Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG 
Freitag, 15. Dezember 2000 3 
FBP für mehr unternehmerischen 
Spielraum in der Landwirtschaft 
Neues Milchkontingentierungsgesetz nach weiteren Korrekturen vom Landtag einhellig verabschiedet 
Der FBP-Abgeordnete Alois Beck wehrte sich gestern gegen weitere Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit der milchprodu- 
zierenden Landwirtschaftsbetriebe. (Bild: Brigitt Risch) 
Das neue Gesetz zur Kon 
tingentierung der Milch 
produktion ist unter Dach. 
Die Vorlage ist gestern 
vom Landtag einhellig 
verabschiedet worden. 
Zuvor mussten allerdings 
im Regierungsentwurf 
noch weitere Schwach 
stellen, die insbesondere 
vom FBP-Abgeordneten 
Alois Beck aufgedeckt 
wurden, ausgebügelt wer 
den. 
Manfred Öhri 
«Die Milchkontingentierung ist 
schon ein interessantes Rechts 
gebiet», meinte Landtagspräsi 
dent Peter WolfF, nachdem ges 
tern die zweite Lesung der be 
reits überarbeiteten Gesetzes 
vorlage erneut einige Diskus 
sionen auslöste. Vor allem 
Alois Beck, der sich mit Unter 
stützung des FBP-Fraktions- 
sprechers Marco Ospelt vehe 
ment fiir mehr unternehmeri 
schen Spielraum der milchpro 
duzierenden Landwirtschafts 
betriebe und die Sicherung ih 
rer Wettbewerbsfähigkeit ein 
setzte, kreuzte mit dem zustän 
digen Regierungsrat Norbert 
Marxer noch einmal die Klin 
gen. 
Neueinstieg möglich 
Bereits in der Oktober-Sit 
zung hatte der FBP-Abgeord 
nete Alois Beck unter anderem 
auf die ungenügende Regelung 
für Neueinsteiger in den 
Milchmarkt hingewiesen und 
eine klare Lösung gefordert. 
Diesem Wunsch kam die Regie 
rung mit einem neuen Geset 
zesartikel auch nach. Danach 
kann Betrieben, welche die 
Milchproduktion neu aufneh 
men wollen, jetzt unter gewis 
sen Voraussetzungen ein 
Milchkontingent von maximal 
150 000 kg zugeteilt werden. 
Dies entspricht etwas mehr als 
dem Durchschnitt der verteilten 
Kontingente. 
Mehr Spielraum 
Im Sinne der unternehmeri 
schen Freiheit der liechtenstei 
nischen Milchproduzenten ver 
trat Alois Beck gestern zudem 
die Auffassung, dass die sog; 
«Verfütterungsmilch» kein Be 
standteil eines Einzelkontin 
gentes mehr sein dürfe. Für den 
Gesetz- und Subventionsgeber 
sei nur jene Milch von Bedeu 
tung, die vom Betrieb zum 
Frischkonsum oder zur Verar 
beitung in Verkehr gebracht 
werde. Sein diesbezüglicher 
Antrag wurde schliesslich mit 
15 Stimmen befürwortet, ob 
wohl Landwirtschaftsminister 
Norbert Marxer mit unvorher 
sehbaren Konsequenzen und 
Vollzugsproblemen argumen 
tierte und mit Begriffen wie Be 
trug oder Untergrundhandel 
operierte. Damit zog er aller 
dings auch den Unmut des 
Landtagspräsidenten Peter 
Wolff auf sich, der die hitzige 
Diskussion mit der Bemerkung 
beschloss, dass es in Wirklich 
keit nur um die «sattsam be 
kannte Sturheit des Landwirt- 
schaftsamtes» gehe, die von der 
Regierung übernommen werde. 
Zwei weitere Anträge des FBP- 
Abgeordneten Alois Beck, die 
eine Ausdehnung des Zweckar 
tikels und die Stillegung von 
Kontingenten betrafen, erhiel 
ten nicht die erforderliche 
Stimmenmehrheit. 
Neuer Verteilmodus 
Eine weitere Korrektur erfuhr 
die ursprüngliche Regierungs 
vorlage auf Vorschlag des 
Landtages auch im Zusammen 
hang mit allfälligen Kontin 
gentserhöhungen. Danach wird 
inskünftig ein Drittel der frei 
gewordenen Kontingentsmen 
ge zu gleichen Teilen auf alle 
antragstellenden Betriebe ver 
teilt. Der Rest wird in Form ei 
nes prozentualen Zuschlags auf 
die bestehenden Kontingente 
verteilt. Sollte hingegen die Ge 
samtkontingentsmenge redu 
ziert werden müssen, würden 
die Einzelkontingente linear 
angepasst 
Mit der Neufassung des 
Milchkontingentierungsgeset 
zes, die schon seit Jahren fällig 
war, werden die heute zugeteil 
ten Einzelkontingente im Sinne 
einer Verstärkung der Pla 
nungssicherheit der milchpro 
duzierenden Betriebe fix zuge 
teilt. Die Limite, wonach ein 
Einzelkontingent auf maximal 
225 000 kg beschränkt war, 
wird aufgehoben. Die Zusam 
menlegung von Kontingenten 
innerhalb von Betriebsgemein 
schaften sowie die Übertragung 
von Kontingenten innerhalb 
von Betriebszweiggemein- 
schaften wurden nun gesetzlich 
verankert. 
• • 
Änderung von EFTA-Abkommen 
Die EFTA-Staaten Island, 
Liechtenstein, Norwegen und 
Schweiz haben im Verlaufe der 
letzten Jahre mit 14 Staaten in 
Mittel- und Osteuropa, im Mit 
telmeerraum sowie mit der PLO 
Freihandelsabkommen abge 
schlossen. 
Einzelne der älteren Abkom 
men mit Bulgarien, Israel, Po- 
REKLAME 
len, Rumänien, der Türkei und 
Ungarn bedurften inzwischen 
einer Überarbeitung, um sie an 
die neuen Regeln der Welthan 
delsorganisation (WTO), an die 
Entwicklungen in den Aussen- 
beziehungen der Europäischen 
Union (EU) sowie an Verände 
rungen innerhalb der Europäi 
schen Freihandelsassoziation 
(EFTA) anzupassen. Die Ab 
kommensänderungen wurden 
gestern nun auch vom Landtag 
einhellig genehmigt. Sie betref 
fen Bestimmungen über das 
geistige Eigentum, technische 
Handelshemmnisse, die Ein 
führung von Schiedsverfahren 
und den Wechsel des Deposi 
tarstaates. (mö) 
Grosse Komplikationen 
von Patek Philippe 
PATEK PHILIPPE 
GENEVE 
Beginnen Sie 
eine eigene Tradition. 
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UHREN SCHMUCK 
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Land wird Konkordatsträger 
Hochschule Wädenswil:. Landtag befürwortet Konkordatsbeitritt 
Die guten Beziehungen, die 
unser Land seit Jahrzehnten 
zum Technikum fiir Obst-, 
Wein- und Gartenbau in Wä 
denswil (heute: Hochschule 
und Berufsbildungszentrum 
Wädenswil) pflegt, werden 
vertieft. Mit Zustimmung des 
Landtags tritt Liechtenstein 
inskünftig als Konkordatsträ 
ger auf. Der Beitritt zum Kon 
kordat ersetzt den bisherigen 
Vertrag aus dem Jahre 1981. 
_j Manfred Öhri 
Bereits seit 1950 unterstützt 
j dßs Land Liechtenstein das 
Ausbildungszentrum in Wä 
denswil mit jährlichen Bei 
tragszahlungen. Dadurch hat 
ten Studenten, Schüler und 
Kursteilnehmer aus unserem 
Land den Vorteil, die gleichen 
Schul- und Kursgelder wie 
Schweizer zu bezahlen, wäh 
rend für Ausländer höhere An 
siätze gelten. 
Reform 
der Schule 
jährlichen Betriebskostenbei 
trag von 1440 Franken sowie 
einen entsprechenden Beitrag 
fiir Schüler aus Liechtenstein, 
der sich aufgrund der Zahl der 
Schülertage errechnet, zu er 
bringen. 
Durch eine inzwischen vor 
genommene Reform der Fach 
schule zu einer Fachhochschule 
(Hochschule und Berufsbil 
dungszentrum Wädenswil) und 
durch die Erweiterung und Re- 
strukturierung der Studiengän 
ge wurde auch eine Teilrevision 
des bisherigen Konkordatstex 
tes nötig. Der revidierte Text 
sieht eine Eingliederung der 
Bildungsstätte in den Fach 
hochschulverband Schweiz 
mittels eines Vertrages vor und 
erweitert zudem den Tätigkeits 
bereich um anwendungsorien- 
tierte Forschungs- und Ent 
wicklungsarbeiten, Dienstlei 
stungen an Dritte und Weiter 
bildungsangebote auf Hoch 
schulstufe. Bezüglich der Fi 
nanzierung durch die Konkor 
datsträger wurden keine grund 
legenden Änderungen einge 
führt. 
Solidaritätsgründe 
Der revidierte Konkordatstext 
wurde bereits in 16 Schweizer 
Kantonen genehmigt bzw. rati 
fiziert Gestern erteilten im 
Landtag nun auch 19 Abgeord 
nete dem Beitritt Liechtensteins 
zum Konkordat in der neuen 
Fassung ihre Zustimmung. Die 
Regierung hatte diesen Schritt 
vor allem aus Solidaritätsgrün 
den beantragt. Ausserdem sei 
das Bildungsangebot der heuti 
gen Hochschule im deutsch 
sprachigen Raum einmalig. Mit 
einem Austritt könnte hingegen 
das ganze Netz der Konkordats 
verträge in Bewegung geraten, 
womit auch eine längerfristige 
Finanzierung der Vorhaben ge 
fährdet wäre. 
Im Jahre 1976 trat ein Ver 
trag zur Gründung eines Kon 
kordates in Kraft, der die ver 
schiedenen Schweizer Kantone 
verpflichtet, einen jährlichen 
Beitrag an die Bau- und Be 
triebskosten zu leisten. Die 
liechtensteinische Regierung 
hatte damals dieses Konkordat 
aber nicht unterzeichnet, son 
dern 1981 selbst eine Vertrag 
ausgearbeitet, in dem sich das 
Land bereit erklärte, einen ein- 
• ? 
maligen Baukostenbeitrag von 
42 17Ö Franken, einen festen 
„Gemeinsam 
die Heimat 
mitgestalten." 
Kenalf.'Wotilwend, Sch«llonbort) 
1 BP-Kandidatin für f|iü LafVt'ltayswaHien 2001
	        

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