Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

22 Dienstag, 3. Oktober 2000 SPORT 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
AUTOMOBIL 
Rene Heiliger 
Schweizer Tou- 
renwagen-Meister 
Nach dem Slalom in Biere 
VD steht Rene Hediger als 
Schweizer Tourenwagen- 
Meister fest. Der St. Galler 
setzte sich mit zwei Punk 
ten Vorsprung vor Mario 
Meier durch. Jo Zeller hatte 
sich den Formel-3-Titel 
schon zwei Wochen zuvor 
gesichert, und die Spezial- 
wagen-Trophäe wurde eine 
sichere Beute für Edi Kamm. 
Hediger belegte im Jura mit 
seinem Honda Integra in 
der Klasse bis 2000 ccm 
zwar nur den 7. Platz, doch 
der Titel war ihm gewiss, als 
Meier mit dem Citroen Saxo 
VTS einen Strohballen um 
fuhr und Gruppe A/bis 1600 
ccm als Fünfter klassiert 
wurde. Den Tagessieg si 
cherte sich wider Erwarten 
Jo Zeller. 
Vasser wieder auf der Siegerstrasse 
Automobil: Jimmy Vasser gewinnt das CART-Rennen in Houston vor Juan Montoya 
Jimmy Vasser hat den 
ersten Sieg in der CART- 
Serie seit zwei Jahren er 
rungen. Der Amerikaner 
verwies Juan Montoya 
auf dem Stadtkurs in 
Houston, Texas (USA), mit 
rund zwei Sekunden Vor 
sprung auf Platz 2. 
Gil de Ferran wurde Dritter vor 
Paul Tracy, nachdem er 
während der ersten 49 Runden 
geführt hatte. Im Gesamtklas 
sement vor den beiden letzten 
Rennen (in Australien und in 
Kalifornien) hält de Ferran mit 
19 Punkten Vorsprung vor 
Tracy die Spitze. 
Resultate 
Houston, Texas (USA). 
CART-Rennen (Stadt-Rund 
kurs): 1. Jimmy Vasser (USA), 
Lola-Toyota, 100 Runden in 
1:59:02,626 (123,3 km/h). 2. 
Juan Montoya (Kolumbien), 
Lola-Toyota, 1,914 Sekunden 
zurück. 3. Gil de Ferran (Brasi 
lien), Reynard-Honda. 4. Paul 
Tracy (Ka), Reynard-Honda. 5. 
Helio Castro-Neves (Brasilien), 
Reynard-Honda. 6. Christian 
Fittipaldi (Brasilien), Lola- 
Ford. 
Stand (18/20): 1. De Ferran 
153. 2. Tracy 134. 3. Roberto 
Moreno . (Br), Reynard-Ford, 
131. 4. Michael Andretti (USA), 
Lola-Ford, und Adrian Fernan- 
dez (Mex), Reynard-Ford, je 
127. 6. Montoya 122. 
Nächstes Rennen am 15. Ok 
tober in Surfers Paradise, 
Queensland (Au). 
Weitere Infos: www.cart.com Jimmy Vasser auf seinem Lola-Toyota (Bild) setzte sich hauchdünn vor Juan Montoya durch. 
Fürstentum 
Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2000 das 
Amt für Volkswirtschaft beauftragt, eine Volkszählung durchzuführen. Verbunden mit der 
Volkszählung ist in allen Gemeinden eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Erhebung 
erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Stichtag ist der 5. Dezember 2000. 
Für die Zählung gelten die folgenden Bestimmungen: 
Fragebogen 
Die Fragebogen werden den Haushalten per Post zugestellt. Die ausgefüllten Fragebogen 
sind mit dem erhaltenen Spezialkuvert bis zum 12. Dezember 2000 in den nächstgele 
genen Briefkasten der Liechtensteinischen Post AG einzuwerfen. 
Jeder Haushalt erhält ein Kuvert mit einem vorbedruckten Haushaltsfragebogen und für 
jedes Haushaltsmitglied einen vorbedruckten Personenfragebogen. Die Liste aller in Liech 
tenstein wohnhaften Personen wird aus organisatorischen Gründen bereits im Oktober 
2000 erstellt. Es ist deshalb möglich, dass später verstorbenen Personen ein Fragebogen 
zugestellt wird. Solch ein Personenfragebogen ist selbstverständlich nicht zu retournieren. 
Für die Gebäudezählung erhält der Eigentümer oder Hausverwalter einen Gebäudefrage 
bogen. Erfolgt die Verwaltung des Gebäudes durch eine grössere Immobilienverwaltung, 
so wird der Fragebogen direkt von der Immobilienverwaltung ausgefüllt. 
Erhebungsbereich 
Der Erhebungsbereich der Volkszählung beinhaltet die Wohnbevölkerung sowie die 
Gebäude und Wohnungen der Gemeinden. 
Zur Bevölkerung einer Gemeinde gehören alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, 
inklusive Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylwerber, Schutzbedürftige und vorläufig aufge 
nommene Personen. Über besondere Fälle entscheidet das Amt für Volkswirtschaft. 
Die Gebäude- und Wohnungszählung erstreckt sich auf alle Wohnungen und auf alle 
Gebäude, die ganz oder teilweise einem Wohnzweck dienen, einschliesslich Ferienhäuser 
und -wohnungen sowie Zweitwohnungen. 
Auskunfts- und Schweigepflicht 
Die Fragebogen sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Alle mit der Volkszäh 
lung betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Zählungsmaterial enthal 
tenen Auskünfte vertraulich zu behandeln. Die Angaben dürfen nur zu statistischen 
Zwecken verwendet werden. 
Kostenverteilung 
Die Kosten für die Erhebung und Aufbereitung der Daten sowie die Publikation der Ergeb 
nisse trägt der Staat. Soweit sich die Mitarbeit der Gemeinden auf die Mithilfe von Perso 
nal der Gemeindeverwaltung bezieht, ist diese unentgeltlich (Statistikgesetz, LGBI. 1976 
Nr. 44, Art. 2). 
Mitarbeit der Gemeinden 
Jede Gemeinde bestimmt eine oder mehrere Sonderzählpersonen zur Erfassung der Kollek 
tivhaushalte. Das Amt für Volkswirtschaft führt für die Gemeinden und Sonderzählperso 
nen einen Instruktionskurs durch. Die Sonderzählpersonen haben sich an die Anweisungen 
des Amtes für Volkswirtschaft und an die Weisungen der Gemeinde zu halten. 
Nach Abschluss der schriftlichen und telefonischen Mahnungen erhalten die Gemeinden 
die nicht oder unvollständig beantworteten Fragebogen zur Bearbeitung zugestellt. 
Übersetzungshilfen 
Übersetzungshilfen in neun verschiedenen Sprachen können bei den Gemeindeverwal 
tungen abgeholt oder unter der Telefonnummer 236 64 64 bestellt werden. 
Auskunftstelle 
Für Auskünfte oder für die Nachbestellung von Fragebogen steht das Amt für Volkswirt 
schaft unter der Telefonnummer 236 64 64 zur Verfügung. 
Die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft bitten die Bevölkerung, die Fragebogen 
wahrheitsgetreu auszufüllen und danken für die Mitarbeit. 
1015.490 Amt für Volkswirtschaft 
Gemäss Gesetz vom 19. Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst 
leistungsaufträge (LGBI. 1998 Nr. 135), wird folgender Lieferauftrag oberhalb der Schwel 
lenwerte ausgeschrieben: 
1. Name, Anschrift. Telefon, Fax, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers 
und wenn nötig weitere Stellen, von denen zusätzliche Angaben eingeholt 
werden können 
Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein 
vertreten durch das Amt für Personal und Organisation 
FL-9490 Vaduz 
Tel. 00423 236 66 61 
Fax 00423 236 61 71 
E-Mail: guenther.eberle@apo.llv.li 
2. Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Lieferungen in jeder Kategorie (An 
hang 1 Verordnung) / intended total procurement of services in each category 
CPV 30248200-1: Eine Lizenz für Steuer- und Finanzanwendungen (mit Individualent 
wicklungen), Betriebssystem, Entwicklungs- und Auswertungstools, Datenbank Oracle 
basierend auf Windows NT resp. Unix. 
CPV 30248200-1: One Licence for Tax- and Finance Applications (Individualdevelop- 
ment), System Software, Development- and Calculating-Tools, Database Oracle on 
Windows NT or Unix, 
3. Geschätzter Zeitpunkt der Einleitung der Vergabeverfahren nach Kategorien / 
estimated date ofopening Submission per category 
24. Oktober 2000 
October, 24th 2000 
4. Vergabearten 
Offenes Verfahren 
5. Erklärung, dass interessierte Unternehmen dem Auftraggeber ihr Interesse an 
der Beschaffung mitteilen sollen 
Bei der definitiven Vergabebekanntmachung 
6. Adresse, bei der zusätzliche Angaben verlangt werden können / for further 
information contact 
BSG Unternehmensberatung 
Herr Felix Lämmler 
Rorschacherstrasse 150 
CH-9006 St. Gallen 
Tel. +41 (0)71 243 57 57 
Fax +41(0)71 243 57 43 
E-Mail f.laemmler@bsg.ch 
7. Fällt der öffentliche Auftrag gegebenenfalls unter das WTO-Ubereinkommen / 
does the Submission fall within the scope of the WTO-agreement 
Der Auftrag fällt unter das WTO-Übereinkommen / the Submission falls within the 
WTO-agreement 
8. Sonstige Angaben 
Keine 
9. Absendung der Bekanntmachung und Tag des Eingangs der Bekanntmachung 
beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 
3. Oktober 2000 
October, 3th 2000 
1022.350 
Amt für Personal und Organisation 
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