1 2 Samstag. 2. Dezember
INSERATE
Liechtensteiner VOLKSBIATT
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Öffentliche Grundstücksversteigerung
Im Verfahren auf Aufhebung des Miteigentums an Insgesamt zehn verschie
denen Grundstücken wird der Termin für die vom Fürstlichen Landgericht,
Vaduz, mit Verfügung vom 10. 8. 2000 (EX.2000.3534) bewilligte öffentliche
Versteigerung anberaumt auf
Samstag, 9. Dezember 2000,10.00 Uhr,
im Restaurant Rössle, Schaan, Landstrasse 48.
Zur Versteigerung gelangen folgende Grundstücke:
1) Plankner Parzelle Nr. 377, Grundbuch-Plan 7, Mundelpries, Wiese,
laut Grundbuch umfassend 16 a 34 m* (Schätzwert: CHF 454300.-)
2) Schaaner Buch 3 Fol. 600, Wiese, Kat.Nr. 215/Va, laut Grundbuch
umfassend 356,4 Klafter (Schätzwert: CHF 892250.-)
3) Schaaner Buch 3 Fol. 576, Wiese, Kat.Nr. 767/VI, laut Grundbuch
umfassend 150,0 Klafter (Schätzwert: CHF 23000.-)
4) Schaaner Buch 3 Fol. 416, Wiese, Kat.Nr. 768/VI, laut Grundbuch
umfassend 513,0 Klafter (Schätzwert: CHF 77 000.-)
5) Schaaner Buch 5 Fol. 27, Wiese, Kat.Nr. 41/llc, laut Grundbuch
umfassend 383,0 Klafter (Schätzwert: CHF 57 000.-)
6) Vaduzer Buch 2 Fol. 371, Wiese, Schaaner Kat.Nr. 44/Va, laut
Grundbuch umfassend 567,0 Klafter (Schätzwert: CHF 65371.35)
7) Schaaner Buch 5 Fol. 8, Wiese, Kat.Nr. 32a/llc, laut Grundbuch
umfassend 472,0 Klafter (Schätzwert: CHF 54422.60)
8) Schaaner Buch 3 Fol. 1078, Wiese, Kat.Nr. 268/X, laut Grundbuch
umfassend 16,0 Klafter (Schätzwert: CHF 3000.-)
9) Schaaner Buch 3 Fol. 1078, Wiese, Kat.Nr. 269/X, laut Grundbuch
umfassend 16,0 Klafter (Schätzwert: CHF 3000.-)
10) Schaaner Buch 3 Fol. 684, Wiese, Kat.Nr. 145a/Va, laut Grundbuch
umfassend 379,0 Klafter (Schätzwert: CHF 58 265.-)
Das geringste Gebot beträgt jeweils die Höhe des Schätzwertes des einzel
nen Grundstückes. Gebote, welche diesen Betrag nicht erreichen, können
bei der Versteigerung nicht berücksichtigt werden.
Jeder Bieter hat vor Beginn der Versteigerung ein Vadium In Höhe von 10%
des Schätzwertes des jeweils zur Verstelgerung gelangenden Grundstückes
in bar, in Form von liechtensteinischen Wertpapieren oder in Form einer Ga
rantie einer liechtensteinischen Bank zur erlegen. Personen, die ein solches
Vadium nicht leisten, werden zum Bieten nicht zugelassen.
Zum Bieten zugelassen werden lediglich volljährige Personen mit Wohnsitz
in Liechtenstein oder juristische Personen mit Sitz in Liechtenstein. Abwei
chend von der Bestimmung in Art. 120 Abs.1 EO sind auch alle bisherigen
Miteigentümer der zur Versteigerung gelangenden Grundstücke zum Bieten
zugelassen unter der Voraussetzung, dass sie im Zeitpunkt ihrer Versteige
rung ihren Wohnsitz noch im Inland haben.
Nachdem diese Zwangsversteigerung von der Gemeindevorstehung Schaan
gemäss Verfügung des Fürstlichen Landgerichtes, Vaduz, vom 10.8.2000 im
Auftrag des genannten Gerichtes durchgeführt wird, wird im Rahmen der
stattfindenden Zwangsversteigerung für jedes einzelne Grundstück lediglich
der Bestbieter ermittelt. Die eigentliche Zuschlagserteilung erfolgt an
schliessend durch das Fürstliche Landgericht, Vaduz, und zwar unter dem
Vorbehalt einer rechtskräftigen Feststellung der zuständigen Grundver
kehrsbehörde, dass der Bestbieter zum Erwerb des ihm zugeschlagenen
Grundstückes keiner grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Rechte an den Grundstücken, welche die Zwangsversteigerung unzulässig
machen würden, sind spätestens vor Beginn der Versteigerung bei der
Gemeindevorstehung Schaan anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil
eines gutgläubigen Erstehers nicht mehr geltendgemacht werden können.
Die übrigen Versteigerungsbedingungen werden zu Beginn der Versteige
rung bekanntgegeben und liegen ab sofort bei der Gemeindevorstehung
Schaan während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.
Da die zur Versteigerung gelangenden Grundstücke nicht überbaut sind, fin
det eine offizielle Besichtigung derselben nicht statt. Allfällige Interessenten
haben sich daher selbst über die Lage und die zonenplanmässige Situlerung
der zu versteigernden Grundstücke zu informieren.
Schaan, am 8. November 2000
GEMEINDEVORSTEHUNG SCHAAN
Hansjakob Falk, Vorsteher
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3. Dezember:
Tag der BEHINDERTEN MENSCHEN
Auch wer nicht sprechen kann -
hat viel zu sagen,
auch wer nicht zählen kann -
zählt mit!
Selbsthilfegruppe für Familien mit behinderten Kindern
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