22 Dienstag, 3. Oktober 2000 SPORT
Liechtensteiner VOLKSBLATT
AUTOMOBIL
Rene Heiliger
Schweizer Tou-
renwagen-Meister
Nach dem Slalom in Biere
VD steht Rene Hediger als
Schweizer Tourenwagen-
Meister fest. Der St. Galler
setzte sich mit zwei Punk
ten Vorsprung vor Mario
Meier durch. Jo Zeller hatte
sich den Formel-3-Titel
schon zwei Wochen zuvor
gesichert, und die Spezial-
wagen-Trophäe wurde eine
sichere Beute für Edi Kamm.
Hediger belegte im Jura mit
seinem Honda Integra in
der Klasse bis 2000 ccm
zwar nur den 7. Platz, doch
der Titel war ihm gewiss, als
Meier mit dem Citroen Saxo
VTS einen Strohballen um
fuhr und Gruppe A/bis 1600
ccm als Fünfter klassiert
wurde. Den Tagessieg si
cherte sich wider Erwarten
Jo Zeller.
Vasser wieder auf der Siegerstrasse
Automobil: Jimmy Vasser gewinnt das CART-Rennen in Houston vor Juan Montoya
Jimmy Vasser hat den
ersten Sieg in der CART-
Serie seit zwei Jahren er
rungen. Der Amerikaner
verwies Juan Montoya
auf dem Stadtkurs in
Houston, Texas (USA), mit
rund zwei Sekunden Vor
sprung auf Platz 2.
Gil de Ferran wurde Dritter vor
Paul Tracy, nachdem er
während der ersten 49 Runden
geführt hatte. Im Gesamtklas
sement vor den beiden letzten
Rennen (in Australien und in
Kalifornien) hält de Ferran mit
19 Punkten Vorsprung vor
Tracy die Spitze.
Resultate
Houston, Texas (USA).
CART-Rennen (Stadt-Rund
kurs): 1. Jimmy Vasser (USA),
Lola-Toyota, 100 Runden in
1:59:02,626 (123,3 km/h). 2.
Juan Montoya (Kolumbien),
Lola-Toyota, 1,914 Sekunden
zurück. 3. Gil de Ferran (Brasi
lien), Reynard-Honda. 4. Paul
Tracy (Ka), Reynard-Honda. 5.
Helio Castro-Neves (Brasilien),
Reynard-Honda. 6. Christian
Fittipaldi (Brasilien), Lola-
Ford.
Stand (18/20): 1. De Ferran
153. 2. Tracy 134. 3. Roberto
Moreno . (Br), Reynard-Ford,
131. 4. Michael Andretti (USA),
Lola-Ford, und Adrian Fernan-
dez (Mex), Reynard-Ford, je
127. 6. Montoya 122.
Nächstes Rennen am 15. Ok
tober in Surfers Paradise,
Queensland (Au).
Weitere Infos: www.cart.com Jimmy Vasser auf seinem Lola-Toyota (Bild) setzte sich hauchdünn vor Juan Montoya durch.
Fürstentum
Liechtenstein
Amtliche Kundmachungen
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2000 das
Amt für Volkswirtschaft beauftragt, eine Volkszählung durchzuführen. Verbunden mit der
Volkszählung ist in allen Gemeinden eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Erhebung
erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Stichtag ist der 5. Dezember 2000.
Für die Zählung gelten die folgenden Bestimmungen:
Fragebogen
Die Fragebogen werden den Haushalten per Post zugestellt. Die ausgefüllten Fragebogen
sind mit dem erhaltenen Spezialkuvert bis zum 12. Dezember 2000 in den nächstgele
genen Briefkasten der Liechtensteinischen Post AG einzuwerfen.
Jeder Haushalt erhält ein Kuvert mit einem vorbedruckten Haushaltsfragebogen und für
jedes Haushaltsmitglied einen vorbedruckten Personenfragebogen. Die Liste aller in Liech
tenstein wohnhaften Personen wird aus organisatorischen Gründen bereits im Oktober
2000 erstellt. Es ist deshalb möglich, dass später verstorbenen Personen ein Fragebogen
zugestellt wird. Solch ein Personenfragebogen ist selbstverständlich nicht zu retournieren.
Für die Gebäudezählung erhält der Eigentümer oder Hausverwalter einen Gebäudefrage
bogen. Erfolgt die Verwaltung des Gebäudes durch eine grössere Immobilienverwaltung,
so wird der Fragebogen direkt von der Immobilienverwaltung ausgefüllt.
Erhebungsbereich
Der Erhebungsbereich der Volkszählung beinhaltet die Wohnbevölkerung sowie die
Gebäude und Wohnungen der Gemeinden.
Zur Bevölkerung einer Gemeinde gehören alle in der Gemeinde wohnhaften Personen,
inklusive Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylwerber, Schutzbedürftige und vorläufig aufge
nommene Personen. Über besondere Fälle entscheidet das Amt für Volkswirtschaft.
Die Gebäude- und Wohnungszählung erstreckt sich auf alle Wohnungen und auf alle
Gebäude, die ganz oder teilweise einem Wohnzweck dienen, einschliesslich Ferienhäuser
und -wohnungen sowie Zweitwohnungen.
Auskunfts- und Schweigepflicht
Die Fragebogen sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Alle mit der Volkszäh
lung betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Zählungsmaterial enthal
tenen Auskünfte vertraulich zu behandeln. Die Angaben dürfen nur zu statistischen
Zwecken verwendet werden.
Kostenverteilung
Die Kosten für die Erhebung und Aufbereitung der Daten sowie die Publikation der Ergeb
nisse trägt der Staat. Soweit sich die Mitarbeit der Gemeinden auf die Mithilfe von Perso
nal der Gemeindeverwaltung bezieht, ist diese unentgeltlich (Statistikgesetz, LGBI. 1976
Nr. 44, Art. 2).
Mitarbeit der Gemeinden
Jede Gemeinde bestimmt eine oder mehrere Sonderzählpersonen zur Erfassung der Kollek
tivhaushalte. Das Amt für Volkswirtschaft führt für die Gemeinden und Sonderzählperso
nen einen Instruktionskurs durch. Die Sonderzählpersonen haben sich an die Anweisungen
des Amtes für Volkswirtschaft und an die Weisungen der Gemeinde zu halten.
Nach Abschluss der schriftlichen und telefonischen Mahnungen erhalten die Gemeinden
die nicht oder unvollständig beantworteten Fragebogen zur Bearbeitung zugestellt.
Übersetzungshilfen
Übersetzungshilfen in neun verschiedenen Sprachen können bei den Gemeindeverwal
tungen abgeholt oder unter der Telefonnummer 236 64 64 bestellt werden.
Auskunftstelle
Für Auskünfte oder für die Nachbestellung von Fragebogen steht das Amt für Volkswirt
schaft unter der Telefonnummer 236 64 64 zur Verfügung.
Die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft bitten die Bevölkerung, die Fragebogen
wahrheitsgetreu auszufüllen und danken für die Mitarbeit.
1015.490 Amt für Volkswirtschaft
Gemäss Gesetz vom 19. Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst
leistungsaufträge (LGBI. 1998 Nr. 135), wird folgender Lieferauftrag oberhalb der Schwel
lenwerte ausgeschrieben:
1. Name, Anschrift. Telefon, Fax, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers
und wenn nötig weitere Stellen, von denen zusätzliche Angaben eingeholt
werden können
Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
vertreten durch das Amt für Personal und Organisation
FL-9490 Vaduz
Tel. 00423 236 66 61
Fax 00423 236 61 71
E-Mail: guenther.eberle@apo.llv.li
2. Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Lieferungen in jeder Kategorie (An
hang 1 Verordnung) / intended total procurement of services in each category
CPV 30248200-1: Eine Lizenz für Steuer- und Finanzanwendungen (mit Individualent
wicklungen), Betriebssystem, Entwicklungs- und Auswertungstools, Datenbank Oracle
basierend auf Windows NT resp. Unix.
CPV 30248200-1: One Licence for Tax- and Finance Applications (Individualdevelop-
ment), System Software, Development- and Calculating-Tools, Database Oracle on
Windows NT or Unix,
3. Geschätzter Zeitpunkt der Einleitung der Vergabeverfahren nach Kategorien /
estimated date ofopening Submission per category
24. Oktober 2000
October, 24th 2000
4. Vergabearten
Offenes Verfahren
5. Erklärung, dass interessierte Unternehmen dem Auftraggeber ihr Interesse an
der Beschaffung mitteilen sollen
Bei der definitiven Vergabebekanntmachung
6. Adresse, bei der zusätzliche Angaben verlangt werden können / for further
information contact
BSG Unternehmensberatung
Herr Felix Lämmler
Rorschacherstrasse 150
CH-9006 St. Gallen
Tel. +41 (0)71 243 57 57
Fax +41(0)71 243 57 43
E-Mail f.laemmler@bsg.ch
7. Fällt der öffentliche Auftrag gegebenenfalls unter das WTO-Ubereinkommen /
does the Submission fall within the scope of the WTO-agreement
Der Auftrag fällt unter das WTO-Übereinkommen / the Submission falls within the
WTO-agreement
8. Sonstige Angaben
Keine
9. Absendung der Bekanntmachung und Tag des Eingangs der Bekanntmachung
beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
3. Oktober 2000
October, 3th 2000
1022.350
Amt für Personal und Organisation
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