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Mittwoch,
19. Februar 2000/Fr.l.-
Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 31
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Massive Kritik an
RegierungsarbeSt
VADUZ: Empörung machte sich im FBPL-
Landesvorstand bre\t, als die Fraktionsmitglie
der Gebhard Hoch, Marco Ospelt und Johannes
Matt Uber die politischen Vorkommnisse aus
Landtag und Regierung berichteten. Zur Zeit
häufen sich die Fehler der Regierung, denkt
man beispielsweise an die Telefonie, das neue
Krankenversicherungsgesetz, die PUK zur Lan
despolizei und das Verhalten der Regierung in
Sachen BND. Seite 5
Markus Hasler musste
Forfait geben
LANGLAUF: Für
Markus Hasler (Bild)
ist der Medaillenge
winn im Sprint der
Schweizer Meister
schaften ausgeblieben.
Der Eschner erzielte
zwar in der Qualifika
tion über 1600 m Best
zeit. Am Dienstag
Abend trat der
Eschner dann aber
noch vor den Achtelfinals die Heimreise an,
weil ihn Fieberschübe ins Bett gezwungen hat
ten. Seite 11
Misstrauensantrag
abgelehnt
WIEN: Der öster
reichische Bundes
kanzler Wolfgang
Schüssel (ÖVP) hat
sich am Dienstag
«empört» über das
Verhalten der Eu
ropäischen Union ge
genüber Österreich
geäussert. Ein von
den Grünen eingebrachter parlamentarischer
Miss-trauensantrag gegen Schüssel wurde abge
lehnt. Seite 19
Menschliches Versagen
BRÜHL: Die Zugkatastrophe von Brühl ist
nach Erkenntnissen des deutschen Eisenbahn
bundesamtes auf menschliches Versagen
zurückzuführen. Die Erklärung für das Unglück
liege nach den Ermittlungen im Verhalten des
Zugführers. Letzte Seite
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Konsiütativabstimmung
ist widerrechtlich
Regierung verbietet die in Vaduz geplante Abstimmung
Die geplante Ersatzstrasse am Fusse des Rheindamms.. Die zu dieser Frage geplante Konsultativabstimmung der
Gemeinde Vaduz wurde nun von der Regierung als widerrechtlich bezeichnet und somit verboten.
Die Regierung hat entschie
den: Die von der Gemeinde
Vaduz anberaumte Konsulta
tivabstimmung ist widerrecht
lich. Diesen Entscheid gab Re
gierungschef Mario Frick am
gestrigen Pressegespräch be
kannt. Die Regierung habe
sich der Meinung des Rechts
dienstes angeschlossen und
den Grundsatzentscheid ge
fällt, dass Konsultativabstim
mungen widerrechtlich seien.
Der Gemeinde Vaduz bleibt
somit nur noch die Möglich
keit, den Entscheid bei der
VBI anzufechten.
Alexander Batliner
Der Entscheid des Rechtsdienstes,
welcher von der Regierung über
nommen wurde, stützt sich auf ei
nen Rechtsvergleich zur Schweiz.
Regierungschef Mario Frick führte
aus: «Im Bereich der Volksrechte
geht man nach dem strengen Lega
litätsprinzip. Das heisst: Es ist das
erlaubt oder nicht erlaubt, was im
Gesetz steht. Wir haben die Konsul
tativabstimmung für widerrechtlich
erklärt und haben gesagt, dass sie
untersagt wird.» Die Gemeinde Va
duz hat nun die*Möglichkeit, diesen
Entschluss der Regierung bei der
VBI anzufechten, und um die Ertei
lung einer aufschiebenden Wirkung
anzusuchen. Die Regierung selbst
plant keine weiteren Schritte. Sie
hätte theoretisch die Möglichkeit,
dem Landtag eine Änderung des
Gemeindegesetzes vorzuschlagen,
wodurch Konsultativabstimmungen
explizit verboten würden. Die Re
gierung wird von dieser Möglichkeit
jedoch nicht Gebrauch machen.
Neuer Entscheid
Der Entscheid der Regierung ist
ein Grundsatzentscheid. Dies kann
gemäss Regierung vom Entscheid
aus dem Jahre 1997 nicht gesagt
werden. Dieser bezog sich nur auf
die Anfrage der Gemeinde Triesen-
berg. Das heisst: Bürgermeister
Karlheinz Ospelt hat aus dem Ent
scheid aus dem Jahre 1997 nicht
zwingend wissen müssen, dass die
geplante Abstimmung widerrecht
lich ist. Mario Frick führte aus:
«Karlheinz Ospelt hat nicht zwin
gend erkennen können, dass die
geplagte Abstimmung widerrecht
lich ist. Eine gewisse Anfangsver
mutung hätte er aber ableiten kön
nen.» Der Maurer Vorsteher Jo
hannes Kaiser begrüsst auf Anfra
ge des Volksblatts den Entscheid
der Regierung. Er führte aus:
«Über eine andere Auffassung des
Rechtsdienstes wäre ich sehr über
rascht gewesen, da Konsultativab
stimmungen nicht ohne Begrün
dung aus dem Gemeindegesetz
verbannt wurden. Diese Bestäti
gung freut mich.» Karlheinz Ospelt
betonte auf Anfrage, dass sich der
Gemeinderat nun die Argumente
ansehen werde und weitere Ent
scheide fällen werde. Es sei für ihn
auch wichtig, dass der Regierungs
entscheid aus dem Jahre 1997 nicht
mit dem Abstimmungsvorhaben
der Gemeinde Vaduz zu verglei
chen gewesen sei.
Gegen das neue Gesetz
FBPL-Landesvorstand: Zwei Drittel für Referendumswerber
Meinungsbildung im FBPL-Landes
vorstand zur Abstimmung über das
neue Gesetz zur Förderung des preis
werten Wohnungsbaues: In einer mo
derierten Diskussionsrunde wurden
die gegensätzlichen Argumente ab
gewogen und schliesslich eine infor
mative Abstimmung durchgeführt
Zwei Drittel der anwesenden Mit
glieder unterstützen das Referen
dumskomitee und sind gegen eine
Einführung des neuen Gesetzes.
Peter Kindle
Im Hinblick auf die Volksabstim
mung vom 25. und 27. Februar Uber
das Gesetz zur Förderung des preis
werten Wohnungsbaues konnten
sich am Montagabend die Mitglie
der des FBPL-Landesvorstandes in
formieren und sich ihre eigene Mei
nung zum Thema Wohnbauför
derung bilden.
Moderierte Diskussionsrunde
In einer moderierten Diskussi
onsrunde standen sich die Referen-
dumswerber, vertreten durch Anja
Eberle und Dagobert Oehri, und
Gebhard Hoch sowie Helmut Kon-
räd als Befürworter gegenüber.
Wichtige Punkte' des neuen Ge
setzes, \yie zum Beispiel die Bemes
sung der Anlagekosten, sowie das
Problem der Überschuldung wurde
anhand von Zahlenbeispielen auf
gezeigt.
Mehrheit gegen das neue
Gesetz
Parteipräsident Dr. Norbert See
ger führte im Anschluss an die Dis
kussionsrunde eine Abstimmung in
nerhalb des Landesvorstandes
durch, um ein informatives Mei
nungsbild zum geplanten Wohn-
bauförderungsgesetz erkennen zu
können. Zwei Drittel der Besucher
sprachen sich gegen das neue Ge
setz aus. Seite 5
» iA * « i
Juqenp-Extwa
Viele Mädchen
sind bedrückt
Schweizer Mädchen sind häu
figer traurig und bedrückt als
ihre Altersgenossinnen in an
deren Ländern. Seite 15
Kommentar
Die Würfel sind gefallen: Die Re
gierung hat sich der Meinung des
Rechtsdienstes angeschlossen und
die Konsultativabstimmung in Va
duz als widerrechtlich bezeichnet
und somit deren Durchführung
untersagt. Mehr noch: Die Regie
rung stützt sich mit diesem Ent
schluss nicht nur auf das Vorha
ben der Gemeinde Vaduz, sondern
Regierungschef Mario Frick be
zeichnet diese Entscheidung sogar
als Grundsatzentscheid. Somit
dürfte diese Gesetzeslücke endlich
geschlossen worden sein. Es sei
denn, die Gemeinde Vaduz ficht
diesen Entscheid an. Dann hat
sich die VBI und gegebenenfalls
der Staatsgerichtshof mit dieser
Frage zu beschäftigen.
Mutig und richtig
Die Regierung hat einen muti
gen Entscheid gefällt, der zweifels
ohne richtig ist. Nachdem die Re
gierung schon 1997 auf Anfrage
der Gemeinde Triesenberg eine
Konsultativabstimmung untersag
te, wäre jeder andere Entscheid
und somit die Billigung der Kon-
sulativabstimmung in Vaduz auf
Unverständnis gestossen. Dies be
sonders vor dem Hintergrund,
dass Mario Frick konsultative
Volksbefragungen ohne entspre
chende gesetzliche Grundlage als
rechtsstaatlich fragwürdig ab
lehnt, wie er im Regierungsent
scheid aus dem Jahre 1997 aus
führt. Emen dieser Aussage entge
gengesetzten Entscheid hätte er
wohl niemals verständlich machen
können. Somit konnte die vom
Volksblatt aufgedeckte Gesetzes
lücke geschlossen werden und
Klarheit geschaffen werden. Zu
dem muss auch das Vorgehen der
Regierung, welches zu diesem Be-
schluss ßhrte, positiv gewertet
werden. Die Regierung hat von
Anfang an die Problematik er
kannt und sich derer angenom
men. Dem Rechtsdienst und der
Regierung gebührt ßr diesen mu
tigen und richtigen Entscheid und
ßr das positive und bewusste Vor
gehen der nötige Respekt.
Und die Gemeinde Vaduz? Hät
te Sie dies nicht wissen müssen,
nachdem schon ein Regierungs
entscheid zu einer solchen Proble
matik vorlag? Zumindest einen
Anfangsverdacht hätte der Bür
germeister, wie auch der Regie
rungschef bestätigte, hegen müs
sen. Der Weg, den der Bürgermeis
ter beschritt, war falsch. Er hätte,
wie die Gemeinde Triesenberg vor
zwei Jahren, bei der Regierung an
fragen müssen, ob diese Abstim
mungmöglich ist oder nicht. Dies
wäre ein verantwortungsvolles
Vorgehen gewesen. Der Gemein
derat von Vaduz muss nun Farbe
bekennen. Die Möglichkeit, sich
hinter einem fragwürdigen Volks
entscheid zu verstecken, wurde
ihm genommen. Wie sagte doch
der Schellenberger Vorsteher Wal
ter.Kieber am 27. Januar auf An
frage des Volksblatts: «Der Ge
meinderat sollte Manns genug
sein, zu einem Sachthema eine
Meinung zu bilden.» Wie recht er
doch hat. Alexander Batliner