4 Dienstag, 19. September 2000
LANDTAG
Liechtensteiner VOLKSBLATT
LANDTAG
SeH-Leltplanken
verkehrssicher?
Laut Adolf Ritter, Stellver
tretender Abgeordneter der
Freien Liste, stellen Seil
leitplanken eine einge
schränkte Verkehrssicher
heit dar, weil heutzutage
tiefere Autokarosserien üb
lich seien. Er regte an, die
bestehenden Seilleitplan
ken insbesondere zwischen
Schaan und Bendern durch
Stahlleitplanken zu erset
zen. Regierungschef Mario
Frick hielt dazu fest: «Bei
den an der Benderer Stras
se angewandten Leitseilen
handelt es sich um Leitseile
wie diejenigen, die nun an
der A13 durch vorgesetzte
Stahlleitplanken ergänzt
werden. Auf der A13 kam
es zu Unfällen, bei denen
Fahrzeuge unter oder über
dem Leitseil über den Mit
telstreifen in den Gegen
verkehr gelangt sind. In
Bezug auf die Verkehrssi
cherheit der Leitseile an
der Benderer Strasse ist
auszuführen, dass die
Fahrzeuge auf der Auto
bahn um etwa 50 %
schneller fahren als auf der
Benderer Strasse und die
dabei freigesetzte Energie
mehr als doppelt so gross
ist. Es hat in den letzten 20
Jahren an der Benderer
Strasse keinen Unfall gege
ben, auf dessen Ausgang
die Leitseile einen negati
ven Einfluss gehabt hätten.
Die Leitseile verhalten sich
beim Anprall deutlich wei
cher als Leitplanken, das
heisst die abgeirrten Fahr
zeuge gelangen weiter ne
ben die Fahrbahn. Leit
planken dagegen können
das Fahrzeug auf die Fahr
bahn zurückprallen lassen,
was auf der Autobahn
weitgehend unproblema
tisch ist. Auf der nicht
richtungsgetrennten Fahr
bahn der Benderer Strasse
kann aber ein zurückpral
lendes Fahrzeug unkon
trollierbar in den Fahrstrei
fen des Gegenverkehrs ge
langen und dort eine Fron
talkollision verursachen.
Die Landespolizei sowohl
als auch das Tiefbauamt
sind überzeugt, dass die
Leitseile an der Benderer
Strasse einen optimalen
Schutz bei Unfällen bieten.
Dies ist der Grund, weshalb
das Tiefbauamt bisher kei
nen Austausch der Leitseile
bei der Regierung bean
tragt hat.
Heuer etwas mehr
Neugründungen
Die kleine Anfrage des
FBPL-Abgeordneten Johan
nes Matt über die Grün
dungsentwicklung der
jüngsten Zeit in Liechten
stein beantwortete Regie
rungschef Mario Frick in
Kürze dahingehend, dass
die Anzahl der Neugrün
dungen in der Periode April
bis August 2000 zahlen-
mässig etwa den Zahlen in
der gleichen Periode des
Jahres 1999 (nämlich ca.
3000) entspreche. «Auf das
ganze Jahr gesehen», so
Mario Frick weiter, «dürfte
es heuer etwas mehr Neu
gründungen geben als letz
tes Jahr». Dies beruhe auf
der stärkeren Gründungs
tätigkeit der ersten Monate
dieses Jahres. Daneben
seien jedes Jahr Löschungen
zu berücksichtigen.
i
Niederlassung: Kontrollfrist
muss eingehalten werden
Anfrage des FBPL-Abgeordneten Klaus Wanger über Niederlassungsbewilligungen für Schweizer
Der FBPL-Abgeordnete
Klaus Wanger fragte bei
der Regierung an, ob das
Rundschreiben des Aus
länder- und Passamtes
dahingehend interpretiert
werden müsse, dass für
Schweizer Bürger, welche
in Liechtenstein eine un
befristete Niederlassungs
bewilligung haben, neu
eine fünfjährige Kontroll
frist eingeführt werden
müsse.
Aus einem Rundschreiben des
Ausländer und Passamtes vom
24. August 2000 schloss der
FBPL-Abgeordnete Klaus Wan
ger, dass Schweizer Bürger,
welche gemäss einer schweize-
rischen-Iiechtensteinischen Völ
kerrechtsvereinbarung schon
seit Jahren und Jahrzehnten im
Besitze einer unbefristeten Nie
derlassungsbewilligung sind,
neu einer fünfjährigen Kon
trollfrist unterliegen. Dieser
Umstand würde gemäss Klaus
Wanger einer Umwandlung der
unbefristeten Niederlassungs
bewilligung in eine befristete
gleichkommen.
Schmälerung der wohler
worbenen Rechte?
Aus diesem Grund fragte der
FBPL-Abgeordnete bei den Ver
antwortlichen der Regierung
nach, aus welchem Grunde die
Schweizer Bürger, die eine unbe
fristete Niederlassungsbewilli-
Klaus Wanger:«Werden die wohlerworbenen Rechte der Schweizerinnen und Schweizer geschmälert?*
gung in unserem Land besitzen,
in ihren wohlerworbenen Rech
ten geschmälert würden.
Des Weiteren wollte Klaus
Wanger wissen, warum schwei
zerische Bürger dem EWR-Recht
unterstellt würden, obwohl zwi
schen Liechtenstein und der
Schweiz ein völkerrechtlicher
Niederlassungsvertrag bestehe,
welcher die Vereinbarungen
über die Rechtstellung der beid
seitigen Staatsangehörigen re
gelt. In einer weiteren Teilfrage
forderte Klaus Wanger von der
Regierung Auskunft, ob die
Schweiz allenfalls Retorsions
massnahmen gegenüber Liech
tensteinern in Betracht ziehe,
welche in der Schweiz wohnhaft
seien.
Regierungschef Mario Frick
gab dem Abgeordneten Klaus
Wanger zur Antwort, dass es
sich hierbei um eine Falschinfor
mation handle. Nachfolgend die
Antwort des Regierungschefs im
Wortlaut: «Die Niederlassungs
bewilligung ist die einzige Be
willigung, die generell und von
Gesetzes wegen unbefristet gül
tig ist und war. Davon klar zu
unterscheiden ist die Kontroll
frist. Diese dient zur Kontrolle
der tatsächlichen Anwesenheit
und ist gesetzlich verankert.
Läuft die Kontrollfrist ab und
wird sie vom Niedergelassenen
nicht verlängert, weil die nieder
gelassene Person bspw. nicht an
wesend ist, erlischt die Nieder
lassungsbewilligung von Geset
zes wegen. Diese Regelung ist
keine liechtensteinische, son
dern dem schweizerischen
ANAG zu entnehmen. Schweizer
im Fürstentum Liechtenstein
und Liechtensteiner in der
Schweiz unterliegen diesen ge
setzlichen Bestimmungen des
ANAG. Der bilaterale Vertrag für
beiderseitige Staatsangehörige
im jeweils andern Vertragsstaat
setzt diese Regelungen des
ANAG nicht ausser Kraft.
Die Pflicht zur Verlängerung
der Kontrollfrist gilt für alle nie
dergelassenen Ausländer ganz
generell. Es kann daher keine
Rede davon sein, dass EWR-
Recht auf Schweizer Bürgerin
nen und Bürger angewendet
wird oder mit Retorsionsmass
nahmen von Seiten der Schweiz
zu rechnen ist. Der Abgeordnete
Wanger ist diesbezüglich falsch
informiert worden».
Zurückhaltung bei Bussen
Historischer Verein finanziert
Fertigstellung des Namenbuches
Aufenthaltsbewilligung: Sind Bussen gerechtfertigt?
Paul Vogt fragte bei der Regie
rung an, wie die Behörden bei
Ablauf der Aufenthaltsbewil
ligung vorgehen. In der be
nachbarten Schweiz, so der
Abgeordnete der Freien Liste,
würden Betroffene schriftlich
zur Verlängerung aufgefor
dert. In Liechtenstein sei die
Praxis nicht gleich. Ohne jeg
liche Verständigung würden
Bussen verhängt. Paul Vogt
wollte wissen, ob dieses Vor
gehen gerechtfertigt ist.
Regierungschef Dr. Mario Frick
stellte fest: «Obwohl nach dem
Gesetz keine Pflicht der Bewil
ligungsbehörde besteht, Aus
länder und Ausländerinnen ge
nerell auf den Ablauf ihrer Be
willigung aufmerksam zu ma
chen, ist es ständige Praxis des
Ausländer- und Passamtes, die
Bewilligungsinhaber und -In
haberinnen auf den Ablauf der
Ausweise im Sinne einer frei
willigen Dienstleistung an der
Bevölkerung aufmerksam zu
machen.
Ohne gültigen Ausländeraus
weis, wird aufgrund des Aus
länderrechts davon ausgegan
gen, dass die ausländische Per
son über keinen gültigen Auf
enthalt mehr verfügt. Der gülti
ge Ausländerausweis wird aus
serdem im Verkehr mit ver
schiedensten Behörden und
Stellen dieses Landes vorausge
setzt und in der Regel auch ver
langt und benötigt. Insofern ist
es eine ausländerrechtliche
Notwendigkeit und im Interesse
der Bewilligungsinhaber und -
Inhaberinnen selbst, dass Be
willigungen rechtzeitig verlän-
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Fürstentum-
Liechtenstein
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Landtagsvizepräsident Ot
mar Hasler (Bild) erkundigte
sich bei der Regierung .über
die Zukunft des Personenna-
, menbuches. Im Mai . dieses
Jahres wurde ein entspre
chender Kreditantrag von
der Regierung noch vorläufig
zurückgezogen. Seither, so
Otmar Hasler, habe man über,
die Zukunft des. Namenbu
ches nichts mehr- gehört
Wie geht es welter? Otmar
Hasler würde, es bedauern,,
wenn das Werk nichts voll
ständig realisiert werden
könnte. ,
Regierungsrätin Andrea- Willi
stellte fest, dass das Personen
namenbuch in Zukunft durch
Toni Banzer fertiggestellt wer
de^ Die Finanzlerung.trage der.
Historische Verein. Nachfol- ,
gend dierj Erläuterungen,'-dwfr
Kulmrmi^t^.iin c WoWaUt:'K }
«Die Regierung' wurde^mit 0 '
Schreiben vom, 2Q. Juni 2000
, liftterrichtet^litdass ^d<är*feVcjM.
st9nddes.I^il>c%eii;\^(dm
laiit^e^^l^ieitäenh«
schluss an Seiner Sitzung vom
25. Mai 2000 den Wunsch ha
be,dass die Regierang denBe-v
rieht und : Antrag an den-
Landtag betreffend die Ge- '
. nehmigung eines Verp flieh
diesem Schreibenweiters mit- s
geteilt, dass Herr Uc phil..An? <j
ton .Banzer für die; Weiter?,]
führung und Beendigung des i
Projektes in Zukunft{zustKn^j
dig zeichnenivwexde^Er habe-*
hierfür bereits ein Konzept er
arbeitet Für die weitere Fi
nanzierung werde der,Histori
sche Verein besorgt sein, ohne ;
dass Ober den Verpflichtungs- i
kredit hinausgehende staaüi- .
che Mittel-?in'Anspruch ! ge-u
nommen werdenmüssten.<\ i, '■
Die Regierung.,hatv.dem,>
Wunsch des Historischen Ver-
eins entsprochen, dessen wd- ^
teres'iVorgehemin Bezug s auf
Bei der Verhängung von Bussen im Zusammenhang mit der Ertei
lung von Aufenthaltsbewilligungen sei man zurückhaltend.
gert werden.
Wird trotz der vorgängigen
Einladung durch das Auslän
der- und Passamt der Verlänge
rungsantrag nicht rechtzeitig
gestellt, so stellt dies eine ge
setzlich vorgesehene Verwal
tungsübertretung dar, die von
Ausländer- und Passamt mit
tels Verwaltungsstrafbot ge-
büsst wird. Dabei wird in der
Regel grosse Zurückhaltung
und in begründeten Fällen so
gar Nachsicht geübt.»
,l)üches;{Nr. 22/20QQj 1 äuiöck"«£-
ziehe.. Gleichzeitig nahm die 1 < tra£ii^ckgezö{(enl
Regierung zur K&nntnüi;',dass,v
der,, bisherige Prqjektleiter,v krcmtlyom^
. Hen^Pr, Prof.. S#c}$& ( un<te Wrf -c
sein ^itMbeiteri "feiert, Hlibe^/" Gel<j£
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