4 Samstag, 16. Dezember 2000
LANDTAG
Liechtensteiner VOLKSBUTT
Ethikgutachten
eingetroffen
Eine Anfrage des Abgeordneten
Paul Vogt bezog sich auf ein
Ethikgutachten, welches bei ei
ner Universität in Auftrag gege
ben wurde. Regierungschef Ma
rio Frick wolle dieses Gutachten
als «Geheimbericht» behandeln,
habe aber versprochen, den
Landtag über Kernpunkte zu in
formieren. Paul Vogt gelangte
mit der konkreten Frage an die
Regierung, ob das Gutachten be
reits eingetroffen sei. «Die Re
gierung hat im Frühsommer
dieses Jahres ein schweizeri
sches Institut der Universität St.
Gallen damit beauftragt, die
liechtensteinische Steuerpolitik,
welche in ihren Grundfesten
seit dem Jahre 1923 praktisch
unverändert ist, aus wirt
schaftsethischer Sicht zu durch
leuchten», erklärte Mario Frick.
Die Studie mit dem Titel «Die
liechtensteinische Steuerpolitik
- Ein wirtschaftsethisches Ar-
gumentarium» sei vor kuizem
bei der Regierung eingetroffen.
Die Regierung habe sogleich
den Auftrag gegeben, die Stu
die zu evaluieren und zu analy
sieren. «Die Auswertung wird
Zeit in Anspruch nehmen, da
die wirtschaftsethische Ge
samtbeurteilung der Steuerpo
litik eines Landes sicherlich
ambitiös ist, dementsprechend
sorgfältig und vorsichtig ange
gangen werden muss», so Ma
rio Frick. In jedem Falle sei ein
erläuterndes Gespräch mit den
Verfassern zu führen. Die Re
gierung werde den Landtag
Uber die Ergebnisse unterrich
ten.
Gamanderhof:
Wie weiter?
Aufgrund eines Beschlusses des
Schaaner Gemeinderates habe,
so der VU-Abgeordnete Volker
Rheinberger im letzten Landtag,
eine private Handänderung des
Anwesens Gamander nicht statt
gefunden. Damit biete sich für
das Land erneut die Gelegenheit,
den historisch wertvollen Ga
manderhof allenfalls doch noch
zu erwerben. Dazu Regierungs-
rätin Andrea Willi: «Das Anwe
sen Gamander in Schaan steht
unter Denkmalschutz. Seine Er
haltung ist von nationaler Be
deutung. Auf Dauer lässt sich
ein geschütztes Objekt nur dann
erhalten, wenn eine objektent-
sprechende Nutzung gefunden
wird. Die Denkmalschutz-Kom-
mission hat das private Projekt
der Fritz Kaiser AG daher voll
unterstützt Leider ist dieses Pro
jekt vor wenigen Tagen geschei
tert.
Die Denkmalschutz-Kommis-
sion wird zusammen mit der Ge
meinde Schaan in den nächsten
Wochen nach Alternativen su
chen und der Regierung unter
breiten. Die Regierung kann da
her zum gegebenen Zeitpunkt
noch keine näheren Angaben
machen. Sobald und sofern die
geplanten Gespräche und detail
lierten Abklärungen zu Ergeb
nissen führen, wird die Regie
rung den Landtag informieren.»
WTO-Länderexamen:
Beschreibung des Ist-Zustandes
Alois Beck informierte sich über einen eventuellen Handlungsbedarf der liechtensteinischen Handelspolitik
Alois Beck (FBP) führte
bei seiner kleinen Anfrage
an die Regierung an, dass
erstmals in der Geschichte
ein Länderexamen der
Welthandelsorganisation
(WT0) zur Handelspolitik
Liechtensteins durchge
führt wurde. Er wollte
von der Regierung wissen,
ob nun gemäss dem Be
richt der WTO Hand
lungsbedarf fiir Liechten
stein bestehe.
Dazu Regierungschefstellver
treter Michael Ritter im Wort
laut: «Grundsätzlich ist festzu
halten, dass das WTO-Länder-
examen nur eine Beschreibung
des Ist-Zustandes der Wirt
schaften der zu untersuchenden
Länder darstellt. Die Wirtschaft
wird hauptsächlich anhand des
Rasters des bestehenden WTO-
Regelwerks beschrieben. Die Li
beralisierungsforderungen, die
im Zuge des Länderexamens
geäussert werden, haben keine
direkt verpflichtende Wirkung.
Allerdings verwenden die
WTO-Mitgliedstaaten Mankos,
die sie während des Länder
examens eines Landes ent
decken, im Zuge der offiziellen
Verhandlungsrunden zu ver
schiedensten Themen. Das Län
derexamen bildet also eine sehr
informative Grundlage, um bei
einem anderen Land zusätz
lichen Liberalisierungsbedarf
aufzudecken und diese Liberali-
Der FBP-Abgeordnete Alois Beck informierte sich bei der Regie
rung über die Bedeutung des WTO-Länderexamens. (Bild: B.R.)
sierungen dann während den
offiziellen Verhandlungsrunden
einzufordern.
Die Schlussfolgerungen des
WTO-Länderexamens für die
Schweiz und Liechtenstein
können wie folgt zusammenge-
fasst werden:
• Die WTO-Mitgliedstaaten
begrüssten die gute wirtschaft
liche Entwicklung der beiden
Länder, die sie einer gesunden
makroökonomischen Politik
sowie neueren Strukturrefof-,,
men zuschrieben. Positiv her
vorgehoben wurden u.a. die Li
beralisierungen im Bereich der
Telekommunikation und beim
öffentlichen Beschaffungswe-
sen. Die Offenheit und die Aus
führlichkeit der Beantwortung
der über 100 Fragen, die an die
Schweiz und Liechtenstein ge
stellt wurden, wurde allgemein
sehr geschätzt.
• Das Interesse der Schweiz
und Liechtensteins an offenen
Märkten wurde zur Kenntnis
genommen. Beide Länder sind
selbst überdurchschnittlich ex
portorientiert. Viele Länder be
grüssten den Wunsch Liechten
steins und der Schweiz nach ei
ner umfassenden neuen WTO-
Verhandlungsrunde.
• Beide Länder wurden aufge
fordert, mit Reformen auf einer
unilateralen Basis fortzufahren,
insbesondere in den speziell
geschützten Märkten der Land
wirtschaft sowie im Gas- und
Elektrizitätsbereich.
• Da Liechtenstein und die
Schweiz in den vergangenen
Jahren ihre präferentiellen
Handelsabkommen u.a. im
Rahmen der EFTA ständig aus
bauten, betonten viele der
WTO-Mitgliedstaaten die unbe
dingte Notwendigkeit der Kom
patibilität dieser Freihandels
abkommen der EFTA-Staaten
mit den Regeln der WTO. Es sei
zu verhindern, dass diese Ab
kommen zu künstlichen Ver
zerrungen der Güterströme
führen könnten.
• Mit grossem Interesse nah
men die Mitgliedstaaten die
Funktionsweise des Zollver
trags sowie des aufgrund
der liechtensteinischen EWR-
Mitgliedschaft eingerichteten
Marktüberwachungssystems zur
Kenntnis.
• Die wichtigsten Kritikpunkte
betrafen Themen, für die auf
grund des Zollvertrags aus
schliesslich die Schweiz die Rah
menbedingungen festlegt. Zu
nennen sind hier u.a. Standards
und technische Regulierungen,
sanitäre und phytosanitäre
Vorschriften, zu hohe und zum
Teil zu komplizierte Abgaben
bei Importen (insbesondere das
System des Gewichtszolls).
• Bemängelt wurde auch der
zu beschränkte Marktzugang
für Produkte aus den am we
nigsten entwickelten Ländern.
• Einen wichtigen Kritikpunkt
betraf die Landwirtschaftspoli
tik. Kritisiert wurden die über
durchschnittlich hohen Markt
zugangsschranken (Agrar-Spit-
zenzölle) sowie die verschiede
nen Exportsubventionen.
Liechtenstein gewährt zwar
selbst keine Exportsubventio
nen für Landwirtschaftsgüter,
ist jedoch bei den Marktzu
trittsschranken im schweizeri
schen System eingebunden.
Auch wurde von einigen Staa
ten die Politik der Multifunk-
tionalität der Landwirtschaft
und damit zusammenhängend
die Direktzahlungen als markt-
verzerrend dargestellt.
• Spezifisch für Liechtenstein
wurde u.a. das Fehlen makroö
konomischer Daten bemängelt.
Auch wurde die Liberalisierung
des Direktinvestitionsregimes
sowie der Wohnsitzerfordernis
für die Berufsausübung ge
wünscht. Weitere strukturelle
Reformen im Dienstleistungs
sektor, inklusive der freien Be
rufe würden willkommen ge-
heissen. Diese Forderungen
könnten sich im Rahmen der
laufenden GATTS-Verhandlun-
gen konkretisieren.
Die einzelnen Kritikpunkte
werden von der Regierung ein
gehend geprüft und gegebe
nenfalls Massnahmen ergrif
fen».
Elementarversicherungen: Kaum Änderungen
Paul Vogt erkundigte sich über die Deckung aus der wegfallenden Poolversicherung
Versicherungen haben gemäss
der kleinen Anfrage ihre Mit
gliedschaft im Pool für unver-
sicherbare Elementarschäden
gekündigt, welcher im Kata
strophenfall fUr die entstan
denen Schäden aufgekommen
war, die sonst ungedeckt ge
blieben wären. Paul Vogt
wollte von der Regierung wis
sen, ob eine Gefahr bestehe,
dass verschiedene Schäden
nicht mehr abgedeckt sind.
«In der Vergangenheit hatten
schweizerische Versicherungs
unternehmen, die in Liechten
stein die obligatorische Gebäu
deversicherung (Feuer und Ele
mentarschäden) durchführten,
die liechtensteinischen Risiken
im schweizerischen Elementar
schaden-Pool (ES-Pool) rück
versichert», erklärte Regierungs
chefstellvertreter Michael Rit
ter. Dabei war, so Ritter, bei der
Prämienberechnung ein be
stimmter Betrag pro Versiche
rungssumme als Pool-Abgabe
zu entrichten.
«Seit dem EWR-Beitritt sind
nunmehr auch liechtensteini
sche Versicherungsunterneh
men und solche aus einzelnen
EWR-Ländern in diesem Versi
cherungszweig tätig, welche
keine Pool-Abgabe entrichten
müssen. Die Regierung hat d?-
her eine Gesetzesrevision in die
Vernehmlassung geschickt, um
- unter Beibehaltung des heut -
gen Obligatoriums und Vers -
cherungsschutzes - gleich lai -
ge Spiesse für alle Versiche
rungsgesellschaften zu schaf
fen.
Kaum Änderungen
Mit dem Ausschluss dfer
liechtensteinischen Risiken aipsf
dem schweizerischen ES-Po )lf
sollten sich nach Auskunft vdn f
Michael Ritter in Bezug auf dieJi
Einhaltung des Obligatoriums«
und des Versicherungsschutzes«
kaum etwas ändern. «Sollten
sogenannte notleidenden RisM
ken entstehen, so werden diese *
weiterhin über den bestehen-
den Durchführungsverträg
Elementarschäden sollen auch in Zukunft gedeckt sein.
durch die geschäftsführende
Gesellschaft abgedeckt. Die
schweizerischen Versiche-
rungsunternehmen werden
nunmehr die liechtensteini
schen Risiken auf dem freien
Markt oder konzernintem
rückversichern, sodass eine sol
che Absicherung auch in Zu
kunft gegeben ist. Mit dem
(Archivbild)
Wegfall der Pool-Abgabe wer
den die schweizerischen Versi
cherungsunternehmen bei der
Prämienkalkulation konkur
renzfähiger».
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