Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

4 Mittwoch, 9. Februar 2000 
Inland 
Liechtensteiner Voiksblatt 
Aus der Ratsstube 
«eschen.li» sorgt für 
einen Streit vor Gericht 
ESCHEN: Die Gemeinde Eschen plant seit län 
gerem einen Internet-Auftritt, sieht sich dabei 
allerdings unerwarteten Schwierigkeiten ge 
genüber. Wie dem jüngsten Gemeinderatspro 
tokoll zu entnehmen ist, bemühen sich die Me 
dienkommission und die Gemeindevorstehung 
seit rund sechs Monaten um die Domain 
«eschen.li». Leider habe der jetzige Inhaber A. 
M. sein Versprechen zur Abtretung der Domain 
nicht eingehalten. Im Dezember schaltete die 
Gemeinde deshalb in dieser Angelegenheit ei 
nen Anwalt ein. Laut Protokoll liess Herr M. je 
doch auch die vom Anwalt gesetzte letzte Frist 
verstreichen und stellte stattdessen eine telefo 
nische wie schriftliche Forderung von 7000 bis 
8000 Franken. Die Medienkommission be- 
schloss Mitte Januar, auf diese Forderung nicht 
einzugehen und die Angelegenheit an den Ge 
meinderat weiter zu leiten. Gemäss Mitteilung 
der Gemeindevertretung hat Herr M. gegen 
über der Gemeinde mündlich versichert, dass er 
die Reservation des Domain-Namens «für die 
Gemeinde Eschen» vorgenommen habe. In ei 
nem dem Gemeinderat vorliegenden Bericht 
wird hingegen ausdrücklich festgehalten, dass 
Herr M. nie einen Auftrag in irgend einer Form 
seitens der Gemeinde Eschen erhalten habe. 
Auf Antrag der Medienkommission beschloss 
der Gemeinderat daher nun einstimmig, die ge 
stellte Forderung abzulehnen und gerichtliche 
Schritte gegen Herrn M. wegen unerlaubter 
Verwendung des Ortsnamens Eschen für kom 
merzielle Zwecke einzuleiten. 
Keine Schutzwürdigkeit 
GAMPRIN: Im Zusammenhang mit einem Ab 
bruchgesuch für ein Wohnhaus mit Stall in 
Gamprin gehen die Meinungen der Denkmal 
schutz-Kommission der Regierung und des Ge 
meinderates auseinander. Das Wohnhaus stam 
me aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts und 
sei nach Auffassung der Landesdenkmalschutz- 
Kommission erhaltenswert, heisst es in einem 
soeben publizierten Gemeinderatsprotokoll. 
Um einerseits den Weiterbestand des Wohn 
hauses (der Stall könne abgebrochen werden) 
zu sichern und andererseits einer Realisierung 
von rund 12 Reihenhaus-Einheiten einver 
nehmlich gerecht zu werden, habe die Kommis 
sion dem Architekten der Erbgemeinschaft 
nach Rücksprache mit der Stabsstelle für Lan 
desplanung empfohlen, eine entsprechende 
Bauzonenarrondierung zu prüfen und bei der 
Gemeinde Gamprin zu beantragen. Der Ge 
meinderat hat vor kurzem nun das Schreiben 
der Denkmalschutz-Kommission zur Kenntnis 
genommen und einstimmig beschlossen, dass 
die von der Kommission in Erwägung gezogene 
Umzonierung aus präjudiziellen Gründen aus 
geschlossen sei. Das gegenständliche Objekt' 
stehe als altes Haus solitär in diesem Ortsteil, in 
der näheren Umgebung seien nur Häuser neue 
ren Datums. Die seitens des Denkmalschutzes 
erwogene Erhaltenswürdigkeit werde, so wird 
im Protokoll weiter festgehalten, nicht erkannt. 
Im Sinne einer Gleichbehandlung zu anderen 
Objekten in der Gemeinde, für die Abbruchge 
nehmigungen erteilt wurden, sprach sich der 
Gemeinderat für die Befürwortung des Ab 
bruchgesuches aus. 
Neue Hausnummern? 
ESCHEN: Auch in Eschen wird die Hausnum- 
mern-Bezeichnungnach Strassenzügen ein The 
ma. In einem Bericht des Bauressorts, mit dem 
sich der Gemeinderat kürzlich befasste, wird da 
zu festgehalten: «In der Gemeinde Eschen wird 
bis anhin die Hausnummern-Zuteilung nicht 
nach Strassenzügen gemacht. Es ist deshalb Tat 
sache, dass im Normalfall zwei Gebäude nicht 
aufeinander folgende Hausnummern haben. 
Für Besucher wie auch für die allgemeinen 
Dienste (Post etc.) ist die bestehende Numme- 
rierung umständlich. Es sollte geprüft werden, 
wie viel eine Umstellung auf eine Hausnum 
mern-Zuteilung nach Strassenzügen kosten 
würde. Die bestehenden Hausnummern kön 
nen als Gebäudenummerierung für die speziel 
len Nutzungsrechte der Gemeinde Eschen bei 
behalten werden. Eine Kommission, bestehend 
aus Vertretern des Gemeinderates, der Verwal 
tung und einem technischen Berater soll ein 
Reglement für die Strassenbenennung und Ge 
bäudenummerierung, die Gestaltung der Schil 
der, die Art und Weise der Nummerierung und 
Verteilung der Hausnummern erarbeiten. Das 
Ergebnis soll dem Gemeinderat inner 2 Mona 
ten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.» 
Die Bildung dieser Kommission wurde vom Ge 
meinderat nun mehrheitlich beschlossen. 
Haus Stein-Egerta bleibt 
Erwachsenenbildungsstätte 
Gemeinderat von Schaan befasste sich mit der Weiternutzung der Liegenschaft 
Schaan 
Die Liegenschaft «Haus Stein- 
Egerta» in Schaan soll auch in 
Zukunft als Erwachsenenbil- 
dungsstätte dienen und somit 
öffentlich genutzt werden kön 
nen. Nach der Auflösung des 
Dekanats drängen sich aller 
dings neue vertragliche Rege 
lungen auf. Das Anwesen soll 
demnach nicht mehr kostenlos, 
sondern zu einem angemesse 
nen Mietpreis der neu gegrün 
deten «Erwachsenenbildung 
Stein-Egerta Anstalt» zur Ver 
fügung gestellt werden. 
Manfred öhri 
Im September 
1982 hatten die 
Gemeinde Schaan 
und das damalige 
Dekanat Liechten 
stein einen Pacht 
vertrag für die ins 
gesamt 3654,3 
Klafter umfassende Liegenschaft 
«Stein-Egerta» (samt Gebäulichkei- 
ten, Einrichtungen und Park) abge 
schlossen. Gemäss dieser Vereinba 
rung stellte die Gemeinde das An 
wesen zu einem jährlichen symboli 
schen Pachtzins von 1 Franken zur 
Verfügung. Der Vertrag wurde sei 
nerzeit für eine Dauer von fünf Jah 
ren abgeschlossen und erneuerte 
sich danach - ohne Vorliegen einer 
ordentlichen Kündigung - jeweils 
stillschweigend um ein weiteres Jahr. 
Rechtsloser Zustand 
Als Folge der Errichtung des Erz 
bistums Vaduz wurde bekanntlich 
das Dekanat - und damit auch der 
Vertragspartner der Gemeinde - 
aufgelöst, sodass sich ein rechtsloser 
Zustand ergab. Die gegenwärtige 
Handhabung sei eine pragmatische 
und entspreche der gesamten Über 
gangssituation, heisst es in einem so 
eben veröffentlichten Protokoll des 
Schaaner Gemeinderates, der sich 
kürzlich intensiv mit dieser Angele- 
Die Liegenschaft «Haus Stein-Egerta» in Schaan soll auch in Zukunft als Erwachsenenbildungsstätte dienen und 
somit öffentlich genutzt werden können. 
genheit auseinander setzte. Proviso 
risch übernahm der Verein für eine 
offene Kirche mit Sitz in Schaan die 
«Arbeitsstelle für Erwachsenenbil 
dung» und führt deren Bildungsauf 
trag weiter. Die in diesem Sinne be 
triebene ehemalige Arbeitsstelle des 
Dekanats wird von der Regierung 
und den Gemeinden - wie vor der 
Auflösung des Dekanats - finanziell 
unterstützt. So sind gemäss Protokoll 
die Gemeinden auch für das Jahr 
2000 bereit, analog der Vorgangswei 
se der Regierung wieder einen Be 
trag von 100000 Franken zur Verfü 
gung zu stellen. «Die Gemeinden 
möchten damit nochmals zum Aus 
druck bringen», heisst es hierzu, 
«dass ih'nep daran gelegen ist, die Er 
wachsenenbildung in dieser schwie 
rigen Übergangszeit, bis die Stiftung 
Erwachsenenbildung einsatzfähig 
ist, zu unterstützen.» 
Diese Stiftung wurde mit Gesetz 
vom 18. Dezember 1998 ins Leben 
gerufen. Nach Angaben der Ge 
meinde sind allerdings noch diverse 
Fragen offen, so dass für das Jahr 
2000 der provisorische Charakter 
der Erwachsenenbildung bestehen 
bleibe. In der Praxis bedeute dies, 
dass zumindest bis Mitte des Jahres 
nach bisherigem Schema gearbeitet 
werde. 
Ein wichtiger Beitrag 
Mit der künftigen Nutzung des 
Bildungshauses Stein-Egerta hat 
sich auch die Schaaner Liegen 
schaftskommission wiederholt be 
schäftigt. Dabei war man stets der 
Auffassung, dass die Gemeinde im 
öffentlichen Interesse das Anwesen 
an eine Institution vergeben soll, die 
weiterhin die bisherige Verwendung 
als Erwachsenenbildungsstätte ga 
rantiert. Denn es lasse sich nicht von 
der Hand weisen, wird im Protokoll 
festgehalten, dass die Gemeinde da 
mit einen überaus wichtigen kultu 
rellen Beitrag an das ganze Land 
bzw. die Region leisten könne. 
Einhellig vertrat die Kommission 
aber auch die Meinung, dass der 
symbolische Pachtpreis von 1 Fran 
ken nicht mehr vertretbar ist. 
Gemäss eingeholten Schätzungen 
könnte die Gemeinde Monatsmie 
ten von 8670 bis 10 780 Franken für 
das gesamte Areal verlangen. 
Anstalt gegründet 
In der Zwischenzeit hat der Verein 
für eine offene Kirche die «Erwach- 
(Archivbild) 
senenbildung Stein-Egerta Anstalt» 
mit Sitz in Schaan gegründet, die 
nunmehr die Trägerschaft der Er 
wachsenenbildung im Haus Stein- 
Egerta übernehmen und die bisheri 
gen Agenden weiterführen soll. Der 
Gemeinderat, der vom Verein daher 
um eine Entscheidung ersucht wur 
de, beschloss kürzlich nun ein 
hellig, das Anwesen «Stein-Egerta» 
grundsätzlich einer öffentlichen Nut 
zung der Erwachsenenbildung in 
Liechtenstein zur Verfügung zu stel 
len und besagter Anstalt zu vermie 
ten. Aufgrund der Schätzungen sol 
len entsprechende Verhandlungen 
geführt werden, für die seitens der 
Gemeinde Vorsteher Hansjakob 
Falk und Gemeinderat Bruno Nipp 
bestellt wurden; Die Erwägungen, 
die sich im Gemeinderat zur Nut 
zung der Liegenschaft herauskristal 
lisierten, sollen in diese Verhandlun 
gen einbezogen werden. 
Festgehalten wurde auch, dass die 
neu gegründete Anstalt einen Miet 
zins nur nach Massgabe der Beiträge 
der öffentlichen Hand entrichten 
könne. Zunächst seien daher die 
Vorstellungen der Gemeinde der 
Stiftung der Erwachsenenbildung 
und der Regierung zu unterbreiten. 
Neue «Vereinigung für Holzenergie» 
Zusammenarbeit der Gemeindeforstämter Schaan, Eschen, Gamprin und Planken 
Die Gemeindeforstämter von 
Schaan, Eschen, Planken und Gam 
prin gründen eine «Vereinigung für 
Holzenergie». Die Herstellung und 
die Lagerung der Holzschnitzel sol 
len dadurch besser koordiniert wer 
den. Ausserdem verspricht man sich 
vom Zusammenschluss eine kosten 
dämpfende Wirkung. 
Seit der Einrichtung von Holzfeue 
rungsanlagen in öffentlichen Ge 
bäuden ihrer Gemeinden (Schulan 
lage Resch Schaan, Schulanlage 
Planken, Mehrzweckgebäude 
Eschen und geplantes Vereinshaus 
Gamprin) befassen sich die Ge 
meindeforstämter mit der Be 
schickung und Lieferung des 
benötigten Rohmaterials, den soge 
nannten Energie-Hackschnitzeln. 
Die betroffenen Gemeindeförster 
schlugen dabei den Gemeinderäten 
die Bildung einer «Vereinigung für 
Holzenergie (Gemeindeforstämter 
Schaan, Eschen, Planken und Gam 
prin)» vor. Es mache überaus Sinn, 
begründeten sie ihren Antrag, wenn 
die einschlägigen Stellen die Herstel 
lung und die Lagerung der Holz 
schnitzel koordinieren würden, um 
sich gegenseitig «aushelfen» zu kön 
nen, wenn beispielsweise in einer Ge 
meinde ein Bedarf für eine Schnitzel 
lieferung bestehe und in einer ande 
ren Gemeinde wiederum eine vor 
läufig nicht benötigte Menge auf 
grund von Forstarbeiten anfalle. 
Vorschlag befürwortet 
Die Gemeinde Schaan bzw. die 
Gemeindeforstverwaltung soll als 
Leitgemeinde die Federführung 
übernehmen. Die Förster der Ge 
meinden haben einen Entwurf für 
die Ausschreibung betr. die Herstel 
lung von Energie-Hackschnitzeln 
und deren Transport zum Verbrau 
cher sowie ausserdem einen Entwurf 
für einen entsprechenden Lieferver 
trag zwischen der zu gründenden 
Vereinigung für Holzenergie und 
dem Unternehmen ausgearbeitet. 
Von einer gemeinsamen Ausschrei 
bung der Produktion und des Trans 
ports der Hackschnitzel versprechen 
sie sich eine kostendämpfende Wir 
kung. Für die Optimierung und Kos 
teneinsparung bei der Bereitstellung 
der Hackschnitzel und deren Trans 
port ist es nach ihrer Ansicht sicher 
lich sinnvoll, die vorgeschlagene Ver 
einigung zu gründen. Die Gemein 
den Eschen, Gamprin und Schaan 
haben diesem Antrag inzwischen be 
reits zugestimmt, von Planken wird 
die Zustimmung demnächst erwar 
tet. 
Kriterien für Auftragsvergabe 
Die beteiligten Gemeindevorste 
her haben jedoch darauf bestanden, 
dass nicht die Gemeindeforstämter 
bzw. das federführende Forstamt der 
Die Hackschnitzel-Heizanlage im Plankner Gemeindezentrum. (Archivbild) 
Gemeinde Schaan die Aufträge ver 
geben können, sondern nach Ab- 
schluss der öffentlichen Ausschrei 
bung aufgrund des Gemeindegeset 
zes entweder der Vorsteher oder der 
Gemeinderat (je nach Höhe des Auf 
trages und der Finanzkompetenz des 
jeweiligen Vorstehers) zuständig 
sein sollen. Für die Arbeitsvergabe 
sollen folgende Kriterien eingehal- ' 
ten werden: 
• Die Versorgungssicherheit der 
Hackschnitzel-Heizanlagen hat erste 
Priorität. Der Auftragnehmer muss 
nachweisen können, dass für die Be 
dienung des Maschinenparks wäh 
rend der Heizsaison jederzeit genü 
gend Personal zur Verfügung steht. 
• Der Auftragnehmer muss über 
einen eigenen Häcksler für die Her 
stellung von Waldhackschnitzeln ver 
fügen. 
• Die Herstellung und der Transport 
müssen während der Heizsaison je 
derzeit gewährleistet sein. Dies gilt 
insbesondere auch bei schwierigen 
Witterungsverhältnissen und schnee 
reichen Wintern. 
• Der Auftragnehmer muss nach 
weisen können, dass er bei einem 
Maschinenschaden jederzeit einen 
Ersatzhäcksler stellen - kann (z.B. 
Unternehmer in der Region). 
• Die Hackschnitzel müssen umwelt 
gerecht hergestellt und transportiert 
werden. 
¥. 
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