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Liechtensteiner VOLKSBLATT
INSERATE
Freitag, 24. November 2000 39
Fürstentum
Liechtenstein
Amtliche Kundmachungen
Markenregister
darfsartikel, nämlich Farbstifte, Kreide, Malbretter und
Malleinwand; Schreibmaschinen und Bürogeräte (ausge
nommen Möbel), (soweit in Klasse 16 enthalten); Abroll
geräte für Klebebänder, Lehr- und Unterrichtsmittel (aus
genommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnis
sen, Spielen, Tier- und Pflanzenpräparaten, geologischen
Modulen und Präparaten, Globen, Wandtafelzeichen
geräte Spielkarten, Durcklettern, Druckstöcke; Stempel
und Stempelfarben, Tinten; bemalte Kunstgegenstände.
Klasse 20; Möbel, Spiegel, Rahmen, Waren, soweit sie
nicht in anderen Klassen enthalten sind aus Holz oder
Kunststoffen.
Klasse 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche,
Kämme, Schwämme, Bürsten, rohes oder teilweise bear
beitetes Glas, Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit
sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
Klasse 22; Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel,
Säcke, Polsterfüllstoffe, rohe Gespinstfasern.
Klasse 24; Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen,
Rollos, Haushaltswäsche, Bett- und Tischwäsche; Bett-
und Tischdecken; textile Lederimitationsstoffe; Webe-Eti-
ketten für Bekleidungs- und Textilprodukte (auch zum
Aufbügeln), Stoffabzeichen, Tapeten aus Textilstoffen;
Bade- und Handtücher; Taschentücher aus textilem
Material; Taschen, Beutel, Rucksäcke, Packsäcke, Neces
saires, Etuis, Geldbeutel, Brieftaschen und Schlüsselta
schen aus textilem Material.
Klasse 25: Bekleidungsstücke für Damen, Herren und
Kinder, insbesondere Kostüme, Mäntel, Regenmäntel,
Jacken, Jacketts, kurze und lange Hosen, Jeans, Hem
den, Blusen, Kleider, Röcke, Miederwaren, Leib- und
Nachtwäsche, Trainingsanzüge, Schutzbekleidungs
stücke und Unterbekleidungsstücke; Web-, und Strickbe-
kleidungsstücke, insbesondere Strümpfe und Strumpf
waren, Trikots, Pullover, Trikothemden; Schuhe und
Schuhwaren, Stiefel, Sport- und Hausschuhe; Kopfbe
deckungen; Bekleidungs-Erstausstattung für Babys,
Spielanzüge; Bademäntel, Badehosen, Badeanzüge und
Bikinis; Gürtel, Gürtelschnallen, Anstecknadeln aus Edel
metall oder damit plattiert), Hosenträger, Krawatten,
Tücher und Handschuhe; Frottierwaren, nämlich Beklei
dungsstücke, Handtücher, Badetücher; Wetterbeklei
dungsstücke, imprägnierte luftdurchlässige Bekleidungs
stücke; Freizeit- und Sportbekleidungsstücke; Stoffauf-
näher.
Klasse 26: Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnür
bänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln, künstliche
Blumen.
Klasse 27: Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und
andere Bodenbeläge; Tapeten.
Klasse 28: Spiele und Spielzeug (auch elektronisch);
Puzzles, Geduldsspiele; Rollschuhe, Rollbretter, Schlitt
schuhe, In-Line-Skates, Kickboards, Roller, Masken zum
Verkleiden für Spielzwecke, Hobby- und Modellbau
kästen mit Beschäftigungsmaterial für Spielzwecke,
Turn- und Sportgeräte und -artikel (soweit in Klasse 28
enthalten):
Klasse 30: Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Kaffee-
Ersatzmittel, Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren
und Konditorwaren, Speiseeis, Honig, Saucen, Gewürze.
Klasse 32: Biere, Mineralwasser und kohlensäurehaltiges
Wasser und andere alkoholfreie Getränke, Fruchtgeträn
ke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die
Zubereitung von Getränken.
Klasse 33: Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).
Klasse 34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.
Klasse 35: Werbung und Verkaufsförderung, insbeson
dere aber nicht abschliessend: Verbreitung von Werbe
anzeigen, Fernsehwerbung, Rundfunkwerbung, Wer
bung über Internet, Herausgabe von Werbetexten, Ver
mietung von Werbeflächen, Vemmietung von Werbema
terial, Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken,
Verteilung von Werbematerial, Aktualisierung von Wer
bematerial, Werbung durch Werbeschriften, Herausgabe
von Werbetexten, Vorführung von Waren zu Werbe
zwecken, Ausstrahlung von Fernseh- und Filmproduktio
nen zur Verkaufsförderung, Verkaufsförderung (sales
promotion), auch für andere.
(Detail-)Handel über Fernsehen und ein elektronisches
Datennetz (Internet) und andere Computernetzwerke
(E-Commerce) und über Mobilfunknetze in allen zur Ver
fügung stehenden Varianten, einschliesslich Anbieten
von Waren gegen Bezahlung.
Klasse 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldge
schäfte; Immobilienwesen.
Klasse 38: Telekommunikation, Ausstrahlung von Fern
sehprogrammen / Kabelfernsehsendungen / Hörfunksen
dungen / Rundfunksendungen / Satellitenfernsehsen
dungen; digitale und analoge Kommunikation, darunter
Satellitenkommunikation; elektronische Übermittlung
und Verbreitung insbesondere aber nicht abschliessend
von Daten, Bildern, Informationen, Grafiken, Ton
und/oder audiovisuelles Material über ein elektronisches
Datennetz (Internet) und andere Computernetzwerke
und faseroptische Netzwerke und Stromleitungen und
Mobilfunk, insbesondere aber nicht abschliessend UMTS,
GPRS, WAR, WLL; Zurverfügungstellung und Betrieb von
Computernetzwerken und Telekommunikationsnetz
werken, insbesondere aber nicht abschliessend zwecks
Anbieten von Waren und Dienstleistungen und Unter
haltungselementen.
Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Veran
staltung von Spielen, Wettbewerben und Glücksspielen,
darunter Lotterien und/oder Lotteriespielen im Fernse
hen, Rundfunk und Internet; Produktion und Redaktion
von elektronischen Medienerzeugnissen, insbesondere
aber nicht abschliessend von Fernsehprogrammen und
Rundfunksendungen sowie Internetinhalten; Filmpro
duktionen; Durchführung von Liveveranstaltungen in
allen Medien; Betrieb von Studios sowie Tonstudios;
Dienste von Unterhaltungskünstlern; Vermietung von
Filmgeräten und Filmzubehör und Bühnendekoration
und anderem Unterhaltungszubehör.
Klasse 42: Erstellen von Programmen für die Datenverar
beitung; Bereitstellung des Zugriffs über ein elektroni
sches Datennetz (Internet) und über andere Computer
netzwerke auf elektronische Dokumente und Web-Sites
und Unterhaltungselemente, insbesondere aber nicht
abschliessend von elektronischen Spielen; Redaktion und
Bearbeitung von Web-Sites: graphische Gestaltung von
Web-Sites; Verwaltung und Nutzung von Film-, Fernseh-,
Internet- und Rundfunkproduktionen; Verwaltung und
Nutzung von Urheberrechten sowie von sonstigen
gewerblichen Schutzrechten, insbesondere aber nicht
abschliessend Rechteverkäufe, Merchandising und
Lizenzmarketing; sonstige Lizenzvergabe von gewerbli
chen Schutzrechten.
Amt für Volkswirtschaft
4m Landesgesetzblätter
PU 162/97-22
In der Unterhaltsbevorschussungssache mj. DEZIEL Jaya, geb. am 20.08.1993, vertreten
durch die Kindsmutter Evelin Deziel, wohnhaft in 9495 Triesen, Grosser Bongert, wird für
den Kindsvater Joseph Patrick Deziel, geb. am 30.04.1968, kanadischer Staatsangehöriger,'
derzeit unbekannten Aufenthaltes, in der Person von Frau lic. iur. Susanne Eberle, beim (
Fürstlichen Landgericht in 9490 Vaduz, ein Zustellkuratorin bestellt.
Die Kuratorin vertritt Herrn Joseph Patrick Deziel, bis dieser selbst auftritt oder einen
Bevollmächtigten namhaft macht, auf dessen Gefahr und Kosten.
Zuzustellen ist der Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 17.10.2000 zu
PU 162/97 (ON 20).
1736 280
Vaduz, 13. November 2000
Fürstliches Landgericht
Am 24. November 2000 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter
Nr. 220 Kundmachung vom 14. November 2000 des Beschlusses Nr. 71/2000 des
Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Nr. 221 Kundmachung vom 14. November 2000 der Beschlüsse Nr. 72/2000 bis
78/2000, 80/2000 bis 82/2000, 84/2000 und 85/2000 des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses
Nr. 222 Kundmachung vom 14. November 2000 des Beschlusses Nr. 79/2000 des
Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Nr. 223 Kundmachung vom 24. November 2000 der Abänderung der Vereinba
rung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zum Vertrag betreffend die Mehrwertsteuer
Nr. 224 Verordnung vom 14. November 2000 über die Anpassung der Ergän
zungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
an die Lohn- und Preisentwicklung
Nr. 225 Verordnung vom 14. November 2000 über den Verkehr mit
In-vitro-Diagnostika im Europäischen Wirtschaftsraum
p'VÄ
f.-
ausgegeben.
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 1071/9 folgende Firma eingetragen:
Wortlaut der Firma: Karl und Probst Aktiengesellschaft
Sitz: Triesen
1214.410
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Datum der Gründung: 24. August 2000
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Zweck:
Die Beratung und Planung in den Gebieten Bauten und Anlagen im Hochbau, Raum- und
Siedlungsplanung, Projekt-, Kosten- und Baubetriebsorganisation; Ausarbeitung der
erforderlichen Offert- und Planunterlagen, Durchführung der Bauleitungen im Hochbau.
Aktienkapital:
CHF 100 000-, eingeteilt in 1000 voll einbezahlte Inhaberaktien zu je CHF 100-,
Verwaltungsrat: 1-5 Mitglieder
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht:
Gemäss Gesetz vom 19.Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer - und Dienst
leistungsaufträge, LGBL 1998/135, werden folgende Arbeiten unterhalb der Schwellen
werte ausgeschrieben;
Auftraggeber: Regierung des Fürstentums Liechtenstein,
vertreten durch das
Amt für Personal und Organisation
Tel. +423 236 66 60
Fax. +423 236 66 70
E-Mail: Peter.Mella@apo.llv.li
Ludwig Karl, Wilhelm-Weitling-Str. 29, D-81377 München, als Geschäftsführer
Markus Probst, Volpinistr. 63, D-80638 München
Firmazeichnung: bestimmt der Verwaltungsrat.
Kundmachungen: in gesetzlicher Form.
1209.340
Repräsentant: Sercor Treuhand-Anstalt,Vaduz
Vaduz, am 16. November 2000
Öffentlichkeitsregisteramt
Ä Uec
Gegenstand des Auftrages:
Miete von Büroräumlichkeiten durch das Land Liechtenstein
Verfahrensart:
offenes Verfahren
Offertbezug:
Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz
Eingabe:
Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz
in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk
«Miete von Büroräumlichkeiten»
Einsendefrist:
15. Dezember 2000
Offertöffnung:
nicht-öffentlich, 20. Dezember 2000, 10.00 Uhr
Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, 9490 Vaduz
Ort und Datum:
Vaduz, 25. November 2000
Beauftragter des Auftraggebers:
I'13.350
Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, Vaduz
Amt für Personal und Organisation