Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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Liechtensteiner Volksblatt 
Schweiz 
Dienstag, 8. August 2000 17 
Nachrichten 
Geldwäsche: 
Bundesgericht gefordert 
ZÜRICH: Das Zürcher Kassationsgericht hat 
die Beschwerde des Anklägers gegen den Frei 
spruch im bisher grössten Schweizer Geldwä- 
schereifäll abgewiesen. Inhaltlich muss jedoch 
noch das Bundesgericht Stellung nehmen. Das 
Kassationsgericht hat in dem gestern veröffent 
lichten Urteil zu rein prozessuzalen Fragen Stel 
lung genommen. Gegen den Freispruch eines 
ehemaligen Vizedirektors der Schweizerischen 
Bankgesellschaft SBG (heute UBS) durch das . 
Zürcher Obergericht hatte die Staatsanwalt 
schaft Beschwerde eingereicht. Eine Nichtig 
keitsbeschwerde der Zürcher Staatsanwalt 
schaft ist jedoch noch am Bundesgericht hängig. 
Bei dieser Beschwerde werde es um die wichti 
geren inhaltlichen Fragen gehen, sagte ein Me 
diensprecher des Kassationsgericht am Montag 
auf Anfrage. Das Kassationsgericht macht in 
formeller Hinsicht geltend, das Obergericht ha 
be nicht willkürlich entschieden und habe bei 
seinem Entscheid auch keine aktenwidrigen 
oder unhaltbaren Annahmen getroffen. Der 
heute 66-jährige ehemalige Anlageberater der 
Grossbank war am 14. Juni 1999 vom Zürcher 
Obergericht wegen Verjährung vom Vorwurf 
der Geldwäscherei freigesprochen worden. Der 
Bankangestellte hatte in den 70-er Jahren 47 
Millionen Franken eines kolumbianischen Dro 
genclans verwaltet und zu einem Vermögen von 
schliesslich 150 Millionen Franken gemacht. 
Das Obergericht war zum Schluss gekommen, 
dass der Angeklagte auf den verschiedenen 
Konten des damaligen Drogenbosses Julio Nas 
ser beziehungsweise seiner Ex-Frau Sheila Ara- 
na nur Geld verwaltete, das vor Mitte 1980 - als 
Erlös aus dem Marihuana-Handel zwischen Ko 
lumbien und USA - eingezahlt worden war. 
Deshalb sei der Fall verjährt. 
Eva Wannenmacher 
verläset lOvorlO 
ZÜRICH: Das Nachrichtenmagazin «lOvorlO» 
auf SF1 braucht eine neue Moderatorin, und 
zwar schnell. Eva'Wannenmacher geht auf En 
de Jahr und Alenka Ambroz erwartet ihr'zwei- 
tes Kind. Sie wird deshalb ab Dezember eine 
viermonatige Baby-Pause einlegen. «Jetzt wird 
es eng», sagte lOvorlO-Leiter Martin Hofer am 
Montag auf Anfrage. Wichtig sei es jetzt, schnell 
eine Nachfolge für Wannenmacher zu finden. 
Für die viermonatige Pause von Ambroz sieht 
Hofer mehrere Möglichkeiten: «Entweder müs 
sen wir eine Aushilfe anstellen oder nur mit 
zwei Moderatoren auskommen.» Eva Wannen 
macher stiess im Juni 1998 zum dreiköpfigen 
Moderatorenteam von lOvorlO. Auch nach 
ihrem Abgang wird sie am Fernsehen zu sehen 
sein. Auf Anfang des nächsten Jahres wird sie 
für die Fernsehsendung «Gesundheit-Sprech- 
Stunde» von RingierTV auf SF2 arbeiten. Wan 
nenmacher wird im Gesundheitsmagazin auf 
SF2 und im gleichnamigen Printmagazin die 
Thematik Komplementär-Medizin betreuen, 
wie das Schweizer Fernsehen DRS am Montag 
mitteilte. Nach eigenen Aussagen freut sich die 
29-jährige Journalistin, sich nach über zwei Jah 
ren Tagesaktualität künftig in ein Themengebiet 
vertiefen zu können. 
Dramatischer Höhepunkt im 
Tessiner Justizskandal 
Konsternation nach der Verhaftung des Tessiner Strafgerichtspräsidenten Franco Verda 
LUGANO: Nach der erfolgten 
Verhaftung des Tessiner Straf 
gerichtspräsidenten Franco 
Verda steht das Tessin unter 
Schock. Die Schlüsselfigur des 
Justizskandals, der mutmass 
liche Zigarettenschmuggler 
Gerardo Cuomo, wurde unter 
dessen von Zürich ins Tessin 
verlegt. 
Die Tessiner Tagespresse war sich 
gestern einig, dass die am Wochen 
ende bekannt gewordene Verhaf 
tung des vom Amt suspendierten 
Gerichtspräsidenten Verda einen 
dramatischen Höhepunkt im Justiz 
skandal darstellt. Die Nachricht sei 
wie «eine Ohrfeige», die einen 
sprachlos lasse, meinte der «Corrie- 
redelTicino». 
Die Affäre verweise aber auch 
auf das generelle Problem, dass 
sich im Tessin Legales und Illegales 
manchmal zu nahe stehe. Man 
müsse sich grundsätzlich über die 
moralischen Massstäbe Gedanken 
machen. 
Der 59-jährige Verda war am 
Freitag nach einem langen Verhör 
durch Sonderstaatsanwalt Luciano 
Giudici nicht mehr auf freien Fuss 
gesetzt worden. Neben wieder 
holter Amtsgeheimnisverletzung 
wird Verda neu auch passive Kor 
ruption und Begünstigung vor 
geworfen. Im Falle einer Bestäti 
gung drohen ihm bis zu fünf Jahre 
Zuchthaus. 
Verda befindet sich wegen seines 
schlechten Gesundheitszustands 
in einem Zimmer des Stadtspitals 
Civico von Lugano. Es ist 
abgesperrt und dient somit als 
Zelle. Neben seinem Anwalt kön- 
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Der Tessiner Strafgerichtspräsident Franco Verda galt bis zu seiner Verhaftung als hochangesehene Tessiner Persön 
lichkeit. (Bild: Keystone) 
nen nur engste Verwandte mit ihm 
sprechen. 
Politiker schockiert 
Schockiert über die Verhaftung 
des bis vor kurzem hoch angesehe 
nen Magistraten zeigte sich der Tes 
siner FDP-Ständerat Dick Marty. 
Gleichzeitig hält er es nach wie vor 
für falsch, von einer «Tessiner Ju 
stizaffäre» zu sprechen. Die Ermitt 
lungen und die Verhaftung zeigten 
gerade, dass die Justiz im Tessin 
funktioniere. Ähnlich argumentiert 
auch sein Kollege CVP-Ständerat 
Filippo Lombardi. Er hält die Affä 
re für den dramatischen Einzelfall 
eines Mannes, der relevante Fehler 
begangen habe. 
Man könne wegen Verda nicht 
die ganze Justiz verunglimpfen. 
Betroffen zeigte sich der kantonale 
Justizdirektor Luigi Pedrazzini 
(CVP), der mit Hinweis auf die Ge 
waltentrennung den Vorgang aber 
nicht näher kommentieren wollte. 
Andere Politiker erinnerten daran, 
dass Verda bis zu einer Verurteilung 
als unschuldig angesehen werden 
müsse. 
Keine offizielle Informationen 
Über die Hintergründe der neuen 
Anschuldigungen herrscht indes 
nach wie vor grosses Rätselraten. 
Vor allem auch, weil kaum offizielle 
Informationen gegeben werden. 
Sonderstaatsanwalt Giudici schweigt 
sich - abgesehen von wenigen dür 
ren Pressemitteilungen - gegenüber 
den Medien aus. Entsprechend bro 
delt es in der Gerüchteküche. 
Galgenfrist für altes Holzhaus 
Abriss oder Erhalt: Schwyzer Regierung verschiebt Entscheid 
SCHWYZ: Noch fällt der Ent 
scheid über Abriss oder Erhalt des 
ältesten Holzhauses der Schweiz 
nicht: Laut Mitteilung des Schwei 
zer Heimatschutzes hat die Schwy 
zer Regierung ihren für den 8. Au 
gust vorgesehenen Entscheid ver 
schoben. 
Der Heimatschutz wertet diese - 
von den Schwyzer Behörden unbe 
stätigte - Verschiebung des Ent 
scheides auf einen Termin im Sep 
tember als positiv. Dies dürfe als 
Zeichen dafür gewertet werden, 
dass weitere fachliche Abklärungen 
im Gange seien, schreibt der Hei 
matschutz in seinem Communiqu6. 
Der Schweizer Heimatschutz 
kämpft zusammen mit Pro Patria 
seit mehreren Monaten für den Er 
halt des 1170 erbauten Holzhaus 
Nideröst in Schwyz. Die Besitzer 
möchten das Haus abreissen. 
Das Haus Nideröst in Schwyz wurde um 1170 erbaut Der Entscheid der 
Regierung über A bbruch oder Erhalt wurde vertagt. 
Das Haus figuriert im Inventar 
geschützter und schützenswerter 
Bauten des Kantons Schwyz. Die 
Besitzer haben bei der Regierung 
beantragt, das Haus aus dieser Liste 
zu streichen. 
Ball liegt nun wieder in Bern 
Vier Einsprachen gegen AOC-Registrierung von Walliser Aprikosenschnaps 
SriTEN:Die geschützte Ursprungs 
bezeichnung (AOC) für Walliser 
Aprikosenschnaps lässt auf sich war 
ten: Beim Bundesamt für Landwirt 
schaft sind vier Einsprachen hängig. 
Wie die Walliser Landwirtschafts 
kammer am Montag mitteilte, stam 
men drei Einsprachen von Bauern 
des Kantons. Sie wehren sich gegen 
einzelne Bestimmungen des Pflich 
tenhefts. Grundsätzliche Opposi 
tion kommt mit einer vierten Ein 
sprache von einer Luzerner Firma, 
die selber Abricotine unter der Be 
zeichnung «La Valaisanne» ver 
treibt. Das AOC-Pflichtenheft sieht 
unter anderem vor, dass die Abfül 
lung im Wallis erfolgen muss. 
Das Dossier liegt nun beim Bun 
desamt für Landwirtschaft (BLW), 
das die Einsprachen beurteilen muss. 
Nächste Instanzen wären die Rekurs 
kommission des Eidg. Volkswirt 
schaftsdepartements und das Bun 
desgericht. Der Aprikosenschnaps - 
Abricotine oder Eau-de-vie d'abri- 
cot du Valais genannt - wird aus der 
Sorte Luizet destilliert. Die traditio 
nelle Destillierung der Frucht ist 
laut BLW einzigartig, denn Apriko 
senspirituosen werden im Allgemei 
nen durch Einmaischen hergestellt. 
Das Wallis bemüht-sich auch in meh 
reren weiteren Fällen um eine AOC- 
Registrierung. Kaum Erfolgsaussich 
ten hat dabei das Gesuch für Wil 
liamsschnaps. Eine auf die Abfüllung 
von Williamsschnaps spezialisierte 
solothurnische Firma wehrt sich ge 
gen die Bestimmung, wonach die Ab 
füllung im Wallis erfolgen muss. Kan 
didat für das AOC-Labd ist auch das 
Roggenbrot; die Einsprachcfinst 
läuft noch bis 24. August 2000. 
Für insgesamt sieben Produkte ist 
bisher im Schweizerischen Hndds- 
amtsblatt ein Gesuch um AOC-Re- 
gistrierung publiziert wanden. Nebst 
den Walliser Produkten WQüams- 
schnaps, Abriootine und Roggenbrot 
sind dies der Waadtländer Etivizki- 
se, der Greyeraerkise, der Rheinta- 
ler Maisribel und das Bündner 
fleisch. AOC-geschützt ist bislang 
nurderEtivazkise. 
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