Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Mittwoch,S.Juli2000 3 
Nachrichten 
Tierschutzverordnung 
erlassen 
VADUZ: Die Regierung hat in ihrer gestrigen 
Sitzung die Abänderung der Verordnung zum 
Tierschutzgesetz genehmigt. Wesentliche 
Schwerpunkte der neuen Verordnung sind unter 
anderem Änderungen bei den Bestimmungen 
über die Haltung von Rindvieh, von Schweinen 
und über den Umgang mit Hunden sowie die 
Aufnahme von Bestimmungen zur Haltung von 
Hauskaninchen. Ferner wurden Bestimmungen 
über den Handel mit Tieren,Hertransporte und 
das Schlachten von Tieren geändert oder präzi 
siert. Die vorliegende Verordnung gleicht somit 
die liechtensteinischen Tierschutzbestimmun- 
gen weitestgehend an diejenigen des schweizeri 
schen Tierschutzrechts nach dessen jüngster Re 
vision im Jahr 1997 an und enthält soweit nötig 
und vertretbar, weitergehende Schutzbestim 
mungen. Der Verordnungsentwurf wurde im 
Herbst 1999 einer Vernehmlassung unterzogen. 
Er wurde bei den angesprochenen Kreisen 
grundsätzlich positiv aufgenommen. Die einge 
gangenen Stellungnahmen wurden insbesonde 
re im Bereich der Heimtierhaltung durch einen 
Artikel zum Schutz freilebender Wildtiere und 
eine Bestimmung zur Betäubung von Tieren in 
Schlachtanlagen ergänzt. Regierungschef-Stell 
vertreter Michael Ritter wies darauf hin, dass die 
genehmigten Anpasungen in den Bereich 
«Schutz der Tiere» und nicht «Schutz der Men 
schen vor Tieren» gehören. Dies könne aber 
nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im Be 
reich «Schutz der Menschen» Verbesserungen 
nötig seien. Konkret ging Ritter auf die Proble 
matik «Kampfhunde» ein. Er wies darauf hin, 
dass dies schon seit längerer Zeit ein Thema sei. 
«Liechtenstein kann allerdings den Import und 
Export von Hunden nicht frei regeln, wir lehnen 
uns dabei an die Schweiz an und müssen ge 
meinsame Lösungen finden.» Allerdings gehe es 
bei der Erarbeitung neuer Gesetze darum, die 
Verantwortung des Menschen bei der Haltung 
von Tieren in den Mittelpunkt zu stellen. «Wir 
streben diesbezüglich eine Lösung bis im Herbst 
an», sagte Michael Ritter. 
Sozialcharta: 
Vernehmlassung nötig 
VADUZ: Die Regierung hat in ihrer gestrigen 
Sitzung den Vemehmlassungsbericht zur Eu 
ropäischen Sozialcharta von 1961 verabschiedet 
und den interessierten Kreisen zur Stellungnahme 
unterbreitet. Weitere Interessierte können den 
Vemehmlassungsbericht bei der Regierungskanz 
lei im Regierungsgebäude ab dem 10. Juli zu den 
üblichen Schalterzeiten beziehen. Die Vernehm- 
lassungsfrist läuft am 15. November ab. Eine breit 
abgestützte Vernehmlassung sei nötig, «weil eini 
ge Punkte nicht ganz unumstritten sind»,sagte Re- 
gierungsrätin Andrea Willi. Die Regierung wolle 
deshalb Meinungen einholen, um allenfalls nötige 
Anpassungen oder Ausschlüsse von einzelnen Be 
stimmungen zu erwirken: Liechtenstein hat die 
Europäische Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 
am 9. Oktober 1991 unterzeichnet. Neben der So 
zialcharta von 1961 gibt es verschiedene Zusatz 
protokolle und eine revidierte Fassung der Sozial 
charta sowie eine Empfehlung der Parlamentari 
schen Versammlung des Europarats zur Frage der 
Errichtung eines Sozialgerichtshofs. Es handelt 
sich damit insgesamt um eine umfangreiche 
Rechtsmaterie, die einer eingehenden Analyse be 
durfte. Die einzelnen Rechtsinstrumente unter 
dem Sammelbegriff der Sozialcharta lassen bei 
der Ratifikation das Anbringen von Vorbehalten 
nicht zu. Hingegen kann jede Vertragspartei ver 
schiedene Bestimmungen als nicht annehmbar er 
klären, wobei sie einen Kernbestand von Bestim 
mungen als Mindestverpflichtung übernehmen 
muss. Die Abklärungen haben ergeben, dass die 
Sozialcharta von 1961 auch in ihrer revidierten 
Fassung von 1996 von Liechtenstein ratifiziert und 
aufgrund der bestehenden Rechtslage die Ratifi 
kation in die Wege geleitet werden kann, ohne 
dass Gesetzesänderungen vorgenommen werden 
müssen. Liechtenstein erfüllt somit die Anforde 
rungen der Sozialcharta. 
Akkreditierung bei der 
UNO in Wien 
VADUZ: Gestern hat Botschafterin Maria-Pia 
Kothbauer, Prinzessin von und zu Liechten 
stein, dem Generaldirektor der Vereinten Na 
tionen in Wien und dem Exekutivdirektor des 
Büros für Drogenkontrolle und Verbrechens 
verhütung, Pino Arlacchi, das Beglaubigungs 
schreiben überreicht. Die Botschafterin in Wien 
vertritt damit Liechtenstein bei der Republik 
Österreich, der Organisation über Sicherheit 
und Zusammenarbeit in Europa sowie jetzt neu 
bei den Vereinten Nationen in Wien. 
Wir alle sind von 
grossem Schmerz erfüllt 
Das Präsidium der Bürgerpartei zum Ableben von Gebhard Hoch 
Heute Mittwoch wird Geb 
hard Hoch, Landtagsabge 
ordneter und Fraktionsspre 
cher der FBPL, in seiner 
Heimatgemeinde TViesen zu 
Grabe getragen. Mit Geb 
hard Hoch, der am 28. Juni 
völlig unerwartet in seinem 
57. Lebensjahr verstorben 
ist, verliert auch das Präsidi 
um der Bürgerpartei einen 
guten Freund. 
Völlig unerwartet und viel 
zu früh hat der Tod unse 
ren Freund Gebhard 
Hoch mitten aus dem Leben ge 
rissen. Wir alle sind erschüttert 
und von grossem Schmerz erfüllt. 
Sein Wirken war geprägt durch 
den Dienst an der Gesellschaft. 
Neben der Familie und der selbst 
ständigen Tätigkeit in der Finanz 
dienstleistungsbranche engagier 
te er sich als Verwaltungsrat, Ge 
meinderat, Landtagsabgeordne 
ter, Fraktionssprecher und als 
Mitglied des Präsidiums der Bür 
gerpartei. Halbherzigkeiten wa 
ren nicht seine Sache. Wenn er ein 
Amt annahm, füllte er dieses 
auch mit grossem Sachverstand, 
stets inhaltlich vorbereitet und 
gewissenhaft aus. Gebi genoss in 
der Partei grossen Respekt. Seine 
Art zu politisieren, sein Umgang 
mit dem politischen Gegner, sein 
Mitwirken in den verschiedenen 
Parteigremien werden uns und 
unserem Land fehlen. 
Das Präsidium der Bürger 
partei trauert um einen 
guten Freund. Wenn er in 
der Sache auch hart und ent 
schlossen zu Werke ging, war ihm 
doch immer wieder wichtig, nach 
Auseinandersetzungen das Mit 
einander zu suchen. Sein herzli 
ches Lachen und sein gesunder 
Humor trugen viel dazu bei, dass 
auch unangenehme Themen gut 
bewältigt werden konnten. Ihm 
war jede und jeder wichtig. Gebi 
war nicht einfach ein Populist, der 
nur den Erfolg um jeden Preis vor 
Augen hatte. Wenn er Kenntnis 
davon ■> hatte, dass jemand in 
Schwierigkeiten geraten war, je 
mandem eine Ungerechtigkeit 
zugestossen war oder irgendwo 
unsere Hilfe benötigt wurde, Hess 
Gebi nicht locker, bis das Thema 
gründlich behandelt werden 
konnte. 
Die Lücke, die durch den 
Hinschied von Gebi in 
unseren Reihen entstan 
den ist, wird nicht geschlossen 
werden können. Was bleibt, ist 
die Sprachlosigkeit. Sein Name 
war mit der Bürgerpartei eng ver 
bunden und wird dies auch in alle 
Zukunft bleiben. Unsere guten 
Gedanken sind bei seiner Ehe 
frau, seiner Tochter, seiner Mut 
ter und seinen Geschwistern und 
Anverwandten. 
Wir werden Gebi sehr 
vermissen. Gebi und 
sein Wirken sind uns 
Vorbild und Auftrag zugleich in 
unserem politischen l\in. Für die 
gemeinsame Zeit mit Gebi wer 
den wir immer dankbar sein und 
diese in ehrender Erinnerung be 
halten. Der Herr möge ihm die 
ewige Ruhe geben. 
In tiefer Trauer 
Präsidium der Bürgerpartei 
Dr. Emst Walch 
Markus Büchel 
Thomas Gstöhl 
Rita Kieber 
Christa Eberle 
Dr. Alexander Ospelt 
Gilbert Wohlwend 
Harry Kranz 
Marcus Vogt 
«Lohnzuschuss» als neue Leistungsart 
Staatlicher Zustupf für verbesserte berufliche Eingliederung von Behinderten 
Unternehmen, die behinderte Per 
sonen neu anstellen bzw. weiter be 
schäftigen, sollen schon bald in den 
Genuss eines «Lohnzuschusses» 
kommen, der vollumfänglich vom 
Staat finanziert würde. 
Die Regierung hat gestern einen 
Bericht und Antrag zur Revision 
des IV-Gesetzes an den Landtag 
verabschiedet, wie Regierungschef- 
Stellvertreter Michael Ritter glei- 
chentags am Pressegespräch be 
kanntgab. Den Kern der Vorlage 
bilden die Eingliederungsmassnah- 
men. 
Im Bereich des Leistungsnetzes 
ist im Wesentlichen zwischen Ren 
ten, Eingliederungsmassnahmen 
und kollektiven Leistungen (Sub 
ventionen) zu unterscheiden. Bei 
den Renten sollen keine wichtigen 
Änderungen vorgenommen wer 
den, und die .Regierung schlägt ins 
besondere auch vor, die Abstufung 
in Viertelsrenten, halbe Renten und 
ganze Renten beizubehalten. Der 
Hauptteil des Gesetzesentwurfes ist 
den Eingliederungsmassnahmen 
(berufliche Massnahmen usw.) ge 
widmet. i 
Neu: «Lohnzuschuss» 
Die wesentlichste Neuerung bil 
det dabei die i neue Leistungsart 
«Lohnzuschuss». Mit dem «Lohnzu 
schuss» wird die berufliche Einglie 
derung von Personen angestrebt, 
die zum Teil noch arbeitsfähig sind. 
Unternehmen, die solche Personen 
neu anstellen oder, wenn die Invali 
dität während des bestehenden Ar 
beitsverhältnisses eintritt, weiter 
beschäftigen, sollen einen Lohnzu 
schuss erhalten. Anspruchsberech 
tigt sind in solchen Fällen aber auch 
die Gemeinden. Auf diese Weise soll 
vermieden werden, dass Personen, 
die nur zum Teil invalid sind, aus 
dem Arbeitsprozess ausscheiden 
und IV-Renten beziehen müssen. 
Für die ersten sechs Monate liegt 
der Höchstbetrag des Lohnzuschus 
ses bei 32 000 Franken, ab dem 7. 
Monat bei rund 53 000 Franken. 
Neu soll es auch möglich sein, ei 
ne laufende Rente vorübergehend 
nicht auszurichten («Einfrieren der 
Rentenzahlung»), wenn die betref 
fende Person einen Arbeitsversuch 
unternehmen will. Derartige Ar 
beitsversuche können auch durch 
ein Taggeld der IV gefördert wer 
den («Arbeitsversuche mit Tag 
geld»); dadurch geht ein Unterneh 
men, das invaliden Personen einen 
Arbeitsversuch ermöglicht, kein fi 
nanzielles Risiko ein. Im Weiteren 
wird der grösste Teil der medizini 
schen Massnahmen aus dem Leis 
tungsbereich der IV herausgelöst 
und soll neu von den Krankenversi 
cherungen übernommen werden 
Im Bereich der Sonderschuimass 
nahmen beteiligt sich die IV weiter 
hin im bisherigen finanziellen Um 
fang (durch Subventionen); die Ad 
ministrierung wird jedoch verein 
facht, indem die Schulbehörden hie: 
die Federführung übernehmen. 
Staat trägt Kosten 
Im Bereich der Finanzierung 
schlägt die Regierung vor, den' bis 
herigen Finanzierungsmodus durch 
Versicherte, deren Arbeitgeber so 
wie durch den Staat beizubehalten. 
Die neue Leistungsart «Lohnzu 
schuss», wird jedoch vollumfänglich 
vom Staat finanziert; eine Anhe- 
bung der Beitragssätze ist somit 
nicht beabsichtigt. 
Monatliche Direktzahlungen an Sportler 
Verordnungen zum Sportgesetz: Regelung für den Spitzen- und den Breitensport 
Mannschaften, Sportlerinnen und 
Sportler haben bestimmte Voraus 
setzungen zu erftillen, um Beiträge 
zu erhalten. Im Spitzensport werden 
die Gelder nicht mehr an die Ver 
bände, sondern direkt an die Sport 
ler ausbezahlt. 
Die Regierung hat noch vor der 
Sommerpause zwei Verordnungen 
zum Sportgesetz genehmigt. Es sind 
dies zum einen die Verordnung Uber 
den Spitzen- und Leistungssport 
und zum anderen die Verordnung 
über den Schul-, Jugend-, Breiten-, 
Behinderten- und Seniorensport. 
Die Verordnungen wurden von ei 
ner Arbeitsgruppe bestehend aus 
Vertretern der Regierung, der 
Sportkommission, des Liechtenstei 
nischen Olympischen Sportverban 
des und der Verbände erarbeitet. 
Nach Auskunft von Regierungs- 
rätin Andrea Willi ist die Verord 
nung einvernehmlich und unter 
Einbezug des Dachverbandes , zu 
stande gekommen. ' 
Es sind Vorschriften enthalten, 
nach denen bei der Gewährung von 
Förderungen im Sinne des Gesetzes 
vorzugehen ist. Sie beinhalten Be 
stimmungen über die Art und den 
Umfang, die Voraussetzungen und 
die Durchführung von Förderun 
gen. In der Verordnung über den 
Spitzen- und Leistungssport werden 
Kriterien festgesetzt, welche die 
Sportlerinnen und Sportler und die 
Mannschaften bzw. die Verbände 
erfüllen müssen, um Förderbeiträge 
zu erhalten. Die Verordnung enthält 
zudem festgesetzte Minimalbeiträ 
ge. Diese werden an Einzelsportler 
und Einzelsportlerinnen monatlich 
und direkt ausbezahlt, für Mann 
schaften erhalten die Verbände 
jährlich einen Pauschalbeitrag. Für 
die Abwicklung der Spitzen- und 
Leistungssportförderung ist der ei 
gens hierfür gebildete Spitzensport- 
ausschuss, der sich aus Vertretern 
verschiedener Institutionen und In 
teressengruppen zusammensetzt, 
zuständig. Anlaufstelle und An 
sprechpartner ist die Dienststelle 
für Sport.
	        

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