pp/Journal
AZ FL-9494-Schaan
Samstag
2. September 2000
Fr. 1.-
Rcdaktlon und Verlag:
Feldkirthcr Strasse 5, FL-9494 Schaan
Telefon +423 237 51 51
Fax Redaktion +423 237 51 55
Mall Redaktion: redaktlon@volksblatt.il
Fax Inserate +423 237 51 66
Mall Inserate: lnserate@volksblatt.ll
Internet: http://www.volksblatt.li
Amtliches Publikationsorgan • 122. Jahrgang, Nr.201
VtBIUMD ISÜDOSTSCHWIIZ
SAMSTAG
Volksblatt
topaktuell und
blitzschnell
SCHAAN: www.volksblatt.li:
Zwei Tage nach der erfolg
reichen Einführung des
neuen Zeitungslayouts er
scheint das Liechtensteiner
Volksblatt auch im Internet
in einer neuen Aufma-
chung.im Mittelpunkt der
neuen Homepage steht die
schnelle Umsetzung von In
formationen. Seite 3
Es begann vor
75 Jahren ...
SCHAAN: Es ist immer
wieder eine grosse Freude,
wenn ein Verein sein
75-jähriges Jubiläum feiern
kann. Der Turnverein
Schaan zählte bei seiner
Gründung rund 40 Mit
glieder. Seite 13
Aufruf gegen
Kriminalität
ST. GALLEN: Bundesrätin
Ruth Metzler hat die
Banken am diesjährigen
Bankiertag zum gemeinsa
men Kampf gegen das
organisierte Verbrechen
aufgerufen. Benötigt werde
namentlich die politische
Unterstützung der Banken
beim Ausbau der Strafver
folgungsbehörden des
Bundes, sagte die Justiz
ministerin am Freitag in
St. Gallen. Seite 18
Die letzten
Augenblicke der
Concorde
PARIS: Die Ermittler des
Concorde-Unfalls haben die
letzten Augenblicke bis
zum Absturz minutiös re
konstruiert, doch lässt ihr
Zwischenbericht Fragen
über den genauen Ablauf
der Katastrophe offen. Die
Gespräche im Cockpit zei
gen, dass die Besatzung
versucht hat, das Feuer an
der linken Tragfläche zu
bekämpfen. Letzte Seite
REKLAME
i * 3 * P"t*
1 ARENA nitt » Discos
•lic* • 0141*1 - Ntm I Traaca
fr. l.ti DI*Anna wM tum Jungl*
Banana Joe-Party
zwbcMfi Sargen» und Trübbach
Erneuter Verfassungsbruch
LSVA Broschüre der Regierung widerspricht einem Urteil des Staatsgerichtshofes
Die an alle Haushalte
versandte Informations
broschüre der Regierung
zur LSVA-Volksabstim-
mung ist verfassungswid
rig. Die Regierung ver
letzt mit dieser amtlichen
Erläuterung das Fairness
gebot, da sie dem Bürger
eine direkte Abstim
mungsempfehlung mit
gibt, ohne die Gegenpar
tei zu Wort kommen zu
lassen.
Alexander Batliner
Januar 1999: Im Vorfeld der
Krankenkasseninitiative ver
schickt die Regierung die Bro
schüre «Die gesündere Lösung»
an alle Haushalte unseres Lan
des. In dieser Broschüre warb
sie für ein Nein zur Initiative
und für ein Ja für ihre Gesund
heitsreform - ohne die Gegen
partei zu Wort kommen zu las
sen. Schon damals berichtete
das Volksblatt darüber, dass mit
dieser BroschUre Artikel 29 der
Landesverfassung verletzt wor
den sei, da der Staatsgerichts
hof in einem Urteil aus dem
Jahre 1993 der Regierung die
«Pflicht zur objektiven und
ausgewogenen Information»
auferlegte. Weiterführend be
tonte der Staatsgerichtshof
1993: «Die Stimmfreiheit des
Stimmbürgers ist aber verletzt,
wenn eine Behörde, die zu ei
ner Sachabstimmung amtliche
Erläuterungen verfasst, ihre
Pflicht zur objektiven und aus
gewogenen Information mis
sachtet.»
Nicht einmal zwei Jahre spä
ter begeht die Regierung den
selben Verfassungsbruch er
neut. In der Broschüre zur LS
VA legt die Regierung den
Stimmbürgerinnen und Stimm
bürgern an zwei Stellen nahe,
die LSVA anzunehmen.. Damit
nimmt sie konkret Bezug auf
"S»** 'l*
!■-
LSVA
mim
h'cti h-vJi
Information clor H« ♦ •» un(j zur Loir.tmujsahh.mqujon Sc*
- I'
' ' ' -Xi'-f- S-'} .'Vj ' ••
< f , '- v % '
. ' * '
'' */-v -
Abstimmung am
die'Üistorigsabhfi
. Nummer
A v V.
»trag mit dar Schweiz betreffend
uns lalle an!
J I i/;, 1 ,; -' 11 ^ ! . ' y.
i ' >' ' *.-> ,t> ' ■ v
i Verkehrspolitisch
Lartd1 vernünftig - weniger
... ,.ein ; Schwerverkehr ■
f V'Aj^eordnetenK ".v
r.i 1
-. - v :-'J: V
Die Broschüre zur LSVA-Abstimmung, ■welche diese Woche an alle Haushalte Liechtensteins versandt
wurde. Wie schon 1999 hat die Regierung die Gegner nicht zu Wort kommen lassen und somit gegen
Artikel 29 der Verfassung verstossen.i
die Volksabstimmung, welche
am 22.124. September durchge
führt wird. Erneut wird ddn
Gegnern der LSVA in dieser
Informationsbroschüre kein
Platz eingeräumt.
Urteil des
Staatsgerichtshofes
Die Regierung hat demnach
mit der Informationsbroschüre
«ihre Pflicht zur objektiven
und ausgewogenen Informati
on missachtet», und die
Stimmfreiheit des Stimmbür
gers verletzt. Der Staatsge
richtshof führte im Urteil des
Jahres 1993 aus: «Sie darf zu
den in der Vorlage aufgeworfe
nen Ermessens- und Wertungs
fragen Stellung nehmen, i$t
aber gehalten, ihre Rolle fair
auszuüben und gleichsam
treuhänderisch auch abwei
chende und gegnerische Auf
fassungen objektiv und ausge
wogen zur Darstellung zu brin
ge^.» Das heisst: Wenn die Re
gierung ihre Broschüre nur als
Information für die Bevölke
rung versandt hätte, würde
kein Verfassungsbruch vorlie
gen. Da sie aber den Aufruf ab
druckte, die LSVA anzuneh
men, ist sie dazu verpflichtet,
de5i gegnerischen Argumenten
ebenfalls Platz einzuräumen.
Urfd dies wurde von der Regie
rung unterlassen.
Verstoss gegen
Fairnessgebot
Wolfram Höfling, Autor des
Buches «Die liechtensteinische
Grundrechtsordnung» geht auf
das Fairnessgebot näher ein.
«Vor allem bei Abstimmungen
über Volksinitiativen, die ja im
Grunde genommen, einen An
trag ejnes Teils des Stimm
volkes an die gesamte Aktiv
bürgerschaft bedeuteten, seien
an das Faimessgebot hohe An
forderungen zu stellen.» Der
Staatsgerichtshof ging in sei
nem Urteil vom 2. Mai 1991 auf
dieses Fairnessgebot näher ein.
«So hat die Behörde das Initia
tivbegehren korrekt zu inter
pretieren, Vor- und Nachteile
zu würdigen und die Auffas
sungen der lnitianten wieder
zugeben, soweit sie nicht nur
marginalen Charakter haben.»
(StHG 1990/6) Dies hat die Re
gierung alles unterlassen. Mit
dieser Unterlassung hat sie ge
gen Artikel 29 der Landesver
fassung Verstössen. Das heisst:
Die Regierung führt den Ab
stimmungskampf zur LSVA mit
unlauteren Mitteln und nimmt
sogar den Bruch der Verfassung
in Kauf.
Kommentar und Seite 5
Endgültiger
Kader steht
In vier Trainingseinheiten
holten sich die Spieler der
liechtensteinischen Fussball-
Nationalmannschaft während
dieser Woche den letzten
Schliffför das Israel-Spiel am
kommenden Sonntag - genug
Zeit ßr Ralf Loose, jedem ein
zelnen Spieler auf den Zahn zu
fUhlen und sich Gedanken über
die Zusammenstellung des Ka
ders zu machen. Gestern hat
sich der Nationaltrainer end
gültig festlegen müssen, und
das hat er auch getan. 17
Spieler dürfen mit dem restli
chen LFV-Tross die Reise nach
Israel antreten. Seiten 21, 22
Kommentar
Schon wieder hat es die Re
gierung unterlassen, in einer
amtlichen Erläuterung, wel
che sich mit einer Thematik
befasst, über welche das Volk
in Kürze abzustimmen hat,
die Gegner zu Wort kommen
zu lassen. Dass sie dies ma
chen muss, hat der Staatsge
richtshof in einem Urteil von
1993 beschlossen. Letztes
Jahr unterliess dies die Regie
rung im Vorfeld der Kranken
kasseninitiative und dieses
Jahr unterliess sie es im Vor
feld der LSVA-Abstimmung
erneut. In beiden Fällen liegt
die Verantwortung fiir den
Verfassungsbruch bei Vizere
gierungschef Michael Ritter.
Fairness:
Ein Fremdwort?
Wolfram Höfling schreibt in
seinem Buch <Die liechten
steinische Grundrechtsord
nung): »Vor allem bei Abstim
mungen über Volksinitiativen
.. . seien an das Fairnessge
bot hohe Anforderungen zu
stellen.» Faimess scheint fiir
Michael Ritter nicht zum po
litischen Alltag zu gehören.
Jedenfalls scheint er es sich
zur Gewohnheit zu machen,
gegen das Fairnessgebot zu
Verstössen. Gerade im Umfeld
von Abstimmungen darf man
dies nicht als Kavaliersdelikt
abtun. Vielmehr wird durch
dieses unfaire Vorgehen der
Rechtsstaat aus den Angeln
gehoben. Und dies geschah
dieses Jahr auch nicht das
erste Mal. Wurden nicht die
Mobilantennen ohne Baube
willigung aufgestellt?
Es stellt sich die Frage, wie
in Zukunft mit solchen
rechtswidrigen Verhaltens
weisen umgegangen werden
soll. Es kann doch nicht sein,
dass jede Bürgerin und jeder
Bürger bei einer Gesetzesü
bertretung zur Verantwortung
gezogen wird, aber sich die
Regierung aus der Verantwor
tung stehlen kann. Es muss
doch auch zu einem Rechts
staat gehören, dass die Regie
rung bei Gesetzesübertretun
gen die Verantwortung zu tra
gen hat. Heisst es nicht: Vor
dem Gesetz sind alle gleich?
Wäre es nicht langsam not
wendig, dass sich die Justiz
mit dieseti Fällen beschäftigt?
Würde es nic/if zur Aufgabe
der Geschäftsprüfungskom
mission des Landtages ge
hören, solche Fälle zu verfol
gen und zu untersuchen?
Meines Erachtens muss es ein
Eckpfeiler des Rechtsstaates
sein, dass auch Regierungs
mitglieder bei Gesetzesüber
tretungen zur Verantwortung
gezogen werden. Der Rechts
staat kann nurjunktionieren,
wenn wirklich alle vor dem
Gesetz gleich sind und es nie
manden gibt, der »gleicher»
ist. Alexander Batliner