Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

4 Dienstag, 19. September 2000 
LANDTAG 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG 
SeH-Leltplanken 
verkehrssicher? 
Laut Adolf Ritter, Stellver 
tretender Abgeordneter der 
Freien Liste, stellen Seil 
leitplanken eine einge 
schränkte Verkehrssicher 
heit dar, weil heutzutage 
tiefere Autokarosserien üb 
lich seien. Er regte an, die 
bestehenden Seilleitplan 
ken insbesondere zwischen 
Schaan und Bendern durch 
Stahlleitplanken zu erset 
zen. Regierungschef Mario 
Frick hielt dazu fest: «Bei 
den an der Benderer Stras 
se angewandten Leitseilen 
handelt es sich um Leitseile 
wie diejenigen, die nun an 
der A13 durch vorgesetzte 
Stahlleitplanken ergänzt 
werden. Auf der A13 kam 
es zu Unfällen, bei denen 
Fahrzeuge unter oder über 
dem Leitseil über den Mit 
telstreifen in den Gegen 
verkehr gelangt sind. In 
Bezug auf die Verkehrssi 
cherheit der Leitseile an 
der Benderer Strasse ist 
auszuführen, dass die 
Fahrzeuge auf der Auto 
bahn um etwa 50 % 
schneller fahren als auf der 
Benderer Strasse und die 
dabei freigesetzte Energie 
mehr als doppelt so gross 
ist. Es hat in den letzten 20 
Jahren an der Benderer 
Strasse keinen Unfall gege 
ben, auf dessen Ausgang 
die Leitseile einen negati 
ven Einfluss gehabt hätten. 
Die Leitseile verhalten sich 
beim Anprall deutlich wei 
cher als Leitplanken, das 
heisst die abgeirrten Fahr 
zeuge gelangen weiter ne 
ben die Fahrbahn. Leit 
planken dagegen können 
das Fahrzeug auf die Fahr 
bahn zurückprallen lassen, 
was auf der Autobahn 
weitgehend unproblema 
tisch ist. Auf der nicht 
richtungsgetrennten Fahr 
bahn der Benderer Strasse 
kann aber ein zurückpral 
lendes Fahrzeug unkon 
trollierbar in den Fahrstrei 
fen des Gegenverkehrs ge 
langen und dort eine Fron 
talkollision verursachen. 
Die Landespolizei sowohl 
als auch das Tiefbauamt 
sind überzeugt, dass die 
Leitseile an der Benderer 
Strasse einen optimalen 
Schutz bei Unfällen bieten. 
Dies ist der Grund, weshalb 
das Tiefbauamt bisher kei 
nen Austausch der Leitseile 
bei der Regierung bean 
tragt hat. 
Heuer etwas mehr 
Neugründungen 
Die kleine Anfrage des 
FBPL-Abgeordneten Johan 
nes Matt über die Grün 
dungsentwicklung der 
jüngsten Zeit in Liechten 
stein beantwortete Regie 
rungschef Mario Frick in 
Kürze dahingehend, dass 
die Anzahl der Neugrün 
dungen in der Periode April 
bis August 2000 zahlen- 
mässig etwa den Zahlen in 
der gleichen Periode des 
Jahres 1999 (nämlich ca. 
3000) entspreche. «Auf das 
ganze Jahr gesehen», so 
Mario Frick weiter, «dürfte 
es heuer etwas mehr Neu 
gründungen geben als letz 
tes Jahr». Dies beruhe auf 
der stärkeren Gründungs 
tätigkeit der ersten Monate 
dieses Jahres. Daneben 
seien jedes Jahr Löschungen 
zu berücksichtigen. 
i 
Niederlassung: Kontrollfrist 
muss eingehalten werden 
Anfrage des FBPL-Abgeordneten Klaus Wanger über Niederlassungsbewilligungen für Schweizer 
Der FBPL-Abgeordnete 
Klaus Wanger fragte bei 
der Regierung an, ob das 
Rundschreiben des Aus 
länder- und Passamtes 
dahingehend interpretiert 
werden müsse, dass für 
Schweizer Bürger, welche 
in Liechtenstein eine un 
befristete Niederlassungs 
bewilligung haben, neu 
eine fünfjährige Kontroll 
frist eingeführt werden 
müsse. 
Aus einem Rundschreiben des 
Ausländer und Passamtes vom 
24. August 2000 schloss der 
FBPL-Abgeordnete Klaus Wan 
ger, dass Schweizer Bürger, 
welche gemäss einer schweize- 
rischen-Iiechtensteinischen Völ 
kerrechtsvereinbarung schon 
seit Jahren und Jahrzehnten im 
Besitze einer unbefristeten Nie 
derlassungsbewilligung sind, 
neu einer fünfjährigen Kon 
trollfrist unterliegen. Dieser 
Umstand würde gemäss Klaus 
Wanger einer Umwandlung der 
unbefristeten Niederlassungs 
bewilligung in eine befristete 
gleichkommen. 
Schmälerung der wohler 
worbenen Rechte? 
Aus diesem Grund fragte der 
FBPL-Abgeordnete bei den Ver 
antwortlichen der Regierung 
nach, aus welchem Grunde die 
Schweizer Bürger, die eine unbe 
fristete Niederlassungsbewilli- 
Klaus Wanger:«Werden die wohlerworbenen Rechte der Schweizerinnen und Schweizer geschmälert?* 
gung in unserem Land besitzen, 
in ihren wohlerworbenen Rech 
ten geschmälert würden. 
Des Weiteren wollte Klaus 
Wanger wissen, warum schwei 
zerische Bürger dem EWR-Recht 
unterstellt würden, obwohl zwi 
schen Liechtenstein und der 
Schweiz ein völkerrechtlicher 
Niederlassungsvertrag bestehe, 
welcher die Vereinbarungen 
über die Rechtstellung der beid 
seitigen Staatsangehörigen re 
gelt. In einer weiteren Teilfrage 
forderte Klaus Wanger von der 
Regierung Auskunft, ob die 
Schweiz allenfalls Retorsions 
massnahmen gegenüber Liech 
tensteinern in Betracht ziehe, 
welche in der Schweiz wohnhaft 
seien. 
Regierungschef Mario Frick 
gab dem Abgeordneten Klaus 
Wanger zur Antwort, dass es 
sich hierbei um eine Falschinfor 
mation handle. Nachfolgend die 
Antwort des Regierungschefs im 
Wortlaut: «Die Niederlassungs 
bewilligung ist die einzige Be 
willigung, die generell und von 
Gesetzes wegen unbefristet gül 
tig ist und war. Davon klar zu 
unterscheiden ist die Kontroll 
frist. Diese dient zur Kontrolle 
der tatsächlichen Anwesenheit 
und ist gesetzlich verankert. 
Läuft die Kontrollfrist ab und 
wird sie vom Niedergelassenen 
nicht verlängert, weil die nieder 
gelassene Person bspw. nicht an 
wesend ist, erlischt die Nieder 
lassungsbewilligung von Geset 
zes wegen. Diese Regelung ist 
keine liechtensteinische, son 
dern dem schweizerischen 
ANAG zu entnehmen. Schweizer 
im Fürstentum Liechtenstein 
und Liechtensteiner in der 
Schweiz unterliegen diesen ge 
setzlichen Bestimmungen des 
ANAG. Der bilaterale Vertrag für 
beiderseitige Staatsangehörige 
im jeweils andern Vertragsstaat 
setzt diese Regelungen des 
ANAG nicht ausser Kraft. 
Die Pflicht zur Verlängerung 
der Kontrollfrist gilt für alle nie 
dergelassenen Ausländer ganz 
generell. Es kann daher keine 
Rede davon sein, dass EWR- 
Recht auf Schweizer Bürgerin 
nen und Bürger angewendet 
wird oder mit Retorsionsmass 
nahmen von Seiten der Schweiz 
zu rechnen ist. Der Abgeordnete 
Wanger ist diesbezüglich falsch 
informiert worden». 
Zurückhaltung bei Bussen 
Historischer Verein finanziert 
Fertigstellung des Namenbuches 
Aufenthaltsbewilligung: Sind Bussen gerechtfertigt? 
Paul Vogt fragte bei der Regie 
rung an, wie die Behörden bei 
Ablauf der Aufenthaltsbewil 
ligung vorgehen. In der be 
nachbarten Schweiz, so der 
Abgeordnete der Freien Liste, 
würden Betroffene schriftlich 
zur Verlängerung aufgefor 
dert. In Liechtenstein sei die 
Praxis nicht gleich. Ohne jeg 
liche Verständigung würden 
Bussen verhängt. Paul Vogt 
wollte wissen, ob dieses Vor 
gehen gerechtfertigt ist. 
Regierungschef Dr. Mario Frick 
stellte fest: «Obwohl nach dem 
Gesetz keine Pflicht der Bewil 
ligungsbehörde besteht, Aus 
länder und Ausländerinnen ge 
nerell auf den Ablauf ihrer Be 
willigung aufmerksam zu ma 
chen, ist es ständige Praxis des 
Ausländer- und Passamtes, die 
Bewilligungsinhaber und -In 
haberinnen auf den Ablauf der 
Ausweise im Sinne einer frei 
willigen Dienstleistung an der 
Bevölkerung aufmerksam zu 
machen. 
Ohne gültigen Ausländeraus 
weis, wird aufgrund des Aus 
länderrechts davon ausgegan 
gen, dass die ausländische Per 
son über keinen gültigen Auf 
enthalt mehr verfügt. Der gülti 
ge Ausländerausweis wird aus 
serdem im Verkehr mit ver 
schiedensten Behörden und 
Stellen dieses Landes vorausge 
setzt und in der Regel auch ver 
langt und benötigt. Insofern ist 
es eine ausländerrechtliche 
Notwendigkeit und im Interesse 
der Bewilligungsinhaber und - 
Inhaberinnen selbst, dass Be 
willigungen rechtzeitig verlän- 
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Landtagsvizepräsident Ot 
mar Hasler (Bild) erkundigte 
sich bei der Regierung .über 
die Zukunft des Personenna- 
, menbuches. Im Mai . dieses 
Jahres wurde ein entspre 
chender Kreditantrag von 
der Regierung noch vorläufig 
zurückgezogen. Seither, so 
Otmar Hasler, habe man über, 
die Zukunft des. Namenbu 
ches nichts mehr- gehört 
Wie geht es welter? Otmar 
Hasler würde, es bedauern,, 
wenn das Werk nichts voll 
ständig realisiert werden 
könnte. , 
Regierungsrätin Andrea- Willi 
stellte fest, dass das Personen 
namenbuch in Zukunft durch 
Toni Banzer fertiggestellt wer 
de^ Die Finanzlerung.trage der. 
Historische Verein. Nachfol- , 
gend dierj Erläuterungen,'-dwfr 
Kulmrmi^t^.iin c WoWaUt:'K } 
«Die Regierung' wurde^mit 0 ' 
Schreiben vom, 2Q. Juni 2000 
, liftterrichtet^litdass ^d<är*feVcjM. 
st9nddes.I^il>c%eii;\^(dm 
laiit^e^^l^ieitäenh« 
schluss an Seiner Sitzung vom 
25. Mai 2000 den Wunsch ha 
be,dass die Regierang denBe-v 
rieht und : Antrag an den- 
Landtag betreffend die Ge- ' 
. nehmigung eines Verp flieh 
diesem Schreibenweiters mit- s 
geteilt, dass Herr Uc phil..An? <j 
ton .Banzer für die; Weiter?,] 
führung und Beendigung des i 
Projektes in Zukunft{zustKn^j 
dig zeichnenivwexde^Er habe-* 
hierfür bereits ein Konzept er 
arbeitet Für die weitere Fi 
nanzierung werde der,Histori 
sche Verein besorgt sein, ohne ; 
dass Ober den Verpflichtungs- i 
kredit hinausgehende staaüi- . 
che Mittel-?in'Anspruch ! ge-u 
nommen werdenmüssten.<\ i, '■ 
Die Regierung.,hatv.dem,> 
Wunsch des Historischen Ver- 
eins entsprochen, dessen wd- ^ 
teres'iVorgehemin Bezug s auf 
Bei der Verhängung von Bussen im Zusammenhang mit der Ertei 
lung von Aufenthaltsbewilligungen sei man zurückhaltend. 
gert werden. 
Wird trotz der vorgängigen 
Einladung durch das Auslän 
der- und Passamt der Verlänge 
rungsantrag nicht rechtzeitig 
gestellt, so stellt dies eine ge 
setzlich vorgesehene Verwal 
tungsübertretung dar, die von 
Ausländer- und Passamt mit 
tels Verwaltungsstrafbot ge- 
büsst wird. Dabei wird in der 
Regel grosse Zurückhaltung 
und in begründeten Fällen so 
gar Nachsicht geübt.» 
,l)üches;{Nr. 22/20QQj 1 äuiöck"«£- 
ziehe.. Gleichzeitig nahm die 1 < tra£ii^ckgezö{(enl 
Regierung zur K&nntnüi;',dass,v 
der,, bisherige Prqjektleiter,v krcmtlyom^ 
. Hen^Pr, Prof.. S#c}$& ( un<te Wrf -c 
sein ^itMbeiteri "feiert, Hlibe^/" Gel<j£ 
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