Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

t 2 Donnerstag, 28. September 2000 
INSERATE 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
Fürstentum 
Liechtenstein 
1014 490 
Amtliche 
Kundmachungen 
Volkszählung 2000 
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2000 das 
Amt für Volkswirtschaft beauftragt, eine Volkszählung durchzuführen. Verbunden mit der 
Volkszählung ist in allen Gemeinden eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Erhebung 
erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Stichtag ist der 5. Dezember 2000. 
Für die Zählung gelten die folgenden Bestimmungen: 
Fragebogen 
Die Fragebogen werden den Haushalten per Post zugestellt. Die ausgefüllten Fragebogen 
sind mit dem erhaltenen Spezialkuvert bis zum 12. Dezember 2000 in den nächstgele 
genen Briefkasten der Liechtensteinischen Post AG einzuwerfen. 
Jeder Haushalt erhält ein Kuvert mit einem vorbedruckten Haushaltsfragebogen und für 
jedes Haushaltsmitglied einen vorbedruckten Personenfragebogen. Die Liste aller in Liech 
tenstein wohnhaften Personen wird aus organisatorischen Gründen bereits im Oktober 
2000 erstellt. Es ist deshalb möglich, dass später verstorbenen Personen ein Fragebogen 
zugestellt wird. Solch ein Personenfragebogen ist selbstverständlich nicht zu retournieren. 
Für die Gebäudezählung erhält der Eigentümer oder Hausvenwalter einen Gebäudefrage 
bogen. Erfolgt die Verwaltung des Gebäudes durch eine grössere Immobilienverwaltung, 
so wird der Fragebogen direkt von der Immobilienverwaltung ausgefüllt. 
Erhebungsbereich 
Der Erhebungsbereich der Volkszählung beinhaltet die Wohnbevölkerung sowie die 
Gebäude und Wohnungen der Gemeinden. 
Zur Bevölkerung einer Gemeinde gehören alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, 
inklusive Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylwerber, Schutzbedürftige und vorläufig aufge 
nommene Personen. Über besondere Fälle entscheidet das Amt für Volkswirtschaft. 
Die Gebäude- und Wohnungszählung erstreckt sich auf alle Wohnungen und auf alle 
Gebäude, die ganz oder teilweise einem Wohnzweck dienen, einschliesslich Ferienhäuser 
und -Wohnungen sowie Zweitwohnungen. 
Auskunfts- und Schweigepflicht 
Die Fragebogen sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Alle mit der Volkszäh 
lung betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die im Zählungsmaterial enthal 
tenen Auskünfte vertraulich zu behandeln. Die Angaben dürfen nur zu statistischen 
Zwecken verwendet werden. 
Kostenverteilung 
Die Kosten für die Erhebung und Aufbereitung der Daten sowie die Publikation der Ergeb 
nisse trägt der Staat. Soweit sich die Mitarbeit der Gemeinden auf die Mithilfe von Perso 
nal der Gemeindeverwaltung bezieht, ist diese unentgeltlich (Statistikgesetz, LGBI. 1976 
Nr. 44, Art. 2). 
Mitarbeit der Gemeinden 
Übersetzungshilfen 
Übersetzungshilfen in neun verschiedenen Sprachen können bei den Gemeindeverwal 
tungen abgeholt oder unter der Telefonnummer 236 64 64 bestellt werden. 
Auskunftstelle 
Für Auskünfte oder für die Nachbestellung von Fragebogen steht das Amt für Volkswirt 
schaft unter der Telefonnummer 236 64 64 zur Verfügung. 
Die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft bitten die Bevölkerung, die Fragebogen 
wahrheitsgetreu auszufüllen und danken für die Mitarbeit. 
Amt für Volkswirtschaft 
'ergabebekarintmachung 
1012.480 
Öffentliche Ausschreibung 
Gemäss Gesetz vom 19. Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst 
leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Arbeiten unterhalb der Schwellen 
werte ausgeschrieben: 
Auftraggeber: 
Name Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Adresse Städtle 49 
PLZ/Ort 9490 Vaduz 
Gegenstand des 
Auftrages: 
Objekt Leerung Schlammsammler 1 
Badtobelrüfe/Schindelholzbach (Gemeinde Triesen) 
Auftrag Bagger- und Transportarbeiten 
Verfahrensart: 
Offenes Verfahren 
Offert-Unterlagen: können nur bei der Baustellenbesichtigung bezogen werden. 
Die Baustellenbesichtigung ist obligatorisch. 
Begehung der 
Baustelle am: 
Montag, 2. Oktober 2000, 11.00 Uhr 
Treffpunkt: 
Schlammsammler 1 Badtobelrüfe (Strasse Vita Parcour - Säga) 
Eingabe: 
Ort Tiefbauamt, Sekretariat Bauadministration, 9490 Vaduz 
Datum bis spätestens am Dienstag, 17. Oktober 2000, 
16.30 Uhr 
Die Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift «Leerung 
Schlammsammler 1 Badtobelrüfe/Schindelholzbach» einzureichen. 
Ort/Datum: 
Vaduz, 28. September 2000 
Beauftragter des 
Auftraggebers: 
Tiefbauamt, Städtle 38, 9490 Vaduz 
Tiefbauamt 
• 
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SCHÖN, ZU HAUSE ZU SEIN. 
Jede Gemeinde bestimmt eine oder mehrere Sonderzählpersonen zur Erfassung der Kollek 
tivhaushalte. Das Amt für Volkswirtschaft führt für die Gemeinden und SonderzähIpersö-" 
nen einen Instruktionskurs durch. Die Sonderzählpersonen haben sich an die Anweisungen 
des Amtes für Volkswirtschaft und an die Weisungen der Gemeinde zu halten. 
Nach Abschluss der schriftlichen und telefonischen Mahnungen erhalten die Gemeinden 
die nicht oder unvollständig beantworteten Fragebogen zur Bearbeitung zugestellt. 

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Vergabebekanntmachung 
(Öffentliche Ausschreibung) 
Gemäss Gesetz vom 19. Juni 199B über die Vergabe öffentlicher Bau-, 
Uefer- und Dienstaufträge unterhalb der Schwellenwerte werden folgende 
Arbeiten ausgeschrieben: 
Auftraggeber. 
Gegenstand 
des Auftrages: 
Verfahrensart: 
Offertbezug: 
Offerteingabe: 
Gemeinde Schaan, Landstrasse 19,9494 Schaan 
Erschliessung «In der Ballota», Schaan 
- Baumeisterarbeiten 
- Pfästerungsarbeiten 
- Belagsarbeiten 
Offenes Verfahren 
ab Freitag, den 29. September 2000 bei der Gemeinde 
bauverwaltung Schaan (kein Postversand) 
Gemeindebauverwaltung Schaan 
Landstrasse 19 
9494 Schaan 
bis Freitag, den 13. Oktober 2000,17.00 Uhr 
Die Offerten sind in einem verschlossenen Umschlag 
einzureichen mit dem Vermerk «In der Ballota» 
+ Arbeitsgattung + Absender 
Ort / Datum: Schaan, den 28. September 2000 
Beauftragter des 
Auftraggebers: Ingenieur-Büro Hanno Konrad AG, 9494 Schaan 
QEMEINDEVORSTEHUNQ SCHAAN 
Hansjakob Falk
	        

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