einzubringen, 
kann aber auch mündlich zu Protokoll erklärt werden. Er hat eine bestimmte Erklärung, 
inwieweit der Beschluss angefochten wird, die ebenso bestimmte kurze Bezeichnung der 
Gründe der Anfechtung (Rekursgründe), das tatsächliche Vorbringen und die Beweismittel, 
durch welche die Wahrheit der Rekursgründe erwiesen werden kann, und die Erklärung, 
ob die Aufhebung oder Abänderung des Beschlusses und gegebenenfalls welche bean 
tragt werde (Rekursantrag) zu enthalten. 
Vaduz, am 19. Dezember 2000 
Fürstliches Landgericht 
1752.280 
1325.410 
Grundbuch- und Öffentiichkeitsregister 
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1072/25 folgende Firma eingetragen: 
Wortlaut der Firma: HTO HowTradeOnline.com Establishment/ 
HTO HowTradeOnline.com Anstalt 
Sitz: Nendeln 
Datum der Gründung: 28. November 2000 > 
Zweck: ■ jj 
Durchführung von Schulungen im Bereich Börsenhandel; Handel mit EDV-Hard- und ! 
Software sowie sonstige Waren aller Art; Erbringung von Beratungs- und Vermittlungs- j 
dienstleistungen; Übernahme von Vertretungen; Erwerb, Verwaltung und kommerzielle f 
Verwertung von Patenten und Lizenzen. : | 
Kapital: CHF 30000-, voll einbezahlt und nicht in Anteile zerlegt. ^ 
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder. ; l 
■ t 
Verwaltungsrat mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien: : t 
Alexander Dobler, Dorfstrasse, A-6833 Fraxern * 
Franz Tescari, Keltenstrasse 352, Nendeln f 
__________________£ 
Geschäftsführer mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien: 
Bernhard Kaufmann, Blumenstrasse 7c, A-6900 Bregenz 
Firmazeichnung: bestimmt der Gründer. 
Kundmachungen: mittels eingeschriebenem Brief oder durch eine FL-Zeitung. 
Vaduz, am 6. Dezember 2000 • ^ 
Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat in der Konkurssache über das Vermögen der Firma 
Europa-Fleisch-Holding AG, in Konkurs, 9490 Vaduz, vertreten durch den Masseverwalter 
Mag. iur. Karlheinz Konrad, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, über Nachweis der Schlussvertei 
lung beschlossen: 
1. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Europa-Fleisch-Holding 
Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, zu S 149/96, wird gemäss Art 87 Abs 1 KO auf 
gehoben. 
2. Mag. iur. Karlheinz Konrad, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, wird als Masseverwalter 
seines Amtes enthoben. 
3. Die Löschung der Firma Europa-Fleisch-Holding Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, 
im Liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister, wird gemäss Art 91 Abs 2 KO 
angeordnet. 
Zur Nachricht: 
Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbaren Frist von 14 Tagen ab Zustellung 
das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht in Vaduz zulässig. Der Rekurs 
kann beim Landgericht mündlich zu-Protokoll erklärt werden oder ist schriftlich in einem 
Exemplar zu überreichen. Der Rekurs muss eine ausdrückliche oder durch deutlichen Hin 
weis erkennbare Erklärung, ob gegen den ganzen Inhalt oder gegen welchen Teil des 
angefochtenen Beschlusses Rekurs erhoben wird, die Bezeichnung der Rekursgründe der 
Unangemessenheit oder Ungesetzlichkeit und die Rekursausführung und einen Rekurs 
antrag auf Aufhebung oder Abänderung, gegebenenfalls welche Abänderung des ange 
fochtenen Beschlusses enthalten. 
Vaduz, 18. Dezember 2000 
Fürstliches Landgericht 
Landesgesetzblätter 
"' * ' n ' ■ 
Am 22. Dezember 2000 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter 
Nr. 279 Gesetz vom 26. Oktober 2000 über die Abänderung des Personen- und 
Gesellschaftsrechts 
Nr. 280 Finanzgesetz vom 23. November 2000 für das Jahr 2001 
Nr. 281 Verordnung vom 19. Dezember 2000 zum Personen- und Gesellschafts 
recht 
Nr. 282 Verordnung vom 19. Dezember 2000 betreffend die Abänderung der 
Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über 
den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts, dem Wäppengesetz, 
dem Gesetz betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in 
Landesangelegenheiten und dem Personen- und Gesellschaftsrecht 
Nr. 283 Verordnung vom 19. Dezember 2000 über die Stabsstelle Financial 
Intelligence Unit (FlU-Verordnung) 
Nr. 284 Verordnung vom 19. Dezember 2000 betreffend die Abänderung der 
Verordnung über die Ausübun^der Fischerei und den Schutz der Fische 
ausgegeben. 
gez. Dr. Mario Frick 
Fürstlicher Regierungschef 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 

Grundbuch- und .Öffentlichkeitsregister 
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1072/8 folgende Firma eingetragen: 
Wortlaut der Firma: RCT Trade & Consulting Aktiengesellschaft 
Sitz: Mauren 
Datum der Gründung: 4. Dezember 2000 
Zweck: 1 
Zweck der Gesellschaft ist: 
Handel mit Waren aller Art; Erwerb, Verwaltung und kommerzielle Verwertung von Paten 
ten, Lizenzen und anderen Schutzrechten; Übernahme von einschlägigen Vertretungen 
sowie Vermittlung und Durchführung von entsprechenden Kommissions-, Kompensations 
und Provisionsgeschäften; Werbung und Verkaufsförderung im Bereich Wirtschaft; Unter 
nehmens- und Managementberatung (ausgenommen Anlage-, Finanz-, Wirtschafts-, 
Steuer- und Rechtsberatung); Vermittlung von Geschäftskontakten; Übernahme und 
Abwicklung von Handels-, Leasing-, Vertriebs- und Factoringgeschäften; Durchführung 
und Organisation von Seminaren, Fachtagungen, Messen und Ausstellungen; Handel mit 
sowie Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; sowie alle mit diesem Zweck direkt 
oder indirekt im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die der Verwaltungsrat als im 
Interesse der Gesellschaft gelegen erachtet. 
Aktienkapital: 
CHF 50 000-, eingeteilt in 500 voll einbezahlte Inhaberaktien zu je CHF 100- 
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder. 
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht 
Walter Dalmonek, Bruggerstrasse 38, A-6973 Höchst, als Präsident und Geschäftsführer; 
Jürgen Zech, Römerstrasse 206, Nendeln 
Alfred J. Winkler, Oberfeldstrasse 41, A-5082 Grödig 
Firmazeichnung: regelt der Verwaltungsrat. 
Kundmachungen: erfolgen in gesetzlicher Form. 
Vaduz, am 4. Dezember 2000 
1315.340 
öff entl ich keitsreg istera mt 
1317.340 
Öffentlichkeitsregisteramt
	        

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