Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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Donnerstag, 
29. Juni 2000/ Fr. 1- 
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Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 146 
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Übermorgen Samstag wird der 
Städtlesommer mit der Forma 
tion TE VAKA eröffnet. 
Seite 25 
Donnerstag 
Treuhänder aus U-Haft 
entlassen 
VADUZ: In der Liechtensteiner Geldwäsche- 
rei- Affäre ist Treuhänder Gerry Oehri aus Mau 
ren aus der Untersuchungshaft entlassen wor 
den. Der Mann war vor rund einem Monat un 
ter anderem wegen Verdachts auf schweren ge 
werbsmässigen Betrugs verhaftet worden. Ger 
hard Mislik, Pressesprecher des Landgerichts in 
Vaduz, sagte am Mittwoch auf Anfrage, der 
1Yeuhänder werde nicht mehr in Haft gehalten, 
weil keine Verdunkelungs- oder Wiederho 
lungsgefahr mehr bestehe. Die Freilassung war 
vom Obergericht angeordnet worden. 
Im Kreuzfeuer der 
Kritik 
TRIESENBERG: Am kommenden Dienstag 
veranstalten die FBPL-Frauen einen Abend 
zum Thema «Finanzplatz Liechtenstein». 
Alle Frauen sind herzlich in den Triesen- 
berger Bärensaal eingeladen, um sich in 
vier Kurzreferaten mit anschliessender Diskus 
sion einen Einblick in die Thematik zu ver 
schaffen. Die vier Referentinnen stellen sich 
und ihre inhaltlichen Schwerpunkte heute kurz 
vor. Seite 5 
Weltweite 
Kommunikation 
In einer Kommuni 
kationswelt, in der 
wir leben, gehören 
nicht nur umstritte 
ne Mobilantennen 
zum Alltag, auch Sa 
telliten-Bodensta 
tionen werden im 
mer zahlreicher. 
Dank ihnen kann 
auch dort kommu 
niziert werden, wo 
weder Kabel noch 
Mobilfunk vorhan 
den sind. Weitere Themen der heute bei 
liegenden Multimedia-Beilage sind der Ge 
schichte des Internets sowie dem WAP, dem 
sogenannten Wireless Application Protocol, 
gewidmet. Beilage 
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Mobilantennen: Regierung 
Regierung umgeht Beschwerden durch Deklarierung der Antennen als Provisorium - Postulat derVU 
Die Regierung hat durch einen 
Grundsatzbeschluss das Auf- 
. stellen von Mobilantennen als 
bewilligungsfällig bezeichnet. 
Dieser Beschluss • kann mit 
einem Schildbürgerstreich 
gleichgesetzt werden. Denn: 
Sie taxierte die Mobilantennen 
als Provisorium und damit 
würden sie dem Gesetz zum 
Schutz von Natur und Land- 
schaft entsprechen. Diesen Be 
schluss teilte die Regierung 
brieflich allen Gemeindevor 
stehungen mit. Zudem reichte 
die VU-Fraktion ein Postulat 
zu den Immissionsgrenzwerten 
der Strahlung ein. 
Alexander Batliner 
Regierungschef Mario Frick teilte 
den Gemeindevorstehungen am 19. 
Juni dieses Jahres brieflich mit, dass 
die Regierung einen Grundsatzbe 
schluss zum Anbringen der Mobilan 
tennen gefällt habe. In diesem Brief 
werden die Mobilantennen nur noch 
als «provisorische Mobilantennen» 
bezeichnet. Mit der Deklarierung der 
Antennen als Provisorium, kann die 
Regierung das Aufstellen der Anten 
nen auch gemäss Gesetz zum Schutz 
von Natur und Landschaft (NSchG) 
als bewilligungsfähig bezeichnen. 
Der Regierungschef schreibt: «Die 
Aufstellung von Mobilantennen für 
eine kürzere Dauer (ein bis zwei Jah 
re) stellt nur dann einen Eingriff in 
Natur- und Landschaft im Sinne von 
Art. 12 des Gesetzes von Natur und 
Landschaft dar, wenn dadurch das 
Landschaftsbild in ausserordentli 
chem Ausmass beeinträchtigt wird. 
Dies bedeutet in der Regel, dass be 
fristete Eingriffe aufgrund des über 
wiegenden öffentlichen Interesses 
bewilligungsfähig sind.» 
Keine nachhaltige 
Beeinträchtigung 
Zudem betont die Regierung, dass. 
mit einem Provisorium nicht von ei- 
Damit die Mobilantennen dem Gesetz zum Schutz von Natur und Land 
schaft entsprechend-erklärte die Regierung in einem Grundsatzbeschluss die 
Antennen einfach zum Provisorium. (Archivbild) 
ner nachhaltigen Beeinträchtigung 
des Landschaftsbildes gesprochen 
werden kann. Mario Frick unter 
streicht im Brief: «Gemäss Artikel 12 
Abs. 1 NSchG sind Eingriffe in Natur 
und Landschaft Veränderungen der 
Gestalt oder Nutzung von Grund 
flächen, welche die Leistungsfähig 
keit des Naturhaushalts oder das 
Landschaftsbild erheblich oder 
nachhaltig beeinträchtigen können. 
Werden Antennen nur für ein bis 
zwei Jahre aufgestellt, so kann nicht 
von einer nachhaltigen Beeinträchti 
gung des Landschaftsbildes gespro 
chen werden. Das Aufstellen einer 
Antenne kann jedoch im Einzelfall 
das Landschaftsbild erheblich beein 
trächtigen,, was beispielsweise auf 
Masten in einem empfindlichen Ge 
biet (Naturschutzgebiet) zutrifft. 
Nachdem diese Beeinträchtigung je 
doch nur von kürzerer Dauer ist und 
das öffentliche Interesse an einem 
raschen Funktionieren des Mobilte- 
lefonienetzes gross ist,sind nach Auf 
fassung der Regierung solche Ein 
griffe aufgrund von Art. 13 Abs. 1 
NSchG (Interessensabwägung) be 
willigungsfähig.» 
Rückgabe der Konzessionen? 
Die Regierung scheint von den 
Betreibern der Mobiltelefonie unter 
Druck geraten zu sein. Deshalb 
dürfte dieser fragwürdige Beschluss 
gefällt worden sein. Mario Frick 
schreibt nämlich in seinem Brief, 
dass die Betreiber der Mobiltelefo 
nie nicht ausschliessen, ihre Konzes 
sion zurückzugeben. Im Brief kann 
nachgelesen werden: «Wenn sich die 
Inbetriebnahme der Mobiltelefonie- 
netze aufgrund langer Verfahrens 
dauer für die Bewilligung von Anla 
gen noch lange hinauszögert, ist 
nicht auszuschliessen, dass die Mo 
bilbetreiber ihre Konzession 
zurückgeben und das Land verlas 
sen.» Diese Möglichkeit bezeichnet 
Regierungschef Mario Frick im 
Brief in Bezug auf die Wirtschaft 
und auf die Versorgung Liechten 
steins mit Mobiltelefonie als sehr 
schlecht. Tatsache ist, dass die Re 
gierung mit diesem Beschluss ver 
sucht, die sehr zahlreichen Be 
schwerden, die gegen den Bau von 
Mobilantennen hängig sind, zu um 
gehen. Damit hat sie all jene Perso 
nen, die aus gesundheitlichen 
Aspekten die Anhäufung von 
Mobilantennen zu verhindern ver 
suchen, vor den Kopf gestossen. 
Postulat derVU 
' Die zahlreichen Beschwerden und 
die eingereichte Petition gegen den 
Bau der Mobilantennen und der da 
mit verbundene öffentliche Druck 
gegen die VU-Regierungspolitik 
scheint nun auch die VU-Landtags- 
fraktion nervös zu machen. Sie reich 
te nämlich ein Postulat ein, durch 
welches eine gesetzliche Festlegung 
von Immissionsgrenzwerten betref 
fend elektromagnetischer Strahlung 
geschaffen werden soll. Die Fostu- 
lanten betonen; «Aufgrund der herr 
schenden Verunsicherung und kon 
troversen Meinungen in der Bevöl 
kerung scheint es notwendig, die 
Festlegung von Immissionsgrenz 
werten zum Schutz der' Bevölkerung 
vor elektromagnetischer Strahlung 
im Landtag zu thematisieren. Dazu 
sind vertiefte Abklärungen und ein 
entsprechender Bericht und Antrag 
seitens der Regierung erforderlich. 
Daraus soll unter anderem auch her 
vorgehen, in welchem Verfahren die 
Grenzwerte ermittelt werden sollen 
und auf welche Weise die Einhaltung 
dieser Grenzwerte sichergestellt 
werden kann. Nach Ansicht der Po- 
stulanten kann eine gesetzliche Fest 
legung von Immissionsgrenzwerten 
Klarheit schaffen und der Rechts 
sicherheit dienlich sein.» 
«Golden Goal» entschied für Frankreich 
Zidane markierte in der 117. Minute mittels Penalty den 2:1-Siegtreffer gegen Portugal 
Mit dem zweiten «Golden Goal» 
der EM-Geschichte zieht Frank 
reich in den Final ein. Zinedine Zi 
dane schoss den Weltmeister im ers 
ten Halbfinal gegen Portugal in 
Brüssel in der 117. Minute der Ver 
längerung mit einem Handelfmeter 
ins Endspiel. Die Franzosen treffen 
am Sonntag in Rotterdam auf 
den Sieger des zweiten Halbfinpls 
zwischen Italien und Holland, der 
heute in Amsterdam ausgetragen 
wird. 
Welch ein dramatisches Ende in der 
117. Minute des intensiven Kampf 
spiels in der Verlängerung. Portu 
gals Verteidiger Abel Xavier be 
nutzt nach einem Schrägschuss von 
Wiltord die Hand. Schiedsrichter 
Benkö diktiert nach Konsultation 
seines Assistenten einen Penalty. 
Zidane schiesst unter die Latte. 
Frankreich steht damit zum zweiten 
Mal in einem EM-Final. Seite 19 
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Frankreich setzte sich in einer spannenden Partie gegen Portugal durch. 
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