Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

pp/Journal 
AZ FL-9494-Schaan 
Samstag 
2. September 2000 
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Amtliches Publikationsorgan • 122. Jahrgang, Nr.201 
VtBIUMD ISÜDOSTSCHWIIZ 
SAMSTAG 
Volksblatt 
topaktuell und 
blitzschnell 
SCHAAN: www.volksblatt.li: 
Zwei Tage nach der erfolg 
reichen Einführung des 
neuen Zeitungslayouts er 
scheint das Liechtensteiner 
Volksblatt auch im Internet 
in einer neuen Aufma- 
chung.im Mittelpunkt der 
neuen Homepage steht die 
schnelle Umsetzung von In 
formationen. Seite 3 
Es begann vor 
75 Jahren ... 
SCHAAN: Es ist immer 
wieder eine grosse Freude, 
wenn ein Verein sein 
75-jähriges Jubiläum feiern 
kann. Der Turnverein 
Schaan zählte bei seiner 
Gründung rund 40 Mit 
glieder. Seite 13 
Aufruf gegen 
Kriminalität 
ST. GALLEN: Bundesrätin 
Ruth Metzler hat die 
Banken am diesjährigen 
Bankiertag zum gemeinsa 
men Kampf gegen das 
organisierte Verbrechen 
aufgerufen. Benötigt werde 
namentlich die politische 
Unterstützung der Banken 
beim Ausbau der Strafver 
folgungsbehörden des 
Bundes, sagte die Justiz 
ministerin am Freitag in 
St. Gallen. Seite 18 
Die letzten 
Augenblicke der 
Concorde 
PARIS: Die Ermittler des 
Concorde-Unfalls haben die 
letzten Augenblicke bis 
zum Absturz minutiös re 
konstruiert, doch lässt ihr 
Zwischenbericht Fragen 
über den genauen Ablauf 
der Katastrophe offen. Die 
Gespräche im Cockpit zei 
gen, dass die Besatzung 
versucht hat, das Feuer an 
der linken Tragfläche zu 
bekämpfen. Letzte Seite 
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zwbcMfi Sargen» und Trübbach 
Erneuter Verfassungsbruch 
LSVA Broschüre der Regierung widerspricht einem Urteil des Staatsgerichtshofes 
Die an alle Haushalte 
versandte Informations 
broschüre der Regierung 
zur LSVA-Volksabstim- 
mung ist verfassungswid 
rig. Die Regierung ver 
letzt mit dieser amtlichen 
Erläuterung das Fairness 
gebot, da sie dem Bürger 
eine direkte Abstim 
mungsempfehlung mit 
gibt, ohne die Gegenpar 
tei zu Wort kommen zu 
lassen. 
Alexander Batliner 
Januar 1999: Im Vorfeld der 
Krankenkasseninitiative ver 
schickt die Regierung die Bro 
schüre «Die gesündere Lösung» 
an alle Haushalte unseres Lan 
des. In dieser Broschüre warb 
sie für ein Nein zur Initiative 
und für ein Ja für ihre Gesund 
heitsreform - ohne die Gegen 
partei zu Wort kommen zu las 
sen. Schon damals berichtete 
das Volksblatt darüber, dass mit 
dieser BroschUre Artikel 29 der 
Landesverfassung verletzt wor 
den sei, da der Staatsgerichts 
hof in einem Urteil aus dem 
Jahre 1993 der Regierung die 
«Pflicht zur objektiven und 
ausgewogenen Information» 
auferlegte. Weiterführend be 
tonte der Staatsgerichtshof 
1993: «Die Stimmfreiheit des 
Stimmbürgers ist aber verletzt, 
wenn eine Behörde, die zu ei 
ner Sachabstimmung amtliche 
Erläuterungen verfasst, ihre 
Pflicht zur objektiven und aus 
gewogenen Information mis 
sachtet.» 
Nicht einmal zwei Jahre spä 
ter begeht die Regierung den 
selben Verfassungsbruch er 
neut. In der Broschüre zur LS 
VA legt die Regierung den 
Stimmbürgerinnen und Stimm 
bürgern an zwei Stellen nahe, 
die LSVA anzunehmen.. Damit 
nimmt sie konkret Bezug auf 

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Abstimmung am 
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»trag mit dar Schweiz betreffend 
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Die Broschüre zur LSVA-Abstimmung, ■welche diese Woche an alle Haushalte Liechtensteins versandt 
wurde. Wie schon 1999 hat die Regierung die Gegner nicht zu Wort kommen lassen und somit gegen 
Artikel 29 der Verfassung verstossen.i 
die Volksabstimmung, welche 
am 22.124. September durchge 
führt wird. Erneut wird ddn 
Gegnern der LSVA in dieser 
Informationsbroschüre kein 
Platz eingeräumt. 
Urteil des 
Staatsgerichtshofes 
Die Regierung hat demnach 
mit der Informationsbroschüre 
«ihre Pflicht zur objektiven 
und ausgewogenen Informati 
on missachtet», und die 
Stimmfreiheit des Stimmbür 
gers verletzt. Der Staatsge 
richtshof führte im Urteil des 
Jahres 1993 aus: «Sie darf zu 
den in der Vorlage aufgeworfe 
nen Ermessens- und Wertungs 
fragen Stellung nehmen, i$t 
aber gehalten, ihre Rolle fair 
auszuüben und gleichsam 
treuhänderisch auch abwei 
chende und gegnerische Auf 
fassungen objektiv und ausge 
wogen zur Darstellung zu brin 
ge^.» Das heisst: Wenn die Re 
gierung ihre Broschüre nur als 
Information für die Bevölke 
rung versandt hätte, würde 
kein Verfassungsbruch vorlie 
gen. Da sie aber den Aufruf ab 
druckte, die LSVA anzuneh 
men, ist sie dazu verpflichtet, 
de5i gegnerischen Argumenten 
ebenfalls Platz einzuräumen. 
Urfd dies wurde von der Regie 
rung unterlassen. 
Verstoss gegen 
Fairnessgebot 
Wolfram Höfling, Autor des 
Buches «Die liechtensteinische 
Grundrechtsordnung» geht auf 
das Fairnessgebot näher ein. 
«Vor allem bei Abstimmungen 
über Volksinitiativen, die ja im 
Grunde genommen, einen An 
trag ejnes Teils des Stimm 
volkes an die gesamte Aktiv 
bürgerschaft bedeuteten, seien 
an das Faimessgebot hohe An 
forderungen zu stellen.» Der 
Staatsgerichtshof ging in sei 
nem Urteil vom 2. Mai 1991 auf 
dieses Fairnessgebot näher ein. 
«So hat die Behörde das Initia 
tivbegehren korrekt zu inter 
pretieren, Vor- und Nachteile 
zu würdigen und die Auffas 
sungen der lnitianten wieder 
zugeben, soweit sie nicht nur 
marginalen Charakter haben.» 
(StHG 1990/6) Dies hat die Re 
gierung alles unterlassen. Mit 
dieser Unterlassung hat sie ge 
gen Artikel 29 der Landesver 
fassung Verstössen. Das heisst: 
Die Regierung führt den Ab 
stimmungskampf zur LSVA mit 
unlauteren Mitteln und nimmt 
sogar den Bruch der Verfassung 
in Kauf. 
Kommentar und Seite 5 
Endgültiger 
Kader steht 
In vier Trainingseinheiten 
holten sich die Spieler der 
liechtensteinischen Fussball- 
Nationalmannschaft während 
dieser Woche den letzten 
Schliffför das Israel-Spiel am 
kommenden Sonntag - genug 
Zeit ßr Ralf Loose, jedem ein 
zelnen Spieler auf den Zahn zu 
fUhlen und sich Gedanken über 
die Zusammenstellung des Ka 
ders zu machen. Gestern hat 
sich der Nationaltrainer end 
gültig festlegen müssen, und 
das hat er auch getan. 17 
Spieler dürfen mit dem restli 
chen LFV-Tross die Reise nach 
Israel antreten. Seiten 21, 22 
Kommentar 
Schon wieder hat es die Re 
gierung unterlassen, in einer 
amtlichen Erläuterung, wel 
che sich mit einer Thematik 
befasst, über welche das Volk 
in Kürze abzustimmen hat, 
die Gegner zu Wort kommen 
zu lassen. Dass sie dies ma 
chen muss, hat der Staatsge 
richtshof in einem Urteil von 
1993 beschlossen. Letztes 
Jahr unterliess dies die Regie 
rung im Vorfeld der Kranken 
kasseninitiative und dieses 
Jahr unterliess sie es im Vor 
feld der LSVA-Abstimmung 
erneut. In beiden Fällen liegt 
die Verantwortung fiir den 
Verfassungsbruch bei Vizere 
gierungschef Michael Ritter. 
Fairness: 
Ein Fremdwort? 
Wolfram Höfling schreibt in 
seinem Buch <Die liechten 
steinische Grundrechtsord 
nung): »Vor allem bei Abstim 
mungen über Volksinitiativen 
.. . seien an das Fairnessge 
bot hohe Anforderungen zu 
stellen.» Faimess scheint fiir 
Michael Ritter nicht zum po 
litischen Alltag zu gehören. 
Jedenfalls scheint er es sich 
zur Gewohnheit zu machen, 
gegen das Fairnessgebot zu 
Verstössen. Gerade im Umfeld 
von Abstimmungen darf man 
dies nicht als Kavaliersdelikt 
abtun. Vielmehr wird durch 
dieses unfaire Vorgehen der 
Rechtsstaat aus den Angeln 
gehoben. Und dies geschah 
dieses Jahr auch nicht das 
erste Mal. Wurden nicht die 
Mobilantennen ohne Baube 
willigung aufgestellt? 
Es stellt sich die Frage, wie 
in Zukunft mit solchen 
rechtswidrigen Verhaltens 
weisen umgegangen werden 
soll. Es kann doch nicht sein, 
dass jede Bürgerin und jeder 
Bürger bei einer Gesetzesü 
bertretung zur Verantwortung 
gezogen wird, aber sich die 
Regierung aus der Verantwor 
tung stehlen kann. Es muss 
doch auch zu einem Rechts 
staat gehören, dass die Regie 
rung bei Gesetzesübertretun 
gen die Verantwortung zu tra 
gen hat. Heisst es nicht: Vor 
dem Gesetz sind alle gleich? 
Wäre es nicht langsam not 
wendig, dass sich die Justiz 
mit dieseti Fällen beschäftigt? 
Würde es nic/if zur Aufgabe 
der Geschäftsprüfungskom 
mission des Landtages ge 
hören, solche Fälle zu verfol 
gen und zu untersuchen? 
Meines Erachtens muss es ein 
Eckpfeiler des Rechtsstaates 
sein, dass auch Regierungs 
mitglieder bei Gesetzesüber 
tretungen zur Verantwortung 
gezogen werden. Der Rechts 
staat kann nurjunktionieren, 
wenn wirklich alle vor dem 
Gesetz gleich sind und es nie 
manden gibt, der »gleicher» 
ist. Alexander Batliner
	        

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