Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
I N LAND 
Mittwoch, 26. Juli 1999 3 
Sorgfaltsprüfung bei Finanzgeschäften: 
Rennt hier wer offene Türen ein? 
. * , 
Sorgfaltsprüfung für Bankenverbands-Mitglieder bei alleil Bankgeschäften - alle Banken machen sich fit dafür 
Liechtenstein als Finanzplatz 
steht weiterhin im Brennpunkt 
des Interesses und unter Beschuss 
der internationalen Presse. Dar 
aus hat der Bankenverband in der 
vergangenen Woche nun Konse 
quenzen gezogen: Die Mitglieder 
werden ihre Sorgfaltsprüfung auf 
sämtliche Geschäftsbeziehungen 
ausdehnen und somit auch von 
Treuhändern und Anwälten eine 
Offenlegung der Kundenbezie 
hungen verlangen. Gefordert ist 
auch eine gesetzliche Veranke 
rung dieser Neuregelung. Nicht al 
le Banken aber sind Mitglied im 
Verband - wie halten es die ande 
ren? Wir haben nachgefragt. 
Erich Walter de Meijer 
Seit vergangenen Mittwoch ist es fix: 
Liechtensteins Bankenwelt reagiert auf 
die internationale Kritik und dehnt die 
Sorgfaltsprüfung auf sämtliche Ge 
schäftsbeziehungen aus - zumindest gilt 
dies für die Mitgliedsunternehmen des 
Liechtensteinischen Bankenverbandes 
(LBV). Dafür gibt ; es eine Regel - und 
die nennt sich «Kriow Your Customer», 
und im Zuge dieses Kennenlernens 
werden die Banken in Eigenregie auch 
gegenüber Berufsgeheimnisträgern wie 
Treuhändern und Anwälten auf die Of 
fenlegung der Kundenbeziehung beste 
hen müssen. Die Liechtensteiner Ban 
ker versprechen aber, dass dadurch das 
Bankkundengeheimnis in keinster Wei 
se beeinträchtigt wird. 
Mindeststandard genügt? 
Liechtensteins Treuhänder haben be 
züglich dieses Bekenntnisses ebenfalls 
bereits eine Stellungnahme abgegeben 
- und Siegbert Lampert von der 
Treuhändervereinigung erklärte dazu 
schon in der vergangenen Woche: «Die 
geltenden liechtensteinischen Sorg 
faltspflichtbestimmungen legen einen 
Mindeststandard fest, den ein Finanzin 
termediär bei der Aufnahme sowie im 
Verlauf einer Geschäftsbeziehung ein 
zuhalten hat. Es steht somit grundsätz 
lich jedem Finanzintermidiär frei, für 
sich selbst in Bezug auf seine Ge 
schäftsbeziehungen noch höhere An 
forderungen zu stellen, als dies das 
Sorgfaltspflichtgesetz ohnehin schon 
vorschreibt.« Grundsätzlich haben die 
Liechtensteiner Treuhänder, so der Ver 
band weiter, Verständnis für dieses An 
liegen, und man nimmt diese auch ernst. 
Die TVeuhändervereinigung stellt aber 
ernsthaft in Frage, ob das vom Banken 
verband ins Auge gefasste Ziel nicht be 
reits durch Gesetzesrevisionen ohnehin 
erreicht werden könnten. 
So wird die Angelegenheit wohl zu ei 
ner Gratwanderung für beide Parteien: 
Treuhänder und Bankinstitute: «Wir 
werden die Bedürfnisse unserer Kun 
den nicht ausser Acht lassen und uns 
mit Nachdruck für einen umfassenden 
Schutz des Bankgeheimnisses einset 
zen.» 
Alle Banken sind sich einig 
Durch die Bestrebungen, die Sorg 
faltsprüfung auf alle Geschäfte und 
Kunden auszudehnen, soll das Banken 
geheimnis aber unversehrt bleiben - 
das meinen zumindest auch jene Bank 
institute, die nicht dem Bankenverband 
angehören. 
Bei der Raiffeisenbank beispielswei 
se begrüsst man solche Entwicklungen. 
Bankdirektor Ludwig Rehm fordert je 
doch, dass man gemeinsam vorgehen 
sollte und Massnahmen auch gemein 
sam beschlossen werden müssen. Lud 
wig Rehm: «Ich glaube, man rennt hier 
offene Türen ein. Ich gehe davon aus, 
dass alle diese Dinge in Bälde auch Ge 
setz sind - und somit verpflichtend für 
Urban Eberle, Geschäfisßhrer der BNP Paribas:«Die NYC-Politik ist Standard, seit 
es uns gibt hier in Liechtenstein - das gehört zur Firmenphilosophie. Um das Bank 
geheimnis braucht sich der Kunde keine Sorgen machen ...» (Bilder:I.D.) 
alle. Uns betreffen diese.Anforderun 
gen nur bedingt: Wir sind keine klassi 
sche IVeuhänderbanlc, im herkömmli 
chen Sinne - der Anteil an Treuhand 
kunden ist bei uns auch dementspre 
chend gering.» 
«Das ist schon lange Status Quo!» 
Eine breite Sorgfaltsprüfung und die 
Einführung der generellen «Know Your 
Customer»-Regel ist auch bei der Bank 
Wegelin AG schon Wirklichkeit. Bank 
leiter Cyrill Escher erklärte 
gegenüber dem Volksblatt: «Wir wen 
den das bereits an. Die beiden Rege 
lungen waren bereits am 19. Juni dieses 
Jahres beschlossene Sache und werden 
vollinhaltlich daher schon seit Uber ei 
nem Monat umgesetzt. Nicht anders 
macht es auch das Mutterunternehmen 
im Schweizerischen St. Gallen, wo man 
ebenfalls vor allem im Bereich der Ver 
mögensverwaltung und in der Anlage 
beratung für Private tätig ist.» 
Die bisherigen Regelungen ermög 
lichten gegenüber Banken anonymi 
sierte Kundenverbindungen. Dies ist 
laut Bankenverband einer der interna 
tionalen Hauptkritikpunkte am Finanz 
platz Liechtenstein. «Die Ausdehnung 
der eigenen Sorgfaltsprüfung durch die 
Banken auf sämtliche Kundenbezie 
hungen ist Ausdruck des stets erklärten 
Willens, unsaubere Gelder vom Finanz 
platz Liechtenstein fernzuhalten», er 
klärte Benno' Büchel, Präsident des 
Liechtensteinischen Bankenverbandes 
in der vergangenen Woche. Die kom 
menden Wochen dienen der Ausarbei 
tung der notwendigen Detailbestim 
mungen. Dann §öfTjp&fceue Regelung 
unverzüglich für: sämtliche neuen Ge 
schäftsbeziehungen gelten. Bei den be 
stehenden Geschäftsbeziehungen sind 
Kunden von Berufsgeheimnisträgern 
innerhalb einer noch festzulegenden 
Übergangsfrist offen zu legen. 
«KYC-Regel» allerorten 
In der Liechtensteiner Finanzdienst 
leistungswelt gibt es k^um Bedenken, 
dass hier - wenn die Regelungen zum 
Tragen kommen - Bankgeheimnisse 
nicht verletzt werden. jUrban Eberle, 
Generaldirektor der BNP Paribas in 
Vaduz, erklärt dezidiert: «Kunden, die 
ehrliche Geschäfte machen, haben da 
sicher nichts zu befürchten. Wenn beide 
Seiten - Bankinstitut und Kunde - gut 
und vertrauensvoll miteinander umge 
hen, dann ist das eine gute Sache. Die 
«Know Your Customer»-Regel ist über 
haupt Teil unserer Statuten und wir 
praktizieren diese Regel seit 3. Juli - 
dem Tag, als Wir begannen, hier in 
Liechtenstein tätig zu werden. Das ist 
nicht nur in Liechtenstein so - alle un 
sere BNP-finarizinstitute praktizieren 
das weltweit, es ist Teil Unserer Finnen 
philosophie. Und diese Tatsache ändert 
nichts, aber schon gar nichts am soliden 
Bankgeheimnis. Der Kunde ist weiter 
hin geschützt, auch seine Interna blei 
ben geschlitzt! Wer nichts zu verheimli 
chen hat, muss auch nichts befürchten. 
In der Schweiz ist das ja schon lange 
gang und gäbe - unser Mutterhaus 
pflegt das «KYC»-Prinzip mit seinen 
insgesamt 1700 Mitarbeitern auch in 
der Schweiz. So will es das Gesetz. 
Von den beiden Bankinstituten 
RheintalBank und Bank Vontobel 
konnte noch keine Stellungnahme in 
Erfahrung gebracht werden, da hier 
gerade erst die Konzessionen erteilt 
wurden und noch gar keine Telefon 
nummern bekannt sind. Das «Liech 
tensteiner Volksblatt» wird aber am 
Ball bleiben und die Meinungen 
nachträglich einholen. «Grundsätzlich 
reichen die Gesetze - was die Beweg 
gründe des Bankenverbandes sind, 
diese Erweiterung der «Sicherheit) ein 
zuführen, das kann weiss ich im Mo 
ment nicht zu beurteilen»,erklärt Sieg 
bert Lampert von derTYeuhänderver- 
einigung gegenüber dem «Liechten 
steiner Volksblatt». 
Banken in Liechtenstein 
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Fax: +423237 0777 ;! 
info@raiffeisen.li 
http://www.raiffeisen.li 
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Konzession liegt vor - ; > 
Gründung demnächst . 
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VoUabankAG ; ^ 
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Bank Vontobel 
Konzession liegt vor - 
Gründung demnächst ■ 
Banken im Rasten 
Nicht-Mitglieder des 
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