Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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AZ FL-9494 Schaan 
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Mittwoch, 
19. Februar 2000/Fr.l.- 
Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 31 
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Massive Kritik an 
RegierungsarbeSt 
VADUZ: Empörung machte sich im FBPL- 
Landesvorstand bre\t, als die Fraktionsmitglie 
der Gebhard Hoch, Marco Ospelt und Johannes 
Matt Uber die politischen Vorkommnisse aus 
Landtag und Regierung berichteten. Zur Zeit 
häufen sich die Fehler der Regierung, denkt 
man beispielsweise an die Telefonie, das neue 
Krankenversicherungsgesetz, die PUK zur Lan 
despolizei und das Verhalten der Regierung in 
Sachen BND. Seite 5 
Markus Hasler musste 
Forfait geben 
LANGLAUF: Für 
Markus Hasler (Bild) 
ist der Medaillenge 
winn im Sprint der 
Schweizer Meister 
schaften ausgeblieben. 
Der Eschner erzielte 
zwar in der Qualifika 
tion über 1600 m Best 
zeit. Am Dienstag 
Abend trat der 
Eschner dann aber 
noch vor den Achtelfinals die Heimreise an, 
weil ihn Fieberschübe ins Bett gezwungen hat 
ten. Seite 11 
Misstrauensantrag 
abgelehnt 
WIEN: Der öster 
reichische Bundes 
kanzler Wolfgang 
Schüssel (ÖVP) hat 
sich am Dienstag 
«empört» über das 
Verhalten der Eu 
ropäischen Union ge 
genüber Österreich 
geäussert. Ein von 
den Grünen eingebrachter parlamentarischer 
Miss-trauensantrag gegen Schüssel wurde abge 
lehnt. Seite 19 
Menschliches Versagen 
BRÜHL: Die Zugkatastrophe von Brühl ist 
nach Erkenntnissen des deutschen Eisenbahn 
bundesamtes auf menschliches Versagen 
zurückzuführen. Die Erklärung für das Unglück 
liege nach den Ermittlungen im Verhalten des 
Zugführers. Letzte Seite 
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Konsiütativabstimmung 
ist widerrechtlich 
Regierung verbietet die in Vaduz geplante Abstimmung 
Die geplante Ersatzstrasse am Fusse des Rheindamms.. Die zu dieser Frage geplante Konsultativabstimmung der 
Gemeinde Vaduz wurde nun von der Regierung als widerrechtlich bezeichnet und somit verboten. 
Die Regierung hat entschie 
den: Die von der Gemeinde 
Vaduz anberaumte Konsulta 
tivabstimmung ist widerrecht 
lich. Diesen Entscheid gab Re 
gierungschef Mario Frick am 
gestrigen Pressegespräch be 
kannt. Die Regierung habe 
sich der Meinung des Rechts 
dienstes angeschlossen und 
den Grundsatzentscheid ge 
fällt, dass Konsultativabstim 
mungen widerrechtlich seien. 
Der Gemeinde Vaduz bleibt 
somit nur noch die Möglich 
keit, den Entscheid bei der 
VBI anzufechten. 
Alexander Batliner 
Der Entscheid des Rechtsdienstes, 
welcher von der Regierung über 
nommen wurde, stützt sich auf ei 
nen Rechtsvergleich zur Schweiz. 
Regierungschef Mario Frick führte 
aus: «Im Bereich der Volksrechte 
geht man nach dem strengen Lega 
litätsprinzip. Das heisst: Es ist das 
erlaubt oder nicht erlaubt, was im 
Gesetz steht. Wir haben die Konsul 
tativabstimmung für widerrechtlich 
erklärt und haben gesagt, dass sie 
untersagt wird.» Die Gemeinde Va 
duz hat nun die*Möglichkeit, diesen 
Entschluss der Regierung bei der 
VBI anzufechten, und um die Ertei 
lung einer aufschiebenden Wirkung 
anzusuchen. Die Regierung selbst 
plant keine weiteren Schritte. Sie 
hätte theoretisch die Möglichkeit, 
dem Landtag eine Änderung des 
Gemeindegesetzes vorzuschlagen, 
wodurch Konsultativabstimmungen 
explizit verboten würden. Die Re 
gierung wird von dieser Möglichkeit 
jedoch nicht Gebrauch machen. 
Neuer Entscheid 
Der Entscheid der Regierung ist 
ein Grundsatzentscheid. Dies kann 
gemäss Regierung vom Entscheid 
aus dem Jahre 1997 nicht gesagt 
werden. Dieser bezog sich nur auf 
die Anfrage der Gemeinde Triesen- 
berg. Das heisst: Bürgermeister 
Karlheinz Ospelt hat aus dem Ent 
scheid aus dem Jahre 1997 nicht 
zwingend wissen müssen, dass die 
geplante Abstimmung widerrecht 
lich ist. Mario Frick führte aus: 
«Karlheinz Ospelt hat nicht zwin 
gend erkennen können, dass die 
geplagte Abstimmung widerrecht 
lich ist. Eine gewisse Anfangsver 
mutung hätte er aber ableiten kön 
nen.» Der Maurer Vorsteher Jo 
hannes Kaiser begrüsst auf Anfra 
ge des Volksblatts den Entscheid 
der Regierung. Er führte aus: 
«Über eine andere Auffassung des 
Rechtsdienstes wäre ich sehr über 
rascht gewesen, da Konsultativab 
stimmungen nicht ohne Begrün 
dung aus dem Gemeindegesetz 
verbannt wurden. Diese Bestäti 
gung freut mich.» Karlheinz Ospelt 
betonte auf Anfrage, dass sich der 
Gemeinderat nun die Argumente 
ansehen werde und weitere Ent 
scheide fällen werde. Es sei für ihn 
auch wichtig, dass der Regierungs 
entscheid aus dem Jahre 1997 nicht 
mit dem Abstimmungsvorhaben 
der Gemeinde Vaduz zu verglei 
chen gewesen sei. 
Gegen das neue Gesetz 
FBPL-Landesvorstand: Zwei Drittel für Referendumswerber 
Meinungsbildung im FBPL-Landes 
vorstand zur Abstimmung über das 
neue Gesetz zur Förderung des preis 
werten Wohnungsbaues: In einer mo 
derierten Diskussionsrunde wurden 
die gegensätzlichen Argumente ab 
gewogen und schliesslich eine infor 
mative Abstimmung durchgeführt 
Zwei Drittel der anwesenden Mit 
glieder unterstützen das Referen 
dumskomitee und sind gegen eine 
Einführung des neuen Gesetzes. 
Peter Kindle 
Im Hinblick auf die Volksabstim 
mung vom 25. und 27. Februar Uber 
das Gesetz zur Förderung des preis 
werten Wohnungsbaues konnten 
sich am Montagabend die Mitglie 
der des FBPL-Landesvorstandes in 
formieren und sich ihre eigene Mei 
nung zum Thema Wohnbauför 
derung bilden. 
Moderierte Diskussionsrunde 
In einer moderierten Diskussi 
onsrunde standen sich die Referen- 
dumswerber, vertreten durch Anja 
Eberle und Dagobert Oehri, und 
Gebhard Hoch sowie Helmut Kon- 
räd als Befürworter gegenüber. 
Wichtige Punkte' des neuen Ge 
setzes, \yie zum Beispiel die Bemes 
sung der Anlagekosten, sowie das 
Problem der Überschuldung wurde 
anhand von Zahlenbeispielen auf 
gezeigt. 
Mehrheit gegen das neue 
Gesetz 
Parteipräsident Dr. Norbert See 
ger führte im Anschluss an die Dis 
kussionsrunde eine Abstimmung in 
nerhalb des Landesvorstandes 
durch, um ein informatives Mei 
nungsbild zum geplanten Wohn- 
bauförderungsgesetz erkennen zu 
können. Zwei Drittel der Besucher 
sprachen sich gegen das neue Ge 
setz aus. Seite 5 
» iA * « i 
Juqenp-Extwa 
Viele Mädchen 
sind bedrückt 
Schweizer Mädchen sind häu 
figer traurig und bedrückt als 
ihre Altersgenossinnen in an 
deren Ländern. Seite 15 
Kommentar 
Die Würfel sind gefallen: Die Re 
gierung hat sich der Meinung des 
Rechtsdienstes angeschlossen und 
die Konsultativabstimmung in Va 
duz als widerrechtlich bezeichnet 
und somit deren Durchführung 
untersagt. Mehr noch: Die Regie 
rung stützt sich mit diesem Ent 
schluss nicht nur auf das Vorha 
ben der Gemeinde Vaduz, sondern 
Regierungschef Mario Frick be 
zeichnet diese Entscheidung sogar 
als Grundsatzentscheid. Somit 
dürfte diese Gesetzeslücke endlich 
geschlossen worden sein. Es sei 
denn, die Gemeinde Vaduz ficht 
diesen Entscheid an. Dann hat 
sich die VBI und gegebenenfalls 
der Staatsgerichtshof mit dieser 
Frage zu beschäftigen. 
Mutig und richtig 
Die Regierung hat einen muti 
gen Entscheid gefällt, der zweifels 
ohne richtig ist. Nachdem die Re 
gierung schon 1997 auf Anfrage 
der Gemeinde Triesenberg eine 
Konsultativabstimmung untersag 
te, wäre jeder andere Entscheid 
und somit die Billigung der Kon- 
sulativabstimmung in Vaduz auf 
Unverständnis gestossen. Dies be 
sonders vor dem Hintergrund, 
dass Mario Frick konsultative 
Volksbefragungen ohne entspre 
chende gesetzliche Grundlage als 
rechtsstaatlich fragwürdig ab 
lehnt, wie er im Regierungsent 
scheid aus dem Jahre 1997 aus 
führt. Emen dieser Aussage entge 
gengesetzten Entscheid hätte er 
wohl niemals verständlich machen 
können. Somit konnte die vom 
Volksblatt aufgedeckte Gesetzes 
lücke geschlossen werden und 
Klarheit geschaffen werden. Zu 
dem muss auch das Vorgehen der 
Regierung, welches zu diesem Be- 
schluss ßhrte, positiv gewertet 
werden. Die Regierung hat von 
Anfang an die Problematik er 
kannt und sich derer angenom 
men. Dem Rechtsdienst und der 
Regierung gebührt ßr diesen mu 
tigen und richtigen Entscheid und 
ßr das positive und bewusste Vor 
gehen der nötige Respekt. 
Und die Gemeinde Vaduz? Hät 
te Sie dies nicht wissen müssen, 
nachdem schon ein Regierungs 
entscheid zu einer solchen Proble 
matik vorlag? Zumindest einen 
Anfangsverdacht hätte der Bür 
germeister, wie auch der Regie 
rungschef bestätigte, hegen müs 
sen. Der Weg, den der Bürgermeis 
ter beschritt, war falsch. Er hätte, 
wie die Gemeinde Triesenberg vor 
zwei Jahren, bei der Regierung an 
fragen müssen, ob diese Abstim 
mungmöglich ist oder nicht. Dies 
wäre ein verantwortungsvolles 
Vorgehen gewesen. Der Gemein 
derat von Vaduz muss nun Farbe 
bekennen. Die Möglichkeit, sich 
hinter einem fragwürdigen Volks 
entscheid zu verstecken, wurde 
ihm genommen. Wie sagte doch 
der Schellenberger Vorsteher Wal 
ter.Kieber am 27. Januar auf An 
frage des Volksblatts: «Der Ge 
meinderat sollte Manns genug 
sein, zu einem Sachthema eine 
Meinung zu bilden.» Wie recht er 
doch hat. Alexander Batliner
	        

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