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Liechtensteiner Volksblatt
Schweiz
Dienstag, 8. August 2000 17
Nachrichten
Geldwäsche:
Bundesgericht gefordert
ZÜRICH: Das Zürcher Kassationsgericht hat
die Beschwerde des Anklägers gegen den Frei
spruch im bisher grössten Schweizer Geldwä-
schereifäll abgewiesen. Inhaltlich muss jedoch
noch das Bundesgericht Stellung nehmen. Das
Kassationsgericht hat in dem gestern veröffent
lichten Urteil zu rein prozessuzalen Fragen Stel
lung genommen. Gegen den Freispruch eines
ehemaligen Vizedirektors der Schweizerischen
Bankgesellschaft SBG (heute UBS) durch das .
Zürcher Obergericht hatte die Staatsanwalt
schaft Beschwerde eingereicht. Eine Nichtig
keitsbeschwerde der Zürcher Staatsanwalt
schaft ist jedoch noch am Bundesgericht hängig.
Bei dieser Beschwerde werde es um die wichti
geren inhaltlichen Fragen gehen, sagte ein Me
diensprecher des Kassationsgericht am Montag
auf Anfrage. Das Kassationsgericht macht in
formeller Hinsicht geltend, das Obergericht ha
be nicht willkürlich entschieden und habe bei
seinem Entscheid auch keine aktenwidrigen
oder unhaltbaren Annahmen getroffen. Der
heute 66-jährige ehemalige Anlageberater der
Grossbank war am 14. Juni 1999 vom Zürcher
Obergericht wegen Verjährung vom Vorwurf
der Geldwäscherei freigesprochen worden. Der
Bankangestellte hatte in den 70-er Jahren 47
Millionen Franken eines kolumbianischen Dro
genclans verwaltet und zu einem Vermögen von
schliesslich 150 Millionen Franken gemacht.
Das Obergericht war zum Schluss gekommen,
dass der Angeklagte auf den verschiedenen
Konten des damaligen Drogenbosses Julio Nas
ser beziehungsweise seiner Ex-Frau Sheila Ara-
na nur Geld verwaltete, das vor Mitte 1980 - als
Erlös aus dem Marihuana-Handel zwischen Ko
lumbien und USA - eingezahlt worden war.
Deshalb sei der Fall verjährt.
Eva Wannenmacher
verläset lOvorlO
ZÜRICH: Das Nachrichtenmagazin «lOvorlO»
auf SF1 braucht eine neue Moderatorin, und
zwar schnell. Eva'Wannenmacher geht auf En
de Jahr und Alenka Ambroz erwartet ihr'zwei-
tes Kind. Sie wird deshalb ab Dezember eine
viermonatige Baby-Pause einlegen. «Jetzt wird
es eng», sagte lOvorlO-Leiter Martin Hofer am
Montag auf Anfrage. Wichtig sei es jetzt, schnell
eine Nachfolge für Wannenmacher zu finden.
Für die viermonatige Pause von Ambroz sieht
Hofer mehrere Möglichkeiten: «Entweder müs
sen wir eine Aushilfe anstellen oder nur mit
zwei Moderatoren auskommen.» Eva Wannen
macher stiess im Juni 1998 zum dreiköpfigen
Moderatorenteam von lOvorlO. Auch nach
ihrem Abgang wird sie am Fernsehen zu sehen
sein. Auf Anfang des nächsten Jahres wird sie
für die Fernsehsendung «Gesundheit-Sprech-
Stunde» von RingierTV auf SF2 arbeiten. Wan
nenmacher wird im Gesundheitsmagazin auf
SF2 und im gleichnamigen Printmagazin die
Thematik Komplementär-Medizin betreuen,
wie das Schweizer Fernsehen DRS am Montag
mitteilte. Nach eigenen Aussagen freut sich die
29-jährige Journalistin, sich nach über zwei Jah
ren Tagesaktualität künftig in ein Themengebiet
vertiefen zu können.
Dramatischer Höhepunkt im
Tessiner Justizskandal
Konsternation nach der Verhaftung des Tessiner Strafgerichtspräsidenten Franco Verda
LUGANO: Nach der erfolgten
Verhaftung des Tessiner Straf
gerichtspräsidenten Franco
Verda steht das Tessin unter
Schock. Die Schlüsselfigur des
Justizskandals, der mutmass
liche Zigarettenschmuggler
Gerardo Cuomo, wurde unter
dessen von Zürich ins Tessin
verlegt.
Die Tessiner Tagespresse war sich
gestern einig, dass die am Wochen
ende bekannt gewordene Verhaf
tung des vom Amt suspendierten
Gerichtspräsidenten Verda einen
dramatischen Höhepunkt im Justiz
skandal darstellt. Die Nachricht sei
wie «eine Ohrfeige», die einen
sprachlos lasse, meinte der «Corrie-
redelTicino».
Die Affäre verweise aber auch
auf das generelle Problem, dass
sich im Tessin Legales und Illegales
manchmal zu nahe stehe. Man
müsse sich grundsätzlich über die
moralischen Massstäbe Gedanken
machen.
Der 59-jährige Verda war am
Freitag nach einem langen Verhör
durch Sonderstaatsanwalt Luciano
Giudici nicht mehr auf freien Fuss
gesetzt worden. Neben wieder
holter Amtsgeheimnisverletzung
wird Verda neu auch passive Kor
ruption und Begünstigung vor
geworfen. Im Falle einer Bestäti
gung drohen ihm bis zu fünf Jahre
Zuchthaus.
Verda befindet sich wegen seines
schlechten Gesundheitszustands
in einem Zimmer des Stadtspitals
Civico von Lugano. Es ist
abgesperrt und dient somit als
Zelle. Neben seinem Anwalt kön-
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Der Tessiner Strafgerichtspräsident Franco Verda galt bis zu seiner Verhaftung als hochangesehene Tessiner Persön
lichkeit. (Bild: Keystone)
nen nur engste Verwandte mit ihm
sprechen.
Politiker schockiert
Schockiert über die Verhaftung
des bis vor kurzem hoch angesehe
nen Magistraten zeigte sich der Tes
siner FDP-Ständerat Dick Marty.
Gleichzeitig hält er es nach wie vor
für falsch, von einer «Tessiner Ju
stizaffäre» zu sprechen. Die Ermitt
lungen und die Verhaftung zeigten
gerade, dass die Justiz im Tessin
funktioniere. Ähnlich argumentiert
auch sein Kollege CVP-Ständerat
Filippo Lombardi. Er hält die Affä
re für den dramatischen Einzelfall
eines Mannes, der relevante Fehler
begangen habe.
Man könne wegen Verda nicht
die ganze Justiz verunglimpfen.
Betroffen zeigte sich der kantonale
Justizdirektor Luigi Pedrazzini
(CVP), der mit Hinweis auf die Ge
waltentrennung den Vorgang aber
nicht näher kommentieren wollte.
Andere Politiker erinnerten daran,
dass Verda bis zu einer Verurteilung
als unschuldig angesehen werden
müsse.
Keine offizielle Informationen
Über die Hintergründe der neuen
Anschuldigungen herrscht indes
nach wie vor grosses Rätselraten.
Vor allem auch, weil kaum offizielle
Informationen gegeben werden.
Sonderstaatsanwalt Giudici schweigt
sich - abgesehen von wenigen dür
ren Pressemitteilungen - gegenüber
den Medien aus. Entsprechend bro
delt es in der Gerüchteküche.
Galgenfrist für altes Holzhaus
Abriss oder Erhalt: Schwyzer Regierung verschiebt Entscheid
SCHWYZ: Noch fällt der Ent
scheid über Abriss oder Erhalt des
ältesten Holzhauses der Schweiz
nicht: Laut Mitteilung des Schwei
zer Heimatschutzes hat die Schwy
zer Regierung ihren für den 8. Au
gust vorgesehenen Entscheid ver
schoben.
Der Heimatschutz wertet diese -
von den Schwyzer Behörden unbe
stätigte - Verschiebung des Ent
scheides auf einen Termin im Sep
tember als positiv. Dies dürfe als
Zeichen dafür gewertet werden,
dass weitere fachliche Abklärungen
im Gange seien, schreibt der Hei
matschutz in seinem Communiqu6.
Der Schweizer Heimatschutz
kämpft zusammen mit Pro Patria
seit mehreren Monaten für den Er
halt des 1170 erbauten Holzhaus
Nideröst in Schwyz. Die Besitzer
möchten das Haus abreissen.
Das Haus Nideröst in Schwyz wurde um 1170 erbaut Der Entscheid der
Regierung über A bbruch oder Erhalt wurde vertagt.
Das Haus figuriert im Inventar
geschützter und schützenswerter
Bauten des Kantons Schwyz. Die
Besitzer haben bei der Regierung
beantragt, das Haus aus dieser Liste
zu streichen.
Ball liegt nun wieder in Bern
Vier Einsprachen gegen AOC-Registrierung von Walliser Aprikosenschnaps
SriTEN:Die geschützte Ursprungs
bezeichnung (AOC) für Walliser
Aprikosenschnaps lässt auf sich war
ten: Beim Bundesamt für Landwirt
schaft sind vier Einsprachen hängig.
Wie die Walliser Landwirtschafts
kammer am Montag mitteilte, stam
men drei Einsprachen von Bauern
des Kantons. Sie wehren sich gegen
einzelne Bestimmungen des Pflich
tenhefts. Grundsätzliche Opposi
tion kommt mit einer vierten Ein
sprache von einer Luzerner Firma,
die selber Abricotine unter der Be
zeichnung «La Valaisanne» ver
treibt. Das AOC-Pflichtenheft sieht
unter anderem vor, dass die Abfül
lung im Wallis erfolgen muss.
Das Dossier liegt nun beim Bun
desamt für Landwirtschaft (BLW),
das die Einsprachen beurteilen muss.
Nächste Instanzen wären die Rekurs
kommission des Eidg. Volkswirt
schaftsdepartements und das Bun
desgericht. Der Aprikosenschnaps -
Abricotine oder Eau-de-vie d'abri-
cot du Valais genannt - wird aus der
Sorte Luizet destilliert. Die traditio
nelle Destillierung der Frucht ist
laut BLW einzigartig, denn Apriko
senspirituosen werden im Allgemei
nen durch Einmaischen hergestellt.
Das Wallis bemüht-sich auch in meh
reren weiteren Fällen um eine AOC-
Registrierung. Kaum Erfolgsaussich
ten hat dabei das Gesuch für Wil
liamsschnaps. Eine auf die Abfüllung
von Williamsschnaps spezialisierte
solothurnische Firma wehrt sich ge
gen die Bestimmung, wonach die Ab
füllung im Wallis erfolgen muss. Kan
didat für das AOC-Labd ist auch das
Roggenbrot; die Einsprachcfinst
läuft noch bis 24. August 2000.
Für insgesamt sieben Produkte ist
bisher im Schweizerischen Hndds-
amtsblatt ein Gesuch um AOC-Re-
gistrierung publiziert wanden. Nebst
den Walliser Produkten WQüams-
schnaps, Abriootine und Roggenbrot
sind dies der Waadtländer Etivizki-
se, der Greyeraerkise, der Rheinta-
ler Maisribel und das Bündner
fleisch. AOC-geschützt ist bislang
nurderEtivazkise.
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