Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

6 Mittwoch, 28. Juni 2000 
Landtag 
Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Noch kein formelles 
Rechtshilfeersuchen 
«Bis zum heutigen Tag ist kein formelles 
Rechtshilfeersuchen seitens Nigeria an Liech 
tenstein gestellt worden», teilte Justizminister 
Heinz Frömmelt am Montag im Landtag zu ei 
ner entsprechenden kleinen Anfrage des FL- 
Abgeordneten Egon Matt mit. Weiter führte 
der Regierungsrat dazu aus: «Letzte Woche 
fand aber zwischen den Anwälten, die das Land 
Nigeria vertreten, und Norbert Marxer, Leiter 
des Rechtsdienstes, ein Arbeitsgespräch statt. 
Das Arbeitsgespräch diente der Vorbespre 
chung des anstellenden Rechtshilfeersuchens in 
Sachen Gelder der nigerianischen Diktatoren 
familie Abacha. Ein konkretes Rechtshilfeersu 
chen seitens des Staates Nigeria wird auf der 
Grundlage dieser Vorbesprechung gestellt wer 
den. Die zuständigen Stellen in Liechtenstein 
werden anlässlich und im Rahmen des konkre 
ten, formellen Rechtshilfeersuchens tätig wer 
den.» 
Behauptungen Im 
Sonntagsblick falsch 
«Seit Oktober 1998 
sind», so Justizminis 
ter Heinz Frommelt 
(Bild) zu einer ent 
sprechenden Anfra 
ge des FL-Abgeord- 
neten Paul Vogt, «55 
Rechtshilfeersuchen 
aus Italien an Liech 
tenstein gestellt wor 
den, wovon 31 ab 
schliessend erledigt 
und die Ergebnisse 
an die ersuchenden Behörden Ubermittelt wor 
den sind. Derzeit sind beim Rechtsdienst der 
Regierung noch 10 Fälle pendent, da vor allem 
Rückfragen zur Ergänzung der Rechtshilfeer 
suchen erforderlich waren. Solche Rückfragen 
werden von den ausländischen ersuchenden 
Behörden vielfach nicht, nicht vollständig oder 
erst nach sehr langer Zeit beantwortet, was zu 
Verzögerungen der Rechtshilfeverfahren führt. 
Die restlichen Fälle sind noch bei Gericht zur 
Durchführung der materiellen Rechtshilfe an 
hängig. Es ist richtig, dass eine Delegation des 
italienischen Justizministeriums am 2. Novem 
ber 1999 in Vaduz vorgesprochen und sich nach 
diversen Rechtshilfefällen erkundigt hat. Ent 
gegen den Behauptungen im Sonntagsblick hat 
dieser Besuch zu positiven und einvernehmli 
chen Ergebnissen geführt. Der Vorwurf, dass 
von 33 gestellten italienischen Rechtshilfeersu 
chen nur gerade 10 beantwortet worden seien, 
entspricht keineswegs den Tatsachen. Richtig 
ist, dass die italienische Delegation von einer Li 
ste unerledigter Rechtshilfeersuchen Italiens 
seit 1993 gesprochen hat. Um sich der aus itali 
enischer Sicht pendenten Fälle annehmen zu 
können, wurde die italienische Delegation ge 
beten, diese Liste dem Rechtsdienst zu über 
mitteln, was bis zum heutigenTag noch nicht ge 
schehen ist.» 
Diverse Mängel bei der 
Veterinärkontrollstelle 
Die Veterinärkontrollstelle am Grenzübergang 
in Schaanwald ist einer Inspektion unterzogen 
worden, die laut Egon Matt offenbar einige 
Mängel zu Tage förderte. Zur kleinen Anfrage 
des FL-Abgeordneten, ob Liechtenstein in die 
Abklärungen einbezogen worden sei, liess der 
zuständige Regierungschef-Stellvertreter Mi 
chael Ritter Folgendes verlauten: «Im Mai die 
ses Jahres wurde von Vertretern der EU-Kommis 
sion eine Inspektion der österreichischen Vete 
rinärkontrollstelle inTisis (und nicht in Schaan 
wald) durchgeführt. Die Visite der Grenzkon 
trollstelle Tisis bildete den Abschluss einer In 
spektionstour dieser Vertreter der EU-Kom- 
mission zu mehreren österreichischen Abferti 
gungsstellen für tierische Erzeugnisse und le 
bende Tiere. Liechtenstein war in diese Inspek 
tionen offiziell nicht miteinbezogen, allerdings 
hat der Landestierarzt in seiner Funktion als 
Grenztierarzt des Bundesamtes für Veterinär 
wesen an dieser Überprüfung teilgenommen. 
Vom abschliessenden Beurteilungsgespräch, 
welches in Wien stattgefunden hat, hat Liech 
tenstein keine Kenntnis. Grundsätzlich kann je 
doch festgehalten werden, dass verschiedene 
Mängel , festgestellt worden sind, wie beispiels 
weise die fehlende Infrastruktur für die Abfer 
tigung von Pferden. Die Inspektoren vor Ort 
wurden jedoch nicht so verstanden, dass die 
Kontrollstelle in der derzeitigen Form gar nicht 
geeignet wäre. Es ist der entsprechende Ent 
scheid der EU-Kommission abzuwarten.» 
• • 
zur Strahlenbelastung? 
Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen auch im Landtag weiter ein Thema 
Die Problematik der Mobil» 
funkanlagen bleibt auch im 
Landtag ein Thema. In einer 
kleinen Anfrage des FBPL- 
Abgeordneten Marco Ospelt 
ging es insbesondere um die 
Messungen zur aktuellen 
Strahlenbelastung, eine Er 
klärung zur gesundheitlichen 
Unbedenklichkeit sowie um 
Details zu den Strahlenschutz- 
Grenzwerten. 
Die Regierung habe verschiedent 
lich dargetan, so der FBPL-Abge- 
ordnete Marco Ospelt, dass durch 
die Einhaltung der Strahlengrenz 
werte der Mobilfunkanlagen im 
Rahmen der schweizerischen Ver 
ordnung die Gesundheit der Bevöl 
kerung nicht gefährdet werde. In 
verschiedenen Äusserungen sei 
dargetan worden, dass die Strahlen 
belastung aufgrund der festgesetz 
ten Grenzwerte gegenüber der heu 
tigen Situation sogar gesenkt werde. 
Marco Ospelt fragte nun die Re 
gierung, ob gesicherte Erkenntnisse 
über die Belastung der Bevölke 
rung durch nichtionisierende Strah 
len vorliegen würden. Und weiter: 
Wurden vor der Liberalisierung 
im Mobilfunkbereich Messungen 
durchgeführt, welche die Strahlen 
belastung der Bevölkerung durch 
den Mobilfunkverkehr dokumen 
tieren? Wie ist das Resultat dieser 
Messungen ausgefallen? Wo wird 
das Resultat dieser Messungen ver 
öffentlicht? Hat die Regierung die 
Absicht, Vergleiche anzustellen im 
Verhältnis der heutigen Belastung 
durch nichtionisierende Strahlen 
mit der Situation nach Realisierung 
des Gesamtkonzeptes der Regie 
rung im Bereich der Mobiltelefo-' 
nie? 
Vergleich nicht möglich 
Zu diesen Fragen nahm Regie 
rungschef Mario Frick wie folgt 
Stellung: «Unter dem am 31. März 
1999 beendeten PTT-Vertrag mit 
der Schweiz betrieb die Swisscom 
AG zur Versorgung mit Mobilfunk 
diensten vier Basisstationen auf 
liechtensteinischem Gebiet. Des 
Weiteren wurden fünf Standorte 
auf schweizerischer Seite mit 
benutzt. Während dieser Zeit be 
standen in Liechtenstein weder 
Grenzwerte für den Schutz vor 
nichtionisierenden elektromagneti 
schen Wellen, noch lag die Aufsicht 
über die Ausübung der Tätigkeit bei 
liechtensteinischen Behörden. Die 
nunmehr geltenden strengen 
Grenzwerte stehen erst seit dem In- 
Kraft-TVeten der sogenannten NIS- 
Verordnung am 1. Februar 2000 in 
der Schweiz sowie aufgrund der er 
teilten Konzessionen in Liechten 
stein seit Mitte Februar 2000 in 
Kraft. Aufgrund der vorstehenden 
Sach- und Kompetertzlage bzw. dem 
Mangel an rechtlich verbindlichen 
und durchsetzbaren Grenzwerten 
wurden vor der Liberalisierung des 
Mobilfunkbereiches keine Messun 
gen durchgeführt. Die Swisscom 
AG war ebenfalls nicht verpflichtet 
Messungen bzw. Berechnungen 
selbst anzustellen. Es liegen daher 
keinerlei Messungen aus dieser Zeif 
vor. Allenfalls wurden seit diesem 
Zeitpunkt teilweise technische Än 
derungen wie z.B.Trägerfrequenzen 
oder Abschaltung der Natel-C-Sen- 
der vorgenommen. Ein aussage 
kräftiger zeitlicher Vergleich ist 
mangels verfüg- bzw. vergleichba 
rem Messdaten daher nicht mög 
lich. 
Messergebnisse öffentlich 
Durch die von der Regierung im 
Februar d.J. erteilten Konzessionen 
wurden die Mobilfunkbetreiber, 
einschliesslich der Telecom FL AG 
als Tochterunternehmung der Swiss 
com AG, erstmals Vir Einhaltung 
strenger und durchsetzbarer Grenz 
werte verpflichtet. Für die vorbeste 
henden vier Swisscom-Standorte in 
Liechtenstein wurden die erforder 
lichen Datenblätter zum Nachweis 
der Einhaltung der Grenzwerte ein 
gereicht und vom Amt für Kommu 
nikation geprüft. Sämtliche derzeit 
in Liechtenstein bestehenden, be 
reits unter dem PTT-Vertragsregi 
me errichteten Standorte erfüllen 
somit derzeit die von der Regierung 
biet von Balzers abgelehnt. Eine 
wichtige Grundlage für die damali 
ge Entscheidung bildete laut Marco 
Ospelt die Äusserung des Landes 
physikus, wonach eine gesundheitli 
che Gefährdung der nächsten An 
wohner nicht mit letzter Sicherheit 
ausgeschlossen werden könne. Der 
FBPL^Abgeordnete fragte daher: 
Hat die Regierung im Zusammen 
hang mit den geplanten Mobilfunk 
anlagen die Meinung des Landes- 
physikus in Bezug auf die gesund 
heitliche Unbedenklichkeit einge 
holt? Existiert ein offizielles State- 
Mobilfunk:Weiterhin auch im Landtag ein Thema. 
(Archivbild) 
festgelegten strengen Grenzwerte. 
Das Gleiche gilt für die als koordi 
niert bewilligten, geplanten oder be 
reits realisierten weiteren Standor 
te. Auch diese halten gemäss der in 
diesem ■ (Planungs-)Stadium durch 
zuführenden rechnerischen Über 
prüfung die Grenzwerte ein. Nach 
der Errichtung bzw. Inbetriebnah 
me deriiStandorte wird das Amt für 
Kommunikation unter Beizug ex 
terner Experten die Einhaltung der 
Grenzwerte durch Messungen vor 
Ort kontrollieren. Die Messergeb 
nisse werden öffentlich zugänglich 
gemacht.» 
Unbedenklichkeitserklärung? 
Wie Marco Ospelt weiter aus 
führte, hat die Regierung vor eini 
ger Zeit die Errichtung einer Stark 
stromleitung auf dem Gemeindege 
ment des Physikats,das sich zur Be 
lastung der Bevölkerung durch 
nichtionisierende Strahlen - heute 
und nach Inbetriebnahme der ge 
planten Mobilfunkantennen - äus 
sert? Hat die Regierung im Zusam 
menhang mit der gesundheitlichen 
Gefährdung durch die geplanten 
'Mobilfunkantennen zu irgendei 
nem Zeitpunkt die Meinung der Sa 
nitätskommission, des Ärztevereins 
oder des Dachverbandes der Beru 
fe im Gesundheitswesen eingeholt? 
Was war das Resultat dieser Anfra 
gen und welche Schlüsse hat die Re 
gierung daraus gezogen? 
Unterschiedliche Sachlage 
Zu diesem Fragenkomplex teilte 
der Regierungschef Folgendes mit: 
«In Bezug auf die vom Abgeordnet 
ten zitierten Starkstromleitungen 
I 
ist bei den Mobilfunkantennen die 
Sachlage anders. Zum ersten sollten 
bei den Starkstromleitungen die 
Leistungen verdreifacht werden; im 
Mobilbereich wurden die Grenz 
werte um das 10-fache reduziert! 
Für die Mobiltelefonie wurden - 
zum zweiten - in den Konzessionen 
verbindliche Grenzwerte für den 
Schutz vor nichtionisierenden elek 
tromagnetischen Wellen festgelegt. 
Im Bereich des Mobilfunks existie 
ren somit eindeutige und durchsetz 
bare Grenzwerte auf einer soliden 
gesetzlichen Grundlage. Da für ( 
Starkstromleitungen derzeit in 
Liechtenstein keine verbindlichen 
Grenzwerte festgelegt sind, wurde 
bei der damaligen Entscheidung be 
treffend höheren Belastungen bei 
den Starkstromleitungen auf den 
Gemeindegebiet von Balzers eben 
falls eine zusätzliche Meinung des 
Landesphysikus in dieser Sache ein 
geholt. In der Sache selbst hätte der 
Ausbau der Starkstromleitung im 
konkreten Fall zu einer Erhöhung 
der Strahlung geführt. Im Fall der 
Mobilfunkantennen werden aber 
um den im Vergleich zu den Emp 
fehlungen der WHO 10-mal gerin 
gere Grenzwerte eingehalten. 
Keine Zusatzbefragung 
Aufgrund der aus der Schweiz re 
zipierten und dort im Rahmen einer 
einjährigen Vernehmlassung auf 
breitester Front kontrovers disku 
tierten 10-mal niedrigeren Grenz 
werte für Mobilfunkantennen wur-' 
de der Landesphysikus im Falle der 
Mobilfunkantennen im Rahmen 
der Experteninformationsveran 
staltung vom 11. Mai 2000 als Panel-' 
Diskussionsteilnehmer miteinbezo 
gen. Weitere Meinungen von Orga 
nisationen des beruflichen Gesund 
heitswesens in Liechtenstein wur 
den nicht eingeholt, zumal bei der 
Festlegung der NIS-Grenzwerte in 
der Schweiz im Rahmen der einge 
gangenen über 400 Stellungnahmen 
unterschiedlichster Kreise auch die 
Bedenken bzw. die Expertise der 
Vertreter des Gesundheitswesens 
berücksichtigt worden sind. Auf 
grund des internationalen Standes 
der Forschung sowie der kontrover 
sen und fundierten Diskussion in 
der Schweiz konnten aufgrund der 
Nahebeziehung zwischen Liechten 
stein und der Schweiz im Gesund 
heitsbereich keine weiteren zusätz 
lichen Informationen oder Schlüsse 
aus einer zusätzlichen Befragung in 
Liechtenstein erwartet werden.» 
Zu den Grenzwerten 
Im Zusammenhang mit den 
Strahlenschutz-Grenzwerten er 
kundigte sich Marco Ospelt schliess 
lich danach, ob damit nun die Im 
missionsgrenzwerte oder aber die 
Anlagegrenzwerte gemeint sind. 
Dazu Regierungschef Msrio Frick: 
«Die in Liechtenstein gestützt auf 
eine explizite gesetzliche Kompe 
tenz in den Konzessionen verbind 
lich festgelegten Grenzwerte zum 
Schutz vor nichtionisierenden elek 
tromagnetischen Wellen wurden, im 
Einklang mit der Schweiz, im Sinne 
des Vorsorgegedankens auf einen 
Wert von 90 % unter den von der 
Weltgesundheitsorganisation 
(WHO) empfohlenen Grenzwerten 
festgelegt. Bereits die von der WHO 
festgelegten Grenzwerte beinhalten 
einen Schutzfaktor 50 basierend auf 
den gesicherten wissenschaftlichen 
Erkenntnissen in diesem Bereich. 
Wenn hierbei die Rede ist von ei 
nem Wert von 90 % bzw. einem Fak 
tor 10 unter den WHO-Grenzwer- 
ten, so sind damit jene in der Inter 
pellationsbeantwortung genannten 
Anlagegrenzwerte von 4 V/m für 
den Bereich 900 MHz und 6 V/m für 
den Bereich 1800 MHz gemeint.»
	        

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