Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

12 Dienstag, 12. Dezember 2000 WIRTSCHAFT 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
Gesetz vom 3. Mai 1996 Ober Investmentuntemehmen (IUG) 
Mitteilung an die Anteilinhaber von 
UBS (Lux) Equity Fund 
Der Verwaltungsrat von UBS Equity Fund Management Company S.A., 
Verwaltungsgesellschaft des Fonds Commun de Placement UBS (Lux) Equity Fund, 
hat mit Zustimmung der Depotbank beschlossen, die Vertragsbedingungen und 
den Verkaufsprospekt In einzelnen Punkten abzuändern. 
Neben formellen Anpassungen, die im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung 
der Vertragsbedingungen aller Fonds der UBS-Palette stehen, wurde im 
Verkaufspröspekt diversen behördlichen Anforderungen an den Inhalt des 
Prospekts Rechnung getragen, insbesondere auch durch Aufnahme der Regelung, 
welche der Verhinderung der Geldwäsche dient. 
Im Weiteren wurde die Umschreibung der Anlagepolitik des Subfonds UBS (Lux) 
Equity Fund - Dow Jones Industriais dahingehend präzisiert, dass die Gewichtung 
der sich im Portefeuille des Subfonds befindlichen Titel nicht unbedingt mit Jener 
der Titel des "Dow Jones Industrial Average 5 "" identisch ist 
Somit präsentieren sich die Änderungen im Einzelnen wie folgt: 
Vertragsbedingungen 
Artikel 1 - Der Fonds und die Subfonds 
Der dritte und vierte Satz des ersten Absatzes lauten neu: 
Der Fonds bildet eine untrennbare rechtliche Einheit. Unbeschadet dessen wird 
jedoch jeder Subfonds als getrennt angesehen und die Vermögenswerte eines 
Subfonds haften nur für solche Verbindlichkeiten, die vom betreffenden Subfonds 
eingegangen worden sind. 
Der dritte Absatz lautet neu: 
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit neue Subfonds auflegen und 
bestehende Subfonds auflösen sowie verschiedene Tranchen mit spezifischen 
Eigenschaften innerhalb eines Subfonds auflegen. 
Der letzte Absatz lautet neu: 
Das Nettovermögen eines jeden Subfonds bzw. einer jeden Tranche und die 
Nettoinventarwerte der Anteile dieser Subfonds bzw. Tranchen werden in den von 
der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Währungen ausgedrückt 
Artikel 3 - Die Verwaltungsgesellschaft 
Der zweite Satz lautet neu: 
Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die einzelnen Subfonds bzw. Tranchen, die 
den Fonds darstellen, bestimmt deren Lancierung und, falls dies im Interesse der 
Anteilinhaber sinnvoll erscheint deren Schliessung. 
Artikel 5 • Nettoinventarwert 
Die Definition von iGeschäftstagen» im zweiten Satz des eisten Absatzes lautet neu: 
Unter «Geschäftstag» versteht man in diesem Zusammenhang die üblichen 
Bankgeschäftstage (d.h. jeden Tag, an dem die Banken während der normalen 
Geschäftsstunden geöffnet sind) in Luxemburg mit Ausnahme von einzelnen, nicht 
gesetzlichen Ruhetagen in Luxemburg und/öder üblichen Feiertagen in Ländern 
deren Börsen oder Märkte für die Bewertung von mehr als der Hälfte des Subfonds 
massgebend sind. 
Der vierte Absatz lautet neu: 
Die Nettoinventarwerte der verschiedenen Tranchen innerhalb eines Subfonds 
können bedingt durch ihre spezifischen Eigenschaften voneinander abweichen. 
Der letzte Satz von Punkt f) lautet neu: 
Diese Bewertungsmethode ist von der Verwaltungsgesellschaft anerkannt und die 
Berechnung wird vom Wirtschaftsprüfer geprüft 
Artikel 6 - Aussetzung der Berechnung des Nettolnventarwertes 
Der erste Satz lautet neu: 
Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, die-Berechnung des Nettoinventarwerte« 
sowie die Ausgabe Rücknahme und Konversion der Anteile eines, mehrerer oder aller Subfonds 
bzw. Tranchen in folgenden Fällen vorübergehend auszusetzen: 
Oer zweite Absatz, erster Gedankenstrich lautet neu: 
wenn eine oder mehrer BArcen oder andere MSrkte, die für einen wesentlichen 
Teil des Nettovefmögem die Seweitungsgrundlage darstellen, ausserhalb der 
öblldien Feiertage geschlossen sind oder der Handel ausgesetzt wird oder 
wenn diese Bäaen und Märkte Einschränkungen oder kurzfristig 
betrikhttlchen Kursschwankungen unterworfen sind; 
Artikel 7 • Ausgab«, Rücknahme und Konversion von Anteilen 
Der letzte Satz im vierten Absatz lautet neu: 
Auf den Zertifikaten ist vermerkt, welchem Subfonds bzw. welcher Tranche die Anteile 
zugehiren. 
Im sechsten und achten Absatz wird der Satz nach der Bezeichnung "Subfonds" jeweils durch 
"bzw. Tranchen' ergänzt. 
Artikel 8 - Veröffentlichungen 
Der erste Satz lautet neu: 
Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und ROcknahmeprels der Anteile eines jeden 
Subfonds bzw. einer jeden Tranche werden an jedem Geschäfts tag am Sitz der 
Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank bekannt gegeben. 
Artikel 9 - Geschäftsjahr, Prüfung 
Der letzte Satz lautet neu: 
Die konsolidierte Vemiögensaufstellung des gesamten Fonds erfolgt in EUR. 
Artikel 10 - Ausschüttungen 
Der erste Satz des dritten Absatzes lautet neu: 
Ansprüche auf Ausschüttungen und Zuteilungen, die nicht binnen S Jahren ab Fälligkeit 
geltend gemacht werden, verjähren und fallen an den entsprechenden Subfonds bzw. die 
entsprechende Tranche zurück. 
Artikel 12-Auflösung und Zusammenlegung des Fonds und seiner Subfonds 
Der zweite und dritte Satz des zweiten Absatzes lauten neu: 
Vom Tage des Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben und |ede 
Konversion In den betroffenen Subfonds wird ausgesetzt Die Rücknahme von Anteilen bzw. die 
Konversion aus dem betroffenen Subfonds wird auch nach diesem Beschluss möglich sein, 
solange die Glekhbehandlung der Antellinhaber gewährleistet bleibt. 
Artikel 13 - Kosten des Fonds 
Der letzte Absatz lautet neu: 
Sämtliche Kosten, die den einzelnen Subfonds bzw. Tranchen genau zugeordnet werden 
können, werden diesen in Rechnung gestellt. Falls sich Kosten auf mehrere oder alle Subfonds 
bzw. Tranchen beziehen, werden diese Kosten den betroffenen Subfonds bzw. Tranchen 
proportional zu ihren Nettovermögen belastet. 
Diese Änderungen in den Vertragsbedingungen haben auch die entsprechenden 
Anpassungen im Verkaufsprospekt erfordert. Unabhängig von den oben 
dargestellten Änderungen wurden im Verkaufsprospekt zusätzlich noch folgende 
Änderungen vorgenommen: 
Verkaufsprospekt 
Unter der Rubrik Rechtlich« Aspekte wird präzisiert dass es der Verwahungsgesellschaft 
nebst der Gründung von Subfonds ebenfalls möglich ist verschiedene Tranchen innerhalb des 
Subfonds zu gründen. 
Anlageziel und Anlagepolitik 
des Subfonds UIS (lux) Equity Fund • Dow Jones Industriais wurde mit folgendem Satz 
ergänzt: Die Gewichtung der Im Portefeuille dieses Subfonds befindlichen Titel ist jedoch nicht 
unbedingt Identisch mit der Gewichtung der Titel des 'Dow Jones Industrial Average*"". 
Diese Änderungen treten mit ihrer Publikation im Memorial C am 27. Dezember 2000 In Kraft. 
Bis zum 6. Januar 2000 können die Anteilinhaber von UBS (Lux) Equity Fund, welche mit diesen 
Änderungen nicht einverstanden sind, die Rücknahme Ihrer Anteile bei UBS Fund Services 
(Luxtnibourg) S.A. oder UBS (Luxembourg) SA. sowie bei allen Geschäftsstellen und 
Tochtefbsnken von UBS AG, sofern sie dazu ermächtigt sind, verlangen. Die Rücknahme der 
Anteil« Ist sowohl vor als auch nach diesem Datum kommlssionsfrel. 
Die neuen Vertragsbedingungen sowie der neu« Verkaufspröspekt von UBS (Lux) Equity Fund 
können kostenlos bei UBS Fund Serviccs (Luxembourg) S.A., Route d' Arion, M1 SO Luxemburg 
sowie beim Vertreter In Liechtenstein angefordert werden. 
Luxembourg und Vaduz, 12. Dezember 2000 
UBS Fund ServicM (Luxembourg) S.A. 
B.P. 91, L-2010 Luxemburg 
Vertreter in Liechtenstein 
Liechtensteinisch« Landesbank Aktiengesellschaft 
Stadtle44 
9490 Vaduz 
■ (■ 
Kaffee soll teurer werden 
Cafetier Verband rechnet mit Kostenschub von 5,4 Prozent 
ZÜRICH: Der Preis fiir eine 
Tasse Kaffee ist im laufen 
den Jahr in der deutsch 
sprachigen Schweiz um 5 
Rappen auf 3,26 Fr. ge 
stiegen. Auch im nächsten 
Jahr dürften Kaffeeliebha 
ber wieder tiefer in die 
Tasche greifen müssen. 
Verschiedene Kostenfaktoren 
wie die Einführung der LSVA, 
neue Minimallöhne im Gastge 
werbe oder steigende Energie 
preise würden im Gastgewerbe 
zu einem Kostenschub von 
rund 5,4 Prozent führen, sagte 
Georg Gnädinger, Zentralpräsi 
dent des Schweizer Cafetier 
Verbandes, gestern vor den Me 
dien. 
Keine Richtzahlen mehr 
für künftigen Kaffeepreis 
Gerade bei kaffeelastigen Be 
trieben, deren Gesamtumsatz 
zu mehr als 40 Prozent vom 
Kaffeeumsatz getragen werde, 
sei die richtige Kalkulation des 
Kaffeepreises überlebenswich 
tig. Eine mindestens teilweise 
Verteuerung des Kaffeepreises 
werde vom Verband kaum zu 
verhindern sein, sagte Gnädin 
ger. 
Nach einer Intervention der 
Wettbewerbskommission (We- 
ko) gibt der Verband keine 
Richtzahlen für den künftigen 
Kaffeepreis heraus, wie Johan 
na Bartholdi, Geschäftsführerin 
des Cafetier Verbandes, auf An 
frage sagte. Sie rechne aber da 
mit, dass es in den bereits jetzt 
schon teureren Regionen wie in 
der Stadt Zürich eher zu einer 
Erhöhung kommen werde als in 
den ländlichen Gebieten. 
Wer in Zukunft seinen Kaffee in einem Restaurant gemessen möchte, der muss womöglich schon bald 
tiefer als gewohnt in die Tasche greifen. 
Regional grosse 
Unterschiede 
Die Preisgestaltung wird 
nämlich gemäss dem Bran 
chenverband in erster Linie 
durch regionale Unterschiede 
bestimmt. Wer in der Stadt 
Zürich einen Kaffee geniessen 
will, legt im Durchschnitt 3,42 
Fr. auf den Tisch. Als Höchst 
preis wurden gar 4,25 Fr. beob 
achtet. Auf der anderen Seite 
sei es auch in der Stadt mög 
lich, für 3 Fr. noch einen Kaffee 
zu erhalten. Im Aargau dage 
gen lag der Durchschnittspreis 
pro Tasse Kaffee bei nur 3,18 
Franken, in der Zentralschweiz 
bei 3,25 Franken. Der Preis für 
ein Caft Crfcme habe sich pro 
portional zum Konsumentenin 
dex entwickelt. Gnädinger erin 
nerte daran, dass der Lohnkos 
tenanteil beim Preis einer Tasse 
Kaffee bei über 55 Prozent 
liege. 
Fragezeichen bei 
Cofffee-Shops 
Ein Fragezeichen setzt der 
Verband hinter die Coffee Shop 
Konzepte von Starbucks und 
Aroma (McDonald's). Diese 
würden die traditionellen Caf£s 
nicht übermässig unter Druck 
setzen, sagte Gnädinger. Im 
weiteren sei bereits ein gewisses 
Abflauen dieser Konzepte und 
eine Rückkehr zu traditionellen 
Werten zu beobachten. 
Die in Selbstbedienung ge 
führten Coffee Shops werden 
zudem nach Ansicht Bartholdis 
nicht für tiefere Kaffepreise 
sorgen. Das Preisniveau ent 
spreche nach ersten Erfahrun 
gen demjenigen in bedienten 
Lokalen, oder sei sogar höher. 
REKLAME 
Geld aus Bankenvergleich 
Korman betraut Volcker mit der Überwachung der Verteilung 
NEW YORK: Der Vorsitzende 
des einstigen Volcker-Komi- 
tees, Paul Volcker, sein Berater 
Michael Bradfleld sowie «Spe 
cial Master» Judah Gribetz 
werden die Verteilung der 
Gelder des schweizerischen 
Bankenvergleichs überwa 
chen. Richter Edward Korman 
betraute sie mit dieser Aufga 
be. 
Der für den Bankenvergleich 
zuständige New Yorker Richter 
ernannte Volcker und Bradfleld 
ebenfalls zu «Special Masters». 
Sie werden den Verteil-Prozess 
von Geldern an Anspruchsbe 
rechtigte auf nachrichtenlose 
Vermögen überwachen, heisst 
es in einer Verfügung Kormans. 
Für die Befriedigung der An 
sprüche auf die nachrichtenlo 
sen Vermögen hat der Banken 
vergleichs-Verteilplan 800 Mio. 
Dollar reserviert. Der Rest der 
INVENTARWERTE 
AK I II Nl OHO''. ' 
Aqulla International Fund - Global Equity (CHF) 
CATAM Swlaa Equity Fund 
Principal Equity Fund - Europa 
Principal Equity Fund - Japan Blua Chlpa 1 
Principal Equity Fund - Japan Small & Mld Caps 
CHF 
CHF 
EUR 
JPY 
JPY 
844.27* 
1 '030.49* 
1'178.31* 
7'668.00" 
7'246.00* 
per 8. Dez 00 
per 7. Dez 00 
per 6. Dez 00 
per 8. Dez 00 
per 8. Dez 00 
j AN! 1 IUI Nl ONUS 
1. 
Aqulla International Fund - Global Bond (CHF) 
CHF 
991.44* 
per 8. Dez 00 
IVMNOI 1 ANl [ IUI Hl OHDS 
Global Convartlbla Bond Fund 
Principal Aala Convartlbla Bond Fund , > 
EUR 
CHF 
982.88' 
1'352.85' 
per 8. Dez 00 
per 8. Dez 00 
\ l.l MIM IUI 1 (INI)'; 
CATAM Global Strateylea Fund > 
CHF 
974.38* 
per 30. Nov 00 
IMIIUUMWI IrtHIV. 
CATAM Japan Advantage ' 
1 
CHF 
799.91* 
per 30. NovOO 
('♦/-Kommlasion) 
! 


IFM Indapendent FundManagoment AG 
Aultrasse 9 • Postfach 1121 • 8490 Vaduz 
Tel.: +423 235 04 SO ' Fax: +423 235 04 51 

insgesamt 1,25 Mrd. Dollar 
Vergleichssumme wird unter 
die anderen Sammelkläger- 
Klassen verteilt - ehemalige 
Zwangsarbeiter, abgewiesene 
und «misshandelte» Flüchtlinge 
und andere Nazi-Geschädigte. 
Drei Organisationen 
Zuständig für die Verteilung 
dieser Gelder sind die Organi 
sationen Claims Conference, 
American Jewish Joint Distri 
bution Committee und Interna 
tional Organization for Migra 
tion, heisst es in Kormans Ver 
fügung weiter. Ihre Arbeit wird 
von Judah Gribetz überwacht, 
der bereits den Verteilplan zum 
Bankenvergleich ausgearbeitet 
hat. 
Bis 16. beziehungsweise 28. 
Februar 2001 haben die Orga 
nisationen Zeit, Richter Kor 
man Details über die Verteilung 
der Gelder zu unterbreiten. 
Schweizer Firmen, deren deut 
sche Filialen Zwangsarbeiter 
beschäftigt haben, sollen Gri 
betz bis zum 19. Januar ent 
sprechende Namenslisten über 
geben, die bis Ende Februar auf 
Internet veröffentlicht werden 
sollen. 
Bis zu diesem Zeitpunkt soll 
auch eine Liste mit rund 4000 
ehemaligen Flüchtlingen, die 
von der Schweiz ab- oder 
zurückgewisen wurden, auf In 
ternet veröffentlicht werden. 
All diese Listen sollen die 
Identifikation von Anspruchs 
berechtigten erleichtern. 
jrm 
Fortuna 
Investment AG Vaduz 
Inventarwert vom 11. Dezember 2000 
FORTUNA 
Europe Balanced Fund Euro 
EUR 109.20* 
FORTUNA 
Europe Balanced Fund 
Schweizer Franken 
CHF 101.25* 
'+AusgibekommiuJon 
CENTXUM BANK 
PanAlpina Sicav 
Alpina V 
Preise vom 11. Dezember 2000 
Kategorie A (thesaurierend) 
Ausgabepreis: € 48.80 
Rücknahmepreis: € 47.79 
Kategorie B (ausschüttend) 
Ausgabepreis: € 48.00 
Rücknahmeprois: € 46.99 
Zahlstello in Liechtenstein: 
Bank Wegelln (Liechtenstein) AG 
Heiligkreuz 49, FL-9490 Vaduz 
REKLAME 
Pondsl«ltun|i ■■ 
L a 
löwenfonds 
IM UNflWMHUtH MM kÖWINOftUPPI 
Ldwaafondt AO, Vaduz 
Inventarwert vom 11. Dez. 2000 
TtV 
Depotfranki 
	        

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