4 Mittwoch, 9. Februar 2000
Inland
Liechtensteiner Voiksblatt
Aus der Ratsstube
«eschen.li» sorgt für
einen Streit vor Gericht
ESCHEN: Die Gemeinde Eschen plant seit län
gerem einen Internet-Auftritt, sieht sich dabei
allerdings unerwarteten Schwierigkeiten ge
genüber. Wie dem jüngsten Gemeinderatspro
tokoll zu entnehmen ist, bemühen sich die Me
dienkommission und die Gemeindevorstehung
seit rund sechs Monaten um die Domain
«eschen.li». Leider habe der jetzige Inhaber A.
M. sein Versprechen zur Abtretung der Domain
nicht eingehalten. Im Dezember schaltete die
Gemeinde deshalb in dieser Angelegenheit ei
nen Anwalt ein. Laut Protokoll liess Herr M. je
doch auch die vom Anwalt gesetzte letzte Frist
verstreichen und stellte stattdessen eine telefo
nische wie schriftliche Forderung von 7000 bis
8000 Franken. Die Medienkommission be-
schloss Mitte Januar, auf diese Forderung nicht
einzugehen und die Angelegenheit an den Ge
meinderat weiter zu leiten. Gemäss Mitteilung
der Gemeindevertretung hat Herr M. gegen
über der Gemeinde mündlich versichert, dass er
die Reservation des Domain-Namens «für die
Gemeinde Eschen» vorgenommen habe. In ei
nem dem Gemeinderat vorliegenden Bericht
wird hingegen ausdrücklich festgehalten, dass
Herr M. nie einen Auftrag in irgend einer Form
seitens der Gemeinde Eschen erhalten habe.
Auf Antrag der Medienkommission beschloss
der Gemeinderat daher nun einstimmig, die ge
stellte Forderung abzulehnen und gerichtliche
Schritte gegen Herrn M. wegen unerlaubter
Verwendung des Ortsnamens Eschen für kom
merzielle Zwecke einzuleiten.
Keine Schutzwürdigkeit
GAMPRIN: Im Zusammenhang mit einem Ab
bruchgesuch für ein Wohnhaus mit Stall in
Gamprin gehen die Meinungen der Denkmal
schutz-Kommission der Regierung und des Ge
meinderates auseinander. Das Wohnhaus stam
me aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts und
sei nach Auffassung der Landesdenkmalschutz-
Kommission erhaltenswert, heisst es in einem
soeben publizierten Gemeinderatsprotokoll.
Um einerseits den Weiterbestand des Wohn
hauses (der Stall könne abgebrochen werden)
zu sichern und andererseits einer Realisierung
von rund 12 Reihenhaus-Einheiten einver
nehmlich gerecht zu werden, habe die Kommis
sion dem Architekten der Erbgemeinschaft
nach Rücksprache mit der Stabsstelle für Lan
desplanung empfohlen, eine entsprechende
Bauzonenarrondierung zu prüfen und bei der
Gemeinde Gamprin zu beantragen. Der Ge
meinderat hat vor kurzem nun das Schreiben
der Denkmalschutz-Kommission zur Kenntnis
genommen und einstimmig beschlossen, dass
die von der Kommission in Erwägung gezogene
Umzonierung aus präjudiziellen Gründen aus
geschlossen sei. Das gegenständliche Objekt'
stehe als altes Haus solitär in diesem Ortsteil, in
der näheren Umgebung seien nur Häuser neue
ren Datums. Die seitens des Denkmalschutzes
erwogene Erhaltenswürdigkeit werde, so wird
im Protokoll weiter festgehalten, nicht erkannt.
Im Sinne einer Gleichbehandlung zu anderen
Objekten in der Gemeinde, für die Abbruchge
nehmigungen erteilt wurden, sprach sich der
Gemeinderat für die Befürwortung des Ab
bruchgesuches aus.
Neue Hausnummern?
ESCHEN: Auch in Eschen wird die Hausnum-
mern-Bezeichnungnach Strassenzügen ein The
ma. In einem Bericht des Bauressorts, mit dem
sich der Gemeinderat kürzlich befasste, wird da
zu festgehalten: «In der Gemeinde Eschen wird
bis anhin die Hausnummern-Zuteilung nicht
nach Strassenzügen gemacht. Es ist deshalb Tat
sache, dass im Normalfall zwei Gebäude nicht
aufeinander folgende Hausnummern haben.
Für Besucher wie auch für die allgemeinen
Dienste (Post etc.) ist die bestehende Numme-
rierung umständlich. Es sollte geprüft werden,
wie viel eine Umstellung auf eine Hausnum
mern-Zuteilung nach Strassenzügen kosten
würde. Die bestehenden Hausnummern kön
nen als Gebäudenummerierung für die speziel
len Nutzungsrechte der Gemeinde Eschen bei
behalten werden. Eine Kommission, bestehend
aus Vertretern des Gemeinderates, der Verwal
tung und einem technischen Berater soll ein
Reglement für die Strassenbenennung und Ge
bäudenummerierung, die Gestaltung der Schil
der, die Art und Weise der Nummerierung und
Verteilung der Hausnummern erarbeiten. Das
Ergebnis soll dem Gemeinderat inner 2 Mona
ten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.»
Die Bildung dieser Kommission wurde vom Ge
meinderat nun mehrheitlich beschlossen.
Haus Stein-Egerta bleibt
Erwachsenenbildungsstätte
Gemeinderat von Schaan befasste sich mit der Weiternutzung der Liegenschaft
Schaan
Die Liegenschaft «Haus Stein-
Egerta» in Schaan soll auch in
Zukunft als Erwachsenenbil-
dungsstätte dienen und somit
öffentlich genutzt werden kön
nen. Nach der Auflösung des
Dekanats drängen sich aller
dings neue vertragliche Rege
lungen auf. Das Anwesen soll
demnach nicht mehr kostenlos,
sondern zu einem angemesse
nen Mietpreis der neu gegrün
deten «Erwachsenenbildung
Stein-Egerta Anstalt» zur Ver
fügung gestellt werden.
Manfred öhri
Im September
1982 hatten die
Gemeinde Schaan
und das damalige
Dekanat Liechten
stein einen Pacht
vertrag für die ins
gesamt 3654,3
Klafter umfassende Liegenschaft
«Stein-Egerta» (samt Gebäulichkei-
ten, Einrichtungen und Park) abge
schlossen. Gemäss dieser Vereinba
rung stellte die Gemeinde das An
wesen zu einem jährlichen symboli
schen Pachtzins von 1 Franken zur
Verfügung. Der Vertrag wurde sei
nerzeit für eine Dauer von fünf Jah
ren abgeschlossen und erneuerte
sich danach - ohne Vorliegen einer
ordentlichen Kündigung - jeweils
stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Rechtsloser Zustand
Als Folge der Errichtung des Erz
bistums Vaduz wurde bekanntlich
das Dekanat - und damit auch der
Vertragspartner der Gemeinde -
aufgelöst, sodass sich ein rechtsloser
Zustand ergab. Die gegenwärtige
Handhabung sei eine pragmatische
und entspreche der gesamten Über
gangssituation, heisst es in einem so
eben veröffentlichten Protokoll des
Schaaner Gemeinderates, der sich
kürzlich intensiv mit dieser Angele-
Die Liegenschaft «Haus Stein-Egerta» in Schaan soll auch in Zukunft als Erwachsenenbildungsstätte dienen und
somit öffentlich genutzt werden können.
genheit auseinander setzte. Proviso
risch übernahm der Verein für eine
offene Kirche mit Sitz in Schaan die
«Arbeitsstelle für Erwachsenenbil
dung» und führt deren Bildungsauf
trag weiter. Die in diesem Sinne be
triebene ehemalige Arbeitsstelle des
Dekanats wird von der Regierung
und den Gemeinden - wie vor der
Auflösung des Dekanats - finanziell
unterstützt. So sind gemäss Protokoll
die Gemeinden auch für das Jahr
2000 bereit, analog der Vorgangswei
se der Regierung wieder einen Be
trag von 100000 Franken zur Verfü
gung zu stellen. «Die Gemeinden
möchten damit nochmals zum Aus
druck bringen», heisst es hierzu,
«dass ih'nep daran gelegen ist, die Er
wachsenenbildung in dieser schwie
rigen Übergangszeit, bis die Stiftung
Erwachsenenbildung einsatzfähig
ist, zu unterstützen.»
Diese Stiftung wurde mit Gesetz
vom 18. Dezember 1998 ins Leben
gerufen. Nach Angaben der Ge
meinde sind allerdings noch diverse
Fragen offen, so dass für das Jahr
2000 der provisorische Charakter
der Erwachsenenbildung bestehen
bleibe. In der Praxis bedeute dies,
dass zumindest bis Mitte des Jahres
nach bisherigem Schema gearbeitet
werde.
Ein wichtiger Beitrag
Mit der künftigen Nutzung des
Bildungshauses Stein-Egerta hat
sich auch die Schaaner Liegen
schaftskommission wiederholt be
schäftigt. Dabei war man stets der
Auffassung, dass die Gemeinde im
öffentlichen Interesse das Anwesen
an eine Institution vergeben soll, die
weiterhin die bisherige Verwendung
als Erwachsenenbildungsstätte ga
rantiert. Denn es lasse sich nicht von
der Hand weisen, wird im Protokoll
festgehalten, dass die Gemeinde da
mit einen überaus wichtigen kultu
rellen Beitrag an das ganze Land
bzw. die Region leisten könne.
Einhellig vertrat die Kommission
aber auch die Meinung, dass der
symbolische Pachtpreis von 1 Fran
ken nicht mehr vertretbar ist.
Gemäss eingeholten Schätzungen
könnte die Gemeinde Monatsmie
ten von 8670 bis 10 780 Franken für
das gesamte Areal verlangen.
Anstalt gegründet
In der Zwischenzeit hat der Verein
für eine offene Kirche die «Erwach-
(Archivbild)
senenbildung Stein-Egerta Anstalt»
mit Sitz in Schaan gegründet, die
nunmehr die Trägerschaft der Er
wachsenenbildung im Haus Stein-
Egerta übernehmen und die bisheri
gen Agenden weiterführen soll. Der
Gemeinderat, der vom Verein daher
um eine Entscheidung ersucht wur
de, beschloss kürzlich nun ein
hellig, das Anwesen «Stein-Egerta»
grundsätzlich einer öffentlichen Nut
zung der Erwachsenenbildung in
Liechtenstein zur Verfügung zu stel
len und besagter Anstalt zu vermie
ten. Aufgrund der Schätzungen sol
len entsprechende Verhandlungen
geführt werden, für die seitens der
Gemeinde Vorsteher Hansjakob
Falk und Gemeinderat Bruno Nipp
bestellt wurden; Die Erwägungen,
die sich im Gemeinderat zur Nut
zung der Liegenschaft herauskristal
lisierten, sollen in diese Verhandlun
gen einbezogen werden.
Festgehalten wurde auch, dass die
neu gegründete Anstalt einen Miet
zins nur nach Massgabe der Beiträge
der öffentlichen Hand entrichten
könne. Zunächst seien daher die
Vorstellungen der Gemeinde der
Stiftung der Erwachsenenbildung
und der Regierung zu unterbreiten.
Neue «Vereinigung für Holzenergie»
Zusammenarbeit der Gemeindeforstämter Schaan, Eschen, Gamprin und Planken
Die Gemeindeforstämter von
Schaan, Eschen, Planken und Gam
prin gründen eine «Vereinigung für
Holzenergie». Die Herstellung und
die Lagerung der Holzschnitzel sol
len dadurch besser koordiniert wer
den. Ausserdem verspricht man sich
vom Zusammenschluss eine kosten
dämpfende Wirkung.
Seit der Einrichtung von Holzfeue
rungsanlagen in öffentlichen Ge
bäuden ihrer Gemeinden (Schulan
lage Resch Schaan, Schulanlage
Planken, Mehrzweckgebäude
Eschen und geplantes Vereinshaus
Gamprin) befassen sich die Ge
meindeforstämter mit der Be
schickung und Lieferung des
benötigten Rohmaterials, den soge
nannten Energie-Hackschnitzeln.
Die betroffenen Gemeindeförster
schlugen dabei den Gemeinderäten
die Bildung einer «Vereinigung für
Holzenergie (Gemeindeforstämter
Schaan, Eschen, Planken und Gam
prin)» vor. Es mache überaus Sinn,
begründeten sie ihren Antrag, wenn
die einschlägigen Stellen die Herstel
lung und die Lagerung der Holz
schnitzel koordinieren würden, um
sich gegenseitig «aushelfen» zu kön
nen, wenn beispielsweise in einer Ge
meinde ein Bedarf für eine Schnitzel
lieferung bestehe und in einer ande
ren Gemeinde wiederum eine vor
läufig nicht benötigte Menge auf
grund von Forstarbeiten anfalle.
Vorschlag befürwortet
Die Gemeinde Schaan bzw. die
Gemeindeforstverwaltung soll als
Leitgemeinde die Federführung
übernehmen. Die Förster der Ge
meinden haben einen Entwurf für
die Ausschreibung betr. die Herstel
lung von Energie-Hackschnitzeln
und deren Transport zum Verbrau
cher sowie ausserdem einen Entwurf
für einen entsprechenden Lieferver
trag zwischen der zu gründenden
Vereinigung für Holzenergie und
dem Unternehmen ausgearbeitet.
Von einer gemeinsamen Ausschrei
bung der Produktion und des Trans
ports der Hackschnitzel versprechen
sie sich eine kostendämpfende Wir
kung. Für die Optimierung und Kos
teneinsparung bei der Bereitstellung
der Hackschnitzel und deren Trans
port ist es nach ihrer Ansicht sicher
lich sinnvoll, die vorgeschlagene Ver
einigung zu gründen. Die Gemein
den Eschen, Gamprin und Schaan
haben diesem Antrag inzwischen be
reits zugestimmt, von Planken wird
die Zustimmung demnächst erwar
tet.
Kriterien für Auftragsvergabe
Die beteiligten Gemeindevorste
her haben jedoch darauf bestanden,
dass nicht die Gemeindeforstämter
bzw. das federführende Forstamt der
Die Hackschnitzel-Heizanlage im Plankner Gemeindezentrum. (Archivbild)
Gemeinde Schaan die Aufträge ver
geben können, sondern nach Ab-
schluss der öffentlichen Ausschrei
bung aufgrund des Gemeindegeset
zes entweder der Vorsteher oder der
Gemeinderat (je nach Höhe des Auf
trages und der Finanzkompetenz des
jeweiligen Vorstehers) zuständig
sein sollen. Für die Arbeitsvergabe
sollen folgende Kriterien eingehal- '
ten werden:
• Die Versorgungssicherheit der
Hackschnitzel-Heizanlagen hat erste
Priorität. Der Auftragnehmer muss
nachweisen können, dass für die Be
dienung des Maschinenparks wäh
rend der Heizsaison jederzeit genü
gend Personal zur Verfügung steht.
• Der Auftragnehmer muss über
einen eigenen Häcksler für die Her
stellung von Waldhackschnitzeln ver
fügen.
• Die Herstellung und der Transport
müssen während der Heizsaison je
derzeit gewährleistet sein. Dies gilt
insbesondere auch bei schwierigen
Witterungsverhältnissen und schnee
reichen Wintern.
• Der Auftragnehmer muss nach
weisen können, dass er bei einem
Maschinenschaden jederzeit einen
Ersatzhäcksler stellen - kann (z.B.
Unternehmer in der Region).
• Die Hackschnitzel müssen umwelt
gerecht hergestellt und transportiert
werden.
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