Liechtensteiner VOLKSBLATT
LANDTAG
Freitag, 15. Dezember 2000 3
FBP für mehr unternehmerischen
Spielraum in der Landwirtschaft
Neues Milchkontingentierungsgesetz nach weiteren Korrekturen vom Landtag einhellig verabschiedet
Der FBP-Abgeordnete Alois Beck wehrte sich gestern gegen weitere Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit der milchprodu-
zierenden Landwirtschaftsbetriebe. (Bild: Brigitt Risch)
Das neue Gesetz zur Kon
tingentierung der Milch
produktion ist unter Dach.
Die Vorlage ist gestern
vom Landtag einhellig
verabschiedet worden.
Zuvor mussten allerdings
im Regierungsentwurf
noch weitere Schwach
stellen, die insbesondere
vom FBP-Abgeordneten
Alois Beck aufgedeckt
wurden, ausgebügelt wer
den.
Manfred Öhri
«Die Milchkontingentierung ist
schon ein interessantes Rechts
gebiet», meinte Landtagspräsi
dent Peter WolfF, nachdem ges
tern die zweite Lesung der be
reits überarbeiteten Gesetzes
vorlage erneut einige Diskus
sionen auslöste. Vor allem
Alois Beck, der sich mit Unter
stützung des FBP-Fraktions-
sprechers Marco Ospelt vehe
ment fiir mehr unternehmeri
schen Spielraum der milchpro
duzierenden Landwirtschafts
betriebe und die Sicherung ih
rer Wettbewerbsfähigkeit ein
setzte, kreuzte mit dem zustän
digen Regierungsrat Norbert
Marxer noch einmal die Klin
gen.
Neueinstieg möglich
Bereits in der Oktober-Sit
zung hatte der FBP-Abgeord
nete Alois Beck unter anderem
auf die ungenügende Regelung
für Neueinsteiger in den
Milchmarkt hingewiesen und
eine klare Lösung gefordert.
Diesem Wunsch kam die Regie
rung mit einem neuen Geset
zesartikel auch nach. Danach
kann Betrieben, welche die
Milchproduktion neu aufneh
men wollen, jetzt unter gewis
sen Voraussetzungen ein
Milchkontingent von maximal
150 000 kg zugeteilt werden.
Dies entspricht etwas mehr als
dem Durchschnitt der verteilten
Kontingente.
Mehr Spielraum
Im Sinne der unternehmeri
schen Freiheit der liechtenstei
nischen Milchproduzenten ver
trat Alois Beck gestern zudem
die Auffassung, dass die sog;
«Verfütterungsmilch» kein Be
standteil eines Einzelkontin
gentes mehr sein dürfe. Für den
Gesetz- und Subventionsgeber
sei nur jene Milch von Bedeu
tung, die vom Betrieb zum
Frischkonsum oder zur Verar
beitung in Verkehr gebracht
werde. Sein diesbezüglicher
Antrag wurde schliesslich mit
15 Stimmen befürwortet, ob
wohl Landwirtschaftsminister
Norbert Marxer mit unvorher
sehbaren Konsequenzen und
Vollzugsproblemen argumen
tierte und mit Begriffen wie Be
trug oder Untergrundhandel
operierte. Damit zog er aller
dings auch den Unmut des
Landtagspräsidenten Peter
Wolff auf sich, der die hitzige
Diskussion mit der Bemerkung
beschloss, dass es in Wirklich
keit nur um die «sattsam be
kannte Sturheit des Landwirt-
schaftsamtes» gehe, die von der
Regierung übernommen werde.
Zwei weitere Anträge des FBP-
Abgeordneten Alois Beck, die
eine Ausdehnung des Zweckar
tikels und die Stillegung von
Kontingenten betrafen, erhiel
ten nicht die erforderliche
Stimmenmehrheit.
Neuer Verteilmodus
Eine weitere Korrektur erfuhr
die ursprüngliche Regierungs
vorlage auf Vorschlag des
Landtages auch im Zusammen
hang mit allfälligen Kontin
gentserhöhungen. Danach wird
inskünftig ein Drittel der frei
gewordenen Kontingentsmen
ge zu gleichen Teilen auf alle
antragstellenden Betriebe ver
teilt. Der Rest wird in Form ei
nes prozentualen Zuschlags auf
die bestehenden Kontingente
verteilt. Sollte hingegen die Ge
samtkontingentsmenge redu
ziert werden müssen, würden
die Einzelkontingente linear
angepasst
Mit der Neufassung des
Milchkontingentierungsgeset
zes, die schon seit Jahren fällig
war, werden die heute zugeteil
ten Einzelkontingente im Sinne
einer Verstärkung der Pla
nungssicherheit der milchpro
duzierenden Betriebe fix zuge
teilt. Die Limite, wonach ein
Einzelkontingent auf maximal
225 000 kg beschränkt war,
wird aufgehoben. Die Zusam
menlegung von Kontingenten
innerhalb von Betriebsgemein
schaften sowie die Übertragung
von Kontingenten innerhalb
von Betriebszweiggemein-
schaften wurden nun gesetzlich
verankert.
• •
Änderung von EFTA-Abkommen
Die EFTA-Staaten Island,
Liechtenstein, Norwegen und
Schweiz haben im Verlaufe der
letzten Jahre mit 14 Staaten in
Mittel- und Osteuropa, im Mit
telmeerraum sowie mit der PLO
Freihandelsabkommen abge
schlossen.
Einzelne der älteren Abkom
men mit Bulgarien, Israel, Po-
REKLAME
len, Rumänien, der Türkei und
Ungarn bedurften inzwischen
einer Überarbeitung, um sie an
die neuen Regeln der Welthan
delsorganisation (WTO), an die
Entwicklungen in den Aussen-
beziehungen der Europäischen
Union (EU) sowie an Verände
rungen innerhalb der Europäi
schen Freihandelsassoziation
(EFTA) anzupassen. Die Ab
kommensänderungen wurden
gestern nun auch vom Landtag
einhellig genehmigt. Sie betref
fen Bestimmungen über das
geistige Eigentum, technische
Handelshemmnisse, die Ein
führung von Schiedsverfahren
und den Wechsel des Deposi
tarstaates. (mö)
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Land wird Konkordatsträger
Hochschule Wädenswil:. Landtag befürwortet Konkordatsbeitritt
Die guten Beziehungen, die
unser Land seit Jahrzehnten
zum Technikum fiir Obst-,
Wein- und Gartenbau in Wä
denswil (heute: Hochschule
und Berufsbildungszentrum
Wädenswil) pflegt, werden
vertieft. Mit Zustimmung des
Landtags tritt Liechtenstein
inskünftig als Konkordatsträ
ger auf. Der Beitritt zum Kon
kordat ersetzt den bisherigen
Vertrag aus dem Jahre 1981.
_j Manfred Öhri
Bereits seit 1950 unterstützt
j dßs Land Liechtenstein das
Ausbildungszentrum in Wä
denswil mit jährlichen Bei
tragszahlungen. Dadurch hat
ten Studenten, Schüler und
Kursteilnehmer aus unserem
Land den Vorteil, die gleichen
Schul- und Kursgelder wie
Schweizer zu bezahlen, wäh
rend für Ausländer höhere An
siätze gelten.
Reform
der Schule
jährlichen Betriebskostenbei
trag von 1440 Franken sowie
einen entsprechenden Beitrag
fiir Schüler aus Liechtenstein,
der sich aufgrund der Zahl der
Schülertage errechnet, zu er
bringen.
Durch eine inzwischen vor
genommene Reform der Fach
schule zu einer Fachhochschule
(Hochschule und Berufsbil
dungszentrum Wädenswil) und
durch die Erweiterung und Re-
strukturierung der Studiengän
ge wurde auch eine Teilrevision
des bisherigen Konkordatstex
tes nötig. Der revidierte Text
sieht eine Eingliederung der
Bildungsstätte in den Fach
hochschulverband Schweiz
mittels eines Vertrages vor und
erweitert zudem den Tätigkeits
bereich um anwendungsorien-
tierte Forschungs- und Ent
wicklungsarbeiten, Dienstlei
stungen an Dritte und Weiter
bildungsangebote auf Hoch
schulstufe. Bezüglich der Fi
nanzierung durch die Konkor
datsträger wurden keine grund
legenden Änderungen einge
führt.
Solidaritätsgründe
Der revidierte Konkordatstext
wurde bereits in 16 Schweizer
Kantonen genehmigt bzw. rati
fiziert Gestern erteilten im
Landtag nun auch 19 Abgeord
nete dem Beitritt Liechtensteins
zum Konkordat in der neuen
Fassung ihre Zustimmung. Die
Regierung hatte diesen Schritt
vor allem aus Solidaritätsgrün
den beantragt. Ausserdem sei
das Bildungsangebot der heuti
gen Hochschule im deutsch
sprachigen Raum einmalig. Mit
einem Austritt könnte hingegen
das ganze Netz der Konkordats
verträge in Bewegung geraten,
womit auch eine längerfristige
Finanzierung der Vorhaben ge
fährdet wäre.
Im Jahre 1976 trat ein Ver
trag zur Gründung eines Kon
kordates in Kraft, der die ver
schiedenen Schweizer Kantone
verpflichtet, einen jährlichen
Beitrag an die Bau- und Be
triebskosten zu leisten. Die
liechtensteinische Regierung
hatte damals dieses Konkordat
aber nicht unterzeichnet, son
dern 1981 selbst eine Vertrag
ausgearbeitet, in dem sich das
Land bereit erklärte, einen ein-
• ?
maligen Baukostenbeitrag von
42 17Ö Franken, einen festen
„Gemeinsam
die Heimat
mitgestalten."
Kenalf.'Wotilwend, Sch«llonbort)
1 BP-Kandidatin für f|iü LafVt'ltayswaHien 2001