Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

14 Freitag, 6. Oktober 2000 
INSERATE 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
Fürstentum 
Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 
■ Verkehrsanordnung 
■ Nutzung von Grundwasser 
Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f und Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 
30. Juni 1978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 80 Abs. 1, Art. 94 Abs. 1 und 
Art. 97 der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 
Nr. 65, i.d.g.F., wird folgende Verkehrsbeschränkung erlassen: 
Triesenberg 
Schloss-Strasse (Gemeindegebiet Haida) 
• Verschieben der Ortschaftstafel Signal Nr. 4.29/4.30 «Ortsbeginn und Ortsende» und 
des Signals Nr. 2.30 «Allgemeine Höchstgeschwindigkeit» innerorts 50 km/h um 85 m 
in Richtung Vaduz 
• Aufheben des Signals Nr. 2.30 «Allgemeine Höchstgeschwindigkeit» ausserorts 80 km/h 
in Richtung Vaduz 
• Aufheben des Ortschaftsnamens «Vaduz» auf Signal Nr. 4.30 «Ortsende auf Neben- 
strassen» 
Grund: Antrag Gemeinde 
Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen 
Beschwerde bei der Regierung erhoben werden. 
Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. 
Vaduz, 6. Oktober 2000 
1023480 Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
U m weltveiträgl ich keitsprüf ung 
Entscheidung über die Umweltverträglichkeit; Zusammenfassende 
Darstellung 
Projekt 110-kV-Einführung zum Unterwerk Eschen 
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. März 1999 über die Umweltverträg 
lichkeitsprüfung (UVPG), LGBI. 1999 Nr. 95, hat die Regierung die Umweltverträglichkeit 
des Projektes «110-kV-Einführung zum Unterwerk Eschen» unter Auflagen festgestellt. 
Gemäss Art. 16 Abs. 6 UVPG sind die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswir 
kungen sowie die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit des Projektes zur öffent 
lichen Einsicht aufzulegen. lt . 
Die zusammenfassende Darstellung und die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit 
sind während den Schalteröffnungszeiten beim Amt für Umweltschutz, Industriestrasse 3, 
9495 Triesen, einsehbar. 
t027.400 
zum Betrieb von Wärmetauschern beim Neubau Zentrum Triesen 
der Verwaltungs- und Privatbank AG, Vaduz 
Gestützt auf Art. 9 des Wasserrechtsgesetzes vom 10. November 1976, LGBI. 1976 Nr. 69, 
wird das Projekt zur Nutzung von Grundwasser zum Betrieb von Wärmetauschern beim 
Neubau Zentrum Triesen der Verwaltungs- und Privatbank AG, Vaduz, öffentlich zur Ein 
sicht aufgelegt. 
Gesuchstellerin: 
Verwaltungs- und Privatbank AG, Im Zentrum, 9490 Vaduz 
Art der Nutzung: 
Thermische Nutzung des Grundwassers, zu Kühlzwecken im 
Sommer und zur Wärmegewinnung im Winter 
Wassermenge: 
ca. 450 000 m 3 pro Jahr, maximal 35 Liter pro Sekunde 
Konzessionsdaucr: 
25 Jahre 
Die Unterlagen sind während 30 Tagen, das ist vom 6. Oktober 2000 bis 6. November 2000, 
bei der Gemeindeverwaltung Triesen und bei der Regierungskanzlei für jedermann zur Ein 
sicht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist kann wegen Verletzung öffentlicher oder privater 
Rechte bei der Fürstlichen Regierung in Vaduz Einsprache erhoben werden. Die Einsprache 
ist schriftlich und mit einer Begründung versehen bis 6. November 2000 einzubringen. 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
1025.400 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregister 
Änderung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 1067/57 bei der 
Bank Vontobel (Liechtenstein) Aktiengesellschaft, Vaduz 
folgende Änderung eingetragen: 
Als Stellvertretender Direktor mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurde 
bestellt: 
Croset Jean-Claude, Mädliweg 24, CH-9470 Werdenberg 
Als Vizedirektor mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurde bestellt: 
Kipfer Marco, Dorfstrasse 7b, Triesen 
Vaduz, 2. Oktober 2000 
1026.340 Öffentlichkeitsregisteramt 
Südtextil Anstalt, Schaan 
Aufgrund des Beschlusses des Inha 
bers der Gründerrechte vom 4. Oktober 
2000 ist die Gesellschaft In Liquidation 
getreten. Der Uquidationsbeschluss ist 
im Öffentlichkeitsregister eingetragen. 
Allfällige Gläubiger der Gesellschaft 
werden hiermit aufgefordert, ihre An 
sprüche unverzüglich beim Liquidator 
anzumelden. 
Vaduz, 4. Oktober 2000 Der Liquidator 
Nerwath Anstalt, 
Triesen 
Laut Beschluss der Gründerin ist un 
sere Firma in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
ersucht, ihre Ansprüche beim Liqui 
dator anzuzeigen. 
Vaduz, 4. Oktober 2000 
Der Liquidator 
Dercudan Anstalt, 
Vaduz 
Laut Beschluss des Inhabers der 
Gründerrechte ist unsere Firma in Li 
quidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
ersucht, ihre Ansprüche beim Liqui 
datoranzuzeigen. 
Vaduz, 4. Oktober 2000 
Der Liquidator 
Aliban Anstalt, 
Vaduz 
Laut Beschluss des Inhabers der 
Gründerrechte ist unsere Firma in Li 
quidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
ersucht, ihre Ansprüche beim Liqui 
dator anzuzeigen. 
Vaduz, 4. Oktober 2000 
Der Liquidator 
Die Firma 
Creston Establishment, 
Vaduz, 
ist mit Beschluss vom 3. Oktober 
2000 in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden aufgefor 
dert, ihre Ansprüche beim Liquidator 
anzumelden. 
Der Liquidator 
Industrial Design Establish 
ment, Triesenberg 
Aufgrund des Beschlusses des 
Gründers vom 2. Oktober 2000 ist 
unsere Finpa in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
ersucht, ihre Forderungen beim Li 
quidatoranzumelden. 
Triesenberg, 2. Oktober 2000 
Der Liquidator 
Lacrymosa Establishment, Vaduz 
Aufgrund des Beschlusses des Inha 
bers der Gründemechte vom 3. Okto 
ber 2000 ist die Gesellschaft in Liqui 
dation getreten. Der Uquidationsbe 
schluss ist im Öffentlichkeitsregister 
eingetragen. 
Allfällige Gläubiger der Gesellschaft 
werden hiermit aufgefordert, ihre An 
sprüche beim Liquidator anzumeld- 
nen. 
Vaduz, 3. Okt. 2000 Der Liquidator 
Etablissement Pongrazia, 
Mauren 
Durch Beschluss der Inhaberin der 
Gründerrechte vom 4. Oktober 2000 
ist unsere Anstalt in Liquidation ge 
treten. 
Allfällige Gläubiger werden aufgefor 
dert, ihre Ansprüche umgehend 
beim Liquidator anzumelden. 
4. Oktober 2000 
Der Liquidator 
Nicehome Real Estate 
Limited 
Die Firma Nicehome Real Estate Li 
mited, Vaduz, ist laut Beschluss 
der ausseiordentlichen Generalver 
sammlung der Aktionäre vom 4. Ok 
tober 2000 in Liquidation getreten. 
Altfällige Gläubiger werden ■ hiermit 
aufgefordert, ihre Ansprüche beim 
Liquidator bis zum 4. April 2001 an 
zumelden. Der Liquidator 
Avram Handelsgesellschaft 
Reg. Trust, Vaduz 
Laut Beschluss der Inhaberin der 
Gründerrechte vom 26. September 
2000 ist unsere Gesellschaft in 
Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden ersucht, 
ihre Ansprüche unverzüglich anzu 
melden. 
Vaduz, 26. September 2000 
Der Liquidator 
Dibelka Anstalt, 
Mauren 
Laut Beschluss der Gründerin vom 
27. September 2000 ist unsere 
Gesellschaft in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden ersucht, 
ihre Ansprüche unverzüglich anzu 
melden. 
Vaduz, 27. September 2000 
Der Liquidator 
SVE Software Vertriebs 
Establishment, Vaduz 
Laut Beschluss der fiduziarischen 
Gründerin vom 2. Oktober 2000 ist 
unsere Firma in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
aufgefordert, ihre Ansprüche unver 
züglich anzumelden. 
Der Liquidator 
Sachiel Enterprise 
Establishment, Vaduz 
Laut Beschluss der Inhaberin der 
Gründerrechte vom 2. Oktober 2000 
ist unsere Firma in Liquidation getre 
ten. 
Allfällige Gläubiger werden hiermit 
aufgefordert, ihre Ansprüche beim 
Liquidator anzumelden. 
Der Liquidator 
Habis Anstalt, Triesen 
Laut Beschluss der Gründerin vom 
2. Oktober 2000 ist die Gesellschaft 
in Liquidation getreten. 
Allfällige Gläubiger werden ersucht, 
ihre Ansprüche unverzüglich beim 
Liquidator anzumelden. 
Triesen, 2. Oktober 20000 
Der Liquidator
	        

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