Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Mittwoch,S.Juli2000 3
Nachrichten
Tierschutzverordnung
erlassen
VADUZ: Die Regierung hat in ihrer gestrigen
Sitzung die Abänderung der Verordnung zum
Tierschutzgesetz genehmigt. Wesentliche
Schwerpunkte der neuen Verordnung sind unter
anderem Änderungen bei den Bestimmungen
über die Haltung von Rindvieh, von Schweinen
und über den Umgang mit Hunden sowie die
Aufnahme von Bestimmungen zur Haltung von
Hauskaninchen. Ferner wurden Bestimmungen
über den Handel mit Tieren,Hertransporte und
das Schlachten von Tieren geändert oder präzi
siert. Die vorliegende Verordnung gleicht somit
die liechtensteinischen Tierschutzbestimmun-
gen weitestgehend an diejenigen des schweizeri
schen Tierschutzrechts nach dessen jüngster Re
vision im Jahr 1997 an und enthält soweit nötig
und vertretbar, weitergehende Schutzbestim
mungen. Der Verordnungsentwurf wurde im
Herbst 1999 einer Vernehmlassung unterzogen.
Er wurde bei den angesprochenen Kreisen
grundsätzlich positiv aufgenommen. Die einge
gangenen Stellungnahmen wurden insbesonde
re im Bereich der Heimtierhaltung durch einen
Artikel zum Schutz freilebender Wildtiere und
eine Bestimmung zur Betäubung von Tieren in
Schlachtanlagen ergänzt. Regierungschef-Stell
vertreter Michael Ritter wies darauf hin, dass die
genehmigten Anpasungen in den Bereich
«Schutz der Tiere» und nicht «Schutz der Men
schen vor Tieren» gehören. Dies könne aber
nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im Be
reich «Schutz der Menschen» Verbesserungen
nötig seien. Konkret ging Ritter auf die Proble
matik «Kampfhunde» ein. Er wies darauf hin,
dass dies schon seit längerer Zeit ein Thema sei.
«Liechtenstein kann allerdings den Import und
Export von Hunden nicht frei regeln, wir lehnen
uns dabei an die Schweiz an und müssen ge
meinsame Lösungen finden.» Allerdings gehe es
bei der Erarbeitung neuer Gesetze darum, die
Verantwortung des Menschen bei der Haltung
von Tieren in den Mittelpunkt zu stellen. «Wir
streben diesbezüglich eine Lösung bis im Herbst
an», sagte Michael Ritter.
Sozialcharta:
Vernehmlassung nötig
VADUZ: Die Regierung hat in ihrer gestrigen
Sitzung den Vemehmlassungsbericht zur Eu
ropäischen Sozialcharta von 1961 verabschiedet
und den interessierten Kreisen zur Stellungnahme
unterbreitet. Weitere Interessierte können den
Vemehmlassungsbericht bei der Regierungskanz
lei im Regierungsgebäude ab dem 10. Juli zu den
üblichen Schalterzeiten beziehen. Die Vernehm-
lassungsfrist läuft am 15. November ab. Eine breit
abgestützte Vernehmlassung sei nötig, «weil eini
ge Punkte nicht ganz unumstritten sind»,sagte Re-
gierungsrätin Andrea Willi. Die Regierung wolle
deshalb Meinungen einholen, um allenfalls nötige
Anpassungen oder Ausschlüsse von einzelnen Be
stimmungen zu erwirken: Liechtenstein hat die
Europäische Sozialcharta vom 18. Oktober 1961
am 9. Oktober 1991 unterzeichnet. Neben der So
zialcharta von 1961 gibt es verschiedene Zusatz
protokolle und eine revidierte Fassung der Sozial
charta sowie eine Empfehlung der Parlamentari
schen Versammlung des Europarats zur Frage der
Errichtung eines Sozialgerichtshofs. Es handelt
sich damit insgesamt um eine umfangreiche
Rechtsmaterie, die einer eingehenden Analyse be
durfte. Die einzelnen Rechtsinstrumente unter
dem Sammelbegriff der Sozialcharta lassen bei
der Ratifikation das Anbringen von Vorbehalten
nicht zu. Hingegen kann jede Vertragspartei ver
schiedene Bestimmungen als nicht annehmbar er
klären, wobei sie einen Kernbestand von Bestim
mungen als Mindestverpflichtung übernehmen
muss. Die Abklärungen haben ergeben, dass die
Sozialcharta von 1961 auch in ihrer revidierten
Fassung von 1996 von Liechtenstein ratifiziert und
aufgrund der bestehenden Rechtslage die Ratifi
kation in die Wege geleitet werden kann, ohne
dass Gesetzesänderungen vorgenommen werden
müssen. Liechtenstein erfüllt somit die Anforde
rungen der Sozialcharta.
Akkreditierung bei der
UNO in Wien
VADUZ: Gestern hat Botschafterin Maria-Pia
Kothbauer, Prinzessin von und zu Liechten
stein, dem Generaldirektor der Vereinten Na
tionen in Wien und dem Exekutivdirektor des
Büros für Drogenkontrolle und Verbrechens
verhütung, Pino Arlacchi, das Beglaubigungs
schreiben überreicht. Die Botschafterin in Wien
vertritt damit Liechtenstein bei der Republik
Österreich, der Organisation über Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa sowie jetzt neu
bei den Vereinten Nationen in Wien.
Wir alle sind von
grossem Schmerz erfüllt
Das Präsidium der Bürgerpartei zum Ableben von Gebhard Hoch
Heute Mittwoch wird Geb
hard Hoch, Landtagsabge
ordneter und Fraktionsspre
cher der FBPL, in seiner
Heimatgemeinde TViesen zu
Grabe getragen. Mit Geb
hard Hoch, der am 28. Juni
völlig unerwartet in seinem
57. Lebensjahr verstorben
ist, verliert auch das Präsidi
um der Bürgerpartei einen
guten Freund.
Völlig unerwartet und viel
zu früh hat der Tod unse
ren Freund Gebhard
Hoch mitten aus dem Leben ge
rissen. Wir alle sind erschüttert
und von grossem Schmerz erfüllt.
Sein Wirken war geprägt durch
den Dienst an der Gesellschaft.
Neben der Familie und der selbst
ständigen Tätigkeit in der Finanz
dienstleistungsbranche engagier
te er sich als Verwaltungsrat, Ge
meinderat, Landtagsabgeordne
ter, Fraktionssprecher und als
Mitglied des Präsidiums der Bür
gerpartei. Halbherzigkeiten wa
ren nicht seine Sache. Wenn er ein
Amt annahm, füllte er dieses
auch mit grossem Sachverstand,
stets inhaltlich vorbereitet und
gewissenhaft aus. Gebi genoss in
der Partei grossen Respekt. Seine
Art zu politisieren, sein Umgang
mit dem politischen Gegner, sein
Mitwirken in den verschiedenen
Parteigremien werden uns und
unserem Land fehlen.
Das Präsidium der Bürger
partei trauert um einen
guten Freund. Wenn er in
der Sache auch hart und ent
schlossen zu Werke ging, war ihm
doch immer wieder wichtig, nach
Auseinandersetzungen das Mit
einander zu suchen. Sein herzli
ches Lachen und sein gesunder
Humor trugen viel dazu bei, dass
auch unangenehme Themen gut
bewältigt werden konnten. Ihm
war jede und jeder wichtig. Gebi
war nicht einfach ein Populist, der
nur den Erfolg um jeden Preis vor
Augen hatte. Wenn er Kenntnis
davon ■> hatte, dass jemand in
Schwierigkeiten geraten war, je
mandem eine Ungerechtigkeit
zugestossen war oder irgendwo
unsere Hilfe benötigt wurde, Hess
Gebi nicht locker, bis das Thema
gründlich behandelt werden
konnte.
Die Lücke, die durch den
Hinschied von Gebi in
unseren Reihen entstan
den ist, wird nicht geschlossen
werden können. Was bleibt, ist
die Sprachlosigkeit. Sein Name
war mit der Bürgerpartei eng ver
bunden und wird dies auch in alle
Zukunft bleiben. Unsere guten
Gedanken sind bei seiner Ehe
frau, seiner Tochter, seiner Mut
ter und seinen Geschwistern und
Anverwandten.
Wir werden Gebi sehr
vermissen. Gebi und
sein Wirken sind uns
Vorbild und Auftrag zugleich in
unserem politischen l\in. Für die
gemeinsame Zeit mit Gebi wer
den wir immer dankbar sein und
diese in ehrender Erinnerung be
halten. Der Herr möge ihm die
ewige Ruhe geben.
In tiefer Trauer
Präsidium der Bürgerpartei
Dr. Emst Walch
Markus Büchel
Thomas Gstöhl
Rita Kieber
Christa Eberle
Dr. Alexander Ospelt
Gilbert Wohlwend
Harry Kranz
Marcus Vogt
«Lohnzuschuss» als neue Leistungsart
Staatlicher Zustupf für verbesserte berufliche Eingliederung von Behinderten
Unternehmen, die behinderte Per
sonen neu anstellen bzw. weiter be
schäftigen, sollen schon bald in den
Genuss eines «Lohnzuschusses»
kommen, der vollumfänglich vom
Staat finanziert würde.
Die Regierung hat gestern einen
Bericht und Antrag zur Revision
des IV-Gesetzes an den Landtag
verabschiedet, wie Regierungschef-
Stellvertreter Michael Ritter glei-
chentags am Pressegespräch be
kanntgab. Den Kern der Vorlage
bilden die Eingliederungsmassnah-
men.
Im Bereich des Leistungsnetzes
ist im Wesentlichen zwischen Ren
ten, Eingliederungsmassnahmen
und kollektiven Leistungen (Sub
ventionen) zu unterscheiden. Bei
den Renten sollen keine wichtigen
Änderungen vorgenommen wer
den, und die .Regierung schlägt ins
besondere auch vor, die Abstufung
in Viertelsrenten, halbe Renten und
ganze Renten beizubehalten. Der
Hauptteil des Gesetzesentwurfes ist
den Eingliederungsmassnahmen
(berufliche Massnahmen usw.) ge
widmet. i
Neu: «Lohnzuschuss»
Die wesentlichste Neuerung bil
det dabei die i neue Leistungsart
«Lohnzuschuss». Mit dem «Lohnzu
schuss» wird die berufliche Einglie
derung von Personen angestrebt,
die zum Teil noch arbeitsfähig sind.
Unternehmen, die solche Personen
neu anstellen oder, wenn die Invali
dität während des bestehenden Ar
beitsverhältnisses eintritt, weiter
beschäftigen, sollen einen Lohnzu
schuss erhalten. Anspruchsberech
tigt sind in solchen Fällen aber auch
die Gemeinden. Auf diese Weise soll
vermieden werden, dass Personen,
die nur zum Teil invalid sind, aus
dem Arbeitsprozess ausscheiden
und IV-Renten beziehen müssen.
Für die ersten sechs Monate liegt
der Höchstbetrag des Lohnzuschus
ses bei 32 000 Franken, ab dem 7.
Monat bei rund 53 000 Franken.
Neu soll es auch möglich sein, ei
ne laufende Rente vorübergehend
nicht auszurichten («Einfrieren der
Rentenzahlung»), wenn die betref
fende Person einen Arbeitsversuch
unternehmen will. Derartige Ar
beitsversuche können auch durch
ein Taggeld der IV gefördert wer
den («Arbeitsversuche mit Tag
geld»); dadurch geht ein Unterneh
men, das invaliden Personen einen
Arbeitsversuch ermöglicht, kein fi
nanzielles Risiko ein. Im Weiteren
wird der grösste Teil der medizini
schen Massnahmen aus dem Leis
tungsbereich der IV herausgelöst
und soll neu von den Krankenversi
cherungen übernommen werden
Im Bereich der Sonderschuimass
nahmen beteiligt sich die IV weiter
hin im bisherigen finanziellen Um
fang (durch Subventionen); die Ad
ministrierung wird jedoch verein
facht, indem die Schulbehörden hie:
die Federführung übernehmen.
Staat trägt Kosten
Im Bereich der Finanzierung
schlägt die Regierung vor, den' bis
herigen Finanzierungsmodus durch
Versicherte, deren Arbeitgeber so
wie durch den Staat beizubehalten.
Die neue Leistungsart «Lohnzu
schuss», wird jedoch vollumfänglich
vom Staat finanziert; eine Anhe-
bung der Beitragssätze ist somit
nicht beabsichtigt.
Monatliche Direktzahlungen an Sportler
Verordnungen zum Sportgesetz: Regelung für den Spitzen- und den Breitensport
Mannschaften, Sportlerinnen und
Sportler haben bestimmte Voraus
setzungen zu erftillen, um Beiträge
zu erhalten. Im Spitzensport werden
die Gelder nicht mehr an die Ver
bände, sondern direkt an die Sport
ler ausbezahlt.
Die Regierung hat noch vor der
Sommerpause zwei Verordnungen
zum Sportgesetz genehmigt. Es sind
dies zum einen die Verordnung Uber
den Spitzen- und Leistungssport
und zum anderen die Verordnung
über den Schul-, Jugend-, Breiten-,
Behinderten- und Seniorensport.
Die Verordnungen wurden von ei
ner Arbeitsgruppe bestehend aus
Vertretern der Regierung, der
Sportkommission, des Liechtenstei
nischen Olympischen Sportverban
des und der Verbände erarbeitet.
Nach Auskunft von Regierungs-
rätin Andrea Willi ist die Verord
nung einvernehmlich und unter
Einbezug des Dachverbandes , zu
stande gekommen. '
Es sind Vorschriften enthalten,
nach denen bei der Gewährung von
Förderungen im Sinne des Gesetzes
vorzugehen ist. Sie beinhalten Be
stimmungen über die Art und den
Umfang, die Voraussetzungen und
die Durchführung von Förderun
gen. In der Verordnung über den
Spitzen- und Leistungssport werden
Kriterien festgesetzt, welche die
Sportlerinnen und Sportler und die
Mannschaften bzw. die Verbände
erfüllen müssen, um Förderbeiträge
zu erhalten. Die Verordnung enthält
zudem festgesetzte Minimalbeiträ
ge. Diese werden an Einzelsportler
und Einzelsportlerinnen monatlich
und direkt ausbezahlt, für Mann
schaften erhalten die Verbände
jährlich einen Pauschalbeitrag. Für
die Abwicklung der Spitzen- und
Leistungssportförderung ist der ei
gens hierfür gebildete Spitzensport-
ausschuss, der sich aus Vertretern
verschiedener Institutionen und In
teressengruppen zusammensetzt,
zuständig. Anlaufstelle und An
sprechpartner ist die Dienststelle
für Sport.